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   OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07   

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OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07 (https://dejure.org/2009,1717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2009 - 6 U 261/07 (https://dejure.org/2009,1717)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2009 - 6 U 261/07 (https://dejure.org/2009,1717)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    § 4 UWG; § 4 GlueStV

  • Justiz Hessen

    § 3 Abs 1 UWG, § 4 Nr 11 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 1 GlüStVtr BE
    Wettbewerbsverstoß im Internet: Zulässigkeit der Veranstaltung von Sportwetten mit Erlaubnis einer DDR-Behörde und des Landes Gibraltar nach Inkrafttreten des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen; Zulässigkeit online angebotener Pferdewetten

  • aufrecht.de

    Vermitteln von Sportwetten im im Internet mit festen Quoten verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag/Wettbewerbsrecht trotz DDR-Lizenz

  • Glücksspiel & Recht

    Glücksspielverbot im Internet bestätigt

  • kanzlei.biz

    Finger weg von Glücksspielen

  • Judicialis

    GlüStV § 4 Abs. 4; ; UWG § 4 Nr. 11

  • kanzlei.biz

    Finger weg von Glücksspielen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GlüStV § 4 Abs. 4; UWG § 4 Nr. 11
    Verfassungsmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet; Wettbewerbswidrigkeit von Zuwiderhandlungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • damm-legal.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Abs. 4 GlüStV
    Das Verbot öffentlicher Glücksspiele ist verfassungsgemäß / Ein Verstoß gegen den GlüStV ist auch wettbewerbswidrig

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots des Veranstaltens und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet; Wettbewerbswidrigkeit von Zuwiderhandlungen

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verbot von Sportwetten im Internet bestätigt

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Internet-Verbot von Glücksspielen verstößt nicht gegen Verfassungs- und Gemeinschaftsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfWG 2009, 268
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01

    Grundrechtskonformität des staatlichen Sportwettenmonopols

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Er dient, wie das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 (1 BvR 928/08) im Einzelnen dargelegt hat, einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, nämlich der Bekämpfung der Glücksspielsucht, und ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen, also insgesamt verhältnismäßig (a.a.O., Tz. 28, 40, 48, 58 f.; vgl. ferner in der Grundsatzentscheidung des BVerfG v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Tz. 139 sowie den weiteren Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08).

    Hinzu kommt, dass nach wie vor erhebliche Bedenken bestehen, ob sich bei einer Teilnahme an Glücksspielen per Internet der im Rahmen der Suchtprävention besonders wichtige Jugendschutz effektiv verwirklichen lässt (vgl. BVerfGE 115, 276 ).

    Soweit der Jugendschutz betroffen ist, ließen sich hinreichend wirksame Kontrollen, die Umgehungs- und Manipulationsmöglichkeiten tatsächlich ausschließen können, allenfalls durch aufwändige technische Maßnahmen realisieren, deren Umsetzung realistischerweise kaum erwartet werden kann (vgl. auch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 1054/01 - Tz. 48).

  • OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08

    Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Das Internet-Verbot gemäß § 4 IV GlüStV gilt daher auch für die Inhaber einer noch zu Zeiten der DDR erteilten Konzession, und zwar unabhängig von der Frage, welchen räumlichen Geltungsbereich die betreffende Erlaubnis hat (in diesem Sinne auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 20.11.2008 - 10 CS 08.2399 - Juris-Rn 72 f.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 - Juris-Rn 56).

    Diese Aussagen hält der Senat weiterhin für zutreffend (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 18; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 4 Bs 5/08 - Juris-Rn 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 - Juris-Rn 46 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

    Offenbleiben kann demnach auch die Frage, ob es praktikable und zuverlässige technische Lokalisierungsmethoden bislang überhaupt gibt (vgl. hierzu zuletzt Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 - Juris-Rn 51 ff.).

  • OVG Sachsen, 12.12.2007 - 3 BS 286/06

    Beschwerden gegen Verbot von Sportwetten teilweise erfolgreich

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Diese Aussagen hält der Senat weiterhin für zutreffend (ebenso Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 18; OVG Hamburg, Beschluss vom 20.11.2008 - 4 Bs 5/08 - Juris-Rn 15; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 03.04.2009 - 11 ME 399/08 - Juris-Rn 46 m.w.N. auch zur Gegenansicht).

