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   OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17   

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OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17 (https://dejure.org/2018,2876)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30.01.2018 - 3 B 233/17 (https://dejure.org/2018,2876)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 30. Januar 2018 - 3 B 233/17 (https://dejure.org/2018,2876)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 80 Abs. 5, GlüStV § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, GlüStV § 21 Abs. 2, SächsGlüStVAG § 18a Abs. 4 Satz 3, StPO § 55 Abs. 1
    Auskunftspflicht; Aussageverweigerungsrecht; Trennungsgebot; Gaststätte; Geldspielgeräte; Sportwettenvermittlung

  • vdai.de PDF

    Obwohl sich die in § 21 Abs. 2 GlüStV und § 18a Abs. 4 Satz 3 SächsGlüStVAG normierten Trennungsgebote dem Wortlaut nach nur auf Spielhallen beziehen, lassen sie auf die gesetzgeberische Wertung schließen, dass die Vermittlung von Sportwetten in räumlicher Verknüpfung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Umfang der Auskunftsverpflichtung eines Schank- und Speisewirtschaftenbetreibers; Verpflichtung zur Einhaltung glücksspielrechtlicher Vorschriften; Verpflichtung zur Entfernung eines Terminals zur Vermittlung von Sportwetten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 431
  • ZfWG 2018, 276
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Sachsen, 12.01.2017 - 3 B 135/16

    Glücksspiel, Sportwetten, Geldspielgeräte, Trennungsgebot, Neutonierung,

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Da sie nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten ist, vermittelt die Antragstellerin folglich unerlaubt Glücksspiel in Form von Sportwetten (SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2017 - 3 B 135/16 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 10 Cs 17.1147 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 19).

    19 Soweit der Senat in der Vergangenheit Bedenken geäußert hat, inwieweit die in § 21 Abs. 2 GlüStV enthaltene gesetzgeberische Wertung zur Versagung der Erlaubnis Sportwettvermittlungsstelle führen kann, in der Geldspielgeräte aufgestellt sind, ohne gegen den Parlamentsvorbehalt, den Wesentlichkeitsgrundsatz und den Vorbehalt des Gesetzes zu verstoßen (SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2017 - 3 B 135/16 -, juris Rn. 11), hält er hieran nicht mehr fest.

    20 Die in § 21 Abs. 2 GlüStV und in 18a Abs. 4 Satz 3 SächsGlüStVAG geregelte Trennungsgebote von Spielhallen und Vermittlungsstellen für Sportwetten stehen, anders als der Senat im Beschluss vom 12. Januar 2017 (a. a. O. Rn. 11) angedeutet hat, auch nicht in Widerspruch zu bundesrechtlichen Regelungen über örtliche Anforderungen an die Aufstellung von Geldspielgeräten (§ 1 Abs. 1 SpielV).

  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 10 CS 17.1147

    Untersagung der gleichzeitigen Vermittlung von Sportwetten und des Aufstellens

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Da sie nicht im Besitz einer Erlaubnis zur Vermittlung von Sportwetten ist, vermittelt die Antragstellerin folglich unerlaubt Glücksspiel in Form von Sportwetten (SächsOVG, Beschl. v. 12. Januar 2017 - 3 B 135/16 -, juris Rn. 9; BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 10 Cs 17.1147 -, juris Rn. 14; Beschl. v. 1. August 2016 - 10 CS 16.893 -, juris Rn. 19).

    13 So kann etwa die Vermittlungstätigkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Satz 2 GlüStV untersagt werden, wenn ein Verstoß gegen das in § 21 Abs. 2 GlüStV (Trennungsgebot) vorliegt, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen (BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 19. Mai 2017 - 1 B 164/17, juris Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. Mai 2017 - 1 N 72/15 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 28. Juni 2017 6 S 1563/16 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 20. Februar 2017 - 6 S 916/16 -, juris Rn. 7).

    Die gesetzgeberische Wertung, die den für Spielhallen geregelten Trennungsgeboten in § 21 Abs. 2 GlüStV und § 18a Abs. 4 Satz 3 SächsGlüStVAG zugrundliegt, lässt den Schluss zu, dass die Vermittlung von Sportwetten in räumlicher Verknüpfung mit dem Betrieb von Geldspielgeräten generell nicht erlaubnisfähig ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147 -, juris Rn. 15; Beschl. v. 10. November 2015 - 10 CS 15.1538 -, juris Rn. 22).

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Angesichts der bedeutsamen, mit dem Glücksspielstaatsvertrag verfolgten Ziele (§ 1 GlüStV) bestehen insbesondere keine Bedenken gegen die Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 3 Abs. 1 GG (vgl. zum Verbundverbot: BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 118 ff.; zu Abstandsgeboten: BVerwG a. a. O. Rn. 17 ff.).

