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   OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05   

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OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05 (https://dejure.org/2006,3190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.02.2006 - 20 U 179/05 (https://dejure.org/2006,3190)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Februar 2006 - 20 U 179/05 (https://dejure.org/2006,3190)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fristlose Kündigung eines Krankentagegeldversicherers; "Wichtiger Grund" bei Überwiegen des Eigennutzens des Versicherungsnehmers gegenüber den Belangen des Versicherers in besonders schwerwiegender Weise; Anspruch auf Krankentagegeld bei zumindest stundenweiser ...

  • Judicialis

    MB/KT 94 § 1 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 531 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 314; MBKT 94 § 1 Abs. 3
    Voraussetzungen für eine fristlose Kündigung einer Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MB/KT 94 § 1 Nr. 3
    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer Arbeitsunfähigkeit durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Arbeitsunfähigkeit schließt Arbeitstätigkeit aus

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung einer KT

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Regelmäßige Arbeit trotz Krankentagegeld - Versicherung kann auch ohne Abmahnung fristlos kündigen

  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Arbeitsunfähigkeit - Versicherung darf bei Verstößen kündigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1035
  • VersR 2007, 236
  • zfs 2006, 404
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 24.08.1990 - 20 U 302/89

    Zeitweise berufliche Tätigkeit während Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).

    Es geht dabei auch nicht etwa um Arbeitsversuche zur Erprobung der eigenen körperlichen Leistungsfähigkeit (vgl. dazu BGH, a.a.O.; Senat, VersR 1991, 452 unter 2 a bb); auch die Klägerin macht dies nicht geltend.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus einem obiter dictum in dem bereits zitierten Senatsurteil vom 24.08.1990 (VersR 1991, 452 unter 2b bb); die - etwaige - Pflichtverletzung des Versicherungsnehmers in dem dort entschiedenen Fall wog, wie sich aus den Entscheidungsgründen ergibt, deutlich geringer als die hier festzustellende Pflichtverletzung der Klägerin.

  • LG München I, 09.11.1983 - 25 O 7001/83
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Es obliegt in einem Fall wie dem vorliegenden dem Versicherungsnehmer, derartige Tätigkeiten zu erklären (vgl. BGH, VersR 1984, 54 unter II 4).

    Bei den hiernach festzustellenden Tätigkeiten der Klägerin handelt es sich nicht um solche lediglich formeller oder untergeordneter Art (vgl. dazu BGH, VersR 1984, 54 unter II 3) und auch nicht etwa um neue, nur aufgrund der Erkrankung übernommene (Aufsichts-) Tätigkeiten (vgl. dazu Senat, VersR 1987, 1207) , sondern um die Kernarbeit der Betreiberin eines Reformhauses.

  • OLG Zweibrücken, 16.02.2005 - 1 U 63/04

    Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung: Mitarbeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.1994 - 5 U 965/93

    Versicherungsvertrag; Kündigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Ein wichtiger Grund zur Kündigung liegt erst dann vor, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers seinem Eigennutz hintanstellt (vgl. BGH, VersR 1985, 54; Senat, VersR 1991, 452; OLG Saarbrücken, VersR 1996, 362, und - von der Beklagten vorgelegt - Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2005, 1119).
  • OLG Karlsruhe, 10.12.1993 - 10 U 180/93

    Vorfahrt; Verkehr; Rückbaumaßnahme; Bordstein; Abgesenkt

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Würde man dies anders sehen, so hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, den Versicherer in erheblicher Weise zu täuschen (ebenso OLG Saarbrücken, VersR 1994, 362 unter 2 a, und das bereits oben zitierte Urteil vom 23.11.2005 unter II 1 c); ein berechtigtes Interesse der Versicherungsnehmer daran besteht nicht.
  • OLG Hamburg, 19.02.1988 - 14 U 192/87
    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Zur Widerklage wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, VersR 1992, 1150; OLG Hamburg, VersR 1988, 482).
  • OLG Oldenburg, 11.12.1991 - 2 U 167/91

    Schadensermittlung; Versuchter Betrug; Ersatzanspruch; Kosten für Detektivbüro

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Zur Widerklage wird auf die zutreffenden Gründe des angefochtenen Urteils Bezug genommen (vgl. dazu auch OLG Oldenburg, VersR 1992, 1150; OLG Hamburg, VersR 1988, 482).
  • OLG Hamm, 18.06.1986 - 20 U 1/86

    Berufliche Tätigkeit; Beruf; Krankheit; Versicherungsnehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05
    Bei den hiernach festzustellenden Tätigkeiten der Klägerin handelt es sich nicht um solche lediglich formeller oder untergeordneter Art (vgl. dazu BGH, VersR 1984, 54 unter II 3) und auch nicht etwa um neue, nur aufgrund der Erkrankung übernommene (Aufsichts-) Tätigkeiten (vgl. dazu Senat, VersR 1987, 1207) , sondern um die Kernarbeit der Betreiberin eines Reformhauses.
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Das ist vor allem der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (Senatsurteil vom 3. Oktober 1984 aaO unter II 2; OLG Zweibrücken NJW-RR 2005, 1119; OLG Saarbrücken VersR 2006, 644 f.; OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035; Wriede in Bruck/Möller/Wriede, Bd. VI Krankenversicherung 8. Aufl. Anm. D 44; Prölss in Prölss/Martin, VVG 27. Aufl. § 8 Rdn. 27).
  • OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06

    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den

    Speziell für den Bereich der Kranken- und Krankentagegeldversicherung ist anerkannt, dass dem Versicherer ein Festhalten am Versicherungsvertrag dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintan stellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 f.; ebenso Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644 [645]; OLG Hamm, VersR 2007, 236 [237]).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.2006 - 12 U 250/05

    Krankheitskostenversicherung: Fristlose Kündigung wegen Täuschung des

    Hiervon ist dann auszugehen, wenn er sich Vermögensleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht, indem der Versicherungsnehmer etwa Krankentagegeld wegen Arbeitsunfähigkeit verlangt und dem Versicherer zwar die Arbeitsunfähigkeit mitteilt, nicht aber den Umstand, dass er seinen Beruf ungeachtet der Arbeitsunfähigkeit praktisch voll ausübt (BGHZ VersR 1985, 54; OLG Hamm, VersR 1991, 452; OLG Hamm ZfS 2006, 404; OLG Saarbrücken, 5 U 70/05, Urteil vom 23.11.2005).
  • OLG Hamm, 13.08.2021 - 20 U 216/21

    Feststellung des Fortbestehens einer Krankheitskostenversicherung; Kündigung

    Das ist - wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat - vor allem dann der Fall, wenn er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urteile vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06, r+s 2009, 380 Rn. 17; vom 18. Juli 2007 - IV ZR 129/06, r+s 2007, 460 Rn. 16; vom 3. Oktober 1984 - IVa ZR 76/83, VersR 1985, 54 unter II 2; Senatsurteil vom 24. Februar 2006 - 20 U 179/05, VersR 2007, 236).
  • OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 40/17

    Außerordentliche Kündigung eines privaten Krankenversicherungsvertrages wegen

    Würde man dies anders sehen, so hätte jeder Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einmal sanktionslos zu versuchen, den Versicherer in erheblicher Weise zu täuschen (Senat, VersR 2006, 644; OLG Hamm, VersR 2007, 236).
  • LG Dortmund, 19.10.2006 - 2 O 559/03

    Fristlose Kündigung,Krankentagegeldversicherung

    Dabei erachtet es die Kammer als ausreichend, wenn der Versicherungsnehmer mehr oder weniger regelmäßig Arbeiten erledigt, die nach der Verkehrsauffassung als zumindest teilweise Ausübung derjenigen Tätigkeit anzusehen sind, durch die er sein Einkommen erzielt (so auch OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035; OLG Stuttgart NJOZ 2006, 2675).
  • LG München I, 15.05.2018 - 3 O 9939/17

    Außerordentliche Kündigung eines Geschäftsbesorgungsvertrags

    Letzteres ist der Fall, wenn durch die Pflichtverletzung eine irreparable Störung der Vertrauensbasis gegeben ist, die auch durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (vgl. BGH NJW 1981, 1264 (1265); NJW-RR 1991, 1266 (1267); 2001, 677 (679); 2004, 73 (874); OLG Hamm NJW-RR 2006, 1035 (1035); LSG Bayern NZS 2011, 386 (387)).
  • LG Essen, 16.06.2021 - 18 O 285/20

    Krankenversicherung, Kündigung

    (OLG Hamm in NJW-RR 2006, 1035).
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