Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 04.03.1988

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.05.1988 - 2 Vollz (Ws) 30/88   

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https://dejure.org/1988,3812
OLG Koblenz, 31.05.1988 - 2 Vollz (Ws) 30/88 (https://dejure.org/1988,3812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.05.1988 - 2 Vollz (Ws) 30/88 (https://dejure.org/1988,3812)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Mai 1988 - 2 Vollz (Ws) 30/88 (https://dejure.org/1988,3812)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NStZ 1988, 431
  • ZfStrVo 1988, 371
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Celle, 27.11.2006 - 1 Ws 511/06

    Bestehen eines Anspruchs auf Auszahlung des Überbrückungsgeldes, wenn der

    Die Vollzugsanstalt ist in derartigen Fällen vielmehr gehalten, das Überbrückungsgeld weiterhin für den Fall einer etwaig späteren Entlassung bereit zu halten (vgl. OLG Koblenz, NStZ 1988, 431, für einen Zeitraum von vier Jahren nach erfolgter Flucht).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.03.1988 - 1 Ws 12/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,12010
OLG Karlsruhe, 04.03.1988 - 1 Ws 12/88 (https://dejure.org/1988,12010)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.03.1988 - 1 Ws 12/88 (https://dejure.org/1988,12010)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. März 1988 - 1 Ws 12/88 (https://dejure.org/1988,12010)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • ZfStrVo 1988, 371
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 07.11.2017 - 3 Ws 543/17

    Vorzeitige Inanspruchnahme des Überbrückungsgeldes für eine Ausgleichszahlung zur

    Die Vorschrift in § 47 Abs. 4 NJVollzG, die eine Abweichung von dem Grundsatz darstellt, dass das Überbrückungsgeld erst bei Haftentlassung auszuzahlen ist, ist als Ausnahmevorschrift eng auszulegen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. März 1988 - 1 Ws 12/88, NStZ 1989, 356; Reichenbach, in: Graf, BeckOK Strafvollzugsrecht Niedersachsen, 9. Edition 2017, § 47, Rn. 14; Nestler, in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel, Strafvollzugsgesetz, 12. Auflage 2015, Abschnitt F, Rn. 187).
  • OLG Celle, 26.11.2015 - 1 Ws 533/15

    Keine Herabsetzung des Überbrückungsgeldsolls bei Entnahme von Beträgen deutlich

    Danach ist die Norm als Ausnahmevorschrift und im Hinblick auf den Gesetzeszweck eng auszulegen (vgl. OLG Karlsruhe, ZfStrVo 1988, 371; OLG Frankfurt am Main, ZfStrVo 1979, 187; Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 51 Rn. 10).
  • OLG Zweibrücken, 23.09.2014 - 1 Ws 209/14

    Strafvollzug in Rheinland-Pfalz: Verwendung von angespartem Überbrückungsgeld

    Dabei ist im Interesse des Gefangenen ein strenger Maßstab anzulegen (OLG Hamm, Beschluss vom 16. Juni 1994 - 1 Vollz (Ws) 117/94 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. vom 4. März 1988 - 1 Ws 12/88, zitiert nach Bungert, NStZ 1988, 356, 360).
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