Rechtsprechung
   OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1828
OVG Rheinland-Pfalz, 23.05.2000 - 7 A 12289/99 (https://dejure.org/2000,1828)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.05.2000 - 7 A 12289/99 (https://dejure.org/2000,1828)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 7 A 12289/99 (https://dejure.org/2000,1828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Straßenverkehrsrecht: Entziehung der Fahrerlaubnis nach Drogenkonsum, Kokain

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfSch 2000, 418
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)

  • VG Trier, 05.01.2016 - 1 L 3706/15

    Fahrerlaubnisentziehung; Konsum harter Drogen

    An diese normative Wertung ist das Gericht gebunden, solange keine Umstände im Einzelfall vorliegen, die ausnahmsweise eine andere Beurteilung rechtfertigen (ständige Rechtsprechung des OVG RP, Beschluss vom 25. Januar 2012 -10 B 11430/11- sowie Beschluss vom 14. Februar 2006 -10 B 10085/06.OVG- m.w.N.; juris; betreffend Kokain: Urteil vom 23. Mai 2000 - 7 A 12289/99 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.07.2008 - 10 B 10646/08

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Drogenkonsum

    Soweit sich der Antragsteller demgegenüber auf das Urteil des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts vom 23. Mai 2000 - 7 A 12289/99 - beruft, wonach der Eignungsausschluss in Nr. 9.1 Anlage 4 FeV als normativer Erfahrungssatz gemäß Vorbemerkung Nr. 3 Satz 1 dieser Anlage nur für den Regelfall gelte, hingegen Grundlage für die Beurteilung im Einzelfall gemäß deren Vorbemerkung Nr. 2 in der Regel ein ärztliches Gutachten sein solle, vermag er damit nicht durchzudringen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.11.2000 - 7 B 11967/00
    In § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i.V.m. Anlage 4 FeV hat der Verordnungsgeber eine Bewertung der Auswirkungen bestimmter Verhaltensweisen und Erkrankungen auf die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen vorgenommen, indem er die auf wissenschaftlicher Grundlage gewonnenen und bereits im Gutachten "Krankheit und Kraftverkehr" zusammengefassten Erkenntnisse in die FeV integriert und damit normativ als für den Regelfall zutreffend gekennzeichnet hat (vgl. ausführlich: Urteil des Senats vom 23. Mai 2000 - 7 A 12289/99.OVG - [BA 2001, 73]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht