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   VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07   

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https://dejure.org/2007,625
VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07 (https://dejure.org/2007,625)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 (https://dejure.org/2007,625)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. November 2007 - 6 S 2223/07 (https://dejure.org/2007,625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Sportwettenvermittlung; DDR-Konzession; Internetzugang; Zumutbarkeit der Betriebseinstellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit für einen Sportwettenanbieter zum Auschluss von Spielern in Baden-Württemberg von einem Internetwettangebot; Frage der Rechtmäßigkeit einer Gewerbegenehmigung für die Vermittlung von Sportwetten; Erlaubnis für die Vermittlung von Sportwetten; ...

  • Glücksspiel & Recht
  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    EG Art. 43; ; EG Art. 49; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; PolG § 5; ; PolG § 6; ; StLG § 2 Abs. 1; ; LottStV § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; StGB § 284 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Spiel-, Wett- und Glücksspielrecht; Allgemeines Polizeirecht, (polizeiliches) Obdachlosenrecht: Anwendungsvorrang; Dienstleistungsfreiheit; Geeignetheit; Glücksspiel; Internet; staatliches Monopol; Niederlassungsfreiheit; Oddset-Wetten; Sportwetten; Übergangszeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten aus Baden-Württemberg über Internet darf untersagt werden

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Sportwetten-Vermittlung über Internet darf untersagt werden

  • blogspot.com (Pressemitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten aus Baden-Württemberg über Internet darf untersagt werden

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Sportwetten-Vermittlung über Internet darf untersagt werden

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Vermittlung von Sportwetten aus Baden-Württemberg über Internet darf untersagt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2007, 432
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (34)

  • VGH Bayern, 10.07.2006 - 22 BV 05.457

    Verbot der Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten durch private

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Die Geltung jenes Repressivverbots hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -).

    Inwiefern eine solche kraft derzeitigen europäischen Gemeinschaftsrechts (generell oder automatisch) auch im Bundesgebiet Geltung beanspruchen können sollte, lässt sich auch den Ausführungen des Antragstellers nicht entnehmen (gegen eine unmittelbare Geltung auch BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 17.03.2005, GewArch 2005, 282; BGH, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; anders wohl OLG München, Urt. v. 26.09.2006 - 5 St RR 115/05 -).

    Dass von der andere Glücksspiele betreffenden Werbung gleichwohl verfassungsrechtlich bedenkliche "Ermunterungs- bzw. Anreizwirkungen" zur Betätigung des Spieltriebs im Sportwettenbereich ausgingen (vgl. insoweit BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -), ist nicht zu erkennen.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass damit auch den Anforderungen genügt wird, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (a.a.O.) konkretisiert hat (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 - BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, - 11 TG 1465/06 - OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, - 4 B 961/06 -).

    Überhaupt müssen nicht sämtliche Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an eine gesetzliche Neuregelung gestellt hat, kraft Gemeinschaftsrechts sofort umgesetzt werden; gemeinschaftsrechtlich existiert insoweit kein zwingender Maßgabenkatalog (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Auch etwaige (im Land Baden-Württemberg) noch bestehende Vollzugsdefizite führten nicht ohne weiteres dazu, dass die derzeit bestehende nationale (Übergangs)Regelung gegen europäisches Gemeinschaftsrecht verstieße (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.); auf etwaige Vollzugsdefizite sowie neue Spielmöglichkeiten in anderen Bundesländern kommt es schließlich - ungeachtet der die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat treffenden Verpflichtungen - für den Bestand des mit dem baden-württembergischen Staatslotteriegesetz fortgeschriebenen staatlichen Wettmonopols nicht an.

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Die Geltung jenes Repressivverbots hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -).

    In der Tat fehlt es bislang an gesetzlichen Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Baden-Württemberg zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - Urt. v. 28.03.2006, a.a.O., S. 1264 ff.).

    Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtslage bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe für anwendbar erklärt, dass das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Land (Baden-Württemberg) veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden darf, sofern das Land (Baden-Württemberg) unverzüglich damit beginnt, das staatliche Sportwettmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten (vgl. Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.; Beschl. v. 04.07.2006, a.a.O., der klarstellt, dass aufgrund dieses Urteils die Rechtslage auch in Baden-Württemberg entsprechend verbindlich geklärt ist; hierzu Senat, Beschl. v. 09.11.2006 - 6 S 2100/06 -).

    Diese Maßnahmen hat für die Übergangszeit - in authentischer Interpretation seines Urteils vom 28.03.2006 (a.a.O.) - ausdrücklich auch das Bundesverfassungsgericht als ausreichend angesehen (vgl. Beschl. v. 04.07.2006, a.a.O., BA, S. 8).

    Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 28.03.2006 (a.a.O.) auch nur bestimmt, dass bereits damit begonnen werden muss, das bestehende Wettmonopol konsequent an einer Bekämpfung der Wettsucht und einer Begrenzung der Wettleidenschaft auszurichten.

    Aufgrund der Parallelität zum Verfassungsrecht (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.) ist zwar davon auszugehen, dass die derzeitige (gesetzliche) Ausgestaltung des staatlichen Wettmonopols in Baden-Württemberg auch mit Art. 43 bzw. 49 des EG-Vertrages - EG - nicht vereinbar ist.

    Zwar besteht weiterhin das vom Bundesverfassungsgericht festgestellte gesetzliche Regelungsdefizit (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.), doch führt dieses allein nicht dazu, dass nach wie vor von einer grundsätzlich mit Gemeinschaftsrecht unvereinbaren Beschränkung der Niederlassungsfreiheit bzw. des freien Dienstleistungsverkehrs auszugehen wäre (ebenso BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; anders HessVGH, Beschl. v. 25.07.2006, - 11 TG 1465/06 - OVG NW, Beschl. v. 28.06.2006, - 4 B 961/06 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.2005 - 6 S 1288/04

    Untersagung der Veranstaltung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Das Regierungspräsidium dürfte auch zutreffend angenommen haben, dass unter jene, sich nach dem eindeutigen Wortlaut nicht nur auf Lotterien beziehende Vorschrift auch das Vermitteln von Wetten sowie die Unterstützung solcher Tätigkeiten fällt (vgl. zu § 284 Abs. 1 StGB bereits Senat, Beschl. v. 12.01.2005, VBlBW 2005, 181; auch BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, BVerwGE 126, 149).

    Bei den vermittelten Sportwetten handelt es sich ersichtlich nicht um Geschicklichkeitsspiele (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002, GewArch 2003, 352; Senat, Beschl. v. 12.01.2005, VBlBW 2005, 181 m.w.N.).

    "Angesichts ihrer konkreten Anwendungsmodalitäten" tragen diese auch "tatsächlich" den Zielen Rechnung, die sie rechtfertigen können (a.a.O., Rdnr. 76), ohne dass es einstweilen weiterer Untersuchungen zur Zweckmäßigkeit und zur Verhältnismäßigkeit der beschränkenden Maßnahmen bedürfte (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 13.11.2003 - Rs. C-42/02 -, EuGHE I 2003, 13519 ; Senat, Beschl. v. 12.01.2005, a.a.O.); dies gilt um so mehr, als es hier allein um die Abwehr von - auch von den hier in Rede stehenden Sportwetten ausgehenden, nicht unerheblichen (vgl. Hayer/Meyer, a.a.O., S. 214 ff.; Hayer/Meyer, Das Gefährdungspotenzial von Lotterien und Sportwetten, Mai 2005, S. 157 ff.) - Gefahren geht und im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes lediglich eine summarische Prüfung geboten ist.

    Gegenüber diesem öffentlichen Interesse muss das Interesse des Antragstellers zurücktreten, seine aus freien Stücken unter Inkaufnahme des Risikos (straf-) rechtswidrigen Verhaltens begonnene und auch in der Folge nicht aufgegebene Tätigkeit vorläufig fortsetzen und daraus Gewinn ziehen zu dürfen (vgl. schon Beschl. v. 12.01.2005, a.a.O.); daran ändern auch die vom Antragsteller geltend gemachten, angeblich die Existenz seines Betriebs gefährdenden Auswirkungen nichts, zumal er zu keiner Zeit darauf vertrauen konnte, seine Wettaktivitäten aufgrund der ihm bzw. der Veranstalterin erteilten Genehmigungen auch in Baden-Württemberg entfalten zu dürfen.

    Dieser Streitwert ist im Hinblick auf den vorläufigen Charakter des einstweiligen Rechtschutzverfahrens jedoch zu halbieren (vgl. Nr. 1.5 des Streitwertkatalogs; Senat, Beschl. vom 12.01.2005, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2006 - 6 S 1987/05

    Einstweiliger Rechtsschutz - Untersagung der Vermittlung privater Oddset-Wetten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Voraussichtlich zu Recht wurde in der angefochtenen Verfügung auch angenommen, dass die Veranstaltung bzw. Vermittlung von Sportwetten ohne die erforderliche Erlaubnis im Sinne des § 284 Abs. 1 StGB erfolgt sei (vgl. Senat, Beschl. v. 28.07.2006, VBlBW 2006, 424), nachdem hierfür zu keiner Zeit eine Erlaubnis für Baden-Württemberg erteilt worden sei.

    Ob letztlich - auch im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG - von einer Strafbarkeit auszugehen wäre, ist demgegenüber in vorliegendem Zusammenhang unerheblich (vgl. bereits Senat, Beschl. v. 28.07.2006, a.a.O.); insofern ist auch nicht von Belang, dass, worauf der Antragsteller hinweist, der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 29.11.2006 - 2 StR 55/06 - ein Verfahren wegen unerlaubter gewerbsmäßiger Veranstaltung eines Glücksspiels gemäß § 153 Abs. 2 StPO eingestellt hat.

    Dies hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (a.a.O.) unter Verweis auf entsprechende Erklärungen der zuständigen öffentlichen Stellen des Landes entschieden.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass damit auch den Anforderungen genügt wird, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (a.a.O.) konkretisiert hat (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 - BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Dieses folgt - wie der Senat bereits in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (a.a.O.) ausgeführt hat und worauf auch in der angefochtenen Verfügung abgehoben wird - daraus, dass auch vorübergehend bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens die schädlichen Auswirkungen vermieden werden sollen, die den Gesetzgeber zur Einführung des staatlichen Monopols im Lotteriewesen bewogen haben.

  • BGH, 06.10.2004 - XII ZB 57/03

    Anpassung des ehevertraglichen Ausschlusses des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Die vom Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 16.05.2006 - Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - vertretene Auffassung, wonach Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung entgegenstehe, die u. a. die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmers verbiete, der lediglich eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung erteilte Zulassung besitzt, lässt sich schließlich nicht mit den dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.11.2003 (NJW 2005, 139 ) zugrunde liegenden Annahmen vereinbaren, wo den einzelnen Mitgliedstaaten gerade ein Ermessensspielraum bei der Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt wird; hierauf ist zu Recht auch in der angefochtenen Verfügung hingewiesen worden.

    Dementsprechend hat der Senat in seinem Beschluss vom 28.07.2006 (a.a.O.) entschieden, dass damit auch den Anforderungen genügt wird, die der Europäische Gerichtshof insbesondere im Urteil vom 06.11.2003 (a.a.O.) konkretisiert hat (ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 04.05.2006 - 1 M 476/05 - BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.).

    Auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.11.2003 (a.a.O.) vermag der Senat nicht zu entnehmen, dass die dortigen Anforderungen an eine "nationale Regelung" (vorübergehend) nicht auch durch ergänzende gesetzesvertretende Maßgaben des Bundesverfassungsgerichts und sich an diesen orientierende Maßnahmen der Exekutive erfüllt werden könnten.

    Ebenso wenig folgt aus diesem Urteil, dass von einem "kohärenten und systematischen" Beitrag zur Begrenzung der W e t t tätigkeiten (vgl. EuGH, Urt. v. 06.11.2003, a.a.O.) dann nicht mehr ausgegangen werden könnte, wenn andere - nicht monopolisierte - Glücksspiele mit höherem Suchtpotential - nämlich die sog. Geldspielautomaten und kasinotypischen Glücksspiele - nicht gleichermaßen beschränkt würden (vgl. allerdings EFTA-Gerichtshof, Urt. v. 14.03.2007 - Case E-1/06 -, Rdnr. 43 ff.).

  • BVerfG, 04.07.2006 - 1 BvR 138/05

    Sportwettenvermittlung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    In der Tat fehlt es bislang an gesetzlichen Regelungen, die eine konsequente und aktive Ausrichtung des in Baden-Württemberg zulässigen Sportwettangebots am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und Bekämpfung der Wettsucht materiell und strukturell gewährleisten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006 - 1 BvR 138/05 - Urt. v. 28.03.2006, a.a.O., S. 1264 ff.).

    Gleichwohl hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rechtslage bis zu einer Neuregelung mit der Maßgabe für anwendbar erklärt, dass das gewerbliche Veranstalten von Sportwetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Sportwetten, die nicht vom Land (Baden-Württemberg) veranstaltet werden, weiterhin als verboten angesehen und ordnungsrechtlich unterbunden werden darf, sofern das Land (Baden-Württemberg) unverzüglich damit beginnt, das staatliche Sportwettmonopol konsequent am Ziel der Begrenzung der Wettleidenschaft und der Bekämpfung der Wettsucht auszurichten (vgl. Urt. v. 28.03.2006, a.a.O.; Beschl. v. 04.07.2006, a.a.O., der klarstellt, dass aufgrund dieses Urteils die Rechtslage auch in Baden-Württemberg entsprechend verbindlich geklärt ist; hierzu Senat, Beschl. v. 09.11.2006 - 6 S 2100/06 -).

    Diese Maßnahmen hat für die Übergangszeit - in authentischer Interpretation seines Urteils vom 28.03.2006 (a.a.O.) - ausdrücklich auch das Bundesverfassungsgericht als ausreichend angesehen (vgl. Beschl. v. 04.07.2006, a.a.O., BA, S. 8).

    Wenn die unerlaubte Vermittlung gewerblich veranstalteter Sportwetten gemäß den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in der Übergangszeit trotz festgestellter Unvereinbarkeit des staatlichen Sportwettmonopols mit Art. 12 Abs. 1 GG - und europäischem Gemeinschaftsrecht - als ordnungsrechtlich verboten angesehen werden darf, ergibt sich aus diesem Verbot auch unabhängig von einer etwaigen Strafbarkeit ein besonderes Interesse an der sofortigen Vollziehung (so ausdrücklich BVerfG, Beschl. v. 04.07.2006, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.05.2007 - 6 B 10118/07

    Private Wettbüros bleiben verboten

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Insofern hat sich mit diesem Urteil die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten nicht verbessert (vgl. Senat, Beschl. v. 29.03.2007 - 6 S 1972/06 - ebenso OVG Hamburg, Beschl. 09.03.2007 - 1 Bs 378/06 - OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007 - 6 B 10118/07.OVG -).

    Auch von einer widersprüchlichen bzw. willkürlichen - und insofern auch nach Art. 3 Abs. 1 GG erheblichen - Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit kann aufgrund der zwischen den jeweiligen Glückspielmärkten bestehenden Unterschiede nicht gesprochen werden (vgl. auch OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.).

    Dass sich die angegriffene Beschränkung des Sportwettangebots durchaus zur Spielsuchtbekämpfung eignet, folgt im Übrigen bereits aus dem begrenzten - weil monopolisierten - Angebot (vgl. bereits OVG Rh.-Pf., Beschl. v. 02.05.2007, a.a.O.; hierzu Hayer/Meyer, Das Suchtpotenzial von Sportwetten, Sucht 49 (2003), S. 212 ff. ); eine beschränkte Zulassung privater Wettanbieter wäre im Hinblick auf die dann erforderliche staatliche Aufsicht zudem weit weniger effektiv (vgl. BVerfG, Urt. v. 19.07.2000, BVerfGE 102, 197).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2006 - C-338/04

    Placanica - Zulässigkeit der Vorlagefragen: Voraussetzungen - Wetten über das

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Die vom Generalanwalt in seinen Schlussanträgen vom 16.05.2006 - Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - vertretene Auffassung, wonach Gemeinschaftsrecht einer nationalen Regelung entgegenstehe, die u. a. die Übermittlung von Wetten ohne die hierfür erforderliche Konzession des jeweiligen Mitgliedstaats für Rechnung eines Unternehmers verbiete, der lediglich eine in dem Mitgliedstaat seiner Niederlassung erteilte Zulassung besitzt, lässt sich schließlich nicht mit den dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 06.11.2003 (NJW 2005, 139 ) zugrunde liegenden Annahmen vereinbaren, wo den einzelnen Mitgliedstaaten gerade ein Ermessensspielraum bei der Gestaltung ihrer Glücksspielpolitik eingeräumt wird; hierauf ist zu Recht auch in der angefochtenen Verfügung hingewiesen worden.

    Dem entsprechend hat sich der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 06.03.2007 - Rs. C-338/04, C-359/04 und C-360/04 - jene Ausführungen auch nicht zu eigen gemacht.

    Vielmehr lässt sich auch dem jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 06.03.2007 (a.a.O., Rdnr. 48) nicht entnehmen, dass ein staatliches W e t t monopol - wovon der Antragsteller im Anschluss an die Kommissionsschreiben ausgeht - nur dann vor dem Gemeinschaftsrecht Bestand hätte, wenn die nationalen Beschränkungen auf dem gesamten Gebiet der Glücksspiele den sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügten.

  • BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01

    Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Dass der Antragsteller sein Wettbüro in Sachsen betreibt und die angenommenen Sportwetten ins EG-Ausland (Gibraltar) vermittelt, ändert nichts daran, dass durch sein auch an Wettinteressenten in Baden-Württemberg gerichtetes Angebot, den Abschluss entsprechender Spielverträge auch von dort aus zu vermitteln, jene letztlich auch in Baden-Württemberg veranstaltet werden (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 14.03.2002, NJW 2002, 2175, Urt. v. 01.04.2004, NJW 2004, 2158).

    Inwiefern eine solche kraft derzeitigen europäischen Gemeinschaftsrechts (generell oder automatisch) auch im Bundesgebiet Geltung beanspruchen können sollte, lässt sich auch den Ausführungen des Antragstellers nicht entnehmen (gegen eine unmittelbare Geltung auch BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006, a.a.O.; NdsOVG, Beschl. v. 17.03.2005, GewArch 2005, 282; BGH, Urt. v. 01.04.2004, a.a.O.; anders wohl OLG München, Urt. v. 26.09.2006 - 5 St RR 115/05 -).

    Inwiefern einem solchen Repressivverbot unabhängig von einer nach nationalem Recht vorgesehenen Erlaubnisfähigkeit Gemeinschaftsrecht entgegenstehen sollte, ist nicht zu erkennen (vgl. BGH, Urt. 01.04.2004, a.a.O.).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.11.2007 - 6 S 2223/07
    Das Regierungspräsidium dürfte auch zutreffend angenommen haben, dass unter jene, sich nach dem eindeutigen Wortlaut nicht nur auf Lotterien beziehende Vorschrift auch das Vermitteln von Wetten sowie die Unterstützung solcher Tätigkeiten fällt (vgl. zu § 284 Abs. 1 StGB bereits Senat, Beschl. v. 12.01.2005, VBlBW 2005, 181; auch BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, BVerwGE 126, 149).

    Die Geltung jenes Repressivverbots hat das Bundesverfassungsgericht auch in seinem Urteil vom 28.03.2006 (NJW 2006, 1261) nicht in Frage gestellt (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.06.2006, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 10.07.2006 - 22 BV 05.457 -).

    So hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 21.06.2006 (a.a.O.) entschieden, dass es eine von einem Hoheitsträger in der früheren DDR erteilte gewerberechtliche Erlaubnis zur Veranstaltung von Sportwetten nicht rechtfertige, solche auch in den "alten" Bundesländern zu veranstalten und zu vermitteln.

  • VGH Hessen, 25.07.2006 - 11 TG 1465/06

    Verbot der gewerblichen Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2006 - 4 B 961/06

    Aus für private Sportwetten in Nordrhein-Westfalen

  • OVG Hamburg, 11.07.2006 - 1 Bs 496/04

    Verbot für private Sportwetten-Vermittlung offengelassen

  • OVG Hamburg, 09.03.2007 - 1 Bs 378/06

    Vermittlungen von privaten Sportwetten bleiben weiter vorläufig verboten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.05.2006 - 1 M 476/05

    Vermittlung von Sportwetten

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

  • VGH Bayern, 07.05.2007 - 24 CS 07.10

    Sofortiges Verbot privater Sportwetten im Internet in Bayern rechtswidrig

  • OLG Düsseldorf, 03.02.2006 - 3 W 23/06

    Zur Vollstreckbarkeitserklärung einer durch polnisches Gericht titulierten

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.01.2007 - 3 MB 38/06

    Vollstreckungsschutz bei Sportwettenuntersagung

  • EFTA-Gerichtshof, 14.03.2007 - E-1/06

    EFTA-Überwachungsbehörde gegen Königreich Norwegen - Binnenmarkt und

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 24/03

    Arzneimittelwerbung im Internet

  • BVerwG, 13.03.2007 - 6 C 40.06

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erklärung des Rechtsstreits in der

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2006 - 6 S 1765/06

    Rechtmäßige Untersagung der Vermittlung von Oddsetwetten an Anbieter, die nicht

  • OLG München, 26.09.2006 - 5St RR 115/05

    Strafrechtliche Beurteilung der Vermittlung von Sportwetten nach Großbritannien

  • OVG Niedersachsen, 17.03.2005 - 11 ME 369/03

    Rechtmäßigkeit der Vermittlung von Sportwetten in Form der Oddset-Wette;

  • BVerfG, 19.10.2006 - 2 BvR 2023/06

    Untersagung der Annahme und Vermittlung von Sportwetten durch privaten Betreiber

  • BVerfG, 21.09.2006 - 1 BvR 2399/06

    Untersagung der Vermittlung nicht genehmigter Sportwetten im Nachgang der

  • BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99

    Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis

  • BGH, 29.11.2006 - 2 StR 55/06

    Einstellung des Verfahrens (fehlendes öffentliches Interesse an der

  • BGH, 16.08.2007 - 4 StR 62/07

    Vermittlung von Sportwetten ohne behördliche Genehmigung

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 4239/06

    Rechtmäßigkeit des staatlichen Wettmonopols

    Denn das Gemeinschaftsrecht sieht keine generelle Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur gegenseitigen Anerkennung von Erlaubnissen vor, die von einem Mitgliedstaat erteilt wurden (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, zit. nach juris).

    Die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten hat sich durch dieses Urteil nicht verbessert (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, zit. nach juris; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - , GewArch 2007, 249; Hess VGH, B.v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 -, zit. nach juris; VG Wiesbaden, U.v. 20.3.2007 - 5 E 1329/06 -, zit. nach juris).

    Daher stellen Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen Glücksspiele dar (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1994 - 1 C 18.91 -, BVerwGE 96, 293; Bay VGH, U.v. 30.8.2000 - 22 B 00.1833 -, a.a.O.; VGH BW, B.v. 12.1.2005 - 6 S 1288/04 -, VBlBW 2005, 181 m.w.N.; B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.).

    Des Weiteren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass inzwischen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zum Spielerschutz bzw. zur Suchtprävention tatsächlich umgesetzt worden sind (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, zit. nach juris; LT-Drs. 14/43 S. 2 f.; Teilnahmebedingungen für die vom Land veranstalteten Oddset-Kombi-Wetten und Oddset-Top-Wetten, GABl. 2006, S. 533 ff. und 540 ff.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 5.11.2007 (- 6 S 2223/07 -, a.a.O.) insoweit ausgeführt, aus dem Urteil "Placanica" des Europäischen Gerichtshofs vom 6.3.2007 (- C-338/04 -, a.a.O.) lasse sich nicht entnehmen, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann vor dem Gemeinschaftsrecht Bestand hätte, wenn die nationalen Beschränkungen auf dem gesamten Gebiet der Glücksspiele den sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügten.

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass Rennwetten aufgrund ihrer Bedeutung und der mit ihnen einhergehenden Gefahren mit den hier in Rede stehenden Sportwetten vergleichbar und deshalb gleichermaßen regelungsbedürftig wären (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.4.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 23.3.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben", folgt dem das Gericht nicht (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 Cs 07.1986 -, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.; VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -).

  • VG Stuttgart, 01.02.2008 - 10 K 2990/04

    Rechtmäßigkeit des Sportwettenmonopols in Baden-Württemberg - Oddset-Wette

    Daher stellen Wetten auf den Ausgang von Sportereignissen Glücksspiele dar (vgl. BVerwG, U.v. 23.8.1994 - 1 C 18.91 -, BVerwGE 96, 293; Bay VGH, U.v. 30.8.2000 - 22 B 00.1833 -, a.a.O.; VGH BW, B.v. 12.1.2005 - 6 S 1288/04 -, VBlBW 2005, 181 m.w.N.; B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - zit. nach juris).

    Des Weiteren hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg festgestellt, dass inzwischen bereits eine Vielzahl von Maßnahmen zum Spielerschutz bzw. zur Suchtprävention tatsächlich umgesetzt worden sind (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, zit. nach juris; LT-Drs. 14/43 S. 2 f.; Teilnahmebedingungen für die vom Land veranstalteten Oddset-Kombi-Wetten und Oddset-Top-Wetten, GABl. 2006, S. 533 ff. und 540 ff.).

    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in seinem Beschluss vom 5.11.2007 (- 6 S 2223/07 -, a.a.O.) insoweit ausgeführt, aus dem Urteil "Placanica" des Europäischen Gerichtshofs vom 6.3.2007 (- C-338/04 -, a.a.O.) lasse sich nicht entnehmen, dass ein staatliches Wettmonopol nur dann vor dem Gemeinschaftsrecht Bestand hätte, wenn die nationalen Beschränkungen auf dem gesamten Gebiet der Glücksspiele den sich aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ergebenden Anforderungen hinsichtlich ihrer Verhältnismäßigkeit genügten.

    Darüber hinaus ist nicht ersichtlich, dass Rennwetten aufgrund ihrer Bedeutung und der mit ihnen einhergehenden Gefahren mit den hier in Rede stehenden Sportwetten vergleichbar und deshalb gleichermaßen regelungsbedürftig wären (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.).

    Soweit die Kommission der Europäischen Gemeinschaften im Schreiben vom 10.4.2006 und in ihrem ergänzenden Aufforderungsschreiben vom 23.3.2007 zu dem Vertragsverletzungsverfahren Nr. 2003/4350 die Ansicht vertritt, "dass die deutschen Behörden keine konsistente und systematische Politik zur Bekämpfung der Spiel- und Wettsucht betreiben", folgt dem das Gericht nicht (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; Bay VGH, B.v. 2.10.2007 - 24 Cs 07.1986 -, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 -, a.a.O.; VG Stuttgart, U.v. 12.7.2007 - 1 K 1731/05 -, a.a.O.; VG Hamburg, B.v. 10.5.2007 - 4 E 921/07 -).

    Die Rechtsposition privater Vermittler von Sportwetten hat sich durch dieses Urteil nicht verbessert (vgl. VGH BW, B.v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - OVG Koblenz, B.v. 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, a.a.O.; OVG Hamburg, B.v. 9.3.2007 - 1 Bs 378/06 - a.a.O.; Hess VGH, B.v. 5.1.2007 - 2 TG 2911/06 -, a.a.O.; VG Wiesbaden, U.v. 20.3.2007 - 5 E 1329/06 -, zit. nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Weil die Untersagungsverfügung ein Dauerverwaltungsakt darstellt, ist folglich nach allgemeinen Grundsätzen auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Senat abzustellen (vgl. bereits zum maßgeblichen Zeitpunkt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren: Beschl. des Senats vom 16.10.2008 - 6 S 1288/08 -, VBlBW 2009, 57 = GewArch 2009, 73 = ZfWG 2008, 446 mit Anm. Ruttig, vom 17.03.2008 - 6 S 3069/07 -, ZfWG 2008, 131, sowie vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -, ZfWG 2007, 432; je m.w.N.).

