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   BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07   

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https://dejure.org/2008,3364
BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07 (https://dejure.org/2008,3364)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2008 - VII R 30/07 (https://dejure.org/2008,3364)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - VII R 30/07 (https://dejure.org/2008,3364)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren; Definition der "Einfuhr"

  • IWW
  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Zollkodex Art. 202, Art. 215; Richtlinie 77/388/EWG Art. 7, Art. 10; UStG §§ 1, 21
    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen EU-Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren - Definition der "Einfuhr"

  • Judicialis

    ZK Art. 202; ; ZK Art. 215 Abs. 1; ; ZK Art. 215 Abs. 4; ; RL 77/388/EWG Art. 7 Abs. 1; ; RL 77/388/EWG Art. 7 Abs. 2; ; RL 77/388/EWG Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 2; ; UStG § ... 1 Abs. 1 Nr. 4; ; UStG § 21 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren; Definition der "Einfuhr"

  • rechtsportal.de

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren; Definition der "Einfuhr"

  • datenbank.nwb.de

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Waren

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Entstehen von Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland bei vorschriftswidrigem Verbringen von Waren aus einem Drittland in einen Mitgliedstaat und Weitertransport nach Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Einfuhrumsatzsteuer bei vorschriftswidriger Einfuhr

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einfuhrumsatzsteuer bei vorschriftswidriger Einfuhr

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gelten der Zollschuld und der Einfuhrumsatzsteuerschuld als in Deutschland entstanden im Falle der vorschriftswidrigen Verbringung von Waren in einen Mitgliedstaat der Gemeinschaft und anschließend in die Bundesrepublik Deutschland; Zulässigkeit einer Festsetzung der ...

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Einfuhrumsatzsteuer für vorschriftswidrig über einen anderen EU Mitgliedstaat nach Deutschland verbrachte Zigaretten

Besprechungen u.ä. (2)

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Vorschriftswidrige Verbringung von Waren aus einem Drittland

  • bdo.de PDF, S. 8 (Entscheidungsbesprechung)

    Geschmuggelte Zigaretten

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 221, 325
  • BB 2008, 815
  • DB 2008, 2407
  • ZfZ 2008, 301
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 03.05.1990 - VII R 71/88

    Umsatzsteuer; Anwendung des Gemeinschaftszollrechts auf die Einfuhrumsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07
    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsurteil vom 3. Mai 1990 VII R 71/88, BFHE 161, 260).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 06.05.2008 - VII R 30/07
    Der Senat hält die Auslegung der im Streitfall anzuwendenden gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften für zweifelsfrei und sieht keine Verpflichtung, die Sache dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) zur Vorabentscheidung vorzulegen (vgl. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81, EuGHE 1982, 3415, 3430).
  • BFH, 21.11.2023 - VII R 10/21

    Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung

    Durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (Senatsbeschluss vom 27.10.2022 - VII R 1/20, Rz 38; Senatsurteil vom 06.05.2008 - VII R 30/07, BFHE 221, 325, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 301, mit Verweis auf Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 71/88, BFHE 161, 260; vgl. auch Senatsurteile vom 25.10.2006 - VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527 und vom 23.05.2006 - VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345; vgl. auch Koch, eKomm Ab 01.01.2021, § 21 UStG Rz 10 [Stand: 15.01.2021]; BeckOK UStG/Hamster, 38. Ed. [17.09.2023], UStG § 21 Rz 38; Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 15).
  • BFH, 22.05.2012 - VII R 50/11

    Zigarettenschmuggel: Einbeziehung der Tabaksteuer in die Bemessungsgrundlage der

    Wie der erkennende Senat mit Urteil vom 6. Mai 2008 VII R 30/07 (BFHE 221, 325, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2008, 301) ausgeführt und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Urteil vom 29. April 2010 C-230/08 (Slg. 2010, I-3799) bestätigt hat, folgt die Befugnis zur Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer grundsätzlich der Befugnis zur Erhebung des Zolls.

    Dem entspricht es, auch Art. 215 Abs. 4 ZK auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden (Senatsurteil in BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301) und --wie das FG zutreffend ausgeführt hat-- in Fällen wie dem vorliegenden die Zollbehörde desjenigen Mitgliedstaats, in dem die Entstehung einer Zollschuld in einem anderen Mitgliedstaat in Höhe von weniger als 5.000 EUR festgestellt wurde, auch dann als für die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer zuständig anzusehen, wenn die Einfuhrumsatzsteuerschuld diesen Betrag übersteigt.

  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Der Zweck wird nach dieser Auffassung nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die EUSt kommt (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 06.05.2008 VII R 30/07, BFH/NV 2008, 1971 m. w. N., dezidiert erneut jüngst BFH-Beschluss vom 22.02.2012 VII B 17/11, ZfZ 2012, 134).
  • BFH, 23.09.2009 - VII R 44/08

    Keine Verzinsung vor Fälligkeit für Einfuhrumsatzsteuer - Einfuhrumsatzsteuer als

    Mit der durch Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. 1 145/1) angeordneten engen Verknüpfung des Einfuhrumsatzsteuerrechts mit dem Zollrecht (jetzt Art. 71 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (Amtsblatt der Europäischen Union Nr. 1 347/1) und der dementsprechend nach § 21 Abs. 2 UStG vorgeschriebenen sinngemäßen Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer soll insbesondere sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden (Senatsurteil vom 6. Mai 2008 VII R 30/07, BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301, m.w.N.).
  • BFH, 27.10.2022 - VII R 1/20

    Keine vorübergehende Verwendung beim Verbringen eines Fahrzeugs zur Erfüllung

    Mit Urteil vom 06.05.2008 - VII R 30/07 (BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301, mit Verweis auf Senatsurteil vom 03.05.1990 - VII R 71/88, BFHE 161, 260) hat der erkennende Senat entschieden, dass durch die sinngemäße Anwendung der Zollvorschriften insbesondere sichergestellt werden soll, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde in einem Bescheid nach dem gleichen Verfahren aufgrund einheitlich getroffener Feststellungen einfach und zweckmäßig erhoben werden; dieser Zweck wird nur erreicht, wenn es regelmäßig zur Anwendung der Zollvorschriften auf die Einfuhrumsatzsteuer kommt (vgl. auch Senatsurteile vom 25.10.2006 - VII R 64/05, BFH/NV 2007, 527, und vom 23.05.2006 - VII R 49/05, BFHE 213, 446, ZfZ 2006, 345; vgl. auch Koch, in eKomm Ab 01.01.2021, § 21 UStG Rz 10; BeckOK UStG/Hamster, 33. Ed. [15.06.2022], UStG § 21 Rz 38; Jatzke in Sölch/Ringleb, Umsatzsteuer, § 21 Rz 15).
  • FG Hamburg, 02.06.2021 - 4 K 130/20

    Einfuhrumsatzsteuer: EuGH-Vorlage: Ort der mehrwertsteuerlichen Einfuhr;

    Damit solle sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde einfach und zweckmäßig erhoben werden könnten (BFH, Urteil vom 6. Mai 2008, VII R 30/07, BFHE 221, 325, Rn. 10; BFH, Urteil vom 22. Mai 2012, VII R 50/11, BFHE 237, 554, Rn. 9).
  • FG Hamburg, 06.12.2022 - 4 K 1/18

    Einfuhrumsatzsteuer: EuGH-Vorlage: Sinngemäße Anwendung von Art. 87 Abs. 4 UZK

    Ausdrücklich entschieden hat der BFH, dass diese Vorschrift bzw. die Vorgängervorschrift in Art. 10 Abs. 3 Unterabs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) die sinngemäße Anwendung von Art. 215 Abs. 4 ZK auf die Einfuhrmehrwertsteuer anordne (BFH, Urteil vom 6. Mai 2008, VII R 30/07, BFHE 221, 325, Rn. 10 f.; BFH, Urteil vom 22. Mai 2012, VII R 50/11, BFHE 237, 554, Rn. 9).
  • FG Düsseldorf, 11.12.2019 - 4 K 473/19

    Zuständigkeit für die Festsetzung der Mehrwertsteuer: Entsprechende Anwendung des

    Damit solle sichergestellt werden, dass die bei der Einfuhr zu erhebenden Abgaben von ein und derselben Behörde einfach und zweckmäßig erhoben werden könnten (BFH-Urteile vom 06.05.2008 VII R 30/07, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFHE- 221, 325; vom 22.05.2012 VII R 50/11, BFHE 237, 554).
  • FG München, 07.04.2010 - 14 K 1895/09

    Keine einfuhrumsatzsteuerfreie vorübergehende Verwendung eines in der Türkei

    Dies gilt auch für die Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 Abs. 2 UStG; BFH-Urteil vom 6. Mai 2008 VII R 30/07, BFHE 221, 325, ZfZ 2008, 301).
  • FG Bremen, 23.03.2011 - 4 K 136/08

    Einfuhrumsatzsteuer bei illegal aus einem Drittland über Polen nach Deutschland

    Der BFH hat in dem Urteil vom 6. Mai 2008 ( VII R 30/07, BFHE 221, 325) zur Einfuhrumsatzsteuer u.a. folgendes dargelegt:.
  • FG München, 28.05.2009 - 14 K 335/07

    Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr

  • FG München, 21.09.2009 - 14 K 3219/08

    Einfuhrabgabe für die vorübergehende Verwendung im Gemeinschaftsgebiet eines in

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