    Eine Begrenzung der Kompetenz für das Recht der Spielhallen auf Fragen der von der einzelnen Spielhalle ausgehenden (Spielsucht-)Gefahren, während sonst das Recht der Spielgeräte einschlägig und damit der Bund konkurrierend zuständig sein soll, würde die Materie des Spielhallenrechts ihres Kerns berauben (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 97 ff., 118 ff.; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 13).

  • OVG Sachsen, 05.10.2017 - 3 B 175/17

    Spielhalle; Abstandsgebot; Allgemeinbildende Schule; Jugendschutz;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Eine Begrenzung der Kompetenz für das Recht der Spielhallen auf Fragen der von der einzelnen Spielhalle ausgehenden (Spielsucht-)Gefahren, während sonst das Recht der Spielgeräte einschlägig und damit der Bund konkurrierend zuständig sein soll, würde die Materie des Spielhallenrechts ihres Kerns berauben (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 97 ff., 118 ff.; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 13.01.1981 - 1 BvR 116/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aussagepflicht des Gemeinschuldners im

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Andernfalls wäre das verfassungsrechtlich gebotene Schweigerecht illusorisch (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2 f., und v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 26 f.).
  • BVerfG, 31.03.2008 - 2 BvR 467/08

    Pflicht zur Offenbarung von Straftaten bei Abgabe einer eidesstattlichen

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Andernfalls wäre das verfassungsrechtlich gebotene Schweigerecht illusorisch (BVerfG, Beschl. v. 31. März 2008 - 2 BvR 467/08 -, juris Rn. 2 f., und v. 13. Januar 1981 - 1 BvR 116/77 -, juris Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 4.16

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Eine Begrenzung der Kompetenz für das Recht der Spielhallen auf Fragen der von der einzelnen Spielhalle ausgehenden (Spielsucht-)Gefahren, während sonst das Recht der Spielgeräte einschlägig und damit der Bund konkurrierend zuständig sein soll, würde die Materie des Spielhallenrechts ihres Kerns berauben (BVerfG, Beschl. v. 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris Rn. 97 ff., 118 ff.; BVerwG, Urt. v. 16. Dezember 2016 - 8 C 4/16 -, juris Rn. 16; SächsOVG, Beschl. v. 5. Oktober 2017 - 3 B 175/17 -, juris Rn. 13).
  • OVG Sachsen, 22.08.2017 - 3 B 189/17

    Kohärenzgebiet; Verbundverbot; Abstandgebot; Erfolgsaussicht; unbillige Härte;

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    Dieses Verständnis hat der Senat im Übrigen bereits in einer früheren Entscheidung angedeutet (SächsOVG, Beschl. v. 22. August 2017 - 3 B 189/17 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.2017 - 6 S 1563/16

    Auslegung des Begriffs "Gebäude" am Normzweck der Spielsuchtprävention -

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    13 So kann etwa die Vermittlungstätigkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Satz 2 GlüStV untersagt werden, wenn ein Verstoß gegen das in § 21 Abs. 2 GlüStV (Trennungsgebot) vorliegt, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen (BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 19. Mai 2017 - 1 B 164/17, juris Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. Mai 2017 - 1 N 72/15 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 28. Juni 2017 6 S 1563/16 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 20. Februar 2017 - 6 S 916/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Saarland, 19.05.2017 - 1 B 164/17

    Vermittlung von Sportwetten; unionsrechtsgemäße Ausgestaltung oder Praktizierung

    Auszug aus OVG Sachsen, 30.01.2018 - 3 B 233/17
    13 So kann etwa die Vermittlungstätigkeit nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3, § 4 Abs. 2 Satz 2 GlüStV untersagt werden, wenn ein Verstoß gegen das in § 21 Abs. 2 GlüStV (Trennungsgebot) vorliegt, wonach in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, Sportwetten nicht vermittelt werden dürfen (BayVGH, Beschl. v. 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147 -, juris; OVG Saarland, Beschl. v. 19. Mai 2017 - 1 B 164/17, juris Rn. 37; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10. Mai 2017 - 1 N 72/15 -, juris Rn. 7; VGH BW, Beschl. v. 28. Juni 2017 6 S 1563/16 -, juris Rn. 12; Beschl. v. 20. Februar 2017 - 6 S 916/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - 1 N 72.15

    Anwendbarkeit von § 21 Abs. 2 Erster GlüÄndStV (juris: GlüStVtr BB 2012); Sinn

  • VGH Baden-Württemberg, 20.02.2017 - 6 S 916/16

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten in einer Gaststätte, in der