    Zudem konnte der Kläger für die Übergangszeit die Einhaltung der verfassungsgerichtlichen Maßgaben im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes überprüfen lassen; der Senat hat in solchen Verfahren - so auch im Beschwerdeverfahren des Klägers unter 6 S 951/07 - nach der dort möglichen und gebotenen Prüfungsdichte sowohl die Einhaltung der verfassungsgerichtlichen Maßgaben für die Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2007 (vgl. Beschl. des Senats vom 05.11.2007, a.a.O., und vom 28.07.2006 - 6 S 1987/05 -, ESVGH 57, 48 = NVwZ 2006, 1440 = ZfWG 2006, 157) als auch für die Zeit nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages bis zum Ablauf der Fristen des § 25 Abs. 1 und 6 GlüStV (vgl. Beschl. des Senats vom 16.10.2008 und vom 17.03.2008, je a.a.O.) überprüft.

    Dies folgt schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (vgl. bereits Beschl. des Senats vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, vom 12.11.2007 - 6 S 1435/07 -, vom 05.11.2007, a.a.O., juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438, juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, Rdnr. 114; Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders. OVG, Beschl. vom 19.12.2006 - 11 ME 253/06 -, juris, Rdnr. 16).

    Diese Verfügung ist ebenfalls sofort vollziehbar (vgl. Beschl des Senats vom 08.07.2008 - 6 S 968/08 - und vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -); in vier Fällen wurden Zwangsgelder von jeweils 50.000.-- EUR festgesetzt (vgl. zuletzt Beschl. des Senats vom 02.07.2009 - 6 S 1781/08 -).

  • VG Karlsruhe, 17.12.2007 - 3 K 2901/06

    Sportwetten; rechtswidrige Untersagungsverfügung

    Es reicht nicht aus, wenn er die Wettangebote ausdrücklich und eindeutig dahin einschränkt, dass diese sich künftig nicht mehr an Wettinteressierte in Baden-Württemberg richten, dass er darauf hinweist, dass Wetten aus Baden-Württemberg von ihm auch nicht vermittelt werden, dass er tatsächlich auch so verfährt und durch eine entsprechende Gestaltung der von ihm zu verantwortenden Internetseite zunächst entsprechende Erklärungen der Wettinteressierten einfordert (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 07.05.2007 - 24 CS 07.10 - und Hess. VGH, Beschl. v. 29.10.2007 - 7 TG 53/07 - a. A. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.2007 - 6 S 2223/07 - und Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 -).

    Auf die gegen den Beschluss vom 22.08.2007 eingelegte Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg den Beschluss geändert und den Antrag auf Wiederherstellung und Anordnung der aufschiebenden Wirkung mit der Maßgabe abgelehnt, dass die aufschiebende Wirkung lediglich insoweit wiederherzustellen und anzuordnen ist, als sie sich auch auf andere Glücksspiele als Sportwetten bezieht (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris).

    Auch zwischen den Beteiligten ist unstreitig, dass Sportwetten jedenfalls ein gewisses Suchtpotential haben (vgl. auch die Verweise des Bundesverfassungsgerichts in seinen Entscheidungen vom 28.03.2006, a. a. O., und 04.07.2006, a. a. O., auf entsprechende Untersuchungen zur Gefahr der Spielsucht und die vom VGH Bad.-Württ. in seinem Beschluss vom 05.11.2007, a. a. O., zitierten Studien von Heyer/Meyer zum Sucht- bzw. Gefährdungspotential von Sportwetten).

    Die Kammer folgt nicht der vom Beklagten und vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (vgl. Beschl. v. 05.11.2007, a. a. O.; vgl. auch Sächsisches OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 -, nicht veröffentlicht) vertretenen Ansicht, zur Befolgung der Untersagungsverfügung reiche es aus, dass der Kläger seine Wettangebote ausdrücklich und eindeutig dahin einschränke, dass diese sich künftig nicht mehr an Wettinteressierte in Baden-Württemberg richteten, dass er darauf hinweise, dass Wetten aus Baden-Württemberg von ihm auch nicht vermittelt würden, dass er tatsächlich auch so verfahre und durch eine entsprechende Gestaltung der von ihm zu verantwortenden Internetseite zunächst entsprechende Erklärungen der Wettinteressierten einfordere.

    Gleiches gilt für die vom Beklagten und vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschl. v. 05.11.2007, a. a. O.) befürwortete Erklärungsverpflichtung des Klägers dahin, dass seine Wettangebote sich nicht mehr an Wettinteressierte in Baden-Württemberg richteten; dass er darauf hinweise, dass Wetten aus Baden-Württemberg von ihm auch nicht vermittelt würden; dass er tatsächlich auch so verfahre und durch eine entsprechende Gestaltung der von ihm zu verantwortenden Internetseite zunächst entsprechende Erklärungen der Wettinteressierten einfordere.

    Der Streitwert wird gemäß § 52 Abs. 1 GKG auf 50.000 EUR festgesetzt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 05.11.2007, a. a. O.).

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    1a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (Beschl. d. Sen. v. 8.7.2008 - 11 MC 71/08 - OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 -, jeweils juris; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 -, NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 GlüStV (Nds. GVBl. 2007, 768) i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG (v. 17.12.2007, Nds. GVBl. 2007, 756).

    Im Übrigen können nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 17.3.2005 - 11 ME 369/03 - NVwZ 2005, 1336) in der DDR erteilte Genehmigungen zur Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten allenfalls im Gebiet der ehemaligen DDR, nicht jedoch in den westlichen Bundesländern Geltung beanspruchen (so auch Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - ZfGW 2007, 447 zu bwin e.K.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris zu bwin e.K.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.8.2008 - 6 S 108/08 - zu bwin Wien, V. n. b.).

