Weitere Entscheidung unten: EuGH, 12.06.1997

Rechtsprechung
   EuGH, 10.06.1999 - C-346/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1278
EuGH, 10.06.1999 - C-346/97 (https://dejure.org/1999,1278)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.1999 - C-346/97 (https://dejure.org/1999,1278)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 1999 - C-346/97 (https://dejure.org/1999,1278)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1278) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 92/81/EWG - Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt - Befreiung der harmonisierten Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof

    Braathens

  • EU-Kommission PDF

    Braathens

    Richtlinie 92/12 des Rates, Artikel 3 Absatz 2, und Richtlinie 92/81 des Rates, Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b
    1 Steuerrecht - Harmonisierung - Verbrauchsteuern - Richtlinien 92/12 und 92/81 - Von der Verbrauchsteuer befreite Mineralöle - Nationale Steuern, mit denen für die befreiten Waren besondere Zwecke verfolgt werden - Verbot - Besteuerung von Kraftstoff, der für die Luftfahrt ...

  • EU-Kommission

    Braathens

  • Wolters Kluwer

    Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle ; Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt ; Befreiung der harmonisierten Verbrauchsteuer

  • Judicialis

    Richtlinie 92/81/EWG Art. 8 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EWGRL 81/92 Art 8, Richtlinie 92/81/EWG Art 8
    Inlandsflugverkehr; Kraftstoff; Luftfahrt; Mineralöllieferung

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Länsrätten i Dalarnas län - Richtlinie 92/81/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Harmonisierung der Struktur der Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Steuerbefreiung für Mineralöllieferungen zur Verwendung als Kraftstoff für die Luftfahrt ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 1999, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus EuGH, 10.06.1999 - C-346/97
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der einzelne in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen; er kann sich auf diese Bestimmungen auch berufen, soweit sie Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (vgl. hierzu Artikel 13 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage [ABl. L 145, S. 1] und Urteil vom 19. Januar 1982 in der Rechtssache 8/81, Becker, Slg. 1982, 53, Randnr. 25).

    Zwar beläßt die Richtlinie 92/81 den Mitgliedstaaten einen mehr oder weniger weiten Gestaltungsspielraum zur Durchführung einiger ihrer Bestimmungen; gleichwohl kann dem einzelnen nicht verwehrt werden, sich auf diejenigen Bestimmungen zu berufen, die nach ihrem Gegenstand geeignet sind, aus dem Gesamtzusammenhang gelöst und gesondert angewendet zu werden (vgl. entsprechend Urteil Becker, Randnr. 29).

    Zum anderen kann der den Mitgliedstaaten in Artikel 8 Absatz 1 erster Satzteil eingeräumte Gestaltungsspielraum, wonach die Befreiungen von den Mitgliedstaaten "unter den Voraussetzungen [gewährt werden], die sie zur Sicherstellung der korrekten und einfachen Anwendung solcher Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Mißbrauch festlegen", nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage stellen (vgl. entsprechend Urteil Becker, Randnrn. 32 bis 35).

  • EuGH, 15.07.1964 - 6/64

    Costa / E.N.E.L.

    Auszug aus EuGH, 10.06.1999 - C-346/97
    Er ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen, bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren die Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. u. a. Urteil vom 15. Juli 1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1253, 1268).
  • EuGH, 04.06.2015 - C-5/14

    Die deutsche Kernbrennstoffsteuer ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Hierzu hat der Gerichtshof hinsichtlich bestimmter Kraftstoffe, die unter die Richtlinie 92/82/EWG des Rates vom 19. Oktober 1992 zur Annäherung der Verbrauchsteuersätze für Mineralöle (ABl. L 316, S. 19) - die durch die Richtlinie 2003/96 ersetzt wurde - fielen, entschieden, dass eine nationale Steuer, die auf den Umweltschutz abzielt, auf den Luftverkehr erhoben wird und anhand von Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen des betreffenden Flugzeugtyps auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet wird, als auf den Verbrauch dieser Kraftstoffe erhoben gelten muss, da ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang zwischen dem Kraftstoffverbrauch und den Schadstoffen besteht, die bei diesem Verbrauch ausgestoßen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Braathens, C-346/97, EU:C:1999:291, Rn. 22 und 23).

