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   EuGH, 15.07.2010 - C-354/09   

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https://dejure.org/2010,11772
EuGH, 15.07.2010 - C-354/09 (https://dejure.org/2010,11772)
EuGH, Entscheidung vom 15.07.2010 - C-354/09 (https://dejure.org/2010,11772)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juli 2010 - C-354/09 (https://dejure.org/2010,11772)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaft - Art. 33 - Zollwert der Waren - Einbeziehung der Zölle - Lieferbedingung 'Delivered Duty Paid'

  • Europäischer Gerichtshof

    Gaston Schul

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 33 - Zollwert der Waren - Einbeziehung der Zölle - Lieferbedingung "Delivered Duty Paid"

  • EU-Kommission PDF

    Gaston Schul

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 33 - Zollwert der Waren - Einbeziehung der Zölle - Lieferbedingung "Delivered Duty Paid"

  • EU-Kommission

    Gaston Schul

    Zollkodex der Gemeinschaft - Art. 33 - Zollwert der Waren - Einbeziehung der Zölle - Lieferbedingung ‚Delivered Duty Paid‘“

  • Wolters Kluwer

    Zollwert der Waren bei Lieferbedingung DDP [Delivered Duty Paid]; Gaston Schul BV gegen Staatssecretaris van Financiën

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollwert der Waren bei Lieferbedingung DDP [Delivered Duty Paid]; Gaston Schul BV gegen Staatssecretaris van Financiën

  • datenbank.nwb.de

    Zollkodex der Gemeinschaft - Lieferbedingung Delivered Duty Paid

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Gaston Schul

    Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 33 - Zollwert der Waren - Einbeziehung der Zölle - Lieferbedingung "Delivered Duty Paid"

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 3. September 2009 - Gaston Schul B.V./Staatssecretaris van Financien

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220, ZK Art 33 Buchst f, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 220, VO (EWG) Nr 2913/92 Art 33 Buchst f
    Buchmäßige Erfassung; Zollanmeldung; Zollwert

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 220, EWGV 2913/92 Art 220, ZK Art 33 Buchst f, EWGV 2913/92 Art 33 Buchst f
    Einfuhrabgaben, Zollwert, delivered duties paid

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung der Art. 33 Abs. 1 Buchst. f und 220 der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Zollwert - Vertrag mit der Lieferbedingung "Delivered Duty Paid", bei dessen Abschluss ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • ZfZ 2010, 238
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-256/07

    Mitsui & Co. Deutschland - Zollkodex der Gemeinschaften - Erstattung von Abgaben

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-354/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung mit der Zollwertregelung der Union ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung von willkürlichen oder fiktiven Zollwerten ausschließt (vgl. Urteil vom 19. März 2009, Mitsui & Co. Deutschland, C-256/07, Slg. 2009, I-1951, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ferner muss dieser Wert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30, und Mitsui & Co. Deutschland, Randnr. 20).

  • EuGH, 16.11.2006 - C-306/04

    Compaq Computer International Corporation - Zollwert - Laptops, die mit

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-354/09
    Ferner muss dieser Wert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (vgl. Urteile vom 16. November 2006, Compaq Computer International Corporation, C-306/04, Slg. 2006, I-10991, Randnr. 30, und Mitsui & Co. Deutschland, Randnr. 20).
  • EuGH, 05.12.2002 - C-379/00

    Overland Footwear

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-354/09
    Der Gerichtshof habe nämlich in den Urteilen vom 18. April 1991, Brown Boveri (C-79/89, Slg. 1991, I-1853), vom 5. Dezember 2002, 0verland Footwear (C-379/00, Slg. 2002, I-11133), und vom 20. Oktober 2005, 0verland Footwear (C-468/03, Slg. 2005, I-8937), entschieden, dass Kosten wie Einkaufsprovisionen und Montagekosten nur dann als "getrennt ausgewiesen" betrachtet werden könnten, wenn sie in der Einfuhranmeldung getrennt von dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis aufgeführt seien.
  • EuGH, 18.04.1991 - C-79/89

    Brown Boveri / Hauptzollamt Mannheim

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-354/09
    Der Gerichtshof habe nämlich in den Urteilen vom 18. April 1991, Brown Boveri (C-79/89, Slg. 1991, I-1853), vom 5. Dezember 2002, 0verland Footwear (C-379/00, Slg. 2002, I-11133), und vom 20. Oktober 2005, 0verland Footwear (C-468/03, Slg. 2005, I-8937), entschieden, dass Kosten wie Einkaufsprovisionen und Montagekosten nur dann als "getrennt ausgewiesen" betrachtet werden könnten, wenn sie in der Einfuhranmeldung getrennt von dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis aufgeführt seien.
  • EuGH, 20.10.2005 - C-468/03

    Overland Footwear - Gemeinsamer Zolltarif - Einfuhrzölle - Angemeldeter Zollwert,

    Auszug aus EuGH, 15.07.2010 - C-354/09
    Der Gerichtshof habe nämlich in den Urteilen vom 18. April 1991, Brown Boveri (C-79/89, Slg. 1991, I-1853), vom 5. Dezember 2002, 0verland Footwear (C-379/00, Slg. 2002, I-11133), und vom 20. Oktober 2005, 0verland Footwear (C-468/03, Slg. 2005, I-8937), entschieden, dass Kosten wie Einkaufsprovisionen und Montagekosten nur dann als "getrennt ausgewiesen" betrachtet werden könnten, wenn sie in der Einfuhranmeldung getrennt von dem für die eingeführten Waren tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis aufgeführt seien.
  • FG München, 15.11.2018 - 14 K 2028/18

    Zollwert für die eingeführten Waren

    Dieses Ergebnis steht zwar im Widerspruch zu der ständigen Rechtsprechung des EuGH, es sei zu verhindern, dass bei der Zollwertermittlung ein willkürlicher oder fiktiver Wert zu Grunde gelegt wird (vgl. (Urteil vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, ECLI: ECLI:EU:C:2013:825, Rn. 39; Urteil vom 16. Juni 2016, Euro 2004 Hungary, C-291/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:455), weil der Zollwert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen müsse (EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, ECLI: ECLI:EU:C:2010:439, Rn. 29).
  • BFH, 21.09.2011 - VII R 25/10

    Einbeziehung eines von einem Auktionshaus berechneten Aufgelds in den Zollwert -

    Zwar ist mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) davon auszugehen, dass ein Abzugsposten i.S. des Art. 33 ZK, der in der Einfuhrzollanmeldung nicht getrennt vom Kaufpreis der Waren ausgewiesen ist, gleichwohl im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung der Zollanmeldung als nicht in den Zollwert einzubeziehen geltend gemacht und unter den Voraussetzungen des Art. 236 ZK eine Erstattung bereits entrichteter Einfuhrabgaben beansprucht werden kann (vgl. EuGH-Urteile vom 20. Oktober 2005 C-468/03 --Overland Footwear--, Slg. 2005, I-8937, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2005, 408; vom 15. Juli 2010 C-354/09 --Gaston Schul--, ZfZ 2010, 238; Müller-Eiselt, EG-Zollrecht, Zollkodex/Zollwert, Fach 4233 Rz 80 ff.; Krüger in Dorsch, Zollrecht, Art. 33 ZK Rz 29).
  • EuGH, 12.12.2013 - C-116/12

    Christodoulou u.a. - Zollwert - In ein Drittland ausgeführte Waren -

    Der Transaktionswert muss nämlich den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteile Compaq Computer International Corporation, Randnr. 30, und vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, Slg. 2010, I-7449, Randnr. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-75/20

    Lifosa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften

    So hat der Gerichtshof entschieden, dass bei der Beurteilung, ob der Zollwert der eingeführten Waren deren tatsächlichen wirtschaftlichen Wert widerspiegelt, die konkrete Rechtsstellung der Parteien des Kaufvertrags zu berücksichtigen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, EU:C:2010:439, Rn. 38).
  • FG Hamburg, 10.12.2015 - 4 K 38/14

    Zollrecht - Einfuhrabgaben: Nacherhebung von Einfuhrzoll aufgrund neu berechneten

    Der Europäische Gerichtshof habe mit Urteil vom 15.07.2010 (Rs. C-354/09) entschieden, dass bei Berechnungen wie der hier vorliegenden spätere Änderungen zu Lasten des Anmelders gingen, und habe diese Folge bei geänderter Berechnungsgrundlage erkannt und für richtig gehalten.

    Der Europäische Gerichtshof hat für den Fall, dass bei einer zwischen den Kaufvertragsparteien vereinbarten und in der Zollanmeldung angegebenen Lieferung "DDP" es aufgrund eines Irrtums über den Präferenzursprung der Waren unterlassen wurde, den Betrag der Einfuhrabgaben anzugeben, entschieden, dass die Voraussetzung des Art. 33 ZK erfüllt sei, und in seiner Urteilsbegründung dazu weiter ausgeführt, dass, wenn in einer solchen Situation der Abzug von höheren als ursprünglich vom Verkäufer veranschlagten Einfuhrabgaben, die bei einer Nachprüfung festgesetzt würden, zu einer Verringerung des Zollwerts der eingeführten Waren führe, dieser Wert nicht als willkürlich oder fiktiv betrachtet werden könnte, sondern vielmehr als Niederschlag des tatsächlichen wirtschaftlichen Werts der Waren unter Berücksichtigung der konkreten Rechtsstellung der Vertragsparteien betrachtet werden müsste (Urteil vom 15.07.2010, Rs. C-354/09, in: juris, Rn. 40, 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2021 - C-213/19

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Lutte contre la fraude à la sous-évaluation)

    238 Vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul (C-354/09, EU:C:2010:439, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.10.2017 - C-661/15

    X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften -

    Der Zollwert muss nämlich den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, EU:C:2010:439, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG München, 27.10.2022 - 14 K 588/20

    Zollwert von eingeführten Waren

    Das Ergebnis, wonach unterjährig angemeldete Verrechnungspreise nicht nachträglich korrigiert werden können, ergibt sich nach Auffassung des Senats zwingend aus der neueren Rechtsprechung des EuGH und des BFH, auch wenn nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich zu verhindern ist, dass bei der Zollwertermittlung ein willkürlicher oder fiktiver Wert zu Grunde gelegt wird (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2013, Christodoulou u. a., C-116/12, ECLI: ECLI:EU:C:2013:825, Rn. 39; Urteil vom 16. Juni 2016, Euro 2004 Hungary, C-291/15, ECLI:ECLI:EU:C:2016:455, Urteil vom 20. Dezember 2017, C-529/16, EU: ECLI:C:2017:984, ZfZ 2018, 68), weil der Zollwert den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen muss (EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C- 354/09, ECLI: ECLI:EU:C:2010:439, Rn. 29).
  • EuGH, 11.03.2020 - C-160/18

    X (Recouvrement de droits additionnels à l'importation) - Vorlage zur

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit der Zollwertregelung der Union ein gerechtes, einheitliches und neutrales System errichtet werden soll, das die Anwendung willkürlicher oder fiktiver Zollwerte ausschließt (Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, EU:C:2010:439, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • FG München, 18.10.2018 - 14 V 2121/18

    Aussetzung der Vollziehung in Sachen Antidumpingzoll

    Der Zollwert muss nämlich den tatsächlichen wirtschaftlichen Wert einer eingeführten Ware widerspiegeln und alle Elemente dieser Ware, die einen wirtschaftlichen Wert haben, berücksichtigen (EuGH-Urteil vom 15. Juli 2010, Gaston Schul, C-354/09, ECLI: ECLI:EU:C:2010:439, Rn. 29).
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