Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - 1 S 224.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,36626
OVG Berlin-Brandenburg, 21.12.2010 - 1 S 224.10 (https://dejure.org/2010,36626)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.12.2010 - 1 S 224.10 (https://dejure.org/2010,36626)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 1 S 224.10 (https://dejure.org/2010,36626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,36626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 15 Abs 2 GewO, § 33c Abs 3 S 1 GewO, § 33f GewO, § 33i GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV
    Aufstellung von Gewinnspielgeräten ohne Erlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 15 Abs 2 GewO, § 33c Abs 3 S 1 GewO, § 33f GewO, § 33i GewO, § 1 Abs 1 Nr 1 SpielV, § 1 Abs 1 Nr 2 SpielV, §§ 48 f. VwVfG
    Betriebsuntersagung; spielhallenähnlicher Betrieb; benachbarte Lokale; Anmeldung erlaubnisfreier Gaststätten; Aufstellen von Gewinnspielgeräten; Geeignetheitsbestätigung; Feststellungswirkung; Zeitpunkt; Personenidentität von Geräteaufsteller und Lokalbetreiber; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung auf eine als Aufsteller erteilte Geeignetheitsbestätigung gegenüber einer Betriebsstilllegung bei Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit im eigenen Lokal trotz fehlender Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle; Legalisierung des pflichtwidrigen ...

  • vdai.de PDF

    Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einem von ihm selbst betriebenen Geschäftslokal aufstellt, aber keine Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO besitzt, kann sich gegenüber einer Betriebsstillegung gemäß § 15 Abs. 2 GewO nicht auf ihm als Aufsteller ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2011, 130
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2013 - 6 S 788/13

    Aufstellung von Geldspielgeräten in Schankwirtschaft

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, Urt. vom 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urt. vom 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, Beschl. vom 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, Urt. vom 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).
  • VG Stuttgart, 28.11.2014 - 4 K 953/14

    Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Gaststätte

    Damit scheiden - jenseits der Regelung des § 1 Abs. 2 SpielV - sowohl Räume von Betrieben aus, die von vornherein nicht in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden, weil eine Kanalisierung und Kontrollierung des Spielverhaltens nicht gewährleistet ist, und die auch dann von Geld- oder Warenspielgeräten freigehalten werden sollten, wenn als Nebenleistung Speisen oder Getränke angeboten werden (z.B. Videothek, Warenhaus; s. BVerwG, a.a.O.; VGH BW, U. v. 29.04.1997 - 14 S 1920/96 -, GewArch 1997, 294), als auch Räume von Betrieben, die zwar in die Liste der §§ 1 Abs. 1, 2 SpielV aufgenommen wurden und in denen das Aufstellen von Geld- oder Warenspielgeräten zulässig ist, deren Schwerpunkt aber gerade das Bereitstellen von Spielgeräten ist und die deshalb besonderen Zulassungsvoraussetzungen unterliegen, auch wenn als Nebenleistung Speisen und Getränke angeboten werden (z.B. Spielhallen; s. BVerwG, a.a.O.; vgl. auch BVerwG, U. v. 04.10.1988 - 1 C 59.86 -, GewArch 1989, 23; BayVGH, a.a.O.; OVG Berlin, B. v. 21.12.2010 - 1 S 224.10 -, ZfWG 2011, 130; OVG NRW, U.v. 10.12.1990 - 4 A 2423/89 -, GewArch 1991, 224).
  • VGH Hessen, 07.02.2011 - 8 B 2454/10

    Spielgeräte - Betriebsuntersagung ohne Aufhebung einer Geeignetheitsbestätigung

    Betreibt ein Geräteaufsteller Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in einer angeblich von ihm selbst oder einen Strohmann geleiteten, in Wahrheit aber als solche nicht existenten Gaststätte, bedarf es für eine Betriebsuntersagung nach § 15 Abs. 2 VwGO keiner vollziehbaren Aufhebung einer zunächst erteilten Geeignetheitsbestätigung nach § 33 c Abs. 3 GewO (Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.12.2010 - OVG 1 S 224.10 -, juris).

    Das OVG Berlin-Brandenburg hat in seinem von der Antragsgegnerin in ihrer Beschwerdeerwiderung zitierten Beschluss vom 21. Dezember 2010 - OVG 1 S 224.10 - (juris Rdnr. 7 f.) zutreffend Folgendes ausgeführt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.04.2019 - 1 S 24.19

    Schankwirtschaft; Geldspielgeräte; Aufstellort; Geeignetheitsbestätigung;

