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   BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02   

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https://dejure.org/2004,2073
BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02 (https://dejure.org/2004,2073)
BFH, Entscheidung vom 24.08.2004 - VII R 50/02 (https://dejure.org/2004,2073)
BFH, Entscheidung vom 24. August 2004 - VII R 50/02 (https://dejure.org/2004,2073)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3, Art. 23 Abs. 1, Art. 47 Abs. 2; CMR Art. 6; VwVfG §§ 25, 28, 45, 46; FGO § 100 Abs. 1, § 118 Abs. 2

  • IWW
  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 16 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 18 Abs. 3; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 23 Abs. 1; ; VO (EWG) Nr. 3665/87 Art. 47 Abs. 2; ; CMR Art. 6; ; VwVfG § ... 25; ; VwVfG § 28; ; VwVfG § 45; ; VwVfG § 46; ; FGO § 100 Abs. 1; ; FGO § 118 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übernahmequittung ist kein Beförderungspapier - Begründung eines gebundenen Verwaltungsakts - Auslegung des in einer Urkunde Erklärten keineTatsachenfeststellung

  • datenbank.nwb.de

    Übernahmequittung kein Beförderungspapier; Auslegung des in einer Urkunde Erklärten keine Tatsachenfeststellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Begriff des Beförderungspapiers i. S. des Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Heilung des Mangels eines vorgelegten Beförderungspapiers durch unverzügliche Benennung des Frachtführers; Rückforderung von vorschussweise gewährter Ausfuhrerstattung; Einordnung eines CMR-Frachtbriefs als Beförderungspapier i.S.v. Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 ; ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    VO (EWG) Nr 3665/87 Art 47, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 17, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 18, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 11
    Ausfuhrerstattung; Ausschlussfrist; Beförderungspapier; Differenzierte Ausfuhrerstattung; Sicherheit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 206, 488
  • BB 2004, 2455
  • DB 2004, 2514
  • ZfZ 2005, 23
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 11.07.2000 - VII B 23/00

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Rückforderung von Ausfuhrerstattung bei

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
    Wie der Senat bereits ausgeführt hat (Senatsbeschluss vom 11. Juli 2000 VII B 23/00, BFH/NV 2000, 1510), ist mit dem nach Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erforderlichen Beförderungspapier eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag (§ 407 des Handelsgesetzbuchs --HGB--) ausgestellte Urkunde (z.B. § 408 HGB) gemeint.

    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden (Beschluss in BFH/NV 2000, 1510), dass es sich bei dem Beförderungspapier um die Urkunde handele, die über den den Transport betreffenden Frachtvertrag --mag dieser zivilrechtlich wirksam sein oder nicht, was in diesem Zusammenhang selbstredend ohne Belang ist-- ausgestellt worden ist.

  • BVerwG, 05.02.1993 - 7 B 107.92

    Verfahrensfehler - Heilung - Begründung eines Verwaltungsaktes

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
    Ein gebundener Verwaltungsakt, um den es sich im Streitfall handelt, kann noch im finanzgerichtlichen Verfahren auf eine andere Begründung gestützt werden --das gilt sogar für die nachträgliche Angabe einer anderen Rechtsgrundlage--, soweit dadurch sein Wesen nicht verändert wird (vgl. Bundesverwaltungsgericht --BVerwG--, Beschluss vom 5. Februar 1993 7 B 107.92; Buchholz, Sammel- und Nachschlagewerk der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts 316, § 45 VwVfG Nr. 23).
  • BVerwG, 19.08.1988 - 8 C 29.87

    Straßenbaubeitrag - Heranziehungsbescheid - Erschließungsbeitrag - Verwaltungsakt

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
    Denn das FG muss den Bescheid nach § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO anhand seines Tenors ohnehin und zwar sogar selbständig daraufhin überprüfen, ob er rechtswidrig ist und den Beteiligten in seinen Rechten verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1984 II R 87/82, BFHE 141, 569, BStBl II 1984, 840; BVerwG-Urteil vom 19. August 1988 8 C 29.87, BVerwGE 80, 96; Schmidt-Troje in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 100 FGO Rdnr. 16).
  • BFH, 11.02.1981 - I R 13/77

    Auslegung von Verträgen - Vertragstext - Auslegung

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
    Das aber ist durch die Bezugnahme des FG auf die von der Klägerin vorgelegte und in den Akten befindliche Kopie der betreffenden Urkunde geschehen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Februar 1981 I R 13/77, BFHE 133, 3, BStBl II 1981, 475; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 118 Rdnr. 24, m.w.N.).
  • BFH, 11.07.1984 - II R 87/82

    Steuerbescheid - Gesellschaftsteuerbescheid - Prüfungsumfang des FG -

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
    Denn das FG muss den Bescheid nach § 100 Abs. 1 Satz 1 FGO anhand seines Tenors ohnehin und zwar sogar selbständig daraufhin überprüfen, ob er rechtswidrig ist und den Beteiligten in seinen Rechten verletzt (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 1984 II R 87/82, BFHE 141, 569, BStBl II 1984, 840; BVerwG-Urteil vom 19. August 1988 8 C 29.87, BVerwGE 80, 96; Schmidt-Troje in Beermann, Steuerliches Verfahrensrecht, § 100 FGO Rdnr. 16).
  • BGH, 28.04.1988 - I ZR 32/86

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Haupt- und Unterfrachtführer

    Auszug aus BFH, 24.08.2004 - VII R 50/02
    Denn danach ist ein Beförderungsvertrag zwischen der Klägerin und dem Frachtführer nicht geschlossen worden, die Klägerin mithin auch nicht Absender i.S. des Übereinkommens, sondern lediglich Abholstelle (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28. April 1988 I ZR 32/86, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1988, 3095).
  • BFH, 07.12.2017 - IV R 23/14

    Beachtung des Internationalen Privatrechts auch im Steuerrecht

    Denn durch Bezugnahme auf die Vertragsurkunde (unter I. der Vorentscheidung) ist deren Inhalt Bestandteil des angefochtenen Urteils geworden (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Juli 1967 GrS 3/66, BFHE 91, 213, BStBl II 1968, 285, unter III.2.; BFH-Urteile vom 4. November 1992 X R 212/87, BFH/NV 1993, 235, unter 4.a, und vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488, unter II.2.).
  • BFH, 12.05.2009 - V R 65/06

    BFH klärt umsatzsteuerliche Zweifelsfragen bei Ausfuhrlieferungen und

    Unerheblich ist schließlich, dass zollrechtlich eine Ausfuhrerstattung nach der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1987 Nr. 1 351/1) bei Transporten mit CMR-Frachtbriefen nur zu gewähren ist, wenn die Empfängerbestätigung in Feld 24 des CMR-Frachtbriefs vorliegt (so BFH-Urteil vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488, BFH/NV 2004, 1742).
  • BFH, 02.05.2006 - VII B 198/05

    Frachtbrief

    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist mit dem nach Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erforderlichen Beförderungspapier eine über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag (§ 407 des Handelsgesetzbuchs --HGB--) ausgestellte Urkunde (z.B. § 408 HGB) gemeint (Senatsurteil vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488; Senatsbeschluss vom 11. Juli 2000 VII B 23/00, BFH/NV 2000, 1510).

    Wie der Senat ebenfalls entschieden hat, liegt jedoch ein CMR-Frachtbrief nicht vor, wenn lediglich auf dem für diesen Frachtbrief vorgeschriebenen Muster ein Dokument ausgestellt worden ist, welches (u.a.) keine Angaben über den Namen und die Anschrift des Frachtführers und keine Bestätigung des Empfängers, das Gut empfangen zu haben, enthält, denn eine solche Urkunde verbrieft keinen Frachtvertrag zwischen dem Ausführer und dem Frachtführer oder zwischen dem Empfänger der ausgeführten Erzeugnisse und dem Frachtführer (Senatsurteil in BFHE 206, 488).

    Dass aber bei nicht fristgerechter Vorlage des Beförderungspapiers die vorschussweise gewährte Ausfuhrerstattung zurückzufordern ist, auch wenn die zuständige Behörde das Fehlen des Beförderungspapiers zunächst nicht beanstandet hat, ist nicht zweifelhaft (vgl. Senatsurteil in BFHE 206, 488).

    So kann nicht angenommen werden, dass die fristgerechte Vorlage eines ordnungsgemäßen Beförderungspapiers --aus der insofern maßgeblichen Sicht des HZA-- offensichtlich nur versehentlich bzw. aus Rechtsunkenntnis unterblieben ist (vgl. dazu: Senatsurteil in BFHE 206, 488).

    Im Übrigen hat der Senat bereits entschieden, dass die Verjährungsvorschrift des Art. 3 VO Nr. 2988/95 nichts mit der Frage zu tun hat, ob eine fristgerecht ergriffene Verwaltungsmaßnahme aufgehoben werden muss, wenn für sie eine zutreffende Begründung erst nach Fristablauf gefunden wird, und dass das HZA weder aufgrund von Vorschriften des VwVfG noch der FGO gehindert ist, einen angefochtenen Änderungsbescheid noch im Klageverfahren auf eine andere Begründung zu stützen (Senatsurteil in BFHE 206, 488).

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 324/02

    Rückforderung von Ausfuhrerstattung, wenn notwendige Angaben im

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das nach dem im CMR-Abkommen vorgeschriebenen Muster ausgestellte Dokument auch inhaltlich einen Frachtvertrag zwischen dem Ausführer und dem Frachtführer verbrieft (BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02), und dass es die Angaben enthält, die für die Nämlichkeitssicherung aussagekräftig sind.

    Ist nur einer der Vertragspartner ersichtlich, kann das Dokument nicht zum Nachweis dieses Vertrages dienen (vgl. BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02).

    Hinzu kommt, dass die in Feld 24 des CMR-Formulars vorgesehene Bestätigung des Empfängers, das Gut erhalten zu haben, fehlt (zu dieser Anforderung: BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02).

    Auch der Bundesfinanzhof hat diese Frage in seinem Urteil vom 24.8.2004 ( VII R 50/02) offen gelassen.

    Derartige Angaben wären jedoch nicht ausreichend, da nach Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 eine Urkunde über den bestehenden Frachtvertrag vorgelegt werden muss und Angaben der Klägerin außerhalb dieser Urkunde keinen vergleichbaren Nachweischarakter haben (vgl. auch BFH, Urteil vom 24.8.2004, VII R 50/02).

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 20/05

    Ausfuhrerstattung: CMR-Frachtbrief ohne Unterschrift des Frachtführers

    Gegen dieses Urteil richtet sich die vom erkennenden Senat zugelassene Revision des HZA, zu deren Begründung das HZA auf das Urteil des Senats vom 24. August 2004 VII R 50/02 (BFHE 206, 488, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 23) Bezug nimmt, wonach das von Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 (VO Nr. 3665/87) verlangte Beförderungspapier nach Maßgabe des CMR-Übereinkommens ausgestellt sein müsse.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 206, 488, ZfZ 2005, 23 erkannt und hält daran fest, dass mit dem in Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erwähnten Beförderungspapier, dessen Vorlage nach Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 bei je nach Bestimmung unterschiedlichen Erstattungssätzen (differenzierter Erstattung) erforderlich ist, wenn der Ausführer die Zahlung einer Erstattung begehrt, eine Urkunde gemeint ist, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen Transportweg abdeckt.

    Der Umstand, dass das HZA zunächst die vorgelegten angeblichen Beförderungspapiere unter den von dem erkennenden Senat für wesentlich gehaltenen Gesichtspunkten nicht beanstandet hat, sondern sich dazu erst nach Ablauf der Vorlagefrist geäußert hat, rechtfertigt es nicht, der Klägerin die ihr als Vorschuss gewährte Ausfuhrerstattung endgültig zu belassen (vgl. auch dazu schon das Urteil in BFHE 206, 488, ZfZ 2005, 23).

  • FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 51/04

    Keine Rückforderung als Vorschuss gewährter Ausfuhrerstattung, wenn der Zugang

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das nach dem im CMR-Abkommen vorgeschriebenen Muster ausgestellte Dokument auch inhaltlich einen Frachtvertrag zwischen dem Ausführer und dem Frachtführer verbrieft (BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02), und dass es die Angaben enthält, die für die Nämlichkeitssicherung aussagekräftig sind.

    Dabei handelt es sich um einen Mangel, der der Anerkennung des Frachtbriefs als Beförderungspapier im Sinne von Art. 16 Abs. 3 VO Nr. 800/1999 entgegensteht (BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02).

    Während der Frachtführer durch seine Unterschrift bescheinigt, die Ware mit einer bestimmten Bestimmung in Empfang genommen zu haben, erbringt erst die Bestätigung des Empfängers den Nachweis darüber, dass die Ware auch tatsächlich beim ihm im Drittland angekommen ist, dass sie also tatsächlich zum Drittlandsempfänger befördert worden ist (so BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02).

    Erst durch die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 24.8.2004 ( VII R 50/02) ist die Notwendigkeit der Empfangsbestätigung auf dem CMR-Frachtbrief in das Bewusstsein der Zollverwaltung gerückt.

  • BFH, 08.08.2006 - VII R 19/05

    Ausfuhrerstattung; Beförderungspapier

    Gegen dieses Urteil richtet sich die vom erkennenden Senat zugelassene Revision des HZA, zu deren Begründung das HZA auf das Urteil des Senats vom 24. August 2004 VII R 50/02 (BFHE 206, 488, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 23) Bezug nimmt, wonach das von Art. 18 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 3665/87 (VO Nr. 3665/87) verlangte Beförderungspapier nach Maßgabe des CMR-Übereinkommens ausgestellt sein müsse.

    Der erkennende Senat hat in seinem Urteil in BFHE 206, 488, ZfZ 2005, 23 erkannt und hält daran fest, dass mit dem in Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 erwähnten Beförderungspapier, dessen Vorlage nach Art. 16 Abs. 1, Art. 18 Abs. 3 VO Nr. 3665/87 bei je nach Bestimmung unterschiedlichen Erstattungssätzen (differenzierter Erstattung) erforderlich ist, wenn der Ausführer die Zahlung einer Erstattung begehrt, eine Urkunde gemeint ist, die über den den Transport der Ware betreffenden Frachtvertrag ausgestellt worden ist und den ganzen Transportweg abdeckt.

    Der Umstand, dass das HZA zunächst die vorgelegten angeblichen Beförderungspapiere unter den von dem erkennenden Senat für wesentlich gehaltenen Gesichtspunkten nicht beanstandet hat, sondern sich dazu erst nach Ablauf der Vorlagefrist geäußert hat, rechtfertigt es nicht, der Klägerin die ihr als Vorschuss gewährte Ausfuhrerstattung endgültig zu belassen (vgl. auch dazu schon das Urteil in BFHE 206, 488, ZfZ 2005, 23).

  • BFH, 28.11.2006 - VII R 3/06

    Unterbrechung der Zahlungsverjährung durch später für "erledigt" erklärte

    Da das FG den in diesem Zusammenhang unstreitigen Sachverhalt nicht unter diesem Gesichtspunkt selbst gewürdigt hat, kann der Senat unbeschadet des § 118 Abs. 2 FGO diese Würdigung selbst vornehmen (vgl. statt aller Urteil des Senats vom 24. August 2004 VII R 50/02, BFHE 206, 488).
  • FG Hamburg, 21.07.2005 - IV 326/03

    Zur Anerkennung eines CMR-Frachtbriefs als Beförderungspapier im Sinne von Art.

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass das nach dem im CMR-Abkommen vorgeschriebenen Muster ausgestellte Dokument auch inhaltlich einen Frachtvertrag zwischen dem Ausführer und dem Frachtführer verbrieft (BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02), und dass es die Angaben enthält, die für die Nämlichkeitssicherung aussagekräftig sind.

    Dabei handelt es sich um einen Mangel, der der Anerkennung des Frachtbriefs als Beförderungspapier im Sinne von Art. 16 Abs. 3 VO Nr. 800/1999 entgegensteht (BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02).

    Während der Frachtführer durch seine Unterschrift bescheinigt, die Ware mit einer bestimmten Bestimmung in Empfang genommen zu haben, erbringt erst die Bestätigung des Empfängers den Nachweis darüber, dass die Ware auch tatsächlich bei ihm im Drittland angekommen ist, dass sie also tatsächlich zum Drittlandsempfänger befördert worden ist; um genau diesen Nachweis geht es bei der Vorlage des Beförderungspapiers, (so BFH, Urteil v. 24.8.2004, VII R 50/02).

  • FG Hamburg, 25.06.2009 - 4 K 56/07

    Zollrecht: Ausfuhrerstattung

    In seinem Urteil vom 24.08.2004 (VII R 50/02) hat der Bundesfinanzhof maßgeblich darauf abgestellt, dass das Beförderungspapier insgesamt den ganzen Transportweg abdeckt, so dass mittels des Beförderungspapiers der Transport verfolgt werden kann; dabei wurde insbesondere auf die Bestätigungen in den Feldern 23 und 24 hingewiesen.

    Im Hinblick auf Feld 22 hat der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24.08.2004 (VII R 50/02) moniert, dass statt des Stempels oder der Unterschrift des Auftraggebers des Frachtführers die (dortige) Klägerin maschinenschriftlich aufgeführt gewesen sei.

  • BFH, 12.07.2016 - VII R 14/15

    Keine revisionsrechtliche Bindung an nicht nachvollziehbare Tatsachenwürdigung -

  • FG Hamburg, 22.06.2005 - IV 320/02

    Notwendige Angaben im Beförderungspapier und fristgerechte Vorlage

  • FG Hamburg, 19.02.2008 - 4 K 39/05

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung der Ausfuhrerstattung bei unzureichendem

  • BFH, 14.06.2006 - VII B 317/05

    Ausfuhrerstattung: Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung von

  • FG Hamburg, 05.12.2007 - 7 K 71/06

    Umsatzsteuer: Anforderungen an den Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen

  • FG Schleswig-Holstein, 15.12.2023 - 3 K 88/22

    Verspätungszuschlag nach verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung für das

  • FG Nürnberg, 03.07.2019 - 5 K 827/16

    Haftungsbescheid für Umsatzsteuer - persönliche Haftung des Geschäftsführers für

  • BFH, 10.03.2005 - VII B 134/04

    Verlängerung der Einfuhrfrist, Antrag

  • FG Bremen, 01.12.2004 - 2 V 64/04

    Nachweis der Ausführung einer innergemeinschaftliche Lieferung; CMR-Frachtbrief

  • BFH, 28.04.2003 - VII B 322/02

    Ausfuhrnachweis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.03.2010 - 4 L 447/08

    Aufrechterhaltung eines Herstellungsbeitragsbescheides als

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.08.2009 - 4 K 691/05

    Auslegung des § 70 Abs. 3 S. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nach seinem Wortlaut

  • FG Hamburg, 15.11.2007 - 4 K 45/07

    Ausfuhrerstattung: Rückforderung von Ausfuhrerstattung, Ergänzung von fehlenden

  • FG Baden-Württemberg, 21.08.2006 - 1 V 32/05

    Kein Nachweis von steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferungen durch nur

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