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   OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06.OVG   

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https://dejure.org/2006,1639
OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06.OVG (https://dejure.org/2006,1639)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.09.2006 - 10 B 10734/06.OVG (https://dejure.org/2006,1639)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG (https://dejure.org/2006,1639)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer ausländischen EU-Fahrerlaubnis; Absprechung der Berechtigungswirkung einer nach dem Ablauf einer in Deutschland wegen bestehender Eignungszweifel angeordneten Sperrfrist gegenüber einer in einem anderen Mitgliedsstaat erteilte ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Entzug einer tschechischen Fahrerlaubnis war rechtmäßig.

  • blutalkohol PDF, S. 441

    Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis im Inland und Annahme von Alkoholmissbrauch aufgrund von Auffälligkeiten ohne Straßenverkehrsbezug

  • archive.org
  • Judicialis

    StVG § 3 Abs. 1; ; StVG § 3 Abs. 3; ; StVG § 3; ; FeV § 11 Abs. 8; ; FeV § 11; ; FeV § 13 Nr. 2 a; ; FeV § 13; ; FeV § 28; ; FeV § 46 Abs. 1; ; FeV § 46 Abs. 3

  • RA Kotz

    EU-Fahrerlaubnis: Entziehung wegen danach aufgetretenem Alkoholmissbrauch

  • RA Kotz

    EU-Führerschein: Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

  • streifler.de

    Einstweiliger Rechtsschutz zur Ablehnung der Anerkennung eines tschechischem Führerscheines

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    EU-Fahrerlaubnis - Aberkennung

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Führerscheinentzug: Ausländische Fahrerlaubnis kann entzogen werden

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • zfs 2006, 713
 
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Wird zitiert von ... (37)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Das Urteil des EuGH vom 29. April 2004 (C-476/01, Kapper) steht der Entziehung einer in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellten EU-Fahrerlaubnis jedenfalls dann nicht entgegen, wenn die Entziehung wegen danach aufgetretenem Alkoholmissbrauch auszusprechen ist.

    Bei Anlegung dieser Rechtsgrundsätze sind des Weiteren die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen (vgl. DAR 2004, S. 333 - Kapper - sowie DAR 2006, S. 375 - Halbritter -).

  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Dem damit vom Antragsteller zugleich angesprochenen Übermaßverbot wird hierbei dadurch Rechnung getragen, dass die Anforderung eines Gutachtens lediglich wegen solcher Mängel erfolgen darf, die bei vernünftiger, lebensnaher Einschätzung die ernsthafte Besorgnis begründen, dass der Betreffende sich als Führer eines Kraftfahrzeugs nicht verkehrsgerecht verhalten werde, wohingegen Umstände, die nur auf die entfernt liegende Möglichkeit eines Eignungsmangels hindeuten, als hinreichender Anforderungsgrund ausscheiden (vgl. BVerwG, DAR 2001, S. 522).
  • VGH Bayern, 05.04.2004 - 11 CE 03.2137
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Das Gleiche gilt überdies, wenn bei dem Betreffenden wegen schon in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten von einer gegebenenfalls latenten Trennungsproblematik auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim - DAR 2002, S. 579 -, VGH München - B. vom 5.4 2004, 11 CE 03.2137, zitiert nach juris -, OVG Lüneburg - B. vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, zitiert nach juris - sowie ferner Geiger, DAR 2003, S. 97 m. w. N., anderer Auffassung OVG Saarlouis, zfs 2001, S. 92 und VGH Kassel, DVBl. 2001, S. 843 sowie ferner Himmelreich, DAR 2002, S. 60 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.11.2004 - 12 ME 418/04

    Alkohol; alkoholbedingte Auffälligkeiten außerhalb des Straßenverkehrs;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Das Gleiche gilt überdies, wenn bei dem Betreffenden wegen schon in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten von einer gegebenenfalls latenten Trennungsproblematik auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim - DAR 2002, S. 579 -, VGH München - B. vom 5.4 2004, 11 CE 03.2137, zitiert nach juris -, OVG Lüneburg - B. vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, zitiert nach juris - sowie ferner Geiger, DAR 2003, S. 97 m. w. N., anderer Auffassung OVG Saarlouis, zfs 2001, S. 92 und VGH Kassel, DVBl. 2001, S. 843 sowie ferner Himmelreich, DAR 2002, S. 60 m. w. N.).
  • AG Aachen, 02.09.1994 - 49 OWi 436/94
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Darüber hinaus liegt die dringliche Annahme nahe, dass bei dem Antragsteller - wie auch sein gesundheitsschädlicher und insofern missbräuchlicher Umgang mit dem Alkohol zeigt - eine alkoholbedingte Minderung seiner Einsichts- und Kritikfähigkeit besteht, die es mehr als zweifelhaft erscheinen lässt, ob ihm die gebotene Trennung zwischen Alkoholkonsum und Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr noch möglich ist (vgl. Stephan, DAR 1995, S. 41, 49).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Ebenso wäre zum anderen zu überlegen, ob nicht zumindest in Fällen, in denen bei dem Betreffenden eine langfristige, bis in die Gegenwart hineinwirkende und sich so gesehen ständig aktualisierende Alkoholproblematik vorliegt, die mithin auch nicht etwa allein deshalb entfallen ist, weil ihm in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis ausgestellt worden ist, diese auch ohne das Vorliegen etwaiger neuerlicher Auffälligkeiten von selbständigem Gewicht wieder entzogen werden kann (vgl. dazu OVG Lüneburg, DAR 2005, S. 704, Ludowisy, DAR 2006, S. 9, 13).
  • BVerwG, 27.09.1995 - 11 C 34.94

    Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Bei solchen gewohnheitsmäßig großen Trinkmengen steht ernsthaft zu besorgen, dass der Antragsteller an einer dauerhaften, ausgeprägten Alkoholproblematik leidet und allein wegen seiner Norm abweichenden Trinkgewohnheiten zur Risikogruppe der überdurchschnittlich alkoholgewohnten Kraftfahrer gehört, die im Straßenverkehr doppelt so oft alkoholauffällig werden wie andere Personen (vgl. BVerwGE 99, S. 249).
  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Bei Anlegung dieser Rechtsgrundsätze sind des Weiteren die Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 und die hierzu ergangene Rechtsprechung des EuGH zu berücksichtigen (vgl. DAR 2004, S. 333 - Kapper - sowie DAR 2006, S. 375 - Halbritter -).
  • OVG Saarland, 18.09.2000 - 9 W 5/00

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Das Gleiche gilt überdies, wenn bei dem Betreffenden wegen schon in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten von einer gegebenenfalls latenten Trennungsproblematik auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim - DAR 2002, S. 579 -, VGH München - B. vom 5.4 2004, 11 CE 03.2137, zitiert nach juris -, OVG Lüneburg - B. vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, zitiert nach juris - sowie ferner Geiger, DAR 2003, S. 97 m. w. N., anderer Auffassung OVG Saarlouis, zfs 2001, S. 92 und VGH Kassel, DVBl. 2001, S. 843 sowie ferner Himmelreich, DAR 2002, S. 60 m. w. N.).
  • VGH Hessen, 09.11.2000 - 2 TG 3571/00

    Fahreignungsgutachten - Alkoholmissbrauch

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
    Das Gleiche gilt überdies, wenn bei dem Betreffenden wegen schon in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten von einer gegebenenfalls latenten Trennungsproblematik auszugehen ist (ebenso VGH Mannheim - DAR 2002, S. 579 -, VGH München - B. vom 5.4 2004, 11 CE 03.2137, zitiert nach juris -, OVG Lüneburg - B. vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, zitiert nach juris - sowie ferner Geiger, DAR 2003, S. 97 m. w. N., anderer Auffassung OVG Saarlouis, zfs 2001, S. 92 und VGH Kassel, DVBl. 2001, S. 843 sowie ferner Himmelreich, DAR 2002, S. 60 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

  • VG Mainz, 10.07.2012 - 3 L 823/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Randale auf einem Volksfest in Volltrunkenheit

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vorangegangene Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens ihrerseits rechtmäßig war (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, LKRZ 2007, 75 = juris [Rdnr. 4]).

    Von daher vermag auch eine außerhalb des Straßenverkehrs aufgetretene Alkoholauffälligkeit eine solche Maßnahme jedenfalls dann zu rechtfertigen, wenn sie in einer Weise zutage getreten ist, die zu der begründeten Annahme Anlass gibt, der Betreffende werde angesichts der bei ihm erkennbar gewordenen Alkoholgewohnheiten voraussichtlich schon in überschaubarer Zukunft auch nach dem Genuss von Alkohol ein Kraftfahrzeug führen und so zu einer konkreten Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 8]; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 12. November 2008 - 3 M 503/08 -, NJW 2009, 1829, 1830 = juris [Rdnr. 6]).

    Hinzukommen muss, dass der Fahrerlaubnisinhaber in besonderer Weise - "zwingend" - auf das regelmäßige Führen eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen ist und es von daher mit Rücksicht auf die Häufigkeit und Intensität seines Alkoholkonsums letztlich nur eine Frage der Zeit sein kann, dass er sich mit der Situation konfrontiert sieht, am Straßenverkehr teilnehmen zu "müssen", obwohl er alkoholbedingt fahruntüchtig ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juni 2007, a.a.O. S. 4 = juris [Rdnrn. 36 f.]; Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O. = juris [Rdnr. 9]).

    Anhaltspunkte für einen Alkoholmissbrauch können sich darüber hinaus auch aus dem Umstand ergeben, dass der Betreffenden wegen in der Vergangenheit zu verzeichnender Trunkenheitsfahrten auffällig geworden ist und hieraus Rückschlüsse auf eine gegebenenfalls latente Trennungsproblematik gezogen werden können (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 10062/07

    Übermäßiger Alkoholkonsum führt nicht automatisch zum Verlust der Fahrerlaubnis

    Namentlich stand auch die Durchführung eines Alkoholtests bei ihm am Morgen des 28. Juli 2004 mit dem das Vorgehen der Beklagten zunächst in Form der Überprüfung des Klägers auf Alkoholabhängigkeit auslösenden Ergebnis einer Atemalkoholkonzentration von 3, 01 Promille - anders als in dem der Entscheidung des Senats vom 11. September 2006 (10 B 10734/06.OVG) zugrunde liegenden Fall - in keinerlei Zusammenhang mit einem straßenverkehrlichen Geschehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2015 - 16 B 584/15

    Entzug der Fahrerlaubnis aufgrund der Annahme einer Alkoholabhängigkeit und der

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 8. September 2008 - 16 B 749/08 - und vom 19. November 2008; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 -, NZV 2002, 580 = VRS 103 (2002), 224 = Blutalkohol 40 (2003), 245 = juris, Rn. 19; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, Blutalkohol 44 (2007), 329 = juris, Rn. 9.

    OVG NRW, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 16 B 1627/05 - und vom 8. September 2008 - 16 B 749/08 - VGH Bad.-Württ., Beschlüsse vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - und vom 29. Juli 2002 - 10 S 1164/02 -, jeweils a. a. O.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, a. a. O.; Nds. OVG, Beschluss vom 29. Januar 2007 - 12 ME 416/06 -, DAR 2007, 227 = Blutalkohol 44 (2007), 114 = juris, Rn. 10.