  • VGH Bayern, 01.08.2016 - 10 CS 16.893

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten

  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 10 CS 15.1538

    Untersagungsverfügung, Sportwettannahmestelle, Gaststätte, Geldspielgerät,

  • BVerfG, 19.12.2017 - 1 BvL 3/14

    Numerus clausus: Vorschriften über die Studienplatzvergabe für das Fach

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

  • BGH, 07.11.2019 - I ZR 42/19

    Sportwetten in Gaststätten

    b) Nach diesen Maßstäben ist eine entsprechende Anwendung der unmittelbar für Spielhallen und Spielbanken geltenden Regelung des § 21 Abs. 2 GlüStV auf Schank- und Speisewirtschaften nicht möglich (aA OVG Bautzen, ZfWG 2018, 276; VGH München, HGZ 2018, 263).

    cc) Anders als die Revision meint, geben auch die in § 1 GlüStV formulierten Regelungsziele des Staatsvertrages keine Veranlassung, den Anwendungsbereich des § 21 Abs. 2 GlüStV in analoger Anwendung auf Gaststätten auszudehnen (aA OVG Bautzen, ZfWG 2018, 276, 279 [juris Rn. 18]).

  • VG Hamburg, 30.12.2022 - 14 E 3672/21

    Zum Verbot des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle in einer Spielhalle oder

    Es liegt auf der Hand, dass das gleichzeitige Angebot unterschiedlicher Glücksspiele (Glücksspiel und Wette) für Spieler zusätzliche Anreize schafft und den Spieltrieb fördert (OVG Bautzen, Beschl. v. 30.1.2018, 3 B 233/17, juris Rn. 18).

    Vor allem suchtgefährdete Personen werden dadurch einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt (OVG Bautzen, Beschl. v. 30.1.2018, a.a.O., juris Rn. 18).

    Hinzu kommt, dass vor allem Geldspielautomaten, die nicht als Glücksspiele, sondern als Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit deklariert werden, ein hohes Risiko zur Entstehung von süchtigem Spielverhalten in sich bergen (OVG Bautzen, Beschl. v. 30.1.2018, a.a.O., juris Rn. 18).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.06.2019 - 3 M 90/19

    Glückspielrechtliche Anordnung; Verbot der Kumulation der Sportwettenvermittlung

    Zudem lässt die gesetzgeberische Wertung, die dem für Spielhallen geregelten Trennungsgebot in § 21 Abs. 2 GlüStV zugrunde liegt, den Schluss zu, dass die Vermittlung von Sportwetten in räumlicher Verknüpfung mit dem Betrieb von Geldspielgeräten generell nicht erlaubnisfähig ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.01.2018 - 3 B 233/17 -, juris, Rdnr. 17).

    Inzwischen hat auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht seine zuvor geäußerten Zweifel daran, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags hinsichtlich der räumlichen Verknüpfung der Vermittlung von Sportwetten mit dem Betrieb von Geldspielgeräten dem Parlamentsvorbehalt und dem Wesentlichkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. Beschluss vom 12.01.2017 - 3 B 135/16 -, juris, Rdnr. 11), ausdrücklich aufgegeben (Beschluss vom 30.01.2018 - 3 B 233/17 -, juris, Rdnr. 19 und Beschluss vom 09.11.2018 - 3 A 893/17 -, juris, Rdnr. 33 f.).

  • VG Aachen, 24.05.2018 - 3 L 135/18

    Sportwetten Wettvermittlung Sportwettvermittlung Wettterminal

    Auch in anderen Bundesländern war das Gebot der Trennung der Vermittlung von Sportwetten von der Bereitstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten über einen längeren Zeitraum Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 20. Februar 2017 - 6 S 916/16 - juris, Rn. 4 ff. und 22. April 2014 - 6 S 215/14 - juris, Rn. 6 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147 - juris, Rn. 15 f.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 233/17 - juris, Rn. 17; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19. Mai 2017 - 1 B 164/17 - juris, Rn. 37.

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen können Untersagungsverfügungen betreffend die Vermittlung von Sportwetten (unverändert) darauf gestützt werden, dass die Vermittlungstätigkeit aus monopolunabhängigen Gründen materiell-rechtlich nicht zulässig ist, vgl. Urteil vom 23. Januar 2017 - 4 A 3244/06 - juris, Rn. 37 ff.; Beschlüsse vom 9. Juni 2016 - 4 B 860/15 - juris, Rn. 13 ff. und 7. Oktober 2016 - 4 B 177/16 - juris, Rn. 6 f.; in diesem Sinne mit Blick auf das jeweilige Landesrecht auch: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 14. März 2018 - 11 LA 128/17 - juris, Rn. 18 ff.; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 24. Juli 2017 - 10 CS 17.1147 - juris, Rn. 18 ff.; Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 233/17 - juris, Rn. 12 ff.; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Mai 2017 - OVG 1 N 72.15 - juris, Rn. 6 f.