    Diese inhaltliche Bindung der Geeignetheitsbestätigung an die für deren Erteilung maßgeblichen Verhältnisse wird jedoch überspannt, wenn der Bestand der Bestätigung - anders als in den vom Verwaltungsgericht zitierten Senatsbeschlüssen vom 16. November 2009 - OVG 1 S 137.09 - (juris Rn. 4) und vom 28. März 2017 - OVG 1 S 6.17 - (BA, S. 6), in denen es um das Erlöschen einer Spielhallenerlaubnis nach § 33 i Abs. 1 GewO ging - nicht von wesentlichen Änderungen der Räumlichkeiten oder der für den tatsächlichen Betrieb prägenden Nutzung abhängig gemacht wird (vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - OVG 1 S 224.10 - juris Rn. 4 f., in dem ein spielhallenähnlicher Betrieb ohne entsprechende Erlaubnis eingerichtet worden war, der sich objektiv nicht als Schankwirtschaft im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 SpielV darstellte), sondern die Geeignetheitsbestätigung allein deshalb erloschen sein soll, weil der Antragsteller unerlaubt einen Wettautomaten in der von ihm betriebenen Gaststätte aufgestellt habe, deren räumliche Beschaffenheit im Übrigen ebenso unverändert geblieben ist wie deren Nutzung als Schankwirtschaft, für die die Bestätigung erteilt worden war.
  • OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 168/17

    Unerlaubter Spielhallenbetrieb; Scheingastronomie

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.4.2017 - 1 B 150/17 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.10.2014 - 1 B 338/14 -, juris; ebenso: OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30.5.2012 - OVG 1 S 179.11 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.12.2010 - OVG 1 S 224.10 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 7.2.2011 - 8 B 2454/10 -, juris.
  • OVG Saarland, 12.06.2017 - 1 B 53/17

    Unerlaubter Spielhallenbetrieb/Scheingastronomie

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.4.2017 - 1 B 150/17 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.10.2014 - 1 B 338/14 -, juris; ebenso: OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30.5.2012 - OVG 1 S 179.11 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.12.2010 - OVG 1 S 224.10 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 7.2.2011 - 8 B 2454/10 -, juris.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2012 - 1 S 179.11

    Betriebsuntersagung; Gaststättenerlaubnis; Widerruf; benachbarte Betriebsräume;

    Wird eine Geeignetheitsbestätigung für eine grundsätzlich zulässige Aufstellungsstätte - wie hier eine Gaststätte - erteilt, die in Wahrheit aber so gar nicht besteht, sondern tatsächlich als ein anderes Gewerbe betrieben wird, kann auch ohne vorherige vollziehbare Rücknahme der Geeignetheitsbestätigung der ohne die erforderliche Erlaubnis geführte Betrieb nach § 15 Abs. 2 GewO untersagt werden (vgl. Senatsbeschluss vom 21. Dezember 2010 - OVG 1 S 224.10 - juris Rn. 5 und 8; VGH Kassel, Beschluss vom 7. Februar 2011 - 8 B 2454/10 - juris Rn. 4, jeweils für den Fall der Personenidentität von Aufsteller und Betriebsinhaber des Aufstellungsortes; s. a. Hahn, a.a.O., § 33 c Rn. 54).
  • OVG Saarland, 19.06.2017 - 1 B 346/17

    Gesetzgebungszuständigkeit der Länder für Regelungen zu Geldspielgeräten;

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.4.2017 - 1 B 150/17 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.10.2014 - 1 B 338/14 -, juris; ebenso: OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 30.5.2012 - OVG 1 S 179.11 -, juris; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.12.2010 - OVG 1 S 224.10 -, juris; Hessischer VGH, Beschluss vom 7.2.2011 - 8 B 2454/10 -, juris.
  • OLG Frankfurt, 13.06.2019 - 6 U 141/18

    Glücksspielrecht: Begriff des spielhallenähnlichen Betriebs; Gebot der Trennung

    Zu den Schankwirtschaften gehören damit nur solche Gaststätten, bei denen der Ausschank den Hauptzweck des Betriebs ausmacht, nicht aber solche Unternehmen, die Getränke lediglich als untergeordnete Nebenleistung anbieten (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.12.2010 - OVG 1 S 224.10 -, Rn. 6, juris).
  • VG Berlin, 29.02.2012 - 35 L 416.11

    Vereinbarkeit des SpielhG Bln (juris: SpielhG BE) mit höherrangigem Recht;

    Die Aufstellungsbestätigung hat zwar als feststellender Verwaltungsakt eine Feststellungswirkung (allg. Meinung; etwa Tettinger/Wank/Ennuschat, GewO, 8. Aufl. 2011, § 33c Rn. 50; Pielow [Hrsg.], GewO, 2009, § 33c Rn. 24; Friauf, GewO 2009, § 33c Rn. 46; Landmann/Rohmer, GewO, 2007, § 33c Rn. 35; OVG Berlin -Brandenburg, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - OVG 1 S 224.10 -, Juris, Rn. 8).
  • VG Saarlouis, 30.01.2018 - 1 K 989/17

    Untersagung des Betriebs einer Spielhalle

  • VG Saarlouis, 06.02.2013 - 1 L 347/13

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren wegen einer gewerberechtlichen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht