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   VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09   

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VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09 (https://dejure.org/2009,4225)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.07.2009 - 27 L 415/09 (https://dejure.org/2009,4225)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Juli 2009 - 27 L 415/09 (https://dejure.org/2009,4225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zwangsgeldfestsetzung und Androhung eines weiteren Zwangsgeldes wegen Internetwerbung für Glückspiel; Ermessensfehlerhaftigkeit der Zwangsgeldfestsetzung

  • kanzlei.biz

    50 Cent-Tombola rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 4, 5 GlüStV
    Zum Glücksspielverbot im Internet

  • beck-blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    VG Düsseldorf zu 50 Cent-Gewinnspielen - Auch die zweite Chance ist vertan

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung)

    VG Düsseldorf zu 50 Cent-Gewinnspielen - Auch die zweite Chance ist vertan

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2009, 717
  • afp 2009, 574
  • ZfWG 2009, 300
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Düsseldorf, 18.05.2009 - 27 L 190/09

    Glücksspiel Werbung Internet

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09
    Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer gegen die Untersagungsanordnung gerichteten Klage ist insoweit mit Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2009 im Verfahren 27 L 190/09 abgelehnt worden.

    Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer gegen die Zwangsgeldandrohung gerichteten Klage ist mit Beschluss der Kammer vom 18. Mai 2009 im Verfahren 27 L 190/09 insoweit ebenfalls abgelehnt worden.

    Die Antragsgegnerin hatte auch in dem gegen die Untersagungsanordnung geführten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes 27 L 190/09 ihre Absicht mitgeteilt, ab dem 27. Februar 2009 das angedrohte Zwangsgeld festzusetzen, falls die Antragstellerin zu diesem Zeitpunkt der Anordnung nicht nachgekommen sein sollte.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 22. April 2002 - 1 EO 184/02 -, juris, Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Höhe des zuvor angedrohten und nunmehr festgesetzten Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro hat die Kammer nicht, wie sich aus dem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 190/09 - ergibt.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2006 - 2 M 211/05

    Zwangsgeldfestsetzung, Ermessen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09
    vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Februar 1990 - 4 C 45/87 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris.

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. (2008) § 40 Rdn. 59; vgl. aber auch BFH, Urteil vom 2. November 1994 - VII R 93/93 -, juris (zu § 333 AO).

    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 22. April 2002 - 1 EO 184/02 -, juris, Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Höhe des zuvor angedrohten und nunmehr festgesetzten Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro hat die Kammer nicht, wie sich aus dem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 190/09 - ergibt.

  • BFH, 23.08.1994 - VII R 93/93

    Haftung aufgrund von Umsatzsteuerschulden - Vorliegen wahrheitswidriger Angabe

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. (2008) § 40 Rdn. 59; vgl. aber auch BFH, Urteil vom 2. November 1994 - VII R 93/93 -, juris (zu § 333 AO).
  • OVG Thüringen, 22.04.2002 - 1 EO 184/02

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht,

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris; ThürOVG, Beschluss vom 22. April 2002 - 1 EO 184/02 -, juris, Bedenken gegen die Verhältnismäßigkeit der Höhe des zuvor angedrohten und nunmehr festgesetzten Zwangsgeldes in Höhe von 30.000 Euro hat die Kammer nicht, wie sich aus dem Beschluss vom 18. Mai 2009 - 27 L 190/09 - ergibt.
  • LG Köln, 07.04.2009 - 33 O 45/09

    Glücksspiel nach Tombola-Prinzip im Internet

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09
    Insoweit teilt die Kammer die Rechtsauffassung des Landgerichts Köln, das in seinem Urteil vom 7. April 2009 - 33 O 45/09 -, ZfWG 2009, 131, zu dem von der Antragstellerin beworbenen Glücksspielangebot ausgeführt hat:.
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 15.07.2009 - 27 L 415/09
    vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 2 M 211/05 -, juris mit Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 -, BVerwGE 105, 55; vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl. (2008) § 40 Rdn. 59; vgl. aber auch BFH, Urteil vom 2. November 1994 - VII R 93/93 -, juris (zu § 333 AO).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Gewinnspiele, die darauf angelegt sind, Spielteilnehmer zu einer wiederholten Teilnahme zu animieren, sind auch bei einem an sich unerheblichen Entgelt als Grundeinsatz vom Glücksspielbegriff des § 3 Abs. 1 GlüStV erfasst (vgl. VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09 -, ZfWG 2009, 300; van der Hoff/Hoffmann, a.a.O., S. 75; Dietlein/Hecker/Ruttig, a.a.O., § 3 GlüStV RdNr. 6 m.w.N.; vgl. auch: OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.09.2003 - 20 U 39/03 -, juris; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09 -, ZfWG 2009, 131).
  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

    Maßgeblich ist vielmehr die Befürchtung, dass der Einsatz der Gegenseite anheimfällt, ohne dass diese irgendeine Leistung erbringen muss und aus diesem Grunde für den Teilnehmer "verloren" ist (vgl. auch VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris; wonach auch vermögenswerte Aufwendungen beim Kauf von Tombola-Losen ein Entgelt im Sinne des § 3 Abs. 1 GlüStV darstellen).

    Eine solche Bagatellgrenze wird bei dem Geschäftsmodell der Klägerin jedenfalls aufgrund der intendierten Summierung der eingesetzten Gebotspunkte überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Unabhängig von der in den Vordergrund des Zulassungsvorbringens gestellten Frage, ob eine dem strafrechtlichen Glücksspielbegriff des § 284 StGB immanente Bagatellgrenze, wonach der Einsatz ein nicht ganz unerhebliches Vermögensopfer darstellen muss, auch für den ordnungsrechtlichen Glücksspielbegriff zu gelten hat (siehe zu dem diesbezüglichen Meinungsstreit: van der Hoff/Hoffmann, ZGS 2011, 67, 73 f.; Bolay, MMR 2009, 669, 670 f., jeweils m.w.N.), hat das Verwaltungsgericht zutreffend darauf abgestellt, dass das Geschäftsmodell der Klägerin auf eine Summierung der eingesetzten Gebotspunkte angelegt ist (ähnlich VG Düsseldorf, Beschl. v. 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris, Rn. 20, und LG Köln, Urt. v. 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, MMR 2009, 485, juris, Rn. 50 ff., jeweils zu Online-Tombolas, bei denen ein Los 0, 50 EUR kostet; vgl. insges.
  • VG Düsseldorf, 29.04.2011 - 27 L 471/10

    Glücksspiel Mau Mau Zufall Entgelt Veranstalter kohärent Kohärenzgebot

    Soweit angebotene Spielvarianten nicht unter den Glücksspielbegriff fallen - so bei Unentgeltlichkeit und nach obigen Ausführungen wohl auch bei einem Einsatz von bis zu 0, 50 Euro, sofern das Spiel nicht auf eine Mehrfachteilnahme ausgerichtet ist -, vgl. zu diesem Problem: VG Düsseldorf, Beschluss vom 15. Juli 2009 - 27 L 415/09 -, Juris (Rn. 20 ff.) unter Bezugnahme auf das LG Köln, Urteil vom 7. April 2009 - 33 O 45/09 -, Juris (Rn. 50); Hüsken, "Das Verhältnis zwischen glücksspielstaatsvertraglichem Glücksspielbegriff gemäß § 3 Abs. 1 GlüStV und rundfunkstaatsvertraglichem Gewinnspielbegriff gemäß § 8a Abs. 1 RStV - Echte Konkurrenz oder kollisionsloser Gleichlauf?", ZfWG 2009, 153 (157); Liesching, "Gewinnspiele im Rundfunk und in Telemedien - straf- und Jugendschutzrechtliche Anforderungen", Rechtsgutachten im Auftrag der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) vom 2. Mai 2008, S. 46 ff., abrufbar unter: http://www.kjm-online.de/files/pdf1/Gutachten_Gewinnspiele_April_2008.pdf; gegen eine Berücksichtigung der Mehrfachteilnahme sprechen sich aus: LG Freiburg, Urteil vom 12. Mai 2005 - 3 S 308/04 -, Juris (Rn. 6); Bolay, "Glücksspiel, Glücksspiel oder doch Gewinnspiel? Einheitlichkeit zwischen straf- und glücksspielvertraglichem Gewinnspielbegriff", MMR 2009, 669 (672), erfasst die Ordnungsverfügung sie schon im Ansatz nicht.
  • VG Düsseldorf, 22.07.2009 - 27 L 1050/09

    Glücksspiel Werbung Internet Zwangsgeldfestsetzung Ermessen intendiertes Ermessen

    Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer gegen die Zwangsgeldandrohung gerichteten Klage ist mit Beschluss der Kammer vom 15. Juli 2009 im Verfahren 27 L 415/09 ebenfalls abgelehnt worden.

    Es wird insoweit auf die Gründe des Beschlusses vom 15. Juli 2009 - 27 L 415/09 - verwiesen.

  • FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 5 K 307/15

    Rücknahme von Flaschen und Verpackungen gegen Ausgabe von Losen als Lotterie

    e) Auch unerhebliche Einsätze unter 0, 50 EUR (sog. Bagatelleinsätze) können allerdings glücksspielrechtlich relevant sein, wenn das Geschäftsmodell des Veranstalters auf eine Summierung des (jeweils für sich unerheblichen) Einsatzes angelegt ist (VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009 - 27 L 415/09, MMR 2009, 717; LG Köln, Urteil vom 07.04.2009 - 33 O 45/09, MMR 2009, 485 - Internet-Tombola, bei der ein mehrfaches Mitspielen und eine additive Anhäufung von Entgelten möglich oder vom Veranstalter intendiert ist; OVG Lüneburg, Urteil vom 14.03.2017 11 ME 236/18, BeckRS 2017, 104442 - Internetauktionen als Glücksspiel).
  • VG Hannover, 07.03.2017 - 10 B 3761/16

    Androhung; Cashpoint; Ereigniswette; Kohärenz; Live- und Ereigniswette;

    Die - aus dem Strafrecht übertragene - Erheblichkeitsschwelle für den Einsatz wird jedoch, soweit nach der im Eilverfahren gebotenen summarischen Prüfung ersichtlich, bei dem Geschäftsmodell der Antragstellerin oder des Veranstalters der von ihr vermittelten Wetten jedenfalls bei den von dem Antragsgegner vor Ort festgestellten Kombiwetten aufgrund der dort stattfindenden Summierung der Einzeleinsätze überschritten (vgl. Hüsken in: Dietlein, Glücksspielrecht, 2. Auflage, § 3 GlüStV, Rn 6; VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.7.2009 - 27 L 415/09 -, juris; bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 9.12.2009 - 13 B 1090/09 - juris; LG Köln, Urteil vom 7.4.2009 - 33 O 45/09 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 04.12.2012 - 5 K 1267/09

    50-Cent-Gewinnspiele

    Abgesehen davon, dass demgegenüber die mehrfache Teilnahme an einem Rundfunkgewinnspiel in der Regel immer nur durch eine jeweils neue Entschließung des Teilnehmers zur telefonischen oder schriftlichen Kontaktaufnahme erreicht werden kann, sind diese Gewinnspiele nicht auf Mehrfachteilnahme ausgelegt, sondern diese soll gerade unterbunden werden (vgl. dazu VG Düsseldorf, Beschluss vom 15.07.2009, Az.: 27 L 415/09 m. w. N.; OLG Köln, Urteil vom 12.05.2010, Az.: 6 U 142/09).
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