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   EuGH, 25.02.2010 - C-562/08   

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https://dejure.org/2010,3337
EuGH, 25.02.2010 - C-562/08 (https://dejure.org/2010,3337)
EuGH, Entscheidung vom 25.02.2010 - C-562/08 (https://dejure.org/2010,3337)
EuGH, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - C-562/08 (https://dejure.org/2010,3337)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - Mehr als 30 Monate alte Rinder - Schlachtung unter normalen Bedingungen - Fleisch für den menschlichen Verzehr - Zwangstest - Nationale Regelung - Untersuchungspflicht - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Müller Fleisch

    System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - Mehr als 30 Monate alte Rinder - Schlachtung unter normalen Bedingungen - Fleisch für den menschlichen Verzehr - Zwangstest - Nationale Regelung - Untersuchungspflicht - ...

  • EU-Kommission PDF

    Müller Fleisch

    System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - Mehr als 30 Monate alte Rinder - Schlachtung unter normalen Bedingungen - Fleisch für den menschlichen Verzehr - Zwangstest - Nationale Regelung - Untersuchungspflicht - ...

  • EU-Kommission

    Müller Fleisch

    System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - Mehr als 30 Monate alte Rinder - Schlachtung unter normalen Bedingungen - Fleisch für den menschlichen Verzehr - Zwangstest - Nationale Regelung - Untersuchungspflicht - ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung der Ausweitung der Untersuchungspflicht über die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinaus auf mehr als 24 Monate alte Rinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit einer innerstaatlichen Regelung der Ausweitung der Untersuchungspflicht über die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 hinaus auf mehr als 24 Monate alte Rinder; Müller Fleisch GmbH gegen Land Baden-WürttembergArt. 6 Abs. 1 der Verordnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Müller Fleisch

    System zur Überwachung der bovinen spongiformen Enzephalopathie - Verordnung (EG) Nr. 999/2001 - Mehr als 30 Monate alte Rinder - Schlachtung unter normalen Bedingungen - Fleisch für den menschlichen Verzehr - Zwangstest - Nationale Regelung - Untersuchungspflicht - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 19. Dezember 2008 - Müller Fleisch GmbH gegen Land Baden-Württemberg

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts - Auslegung von Art. 6 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang III Kapitel A Teil I der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 mit Vorschriften zur Verhütung, Kontrolle und ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 629
  • ZfZ 2010, 134
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
    Nach ständiger Rechtsprechung nehmen unter den vom EG-Vertrag geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den höchsten Rang ein und ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll, was impliziert, dass den Mitgliedstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51, vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30, sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheit einzuführen oder beizubehalten (vgl. entsprechend Urteile vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnr. 92, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, Randnr. 23, und Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 18).

    Der Umstand, dass ein Mitgliedstaat Vorschriften erlässt, die weniger streng sind als die in einem anderen Mitgliedstaat erlassenen, bedeutet daher nicht, dass Letztere unverhältnismäßig wären (Urteil vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, Randnr. 51).

  • EuGH, 19.05.2009 - C-171/07

    Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG -

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
    Nach ständiger Rechtsprechung nehmen unter den vom EG-Vertrag geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den höchsten Rang ein und ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll, was impliziert, dass den Mitgliedstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51, vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30, sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).

    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheit einzuführen oder beizubehalten (vgl. entsprechend Urteile vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnr. 92, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, Randnr. 23, und Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 18).

  • EuGH, 02.04.2009 - C-134/08

    Tyson Parketthandel - Verordnung (EG) Nr. 2193/2003 - Zusätzliche Zölle auf die

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
    Da die Erwägungsgründe eines Gemeinschaftsrechtsakts rechtlich nicht verbindlich sind (Urteil vom 2. April 2009, Tyson Parketthandel, C-134/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung), ist daher, wie die Kommission der Europäischen Gemeinschaften in der mündlichen Verhandlung ausgeführt hat, der Hinweis im siebten Erwägungsgrund der Verordnung Nr. 1248/2001 als Verweisung auf das Primärrecht und insbesondere den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit auszulegen.
  • EuGH, 03.07.2003 - C-220/01

    Lennox

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
    Dabei ist, wenn mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl stehen, die am wenigsten belastende zu wählen; ferner müssen die damit verbundenen Nachteile in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. entsprechend Urteil vom 3. Juli 2003, Lennox, C-220/01, Slg. 2003, I-7091, Randnr. 76).
  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
    Diese Bestimmungen untersagen es den Mitgliedstaaten, im Hinblick auf das Ziel des Schutzes der Gesundheit der Bevölkerung ungerechtfertigte Beschränkungen der Ausübung dieser Freiheit einzuführen oder beizubehalten (vgl. entsprechend Urteile vom 16. Mai 2006, Watts, C-372/04, Slg. 2006, I-4325, Randnr. 92, vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, Randnr. 23, und Apothekerkammer des Saarlandes u. a., Randnr. 18).
  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus EuGH, 25.02.2010 - C-562/08
    Nach ständiger Rechtsprechung nehmen unter den vom EG-Vertrag geschützten Gütern und Interessen die Gesundheit und das Leben von Menschen den höchsten Rang ein und ist es Sache der Mitgliedstaaten, zu bestimmen, auf welchem Niveau sie den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten wollen und wie dieses Niveau erreicht werden soll, was impliziert, dass den Mitgliedstaaten ein Beurteilungsspielraum zuzuerkennen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51, vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30, sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 19).
  • EuGH, 20.03.2018 - C-524/15

    Der Grundsatz ne bis in idem kann zum Schutz der finanziellen Interessen der

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist festzustellen, dass nach diesem Grundsatz die in einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen vorgesehene Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen nicht die Grenzen dessen überschreiten darf, was zur Erreichung der mit dieser Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist; stehen mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die durch sie bedingten Nachteile müssen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch, C-562/08, EU:C:2010:93, Rn. 43, vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86, sowie vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001, C-501/14, EU:C:2016:777, Rn. 37 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Zudem kann die Tatsache, dass ein Mitgliedstaat im Rahmen der durch diese Vorschrift eröffneten Möglichkeit kürzere Verjährungsfristen als ein anderer Mitgliedstaat erlässt, nicht bedeuten, dass die von Letzterem erlassenen Fristen unverhältnismäßig sind (vgl. entsprechend Urteile vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-6935, Randnr. 51, sowie vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch, C-562/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 45).
  • EuGH, 20.03.2018 - C-537/16

    Garlsson Real Estate u.a.

    Zur Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ist festzustellen, dass nach diesem Grundsatz die in einer nationalen Regelung wie der im Ausgangsverfahren fraglichen vorgesehene Kumulierung von Verfolgungsmaßnahmen und Sanktionen nicht die Grenzen dessen überschreiten darf, was zur Erreichung der mit dieser Regelung zulässigerweise verfolgten Ziele geeignet und erforderlich ist; stehen mehrere geeignete Maßnahmen zur Auswahl, ist die am wenigsten belastende zu wählen, und die durch sie bedingten Nachteile müssen in angemessenem Verhältnis zu den angestrebten Zielen stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch, C-562/08, EU:C:2010:93, Rn. 43, vom 9. März 2010, ERG u. a., C-379/08 und C-380/08, EU:C:2010:127, Rn. 86, sowie vom 19. Oktober 2016, EL-EM-2001, C-501/14, EU:C:2016:777, Rn. 37 und 39 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 37.21

    Gebührenfestsetzung für gleichzeitig durchgeführte amtliche Kontrollen

    Ausgehend hiervon kommt es nicht entscheidungserheblich darauf an, ob ein weiterer Verstoß gegen diese Vorschrift darin liegt, dass auch die Gebühren für die gleichzeitig durchgeführten BSE-Untersuchungen (vgl. hierzu BVerwG, Teilurteil vom 25. September 2008 - 3 C 8.07 - Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 28 Rn. 14 sowie EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - C-562/08 [ECLI:EU:C:2010:93] - NVwZ 2010, 629 Rn. 39) gesondert in Rechnung gestellt worden sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-528/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Mengozzi ist eine sexuelle Beziehung zwischen

    54 - Urteil Müller Fleisch (C-562/08, EU:C:2010:93, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    55 - Vgl. Urteil Müller Fleisch (EU:C:2010:93, Rn. 43).

    58 - Urteile Müller Fleisch (EU:C:2010:93, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung) und Humanplasma (EU:C:2010:760, Rn. 40).

  • BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 26.10

    BSE-Bekämpfung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Divergenz in

    Es ist Sache des jeweiligen Mitgliedstaates zu bestimmen, auf welchem Niveau er den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gewährleisten will und wie dieses Niveau erreicht werden soll (EuGH, Urteil vom 25. Februar 2010 - Rs. C-562/08, Müller Fleisch GmbH - Slg. I-1391 Rn. 32 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.11.2010 - 3 C 9.10

    Gebührenerhebung für BSE-Untersuchung von Schlachtrindern; Gebühren für amtliche

    Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 25. Februar 2010 (C-562/08) bejaht.

    Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 25. Februar 2010 (C-562/08) ist geklärt, dass die Verpflichtung zur Testung von Rindern dieser Altersgruppe nach der BSE-Untersuchungsverordnung mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist.

  • EuGH, 21.12.2011 - C-316/10

    Danske Svineproducenter - Art. 288 Abs. 2 AEUV - Verordnung (EG) Nr. 1/2005 -

    Daher ist zu prüfen, ob im Hinblick auf diese Ziele solche Normen für das mit dieser Verordnung verfolgte Hauptziel des Schutzes von Tieren beim Transport notwendig und angemessen sind, ohne dass sie den freien Warenverkehr sowohl bei der Ein- als auch bei der Ausfuhr (vgl. entsprechend Urteil Danske Svineproducenter, Randnr. 43) in unverhältnismäßiger Weise behindern (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Februar 2010, Müller Fleisch, C-562/08, Slg. 2010, I-1391, Randnrn. 38 und 42).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

    vgl. EuGH; Urteile vom 25. Februar 2010 C 562/08 -, Müller Fleisch, Slg. 2010, www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 43, vom 3. Juli 2003 - C 220/01 -, Lennox, Slg. 2003, I7091, www.curia.europa.eu und juris Rdnr. 76.
  • BFH, 24.08.2010 - VII R 47/09

    Keine Ausfuhrerstattung, wenn der BSE-Schnelltest nicht in einem zugelassenen

    Der EuGH hat bereits entschieden, dass die unionsrechtlich vorgesehene Untersuchung mehr als 30 Monate alter Rinder durch nationale Regelungen auf mehr als 24 Monate alte Rinder erweitert werden durfte (EuGH-Urteil vom 25. Februar 2010 C-562/08 --Müller Fleisch--, ZfZ 2010, 134) und dass auch Verkehrsbeschränkungen aufgrund nationaler Rechtsvorschriften der handelsüblichen Qualität der Erzeugnisse entgegenstehen (EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 C-409/03 --SEPA--, Slg. 2005, I-4321, ZfZ 2005, 336).
  • EuGH, 15.09.2011 - C-483/09

    Das Unionsrecht verbietet es nicht, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt selbst

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.03.2021 - C-94/20

    Land Oberösterreich (Aide au logement)

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 39.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für

  • BVerwG, 18.07.2022 - 3 B 38.21

    Klage gegen die Höhe der vom Kreis Nordfriesland festgesetzten Gebühren für

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2011 - C-483/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott fällt die Frage, ob sich ein

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