    Außerdem wird die vom KernbrStG eingeführte Steuer im Unterschied zu der Steuer, die in der Rechtssache, in der das Urteil Braathens (C-346/97, EU:C:1999:291) ergangen ist, in Rede stand und die unmittelbar bei bestimmten Luftverkehrsunternehmen erhoben wurde, nicht unmittelbar beim Verbraucher des der Verbrauchsteuer unterliegenden Erzeugnisses erhoben, sondern beim Stromerzeuger.

    In Anbetracht dieser Erwägungen ist nicht ersichtlich, dass ein unmittelbarer und untrennbarer Zusammenhang im Sinne des Urteils Braathens (C-346/97, EU:C:1999:291) zwischen der Verwendung von Kernbrennstoff und dem Verbrauch des vom Reaktor eines Kernkraftwerks erzeugten elektrischen Stroms besteht.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-366/10

    Die Richtlinie, mit der der Luftverkehr in das System für den Handel mit

    Ein solches System unterscheidet sich somit grundlegend von dem schwedischen System, um das es in der Rechtssache ging, in der das Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, Slg. 1999, I-3419), ergangen ist.
  • EuG, 05.04.2006 - T-351/02

    Deutsche Bahn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Beschwerde eines

    Diese Vorschrift sei nur ein Teil des allgemeinen Systems der Mineralölbesteuerung in Deutschland, und der Gerichtshof habe in seinen Urteilen vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97 (Braathens, Slg. 1999, I-3419) und vom 25. September 2003 in der Rechtssache C-437/01 (Kommission/Italien, Slg. 2003, I-9861) die Rechtsnatur von Rechtsakten zur Umsetzung von Artikel 8 Absatz l Buchstaben a und b der Richtlinie 92/81 als mitgliedstaatliche Maßnahme nicht in Frage gestellt.

    Die in § 4 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a MinöStG vorgesehene Steuerbefreiung beruhe auf Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81, und die Mitgliedstaaten hätten bei der Umsetzung dieser Steuerbefreiung keinerlei Ausführungsspielraum (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes erlegt diese Bestimmung den Mitgliedstaaten jedoch eine klare und genaue Verpflichtung auf, Kraftstoff, der für die gewerbliche Luftfahrt verwendet wird, nicht der harmonisierten Verbrauchsteuer zu unterwerfen (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69, Randnrn.

    105 Entgegen dem Vorbringen der Klägerin gilt der den Mitgliedstaaten in Artikel 8 Absatz 1 erster Satzteil der Richtlinie 92/81 eingeräumte Gestaltungsspielraum, wonach die Befreiungen von den Mitgliedstaaten "unter den Voraussetzungen [gewährt werden], die sie zur Sicherstellung der korrekten und einfachen Anwendung solcher Befreiungen und zur Verhinderung von Steuerhinterziehung und -vermeidung oder Missbrauch festlegen", nur für die Formulierung der Bedingungen der Durchführung der betreffenden Befreiung und stellt nicht die Unbedingtheit der in dieser Bestimmung vorgesehenen Befreiungsverpflichtung in Frage (Urteil Braathens, zitiert oben in Randnr. 69, Randnr. 31).

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2011 - C-366/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott ist die Einbeziehung des internationalen

    Die Annahme, mit dem EU-Emissionshandelssystem werde der Treibstoff von Luftfahrzeugen als solcher einer Verbrauchsteuer unterworfen, lässt sich auch nicht auf das Urteil Braathens(180) stützen, welches die Klägerinnen des Ausgangsrechtsstreits und die sie unterstützenden Vereinigungen ins Feld führen.

    Das Urteil Braathens lässt sich jedoch aus zwei Gründen nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.

    Erstens betraf das Urteil Braathens zwei Richtlinien zur Schaffung des Europäischen Binnenmarkts, mit denen unionsintern die Strukturmerkmale der Verbrauchsteuern auf Mineralöle harmonisiert werden(181).

    180 - Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, Slg. 1999, I-3419).

    182 - Urteil Braathens (zitiert in Fn. 180, Randnr. 23).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-226/07

    Flughafen Köln / Bonn - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche

    In der Vorlageentscheidung legt dieses Gericht dar, dass der Gerichtshof im Urteil vom 10. Juni 1999, Braathens (C-346/97, Slg. 1999, I-3419, Randnrn.

    Zur ersten Voraussetzung ist festzustellen, dass Art. 14 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2003/96 dadurch, dass er den Mitgliedstaaten die Verpflichtung auferlegt, bei der Stromerzeugung verwendete Energieerzeugnisse nicht der in dieser Richtlinie vorgesehenen Besteuerung zu unterwerfen, hinreichend genau ist, da er die unter die Steuerbefreiung fallenden Erzeugnisse klar festlegt (vgl. entsprechend Urteile vom 19. Januar 1982, Becker, 8/81, Slg. 1982, 53, Randnr. 27, und Braathens, Randnr. 31).

    Ein Mitgliedstaat kann nämlich einem Steuerpflichtigen, der in der Lage ist, zu beweisen, dass er steuerrechtlich unter einen Befreiungstatbestand einer Richtlinie fällt, nicht die Tatsache entgegenhalten, dass er die Vorschriften, die die Anwendung eben dieser Steuerbefreiung erleichtern sollen, nicht erlassen hat (vgl. entsprechend Urteile Becker, Randnr. 33, Braathens, Randnr. 31, vom 10. September 2002, Kügler, C-141/00, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 52, vom 6. November 2003, Dornier, C-45/01, Slg. 2003, I-12911, Randnr. 79, und vom 17. Februar 2005, Linneweber und Akritidis, C-453/02 und C-462/02, Slg. 2005, I-1131, Randnr. 34).

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 55/13

    Luftverkehrsteuerbescheide unionsrechtskonform

    Zwar hat der EuGH in seinem Urteil Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1999:291, ZfZ 1999, 341) hinsichtlich der schwedischen Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr aus dem Jahr 1988 entschieden, ein Verstoß gegen die Richtlinie 92/81/EWG liege vor, wenn eine solche Umweltschutzabgabe nach den Angaben über den Kraftstoffverbrauch sowie über die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen der betreffenden Flugzeugtypen auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet werde.

    Damit kann offen bleiben, ob sich der Gesetzgeber bei Einführung einer anderen indirekten Steuer auf Flugturbinenkraftstoff darauf berufen könnte, dass die Steuerbefreiungen der EnergieStRL gemäß Art. 1 Abs. 2 VStSystRL unberücksichtigt bleiben können, oder ob eine solche Steuer auf Grundlage des EuGH-Urteils Braathens (EU:C:1999:291, ZfZ 1999, 341) von vorneherein ausgeschlossen wäre, weil bei einem nach der EnergieStRL steuerbefreiten Energieerzeugnis ein Rückgriff auf Art. 1 Abs. 2 VStSystRL ausscheidet.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2015 - C-5/14

    Kernkraftwerke Lippe-Ems - Vorlage zur Vorabentscheidung - Regelung eines

    24 - C-346/97, EU:C:1999:291.

    27 - Vgl. Urteil Braathens (EU:C:1999:291, Rn. 24).

    34 - Dies war bei der Steuer der Fall, die in der Rechtssache in Rede stand, in der das Urteil Braathens (EU:C:1999:291) ergangen ist.

  • EuGH, 09.09.2004 - C-292/02

    Meiland Azewijn - Verbrauchsteuern - Mineralöle, die bei Arbeiten in der

    57 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes kann sich der Einzelne in Ermangelung von fristgemäß erlassenen Umsetzungsmaßnahmen auf Bestimmungen einer Richtlinie, die inhaltlich als unbedingt und hinreichend genau erscheinen, gegenüber allen innerstaatlichen, nicht richtlinienkonformen Vorschriften berufen, auch soweit diese Bestimmungen Rechte festlegen, die dem Staat gegenüber geltend gemacht werden können (Urteil vom 10. Juni 1999 in der Rechtssache C-346/97, Braathens, Slg. 1999, I-3419, Randnr. 29).

    58 Im Urteil Braathens hat der Gerichtshof geprüft, ob Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 unmittelbare Wirkung hat.

    60 Der Gerichtshof hat entschieden, dass Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 92/81 eine solche Bestimmung darstellt und dass die Verpflichtung, Kraftstoff, der für die Luftfahrt mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt verwendet wird, von der harmonisierten Verbrauchsteuer zu befreien, so klar, genau und unbedingt ist, dass sie dem Einzelnen das Recht verleiht, sich vor den nationalen Gerichten auf sie zu berufen, um sich einer mit ihr unvereinbaren nationalen Regelung zu widersetzen (Urteil Braathens, Randnrn.

  • BFH, 01.12.2015 - VII R 51/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.12.2015 VII R 55/13 -

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1997:291, ZfZ 1999, 341) hinsichtlich der schwedischen Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr aus dem Jahr 1988 entschieden, ein Verstoß gegen die Richtlinie 92/81/EWG liege vor, wenn eine solche Umweltschutzabgabe nach den Angaben über den Kraftstoffverbrauch sowie über die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen der betreffenden Flugzeugtypen auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet werde.

    Damit kann offen bleiben, ob sich der Gesetzgeber bei Einführung einer anderen indirekten Steuer auf Flugturbinenkraftstoff darauf berufen könnte, dass die Steuerbefreiungen der EnergieStRL gemäß Art. 1 Abs. 2 VStSystRL unberücksichtigt bleiben können, oder ob eine solche Steuer auf Grundlage des EuGH-Urteils Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1999:291, ZfZ 1999, 341) von vorneherein ausgeschlossen wäre, weil bei einem nach der EnergieStRL steuerbefreiten Energieerzeugnis ein Rückgriff auf Art. 1 Abs. 2 VStSystRL ausscheidet.

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

    Der EuGH habe im Verfahren "Braathens Sverige" (C-346/97, Urteil vom 10. Juni 1999, Slg. 1999, I-03419) entschieden, dass es sich bei der auf schwedische Inlandsflüge erhobenen Umweltschutzsteuer um eine Verbrauchsteuer handele, die im Widerspruch zu den unionsrechtlichen Regelungen stehe.

    Auch aus dem Urteil des EuGH "Braathens Sverige" (C-346/97, Urteil vom 10. Juni 1999, Slg. 1999, I-03419) können die Klägerinnen nichts für ihre Position herleiten.

  • FG Düsseldorf, 27.04.2007 - 4 K 1819/06

    Vorabentscheidung zum Europäischen Gerichtshof hinsichtlich der Auslegung von

  • EuGH, 25.09.2003 - C-437/01

    Kommission / Italien

  • FG Hamburg, 11.04.2014 - 4 V 154/13

    Kernbrennstoffsteuer, Verfahrensrecht: Aufhebung der Vollziehung wegen

  • EuGH, 05.07.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur

  • FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06

    Steuerfreiheit von Flugbenzin bei Verwendung im Werksverkehr - Flüge zu

  • EuGH, 01.03.2007 - C-391/05

    Jan De Nul - Verbrauchsteuern - Befreiung von der Mineralölsteuer - Richtlinie

  • EuGH, 01.04.2004 - C-389/02

    Deutsche See-Bestattungs-Genossenschaft

  • FG Hamburg, 19.11.2013 - 4 K 122/13

    Zulässigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens bei gleichzeitigen Zweifeln an der

  • EuGH, 20.09.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Elektrischer Strom

  • EuGH, 20.10.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Verbrauchsteuern auf Mineralöle -

  • FG Düsseldorf, 13.05.2009 - 4 K 4390/08

    Mineralölsteuerbefreiung einer polnischen Aktiengesellschaft wegen Verwendung von