    Eines bundesweiten Verzichts der Beklagten auf das Internetangebot, der dann zugleich auch Bundesländer erfassen würde, für die die der Beklagten zu 1) erteilte Erlaubnis Geltung hat, bedarf es hierzu nicht (vgl. den Beschluss des Sächsischen OVG vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 20).

    Die Ernsthaftigkeit der Ablehnung könnte dadurch deutlich gemacht werden, dass jeder Wettinteressent für die Anmeldung bei der Beklagten zu 1) versichern muss, dass er sich in diesem Moment nicht im Gebiet des Bundeslandes Hessen aufhält, und dass der Hinweis gegeben wird, dass, wenn dies nicht der Fall sein sollte, kein rechtswirksamer Vertrag zustande kommen kann (vgl. Sächsisches OVG, Beschluss vom 12.12.2007 - 3 BS 286/06 - Juris-Rn 20).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Von einer möglichen Gesetzgebungskompetenz aus Art. 74 I Nr. 1, 11 GG hat der Bund jedenfalls nicht in der Weise Gebrauch gemacht, dass den Ländern der Erlass der in § 4 IV GlüStV getroffenen Regelung nach Art. 72 I GG verwehrt gewesen wäre (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 - 1 BvR 928/08, Tz. 25).

    Er dient, wie das BVerfG in seinem Nichtannahmebeschluss vom 14.10.2008 (1 BvR 928/08) im Einzelnen dargelegt hat, einem besonders wichtigen Gemeinwohlziel, nämlich der Bekämpfung der Glücksspielsucht, und ist zur Erreichung dieses Ziels geeignet, erforderlich und angemessen, also insgesamt verhältnismäßig (a.a.O., Tz. 28, 40, 48, 58 f.; vgl. ferner in der Grundsatzentscheidung des BVerfG v. 28.03.2006 - 1 BvR 1054/01 - Tz. 139 sowie den weiteren Nichtannahmebeschluss des BVerfG vom 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 207/05

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Allerdings kann die Unlauterkeit einer Wettbewerbshandlung (UWG 2004) bzw. geschäftlichen Handlung (UWG 2008) nicht aus einem Verstoß gegen eine Marktverhaltensregelung hergeleitet werden, die mit Gemeinschaftsrecht unvereinbar ist (vgl. BGH, GRUR 2008, 438 ff., Tz. 24 - ODDSET).

    Dieser Anspruch ist schon deshalb nicht verwirkt, weil das Verhalten der Beklagten bis zum 28.03.2006 nicht als wettbewerbswidrig gewertet werden konnte (vgl. hierzu BGH, WRP 2008, 661 - ODDSET).

  • EuGH, 06.03.2007 - C-338/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT ES FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG, DASS IN ITALIEN

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit und ggf. der Niederlassungsfreiheit, wie sie hier als Konsequenz des § 4 IV GlüStV unterstellt werden kann, kann durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Zwecks zu gewährleisten, die Beschränkung nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich ist, und sie nicht diskriminierend angewandt wird (vgl. EuGH, NJW 2007, 1515 ff., Tz. 49 - Placanica u.a.).

    Soweit es um Beschränkungen des Glücksspielmarktes geht, hat der EuGH in ständiger Rechtsprechung eine Reihe von zwingenden Gründen des Allgemeininteresses anerkannt, nämlich die Ziele des Verbraucherschutzes, der Betrugsvorbeugung und der Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen sowie der Verhütung von Störungen der sozialen Ordnung im Allgemeinen (vgl. EuGH, NJW 2004, 139 ff., Tz. 67 - Gambelli u.a.; NJW 2007, 1515 ff., Tz. 46 - Placanica u.a., jeweils m.w.N.).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2008 - C-42/07

    NACH ANSICHT DES GENERALANWALTS BOT KANN DIE PORTUGIESISCHE REGELUNG, DIE SANTA

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Es mag zutreffen, dass gesetzliche Glücksspielverbote und -beschränkungen der Notifizierungspflicht gemäß der Richtlinie 98/48/ EG (Informationsrichtlinie) unterliegen (vgl. hierzu die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 14.10.08 in der beim EuGH anhängigen Sache C-42/07 Liga Portuguesa, ZfWG 2008, 323 ff., Tz. 150 ff.).