  • OLG Hamburg, 23.05.2019 - 3 U 88/17

    Wettbewerbsverstoß: Gleichzeitiger Betrieb von Geldspielgeräten und

    Sie haben vielmehr im Hinblick auf § 4 Abs. 2 GlüStV entschieden, dass die Erlaubnis, für die Veranstaltung von Glücksspielen bei gleichzeitiger Veranstaltung von Sportwetten zu versagen ist, wenn sie den Zielen von § 1 GlüStV zuwiderläuft (OVG Bautzen, BeckRS 2018, 1478 Rn. 17; VGH München, BeckRS 2017, 121519 Rn. 15; VGH München, BeckRS 2015, 56137, Rn. 21 f.; OVG Münster, NVwZ-RR 2015, 536; OVG Münster, BeckRS 2017, 122535, Rn. 3).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.03.2020 - 3 M 234/19

    Glückspielrechtliche Anordnung; Räumliche Kumulation von Sportwettenvermittlung

    Zudem lässt die gesetzgeberische Wertung, die dem für Spielhallen geregelten Trennungsgebot in § 21 Abs. 2 GlüStV zugrunde liegt, den Schluss zu, dass die Vermittlung von Sportwetten in räumlicher Verknüpfung mit dem Betrieb von Geldspielgeräten generell nicht erlaubnisfähig ist (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 30.01.2018 - 3 B 233/17 -, juris, Rdnr. 17).

    Inzwischen hat auch das Sächsische Oberverwaltungsgericht seine zuvor geäußerten Zweifel daran, dass die Regelungen des Glücksspielstaatsvertrags hinsichtlich der räumlichen Verknüpfung der Vermittlung von Sportwetten mit dem Betrieb von Geldspielgeräten dem Parlamentsvorbehalt und dem Wesentlichkeitsgrundsatz entsprechen (vgl. Beschluss vom 12.01.2017 - 3 B 135/16 -, juris, Rdnr. 11), ausdrücklich aufgegeben (Beschluss vom 30.01.2018 - 3 B 233/17 -, juris, Rdnr. 19 und Beschluss vom 09.11.2018 - 3 A 893/17 -, juris, Rdnr. 33 f.).

  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7177/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

    Vor allem suchtgefährdete Personen werden dadurch einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt, vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 233/17 -, juris Rn. 18; VG Hamburg, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 14 E 3672/21 -, juris Rn. 72.
  • VG Düsseldorf, 04.10.2023 - 3 K 7178/21

    Schon ansässiges erlaubtes Glücksspielangebot in einem Gebäudekomplex ist

    Vor allem suchtgefährdete Personen werden dadurch einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt, vgl. OVG Sachsen, Beschluss vom 30. Januar 2018 - 3 B 233/17 -, juris Rn. 18; VG Hamburg, Beschluss vom 30. Dezember 2022 - 14 E 3672/21 -, juris Rn. 72.
  • OLG München, 31.01.2019 - 6 U 990/18

    Wettbewerbswidrigkeit durch gleichzeitiges Aufstellen von Geldspielgeräten und

    aa) Zwar haben der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH a.a.O. - 10 Cs 15.1538, LS 4 u. Tz. 22; BayVGH, Beschluss vom 24.07.2017 - 10 Cs 17.1147, Tz. 15) und das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 30.01.2018 - 3 B 233/17, LS 1 u. Tz. 17), jeweils in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes ausgeführt, das Trennungsgebot des § 21 Abs. 2 GlüStV könne über § 1 Abs. 1 Nr. 1 GlüStV bei der Prüfung der materiellen Erlaubnisfähigkeit einer Sportwettvermittlung in einer Gaststätte, in der auch Geldspielgeräte aufgestellt sind, nutzbar gemacht werden.
  • OVG Sachsen, 09.11.2018 - 3 A 893/17

    Dienstleistungsfreiheit; Sachentscheidungskompetenz; Widerspruchsverfahren;

    33 Der Senat hat seine in der Beschwerdeentscheidung vom 12. Januar 2017 (a. a. O.) geäußerten Bedenken, ob die in § 21 Abs. 2 GlüStV enthaltene gesetzgeberische Wertung bei der Prüfung der materiellen Erlaubnisfähigkeit einer Sportwettvermittlung, in der auch Geldspielgeräte aufgestellt sind, nutzbar gemacht werden kann, mit Beschluss vom 30. Januar 2018 (- 3 B 233/17 -, juris Rn. 17 ff.) aufgegeben.
  • OVG Sachsen, 17.09.2020 - 6 B 103/20

    Sportwettenvermittlung; Geldautomatenspiel; Gaststätte

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 173/18

    Ergebniswette; Ereigniswette; gesetzlicher Richter; Einzelrichter; Untersagung;

  • OVG Sachsen, 10.09.2018 - 3 B 179/18

    Sportwette; Ereigniswette; Endergebniswette; Einstellung unzulässiger

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