    Außerdem können aus sonstigen Verhaltensweisen wie der Begehung alkoholtypischer Straftaten außerhalb des Straßenverkehrs, aggressivem Auftreten unter Alkoholeinfluss oder sonstigen irrationalen, auf einen alkoholbedingten Kontrollverlust hindeutenden Handlungen Rückschlüsse auf die Wahrscheinlichkeit von Trunkenheitsfahrten gezogen werden, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. November 2005 - 16 B 1627/05 -, vom 19. November 2008 - 16 B 1393/08 - und vom 12. Juli 2011 - 16 A 89/11 -, DAR 2011, 602 = VRS 122 (2012), 126 = juris, Rn. 5 f.; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, a. a. O.; OVG Bremen, Beschluss vom 19. Oktober 2011 - 2 B 148/11 -, a. a. O. (juris, Rn. 20); möglicherweise enger Bay. VGH, Beschluss vom 11. Juni 2007 - 11 CS 06.3023 -, juris, Rn. 21 f., mit der Forderung eines wenigstens mittelbaren Zusammenhangs zwischen übermäßigem Alkoholkonsum und Straßenverkehrsteilnahme, wobei aber fraglich ist, ob bereits die Verletzung von Obhuts- und Rücksichtnahmeverpflichtungen gegenüber Dritten Zweifel am Trennvermögen auslöst.

  • VG Trier, 27.02.2018 - 1 K 10622/17

    Atemalkoholwert von 2,62 Promille &permil

    Ein derartiger mittelbarer Zusammenhang kann nach der Rechtsprechung etwa angenommen werden bei einer Person mit häufig wiederkehrendem Konsum großer Mengen Alkohol, die beruflich auf das regelmäßige Führen eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr angewiesen ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, juris).

    Bei diesen Personengruppen ist naturgemäß die Wahrscheinlichkeit der alkoholisierten Straßenverkehrsteilnahme höher, weil sie sich gleichsam in einem Dauerkonflikt befinden zwischen der Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren, und der Verpflichtung, den Beruf in fahrtüchtigem Zustand auszuüben bzw. zu ihrer Arbeitsstelle zu gelangen (vgl. Siegmund, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage 2016 [Stand: 28. Februar 2018], § 13 Rn. 51, m.w.N.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG -, juris Rn. 8-9).

  • OVG Bremen, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Aggressivität unter Alkoholeinfluß, wiederholte - medzinisch-psychologisches

    Angenommen wird dies insbesondere in Fällen von Berufskraftfahrern, die in besonderer Weise auf das regelmäßige Führen eines Fahrzeuges im Straßenverkehr angewiesen sind und bei denen bei einem häufigen und intensiven unkontrollierten Alkoholkonsum davon ausgegangen wird, dass es nur eine Frage der Zeit ist, dass sie in den Konflikt geraten, am Straßenverkehr berufsbedingt teilnehmen zu "müssen", obwohl sie alkoholbedingt fahruntüchtig sind (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 12.11.2008 -3 M 503/08 -NJW 2009, 1829-1832; OVG Lüneburg, Beschl. vom 06.03.2008 - 12 ME 377/07 -juris und Beschl. vom 29.01.2007 -12 ME 416/06 -DAR 2007, 227-228; Bay.VGH, Beschl. vom 11.06.2007 -11 CS 06.3023 - juris (dort als mittelbarer Zusammenhang bezeichnet), Beschl. vom 22.10.2007 -11 C 07.2311 - juris -und Beschl. vom 04.04.2006 -11 CS 05.2439 -DAR 2006, 413-414; OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. vom 05.06.2007 -10 A 10062/07 (dort als besondere verkehrsbezogene Umstände bezeichnet) und vom 11.09.2006 -10 B 10734/06 - beide juris; VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 29.07.2002 -10 S 1164/02 - juris -und Beschl. vom 24.06.2002 -10 S 985/02 -NZV 2002, 580-582; vgl. auch: Hentschel/AYH./Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 13 FeV Rz. 21 m. w. N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • VG Osnabrück, 17.11.2006 - 2 A 194/05

    Aberkennung des Rechts, von einer im Ausland im Wege des sog.

    Daran hält die Kammer ungeachtet der insoweit in Teilen der Rechtsprechung abweichend vertretenen Auffassung (vgl. - grundsätzlich ablehnend - OVG Koblenz, B. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05 -, aaO, einschränkend nunmehr allerdings B. v. 11.09.2006 - 10 B 10734/06 -, zitiert nach www.fahrerlaubnisrecht.de; OVG Greifswald, B. v. 29.08.2006, aaO; OVG Weimar, B. v. 29.06.2006 - 2 EO 240/06 -, zitiert nach www.thovg. thueringen.de; VG Augsburg, B. v. 29.05.2006 - Au 3 S 06.600 -, DAR 2006, 527) nach nochmaliger Prüfung fest.

    Dieses Verhalten kann nur so gewertet werden, dass sich der Kläger seine tschechische Fahrerlaubnis unter bewusster Umgehung der insoweit (auch) in der Führerschein-Richtlinie genannten Voraussetzungen und damit im Ergebnis rechtsmissbräuchlich beschafft hat, so dass die Beklagte zumindest aus diesem Grund berechtigt war, seine Kraftfahreignung nach Maßgabe der nationalen Vorschriften zu überprüfen bzw. zu beurteilen (vgl. OVG Greifswald, VG Stade und VG Freiburg, jew. aaO; in diese Richtung tendierend offenbar auch OVG Weimar und OVG Koblenz, B. v. 11.09.2006, aaO).

  • VG Mainz, 22.11.2019 - 3 L 1067/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Epilepsie

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die vorangegangene Aufforderung zur Beibringung des Gutachtens ihrerseits rechtmäßig war (vgl. OVG RP, Urteil vom17. August 2012 - 10 a 10284712 -, NJW 2012, 3388 = juris Rn. 22; Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06 -, LKRZ 2007, 75 = juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 08.10.2018 - 11 CE 18.1531

    Beschwerde im Eilverfahren - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis -

    Dies ist nicht zu beanstanden und entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OVG NW, B.v. 12.7.2011 - 16 A 89/11 - DAR 2011, 602 = juris Rn. 7; B.v. 4.2.2004 - 19 A 94/03 - juris Rn. 13; OVG Nds., B.v. 29.1.2007 - 12 ME 416/06 - juris Rn. 8; OVG RP, B.v. 11.9.2006 - 10 B 10734/06 - ZfSch 2006, 713 = juris Rn. 11).
  • VG Oldenburg, 07.07.2008 - 7 B 1835/08

    Alkohol; Alkoholmissbrauch; BAK; Eignung; Ereignis; Fahrt; Fahrt; Fahrzeug;

    Die Annahme von Alkoholmissbrauch im Sinne des § 13 S. 1 Nr. 2 a) 2. Alt. FeV verlangt daher nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen OVG "deutliche Indizien für eine weit überdurchschnittliche Alkoholgewöhnung des Betroffenen [...] und außerdem weitere tatsächliche Umstände [...], die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen" (Beschluss vom 29. Januar 2007, 12 ME 416/06, juris); es muss ein auf Tatsachen gestützter Verdacht vorliegen, dass der Betroffene "häufig und in großen Mengen Alkohol zu sich nimmt und entsprechend weit überdurchschnittlich an Alkohol gewöhnt ist." (Beschluss vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, juris; ähnl. auch Beschluss vom 6. März 2008, 12 ME 377/07 - "Neigung, häufig und in großen Mengen Alkohol zu konsumieren" - Beschluss vom 29. Januar 2007, 12 ME 416/06, juris sowie OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, 10 B 10734/06, juris; VG München, Gerichtsbescheid vom 25. April 2007, M 6a K 06.4681, juris).

    Es ging dort entweder um Trunkenheitsfahrten mit Alkoholisierungsgraden nahe der 1, 6 Promille zu Tageszeiten, an denen eine starke Alkoholisierung unüblich ist (so in den Fällen VG Oldenburg, Urteil vom 15. Janaur 2003, 7 A 500/01, VG München, Gerichtsbescheid vom 25. April 2007, M 6a K 06.4681, juris; VG München, Urteil vom 12. Dezember 2003, M 6a K 02.3498. juris), oder um Fälle in denen Personen, die vor vielen Jahren eine oder mehrere Trunkenheitsfahrten begangen hatten, nun in anderem Zusammenhang mit Alkohol auffällig werden, wobei entweder die Häufigkeit der Vorfälle oder eine von normalen Konsumenten kaum zu erreichende BAK auf ein Alkoholproblem hindeuteten (so in den Fällen Nds. OVG, Beschluss vom 6. März 2008, 12 LA 404/07; Beschluss vom 24. November 2004, 12 ME 418/04, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. September 2006, 10 B 10734/06, juris).

  • VG Saarlouis, 18.12.2007 - 10 L 1518/07

    Entzug der Fahrerlaubnis bei erneuter Trunkenheitsfahrt nach Erwerb einer nach

  • VG Neustadt, 08.02.2008 - 3 L 99/08
  • OVG Bremen, 16.10.2006 - 1 B 310/06

    EU-Führerschein; Entziehung - EU-Führerschein; Gegenseitige Anerkennung;

  • VG Düsseldorf, 15.03.2007 - 6 K 3754/06
  • VG München, 04.04.2007 - M 1 S 07.945

    Zur Alkoholabhängigkeit und zum Alkoholmissbrauch sowie zur Anordnung eines

  • VGH Bayern, 16.08.2012 - 11 CS 12.1624

    Trunkenheitsfahrt im Ausland mit einem mitgeteilten Blutalkoholwert von 3,10 g/l;

  • VG Saarlouis, 09.05.2008 - 10 L 270/08

    Zur Umgehung der inländischen wie der in den jeweiligen Mitgliedsstaaten zu

  • VGH Bayern, 10.03.2021 - 11 CS 20.2474

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines Fahreignungsgutachtens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2012 - 16 B 326/12

    Rechtsfolgen des Fehlens eines deutlichen Sachverhalts in der Anordnung zur

  • VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

  • VG Koblenz, 30.04.2007 - 5 L 496/07

    Rechtsmissbräuchlicher Â"FührerscheintourismusÂ'

  • VG Trier, 15.07.2020 - 1 K 1305/20

    Erfolglose Klage auf Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

  • VG Neustadt, 25.02.2015 - 1 K 702/14

    Entziehung einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis rechtmäßig

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2006 - 16 B 1106/06
  • VG Düsseldorf, 03.04.2007 - 6 L 207/07
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.02.2009 - 10 B 11269/08
  • VG Neustadt, 20.09.2012 - 1 L 765/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis

  • VG Koblenz, 19.10.2023 - 4 L 730/23

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • VG Mainz, 27.02.2020 - 3 L 60/20

    Ersetzung der Rechtsgrundlage bei Gutachtenanforderungen betreffend

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.02.2008 - 10 B 11305/07
  • VG Mainz, 24.10.2012 - 3 L 1109/12

    Fahrerlaubnisrecht: Anordnung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens wegen

  • VG Trier, 31.07.2007 - 2 K 440/07

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholabhängigkeit

  • VG Neustadt, 06.08.2012 - 1 L 650/12

    Entziehung der Fahrerlaubnis - angeblich unbewusste Einnahme von Amphetamin

  • VG München, 22.12.2009 - M 1 S 09.5288

    Aberkennung des Rechts von einer tschechischen EU-Fahrerlaubnis im Bundesgebiet

  • VG Neustadt, 29.11.2013 - 1 K 221/13

    Umdeutung der Ablehnung, von einer EU-Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

  • OVG Hamburg, 19.10.2011 - 2 B 148/11

    Zur Anordnung einer MPU bei mehreren Alkoholauffälligkeiten ohne Zusammenhang mit

  • VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08

    Anfallsleiden

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