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   BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86   

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https://dejure.org/1986,3814
BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86 (https://dejure.org/1986,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 21.08.1986 - 4 B 110.86 (https://dejure.org/1986,3814)
BVerwG, Entscheidung vom 21. August 1986 - 4 B 110.86 (https://dejure.org/1986,3814)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Geltung auch für das Zurückführen des Triebwassers bei einem Ausleitungskraftwerk - Tatbestand des "Einleitens" - Widerruf der Erlaubnis nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Bindung der Wasserbehörde an Übereinkünfte zwischen Gewässereigentümer und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1988, 150
  • ZfW 1987, 86
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 54.75

    Anforderungen an die richterliche Aufklärungspflicht - Einholung von Gutachten

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86
    Nur dann, wenn das dem Richter vorliegende Gutachten unklar, unvollständig und widerspruchsvoll ist, also auch für den Nichtsachverständigen erkennbare Mängel ausweist, muß ein weiteres Gutachten eingeholt werden (Beschluß vom 23. Juni 1975 - BVerwG 7 B 54.75 - Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 42).
  • BVerwG, 08.06.1979 - 4 C 1.79

    Planfeststellung nach Landesstraßenrecht für eine Ortsdurchfahrt - Beweiserhebung

    Auszug aus BVerwG, 21.08.1986 - 4 B 110.86
    Das gilt auch für Gutachten, die bereits im Verwaltungsverfahren eingeholt worden sind (BVerwG, Urteil vom 8. Juni 1979 - BVerwG 4 C 1.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 120).
  • BGH, 07.05.2009 - III ZR 48/08

    Wirksamkeit einer Vereinbarung über die Erhebung von Nutzungsentgelten für ein

    Ausgehend hiervon versteht es sich von selbst, dass unter den Benutzungstatbestand des § 4 NWG und des § 3 WHG auch die Wasserentnahme aus einem oberirdischen Gewässer für den Betrieb eines Wasserkraftwerks fällt (vgl. BVerwG ZfW 1987, 86; Breuer, Öffentliches und privates Wasserrecht, 3. Aufl. 2004, Rn. 209; Kotulla, WHG, 2003, § 3 Rn. 8).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.02.2013 - 2 L 114/11

    Verwaltungsgebühren für wasserrechtlichen Planfeststellungsbeschluss

    Umfasst werden auch Stoffe, die zuvor dem Wasser entnommen wurden (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1986 - 4 B 110.86 -, NVwZ 1988, 150, RdNr. 3 in Juris; Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Bd. I, RdNr. 44, m.w.N.).

    Auch wenn man den Gesamtvorgang der Wassernutzung für einen Wildwasserpark als ein "Umleiten" beschreiben kann und das Ableiten und Wiedereinleiten einen einheitlichen Vorgang bilden, der erst als Ganzes eine sinnvolle Wassernutzung ergibt und sich in der Lebenswirklichkeit nicht in seine Einzelbestandteile zerlegen lässt, kann auch ein einheitlicher Lebenssachverhalt vom Recht durchaus in unterschiedliche Tatbestände aufgespalten und abweichenden Regelungen unterworfen werden (BVerwG, Beschl. v. 21.08.1986, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.03.1996 - 4 B 30.96

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Qualifizierung des einem

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluß vom 21. August 1986 - BVerwG 4 B 110.86 - ZfW 1987, 86) "unterliegt (es) keinem Zweifel, daß auch das dem Wasser selbst zuvor entnommene Wasser als Stoff im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 2 WHG anzusehen ist".
  • VG Ansbach, 02.07.2008 - AN 15 K 08.00280

    Ablehnung wasserrechtlicher Bewilligung für das Ableiten von Wasser und Einleiten

    Denn auch das dem Gewässer zuvor selbst entnommene Wasser ist ein "Stoff" (vgl. BVerwG Beschluss vom 21.8.1986 NVwZ 1988, 150).
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