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3182/08

    Anspruch eines Luftfahrtunternehmens auf Vergütung von Mineralölsteuer;

  • FG Baden-Württemberg, 17.02.2005 - 6 K 209/02

    Anteilstausch und doppelte Buchwertverknüpfung über die Grenze: Unvereinbarkeit

  • FG Hamburg, 16.10.2002 - IV 239/00

    Mineralölsteuerbefreiung für Schiffe von Bestattungsunternehmen:

  • FG Düsseldorf, 07.03.2012 - 4 K 3955/08

    Erstattung von Mineralölsteuer und Energiesteuer bei Fehlen der

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3193/08

    Vergütung der Mineralölsteuer und Energiesteuer für die Durchführung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-453/02

    Linneweber

  • EuGH, 01.10.2015 - C-606/13

    OKG - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2003/96/EG - Art. 4 und 21 -

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3189/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

  • EuGH, 07.12.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission

  • EuGH, 17.06.2009 - C-145/06

    Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche Rahmenvorschriften zur Besteuerung von

  • BFH, 27.06.2006 - VII R 62/05

    MinÖSt - steuerfreie Verwendung des Schiffsbetriebsstoffs

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.10.2002 - C-276/01

    Steffensen

  • FG Düsseldorf, 27.06.2012 - 4 K 4372/08

    Firmenjet ist von Energiesteuer befreit

  • EuGH, 18.12.2008 - C-517/07

    Afton Chemical - Richtlinie 92/81/EWG - Verbrauchsteuern auf Mineralöle - Art. 2

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-141/00

    Kügler

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-82/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl verstößt eine spanische Steuer auf den

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.06.2017 - C-215/16

    Elecdey Carcelen - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Windenergie - Richtlinie

  • FG Düsseldorf, 31.10.2007 - 4 K 3864/06

    Anspruch auf Vergütung der Mineralölsteuer für das für die Durchführung

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.2001 - C-424/99

    Kommission / Österreich

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2018 - C-103/17

    Messer France - Besteuerung von Energieerzeugnissen und elektrischem Strom -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-94/10

    Danfoss und Sauer-Danfoss - Indirekte Steuern - Unter Verstoß gegen das

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2007 - C-145/06

    Fendt Italiana - Vorabentscheidungsersuchen - Besteuerung von Energieerzeugnissen

  • FG Düsseldorf, 04.03.2009 - 4 K 3898/08

    Vergütung nach Energiesteuergesetz bei Flügen eines Rechtsanwalts

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.07.2004 - C-462/02

    Linneweber - Steuerrecht

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3132/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • FG Düsseldorf, 02.05.2012 - 4 K 3912/08

    Einordnung einer gewerblichen Nutzung eines Flugzeugs als Nutzung hinsichtlich

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3134/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • FG Baden-Württemberg, 10.05.2016 - 11 K 3133/14

    Steuerbefreiung für Flugbenzin: Gewerbsmäßige Luftfahrtdienstleistung bzw.

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.06.2000 - C-482/98

    Italien / Kommission

  • FG Hessen, 11.03.1999 - 7 K 618/95

    Verpflichtung der Erstreckung der Verwender-Erlaubnis rückwirkend auf einen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   EuGH, 12.06.1997 - C-110/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,2923
EuGH, 12.06.1997 - C-110/95 (https://dejure.org/1997,2923)
EuGH, Entscheidung vom 12.06.1997 - C-110/95 (https://dejure.org/1997,2923)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1997 - C-110/95 (https://dejure.org/1997,2923)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,2923) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • EU-Kommission PDF

    Yamanouchi Pharmaceutical / Comptroller-General of Patents, Designs und Trade Marks

    Verordnung Nr. 1768/92 des Rates, Artikel 3 Buchstabe b und 19
    Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Erteilung nach der Übergangsbestimmung des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1768/92 - Voraussetzungen - Vorliegen ...

  • EU-Kommission

    Yamanouchi Pharmaceutical / Comptroller-General of Patents, Designs und Trade Marks

  • Wolters Kluwer

    Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats bei Vorliegen einer gültigen Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses als Arzneimittel; Genehmigung für das erste Inverkehrbringen eines Arzneimittels in der Europäischen gemeinschaft; Pflicht zur Angabe der ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Arzneimittel: Ergänzendes Schutzzertifikat

  • Judicialis

    Richtlinie 65/65/ EWG; ; Verordnung Nr. 1768/92 EWG

  • rechtsportal.de

    Richtlinie 65/65/ EWG; Verordnung Nr. 1768/92 EWG
    Rechtsangleichung - Einheitliche Rechtsvorschriften - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Patentrecht - Ergänzendes Schutzzertifikat für Arzneimittel - Erteilung nach der Übergangsbestimmung des Artikels 19 der Verordnung Nr. 1768/92 - Voraussetzungen - Vorliegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des High Court of Justice - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 des Rates vom 18. Juni 1992 über die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel - Erteilung eines ergänzenden Schutzzertifikats in einem anderen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR Int. 1997, 908
  • BB 1997, 701
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (19)

  • EuGH, 11.12.2003 - C-127/00

    Hässle

    Absatz 2 dieser Vorschrift weicht unter den Voraussetzungen ihres Absatzes 1 von Artikel 7 der Verordnung ab (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-110/95, Yamanouchi Pharmaceutical, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 19).

    Gestützt auf das zitierte Urteil Yamanouchi Pharmaceutical trägt sie vor, nur die in Artikel 3 Buchstaben b und d der Verordnung Nr. 1768/92 geregelte Genehmigung für das Inverkehrbringen, d. h. die erste im Mitgliedstaat der Anmeldung des Zertifikats erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen, sei eine Voraussetzung für die Erteilung eines Zertifikats nach Artikel 19 dieser Verordnung.

    Dies gilt erst recht für den Begriff "erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft" (vgl. in diesem Sinne Urteil Yamanouchi Pharmaceutical, Randnrn.

    Die von Hässle vertretene Auslegung des Artikels 19 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1768/92 wird also, anders als von ihr vorgetragen, durch das Urteil Yamanouchi Pharmaceutical widerlegt.

    Dieses Erfordernis ist eine materiellrechtliche Zusatzvoraussetzung zu den in Artikel 3 dieser Verordnung aufgestellten Voraussetzungen (vgl. Urteil Yamanouchi Pharmaceutical, Randnr. 28) für die Erlangung eines Zertifikats im Rahmen dieser Regelung.

  • BPatG, 21.06.1999 - 15 W (pat) 71/97

    Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel - Grenzen

    Auf diesen Prüfungsbescheid vom 13. November 1995 erwiderte die Antragstellerin innerhalb der ihr gewährten Äußerungsfrist mit Schriftsatz vom 12. Januar 1996, dem sie eine Kopie der Seite 741 aus GRUR Int 1995 beifügte mit den Vorlagefragen des englischen High Court of Justice, Chancery Division, Patents Court an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in dem Rechtsstreit Y.-Ltd. gegen C. (Vorlagebeschluß vom 31. Oktober 1994, über den inzwischen der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in der Rechtssache C-110/95, Y.-Ltd. gegen C., durch Urteil vom 12. Juni 1997 (GRUR Int 1997, 908) entschieden hat).

    In den seltenen Fällen, in denen beispielsweise eine Arzneimittelzulassung oder das Grundpatent erst sehr spät, beispielsweise 3 Monate vor Ende der Maximallaufzeit des Grundpatents erteilt wird, habe Artikel 3 a) der EG-Verordnung Einfluß auf die Frist zur Anmeldung des Schutzzertifikats In diesem Beispielsfall würde nämlich, da ein in Kraft befindliches Grundpatent eine Voraussetzung für die Schutzzertifikatserteilung ist (vgl. die og Y.-Entscheidung des EuGH , GRUR Int 1997, 908) die Frist für die Schutzzertifikatsanmeldung nicht 6 Monate gemäß Artikel 7 der genannten Verordnung, sondern nur 3 Monate gemäß Artikel 7 in Verbindung mit Artikel 3 a) der genannten EG-Verordnung sein.