    Weiter wird in der Rechtsprechung teilweise die Auffassung vertreten, es könne offenbleiben, ob eine auf ein Bundesland bezogene Untersagungsverfügung technisch durchsetzbar sei, der Verfügung könne zumindest in "rechtlicher Hinsicht" dadurch entsprochen werden, dass die Antragstellerin Willenserklärungen, die auf den Abschluss von Wettverträgen mit Personen gerichtet seien, die sich in Niedersachsen aufhielten, ausdrücklich ablehne, darauf im Eingangsportal ihrer Internetseite deutlich hinweise und zu erkennen gebe, dass ein rechtswirksamer Vertrag nicht zustande komme, sollte die abgefragte Versicherung des Wettinteressenten hinsichtlich seines Aufenthaltsortes nicht zutreffen; entsprechende Disclaimer seien auch bereits auf der Webseite www.bwin.de für Hamburg und Baden-Württemberg eingerichtet, die Aufgabe einer derartigen Erschwerung des Abschlusses von Sportwetten sei als Minus in der verlangten Sperrung enthalten (vgl. hierzu OVG Sachsen, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 311/06 - ZfWG 2008, 442 und - 3 BS 286/06 - ZfWG 2008, 118; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.11 2007 - 6 S 2223/07 - u. v. 19.8.2008 - 6 S 108/08 - jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2008 - 13 B 1215/07

    Werbung für Glücksspiele im Internet

    OVG NRW, Beschluss vom 22.11.2006 - 13 B 1803/06 - VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223/07 -.

    Ob der EuGH die Forderung nach einem kohärenten und systematischen Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeit auf den gesamten Glücksspielbereich, so OVG Saarl., Beschluss vom 30.4.2007 - 3 W 30/06 -, vgl. auch EFTA-Gerichtshof, Urteil vom 30.5.2007, E - 3/06, Rn. 45; VG Schleswig, Beschluss vom 30.1.2008 - 12 A 102/06 - VG Stuttgart, Beschluss vom 24.7.2007 - 4 K 4435/06 - VG Gießen, Beschluss vom 7.5.2007 - 10 E 13/07 -, auf den monopolisierten Bereich, in diese Richtung OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 2.5.2007 - 6 B 10118/07 -, oder nur auf den einzelnen Glücksspielsektor - hier die Sportwetten - bezieht, so Hamb. OVG, Beschluss vom 6.7.2007 - 1 Bs137/07 - Hess. VGH, Beschluss vom 30.8.2007 - 7 TG 616/07 - Bay. VGH, Beschluss vom 2.10.2007 - 24 CS 07.1986-; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 5.11.2007 - 6 S 2223/07 - VG Karlsruhe, Urteil vom 17.12.2007 - 3 K 2901/06 - offen gelassen: Nds. OVG, Beschluss vom 2.5.2007 - 11 ME 106/07 - OVG Bremen, Beschluss vom 15.5.2007 - 1 B 447/06 - Sächs. OVG, Beschluss vom 12.12.2007- 3 BS 311/06 -, ist umstritten.

  • VG Aachen, 20.12.2007 - 8 K 110/07

    Vereinbarkeit des Ausschlusses privater Sportwettenanbieter mit Art. 12 Abs. 1 GG

    Insoweit spricht Überwiegendes dafür, für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage auf den letzteren Zeitpunkt abzustellen, vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH BW), Beschlüsse vom 28. März 2007 - 6 S 1972/06 -, und vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, beide juris; Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 22. November 2007 - 1 BvR 2218/06 -, www.bverfg.de/entscheidungen, Rdnr. 38.

    Entgegen der Ansicht des Klägers ist das Gemeinschaftsrecht im Bereich des Glückspielwesen nach seinem gegenwärtigen Stand (noch) nicht dergestalt harmonisiert, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet wären, die in anderen Mitgliedstaaten erteilten Erlaubnisse gegenseitig anzuerkennen, zumal wenn die allein ihnen vorbehaltene grundlegende Entscheidung für ein staatliches Monopol und gegen eine kontrollierte Zulassung privater Anbieter gefallen ist, vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 -, juris.

    Vor diesem Hintergrund ist ein Festhalten an den Einschränkungen der Veranstaltung von Sportwetten durch private Anbieter während der Übergangszeit auch mit den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen vereinbar, vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. November 2006 - 13 B 1803/06 -, juris, und vom 14. Dezember 2006 - 13 B 2594/06 -, juris; zu vergleichbaren Sach- und Rechtslagen in anderen Bundesländern: VGH BW, Beschlüsse vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 - und vom 28. Juli 2006 - 6 S 1987/05 -, beide juris; Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 2. Oktober 2007 - 24 Cs 07.1986 -, und vom 10. Juli 2006 - 22 BV 05.457 -, beide juris; VGH Hessen, Beschluss vom 30. August 2007 - 7 TG 616/07 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07 - und vom 28. September 2006 - 6 B 10895/06 -, beide juris; OVG Bremen, Beschluss vom 7. September 2006 - 1 B 273/06 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. März 2007 - 1 Bs 378/06 -, juris.

    Ebenso wenig folgt aus dem Urteil, dass von einem "kohärenten und systematischen" Beitrag zur Begrenzung der Wetttätigkeiten dann nicht mehr ausgegangen werden könnte, wenn andere, nicht monopolisierte Glückspiele mit ggf. höherem Suchtpotential - namentlich die sog. Geldspielautomaten und kasinotypische Glückspiele - nicht gleichermaßen beschränkt würden, vgl. VGH BW, Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 2. Mai 2007 - 6 B 10118/07.OVG -, juris.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 2018/11

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

    vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. Mai 2013 - 6 S 88/13 -, juris, und Beschluss vom 5. November 2007 - 6 S 2223/07 -, juris.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

    Dies folgt, wie der Senat bereits früher entschieden hat, schon daraus, dass das Land Baden-Württemberg aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik hierauf keinen Einfluss zu nehmen vermag (Beschl. des Senats vom 12.11.2007 - 6 S 1435/07 - vom 29.09.2008 - 6 S 2408/08 -, BA S. 8; vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07 -, juris, Rdnr. 18; für eine landesspezifische Betrachtung auch Hess. VGH, Beschl. vom 08.11.2007, ZfWG 2007, 438, juris, Rdnr. 25; BayVGH, Urt. vom 18.12.2008, a.a.O., juris, Rdnr. 114, Beschl. vom 03.08.2006, NVwZ 2006, 1430, juris, Rdnr. 44, 66; Nieders.

    Daran ändern auch die von der Antragstellerin geltend gemachten Auswirkungen auf das von ihr veranstaltete Tennisturnier nichts, zumal sie - auch in Anbetracht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsbeschl. vom 28.07.2006 - 6 S 1988/05 -, vom 05.11.2007 - 6 S 2223/07-, vom 17.03.2008, a.a.O., vom 16.10.2008, a.a.O., und vom 11.02.2009 - 6 S 3328/08 -, DÖV 2009, 421) - nicht darauf vertrauen durfte, ihre Werbung für XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX in Baden-Württemberg durchführen zu dürfen.

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 71/08

    Zulässigkeit einer Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

    a) Rechtsgrundlage der als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung (OVG NRW, Beschl. v. 18.4.2007 - 4 B 1246/06; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 5.11.2007 - 6 S 2223/07; VG Berlin, Urt. v. 5.5.2008 - 35 A 108.08 - jeweils juris; Marcks in Landmann/Rohmer, Gewerbeordnung, Stand: August 2007, § 35 Rn. 21 m.w.Nachw.; in diesem Sinne auch BVerfG, Beschl. v. 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06 - NVwZ 2008, 301) anzusehenden Verfügung ist seit dem 1. Januar 2008 § 9 Abs. 1 Nr. 3 GlüStV i.V.m. § 22 Abs. 4 Satz 2 NGlüSpG.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 311/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2010 - 6 S 1997/09

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • OVG Niedersachsen, 08.07.2008 - 11 MC 489/07

    Private Vermittlung von Sportwetten in Niedersachsen weiterhin unzulässig

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2009 - 6 S 3328/08

    Staatliche Sportwetten; Verstoß gegen Verfassung- und Europarecht

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 6 S 1685/10

    Verbot des Pokerspiels "Texas Hold'em"

  • VG Koblenz, 26.03.2008 - 5 K 1512/07
  • VG Hamburg, 19.12.2007 - 5 E 2673/07

    Untersagung von Sportwettenangeboten und anderen Glücksspielen über das Internet

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2014 - 13 A 351/12

    Aufsichtsbehörde kann an alten glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügungen

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1607/08

    Verbot des Glücksspiels im Internet vorläufig bestätigt

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07

    Sportwettenmonopol

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 2813/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen

  • VG Berlin, 02.04.2008 - 35 A 52.08

    Private Sportwetten im Land Berlin vorerst weiter zulässig

  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 437/09

    Behördliche Untersagung der Veranstaltung und Werbung von unerlaubten

  • VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07

    Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin

  • VGH Baden-Württemberg, 09.03.2011 - 6 S 2255/10

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen im

  • VG Düsseldorf, 24.06.2009 - 27 L 1131/08

    Veranstaltung Mutterunternehmen Tochterunternehmen

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 1139/08

    Glücksspiel Geolokalisation

  • VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 547/07

    Verstoß des baden-württembergischen Sportwettenmonopols gegen Europarecht

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

  • VGH Baden-Württemberg, 09.06.2009 - 6 S 3205/08

    Summarische Prüfung der Vereinbarkeit des GlüStVtrG BW mit Europa- und

  • VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08

    Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe

  • VG Gelsenkirchen, 20.11.2007 - 14 K 171/07

    Internet, Internetwette, Medien, Telemedien, Glücksspiel, illegales Glücksspiel,

  • VG Düsseldorf, 15.11.2011 - 27 K 6026/09

    Vermittlung öffentlichen Glücksspiels i.S.d. § 3 GlüStV im Internet durch ein im

  • VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 28/10

    Glücksspiel Veranstalter Konzern beherrschend

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 40/09

    Glücksspiel Veranstaltung Werbung Internet Ausland Wirkungsprinzip

  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 1005/09

    Glücksspiel Internetverbot Gefahr Kohärenz Pferdewette Markt Größe Buchmacher

  • VG Hannover, 01.12.2008 - 10 A 4171/06

    Dauerwirkung; Erlaubnis; Erlaubnisvorbehalt; Glücksspiel; Kohärenz; Oddset;

  • VG Düsseldorf, 16.06.2011 - 27 K 947/09

    Internetverbot Köhärenz Geolokalisation Pferdewetten

  • VG Gelsenkirchen, 12.12.2007 - 7 K 918/07

    Sportwetten, Werbung, Vfl Bochum

  • OLG Karlsruhe, 11.07.2008 - 1 Ss 24/08
  • VG Düsseldorf, 25.06.2008 - 3 L 354/08
  • VG Düsseldorf, 03.07.2008 - 3 L 2207/07
  • VG Hannover, 08.08.2008 - 10 B 1868/08

    Erlaubnisvorbehalt; Kohärenz; Oddset; Pferdewetten; Spielbanken; Spielhallen;

  • VG Düsseldorf, 26.06.2008 - 3 L 517/08
  • VG Neustadt, 05.03.2008 - 5 L 1327/07
  • VG Düsseldorf, 13.09.2011 - 27 K 128/10

    Anordnung zur Untersagung zum Durchführen von öffentlichen Glücksspielen im

  • VG Hannover, 22.09.2008 - 10 A 4359/07
  • VG Karlsruhe, 19.08.2009 - 3 K 1261/09

    Auf Bundesland beschränktes Glückspielangebot ist rechtswidrig

  • VG Göttingen, 29.04.2009 - 1 B 54/09
  • VG Freiburg, 09.07.2008 - 1 K 2153/06

    Ausgestaltung des Sportwettenmonopols weiterhin rechtswidrig

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