    Dass die Gelegenheiten zum Glücksspiel durch das Internetverbot gemäß § 4 IV GlüStV eingedämmt werden, kann ernsthaft nicht bestritten werden (vgl. zu den Auswirkungen moderner Kommunikationsmittel, insb. des Internet, auf die Bereitschaft zum Glücksspiel auch die Schlussanträge des Generalanwalts Yves Bot vom 14.10.2008 in der beim EuGH anhängigen Sache C-42/07 Liga Portuguesa, ZfWG 2008, 323 ff., Tz. 42 ff.).

  • OLG Koblenz, 20.01.2009 - 1 W 6/09

    Öffentliches Glücksspiel: Entbehrlichkeit der Durchführung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Dieser Einschätzung neigen teilweise auch Gerichte zu, die das im Glücksspielstaatsvertrag fortgeschriebene staatliche Glücksspielmonopol, das in der Rechtsprechung wesentlich häufiger thematisiert wird als das Internetverbot, als gemeinschaftsrechtswidrig oder zumindest bedenklich ansehen (a.A. allerdings OLG Koblenz, Beschluss vom 20.01.2009 - 1 W 6/09 - Juris-Rn 27 ff.).
  • BGH, 23.06.2005 - I ZR 194/02

    Atemtest

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Voraussetzung für den Unterlassungsanspruch ist ein objektiver Wettbewerbsverstoß; auf einen entschuldbaren Rechtsirrtum kann sich der Verletzer seit der Neufassung des UWG in 2004 nicht mehr berufen (vgl. BGH, GRUR 2005, 778, 779 - Atemtest; Hefermehl/ Köhler / Bornkamm, UWG, § 4 Rn 11.53 f.).
  • EuGH, 13.11.2003 - C-42/02

    Lindman

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2009 - 6 U 261/07
    Die Entscheidung des EuGH im Fall Lindmann vom 13.11.2003 (C-42/02) bezog sich auf eine Vorschrift mit diskriminierendem Charakter, die allenfalls dann zu rechtfertigen gewesen wäre, wenn ein besonderer Zusammenhang zwischen Gefahren, die mit dem Betreiben vom Glücksspielen verbunden sind, und der Teilnahme der Staatsangehörigen des betreffenden Mitgliedstaats an in anderen Mitgliedstaaten veranstalteten Lotterien feststellbar gewesen wäre.
  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

  • VG Berlin, 22.10.2008 - 35 A 513.07

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen die Untersagung

  • OVG Niedersachsen, 16.02.2009 - 11 ME 367/08

    Zulässigkeit der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter in

  • EuGH, 13.09.2007 - C-260/04

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • BVerfG, 17.12.2008 - 1 BvR 3409/08
  • VGH Bayern, 18.12.2008 - 10 BV 07.558

    Staatliches Sportwettenmonopol in Bayern rechtmäßig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.08.2008 - 6 B 10338/08

    Private Sportwetten vorläufig weiter erlaubt

  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 102/05

    "über18.de" kein hinreichendes AVS

  • VG Schleswig, 30.01.2008 - 12 A 102/06

    EuGH-Vorlage zur Frage der Vereinbarkeit von Sportwettenrecht und EU-Recht

  • EuGH, 15.10.2007 - C-410/07

    Happel - Verbindung

  • EuGH, 15.10.2007 - C-409/07

    Avalon Service-Online-Dienste - Verbindung

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2008 - 6 S 3069/07

    Untersagung von Sportwetten

  • VGH Hessen, 13.08.2008 - 7 B 29/08

    Einstweiliger Rechtsschutz - Hessisches Glücksspielgesetz verstößt nicht

  • BGH, 04.10.2007 - I ZR 143/04

    "Versandkosten"; Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrages im

  • BVerfG, 22.11.2007 - 1 BvR 2218/06

    Räumliche Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • OVG Hamburg, 25.03.2008 - 4 Bs 5/08

    Ausschluss von gewerblichen Glücksspielen durch private Veranstalter,

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.01.2009 - 2 M 151/08

    Sportwette

  • OLG München, 16.10.2008 - 29 U 1669/08

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch: Unlauterkeit des Angebots von

  • OVG Hamburg, 26.09.2008 - 4 Bs 96/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Untersagung von Sportwetten

  • VGH Bayern, 16.09.2008 - 10 CS 08.1909

    Sportwetten; Verbot der Vermittlung

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

  • BGH, 28.09.2011 - I ZR 92/09

    Sportwetten im Internet

    Auf die Berufung der Klägerin hat das Berufungsgericht die Beklagten nach den oben wiedergegebenen Klageanträgen zur Unterlassung verurteilt und die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten festgestellt; die Verurteilung zur Auskunftserteilung hat das Berufungsgericht  entsprechend dem Schadensersatzantrag  auf Handlungen des Beklagten zu 1 beschränkt (OLG Frankfurt, ZfWG 2009, 268).
  • OLG Schleswig, 31.07.2009 - 3 U 27/09

    Glücksspielverbot im Internet: Verfassungs- und Europarechtskonformität des

    Das Kohärenzkriterium dient somit der Unterbindung willkürlichen, rechtsmissbräuchlichen staatlichen Vorgehens (so auch OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, aaO, S. 62).

    Wie das Landgericht bereits ausgeführt hat (und entsprechend etwa das OLG Frankfurt, Urt. vom 4. Juni 2009, a.a.O., Seite 64; LG Köln, Urt. vom 9. Juli 2009, 31 O 599/08, S. 22; LG Hannover, Urt. vom 28. Januar 2009, 21 O 105/08, S. 9), ist aber auch kein Grund dafür ersichtlich, warum nicht für unterschiedliche Glücks- und Geldspiele unterschiedliche Wege der Regulierung festgelegt werden können, solange nur der Zweck der Eindämmung der Spielsucht und der Prävention vor der Spielsucht beachtet wird.

    Das ist aber nicht der Fall, weil das Ausführungsgesetz keinen vom Glücksspielstaatsvertrag abweichenden Regelungsgehalt enthält (ebenso OLG Frankfurt, Beschluss vom 4. Juni 2009 - 6 U 261/07 - für das Hessische Glücksspielgesetz unter Hinweis auf Hessischen VGH und Urteil vom gleichen Tag, a.a.O., S. 53; Beschluss vom 13. August 2008 - 7 B 29/08 - juris Rn. 5 f; sowie unter Hinweis auf VGH Baden Württemberg Beschluss vom 17. März 2008 - 6 S 3069/07 - juris Rn. 10; Bay. VGH, Beschluss vom 16. September 2008 - 10 CS 08.1909 - juris Rn. 11; OVG Hamburg, Beschluss vom 26. September 2008 - 4 BS 96/08 - juris Rn. 62 ff.; ebenso auch OVG Sachsen, Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 WS 179/07 -, Anlage CBH 35 für das sächsische Ausführungsgesetz unter Hinweis auf OVG Berlin/Brandenburg m.w.Rpsr.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auf Klage der ... mbH Hessen wurden die ... und ... jüngst verurteilt, es zu unterlassen, über das Internet im Bundesland Hessen befindlichen Personen die Möglichkeit anzubieten oder zu verschaffen, Sportwetten zu festen Gewinnquoten ohne behördliche Erlaubnis einzugehen oder abzuschließen (vgl. OLG Frankfurt, Urteile vom 04.06.2009 - 6 U 93/07 und 6 U 261/07 -, juris).
  • LG Wiesbaden, 27.07.2009 - 11 O 29/09

    Wettbewerbsverstoß: Klagebefugnis von Verbänden; Unterlassungsanspruch gegen eine

    Insoweit teilt die Kammer die Auffassung des OLG Frankfurt am Main im Verfahren 6 U 261/07 (Anlage AG 21).
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