    Gegenüber der von der Patentabteilung auf Seite 2 des Prüfungsbescheides vom 13. November 1995 noch vertretenen Auffassung, die Antragstellung hätte auch ohne Vorliegen einer Arzneimittelzulassung erfolgen können, verweist die Antragstellerin schließlich auf die og Y.-Entscheidung des EuGH (GRUR Int 1997, 908), wonach eine Arzneimittelzulassung am Anmeldetag einer Schutzzertifikatsanmeldung Voraussetzung für die Erteilung eines Schutzzertifikats ist.

    Der EuGH hat in seinem Urteil vom 12. Juni 1997 (GRUR Int 1997, 908) klargestellt, daß sich aus Art. 8 Abs. 1 Buchstabe a Ziff iv und b, Art. 9 Abs. 2 Buchstabe d und Art. 11 Buchstabe d der VO Nr. 1768/92 EWG ergibt, daß die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft nicht die Genehmigung für das Inverkehrbringen nach Artikel 3 Buchstabe b der Verordnung, d.h. die Genehmigung des Mitgliedstaates, in dem die Anmeldung eingereicht wird, ersetzen soll, sondern eine zusätzliche Voraussetzung für den Fall darstellt, daß die letztgenannte Genehmigung nicht die erste Genehmigung für das Inverkehrbringen des Erzeugnisses als Arzneimittel in der Gemeinschaft ist.

    Dieser Fall ist hier gegeben im Hinblick auf das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-110/95, Y.-Ltd. gegen C. (GRUR Int 1997, 908).

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 237/98

    "Omeprazol"; Vorlage an den EuGH im Verfahren auf Erteilung eines

    In diesen Bestimmungen ist jedoch, wie auch die Beklagte nicht in Frage stellt, die erste Verkehrsgenehmigung gemeint, die in irgendeinem beliebigen Mitgliedstaat der Gemeinschaft erteilt worden ist (vgl. hierzu auch EuGH, Urt. v. 12. Juni 1997, Rechtssache C-110/95, Slg. 1997 I-3266, 3276 Rdn. 23 - Yamanouchi).
  • BFH, 01.12.2015 - VII R 51/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 1.12.2015 VII R 55/13 -

    Zwar hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in seinem Urteil Braathens vom 10. Juni 1999 C-346/97 (EU:C:1997:291, ZfZ 1999, 341) hinsichtlich der schwedischen Umweltsteuer auf den Inlandsflugverkehr aus dem Jahr 1988 entschieden, ein Verstoß gegen die Richtlinie 92/81/EWG liege vor, wenn eine solche Umweltschutzabgabe nach den Angaben über den Kraftstoffverbrauch sowie über die Kohlenwasserstoff- und Stickstoffmonoxidemissionen der betreffenden Flugzeugtypen auf einer durchschnittlichen Flugstrecke berechnet werde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2004 - C-31/03

    Pharmacia Italia (früher Pharmacia & Upjohn)

    13 - Vgl. auch Urteile Biogen (Randnr. 26), vom 12. Juni 1997 in der Rechtssache C-110/95 (Yamanouchi Pharmaceutical, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 7) und vom 16. September 1999 in der Rechtssache C-392/97 (Farmitalia, Slg. 1999, I-5553, Randnr. 19).

    18 - Vgl. Urteil Yamanouchi Pharmaceutical (Randnr. 25); siehe auch die Schlussanträge von Generalanwalt Fennelly (Nr. 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-471/14

    Seattle Genetics - Gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Verordnung (EG) Nr.

    25 - Vgl. zur Verordnung Nr. 1768/92 Urteil Yamanouchi Pharmaceutical (C-110/95, EU:C:1997:291, Rn. 25).

    28 - Das vorlegende Gericht bezieht sich insbesondere auf das Urteil Yamanouchi Pharmaceutical (C-110/95, EU:C:1997:291, Rn. 24), in dem es heißt, dass "[d]ie erste [Zulassung] in der Gemeinschaft ... einem rein zeitlichen Zweck [dient]", das Urteil Neurim Pharmaceuticals (1991) (C-130/11, EU:C:2012:489), wonach "Art. 13 Abs. 1 der Verordnung Nr. 469/2009 dahin auszulegen ist, dass er auf die [Zulassung] eines Erzeugnisses abstellt, das in den Schutzbereich des Grundpatents fällt, auf das sich die Anmeldung des ESZ bezieht", sowie den Beschluss Astrazeneca (C-617/12, EU:C:2013:761, Rn. 48, auf den in Nr. 24 der vorliegenden Schlussanträge hingewiesen wird).

  • EuGH, 02.09.2010 - C-66/09

    Kirin Amgen - Patentrecht - Arzneispezialitäten - Verordnung (EWG) Nr. 1768/92 -

    Art. 19 Abs. 2 dieser Verordnung weicht unter den Voraussetzungen seines Abs. 1 von Art. 7 der Verordnung ab (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 1997, Yamanouchi Pharmaceutical, C-110/95, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 19, und vom 11. Dezember 2003, Hässle, C-127/00, Slg. 2003, I-14781, Randnr. 29).
  • EuGH, 28.07.2011 - C-195/09

    Synthon - Patentrecht - Arzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat für

    Um einen ausreichenden Schutz zur Förderung der Forschung im pharmazeutischen Bereich zu gewährleisten, zielt diese Verordnung, wie ihren Erwägungsgründen 1 bis 4 zu entnehmen ist, nämlich darauf ab, durch die Schaffung eines ergänzenden Schutzzertifikats für Arzneimittel, für die eine Genehmigung erteilt wurde, dem abzuhelfen, dass unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Einreichung einer Patentanmeldung für ein neues Arzneimittel und dessen Genehmigung die Laufzeit des tatsächlichen Patentschutzes für die Amortisierung der in dieser Forschung vorgenommenen Investitionen unzureichend war (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 12. Juni 1997, Yamanouchi Pharmaceutical, C-110/95, Slg. 1997, I-3251, Randnr. 7, vom 16. September 1999, Farmitalia, C-392/97, Slg. 1999, I-5553, Randnr. 19, und vom 3. September 2009, AHP Manufacturing, C-482/07, Slg. 2009, I-7295, Randnr. 30).
  • BPatG, 05.12.2006 - 15 W (pat) 12/04
    Er wiederholt diese Grundsätze in der Rechtssache Yamanouchi (EuGH C-110/95 GRUR Int 1997, 908 Nr. 23, 25 ), in der er das in Art. 19 der Verordnung genannte Kriterium der ersten Genehmigung für das Inverkehrbringen in der Gemeinschaft der gleichlautenden Voraussetzung in Art. 13 der Verordnung gleichsetzt, denn dieser Zeitpunkt sei für die Bestimmung der Laufzeit notwendig.
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-673/18

    Santen

    35 Vgl. Urteil vom 12. Juni 1997, Yamanouchi Pharmaceutical (C-110/95, EU:C:1997:291, Rn. 26).
  • EuGH, 14.11.2013 - C-617/12

    Astrazeneca - Humanarzneimittel - Ergänzendes Schutzzertifikat - Verordnung (EG)

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2004 - C-207/03

    Novartis u.a.

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2011 - C-195/09

    Synthon - Verordnung Nr. 1768/92 - Ergänzendes Schutzzertifikat - Bedingungen für

  • BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 2/06
  • LG Hamburg, 07.03.2001 - 315 O 91/01

    Verfolgung der Verletzung eines Patentes bzw. eines ergänzenden Schutzzertifikats

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2005 - C-431/04

    Massachusetts Institute of Technology - Durch ein Patent eingeräumte Rechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.1998 - C-368/96

    The Queen gegen The Licensing Authority established by the Medicines Act 1968

  • BPatG, 15.03.2007 - 3 Ni 23/06
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.11.2000 - C-258/99

    BASF

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht