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   EuGH, 06.09.2012 - C-28/11   

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https://dejure.org/2012,25185
EuGH, 06.09.2012 - C-28/11 (https://dejure.org/2012,25185)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-28/11 (https://dejure.org/2012,25185)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-28/11 (https://dejure.org/2012,25185)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Zolllagerverfahren - Entstehung der Zollschuld wegen Nichterfüllung einer Pflicht - Verspätete Anschreibung der Entnahme der Ware aus dem Zolllager in den Bestandsaufzeichnungen

  • Europäischer Gerichtshof

    Eurogate Distribution

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Zolllagerverfahren - Entstehung der Zollschuld wegen Nichterfüllung einer Pflicht - Verspätete Anschreibung der Entnahme der Ware aus dem Zolllager in den Bestandsaufzeichnungen

  • EU-Kommission

    Eurogate Distribution

    Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204 Abs. 1 Buchst. a - Zolllagerverfahren - Entstehung der Zollschuld wegen Nichterfüllung einer Pflicht - Verspätete Anschreibung der Entnahme der Ware aus dem Zolllager in den ...

  • Wolters Kluwer

    Entstehung der Zollschuld für aus einem Zolllager entnommene, später aber wieder ausgeführte Waren

  • tis-gdv.de

    Zolllager, Nichtgemeinschaftsware, Zollschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zollschuld für Nichtgemeinschaftsware im Zolllagerverfahren bei verspäteter Anschreibung in Bestandsaufzeichnungen; Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg

  • datenbank.nwb.de

    Zolllagerverfahren - Entstehung der Zollschuld wegen Nichterfüllung einer Pflicht - Verspätete Anschreibung der Entnahme der Ware aus dem Zolllager in den Bestandsaufzeichnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 18. Januar 2011 - Eurogate Distribution GmbH gegen Hauptzollamt Hamburg-Stadt

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    ZK Art 204 Abs 1 Buchst a, EWGV 2913/92 Art 204 Abs 1 Buchst a, ZKDV Art 529 Abs 1 S 1, ZK Art 204 Abs 2, EWGV 2913/92 Art 204 Abs 2, ZK Art 105, EWGV 2913/92 Art 105, EWGV 2454/93 Art 529 Abs 1 S 1
    Zollkodex, Zolllagerverfahren, Zollschuld

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Hamburg - Auslegung von Art. 204 Abs. 1 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12 Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. L 302, S. 1) - Verspätete Buchung der Entnahme der Ware aus ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2012, 264
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.09.2012 - C-262/10

    Döhler Neuenkirchen - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-28/11
    Der Gerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass keine Bestimmung des Zollkodex und seiner Durchführungsverordnung den Schluss zulässt, dass in Bezug auf die Auswirkung der Nichterfüllung einer Pflicht auf die Entstehung einer Zollschuld nach Art. 204 des Zollkodex zwischen einer vor Beendigung des betreffenden Zollverfahrens zu erfüllenden Pflicht und einer nach dessen Beendigung zu erfüllenden Pflicht oder zwischen "Hauptpflichten" und "Nebenpflichten" zu unterscheiden wäre (vgl. Urteil vom 6. September 2012, Döhler Neuenkirchen, C-262/10, Randnr. 38).
  • EuGH, 27.10.2011 - C-402/10

    Groupe Limagrain Holding - Landwirtschaft - Verordnungen (EWG) Nrn. 3665/87 und

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-28/11
    Zu den wesentlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Zolllagerverfahren gehört dabei die in Art. 105 des Zollkodex vorgesehene Pflicht, über die in dieses Verfahren übergeführten Waren Bestandsaufzeichnungen zu führen (Urteil vom 27. Oktober 2011, Groupe Limagrain Holding, C-402/10, Slg. 2011, I-10827, Randnrn.
  • EuGH, 15.07.2010 - C-234/09

    DSV Road - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Art. 204

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-28/11
    Überdies ist hervorzuheben, dass das Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union die Gefahr birgt, dass diese Waren letztlich unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedstaaten gelangen, wobei Art. 204 des Zollkodex, wie die Kommission ausführt, dazu beiträgt, dass diese Gefahr sich nicht verwirklicht (vgl. Urteil vom 15. Juli 2010, DSV Road, C-234/09, Slg. 2010, I-7333, Randnr. 31).
  • EuGH, 11.11.1999 - C-48/98

    Söhl & Söhlke

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-28/11
    Insoweit ist daran zu erinnern, dass Art. 859 der Durchführungsverordnung eine wirksam zustande gekommene und abschließende Regelung der Verfehlungen im Sinne des Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex enthält, die "sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben" (Urteil vom 11. November 1999, Söhl & Söhlke, C-48/98, Slg. 1999, I-7877, Randnr. 43).
  • BFH, 13.02.2014 - V R 8/13

    Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs

    In Bezug auf die Abgabenerhebung nach Art. 204 ZK richtete das FG ein Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), der in seinem Urteil vom 6. September 2012 C-28/11, Eurogate (Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern 2012, 264) die Zollschuldentstehung aber als mit Art. 204 ZK vereinbar ansah.
  • EuGH, 02.06.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer -

    Die Frage der Festsetzung der Zölle wurde dem Gerichtshof in einer Rechtssache vorgelegt, in der das Urteil vom 6. September 2012, Eurogate Distribution (C-28/11, EU:C:2012:533), ergangen ist.

    Wie der Gerichtshof in Rn. 35 des Urteils vom 6. September 2012, Eurogate Distribution (C-28/11, EU:C:2012:533), entschieden hat, führt bei Nichtgemeinschaftsware die Nichterfüllung der Pflicht, die Entnahme der Ware aus dem Zolllager spätestens zum Zeitpunkt ihrer Entnahme in den dafür vorgesehenen Bestandsaufzeichnungen anzuschreiben, auch dann zur Entstehung einer Zollschuld für diese Ware gemäß Art. 204 Abs. 1 Buchst. a des Zollkodex, wenn sie wieder ausgeführt wurde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2016 - C-226/14

    Eurogate Distribution - Zollkodex der Gemeinschaften - Zolllager - Externes

    10 - Rechtssache C-28/11, EU:C:2012:533.

    13 - Erstes Vorabentscheidungsersuchen in Sachen Eurogate, C-28/11, EU:C:2012:533.

    14 - Urteil Eurogate, C-28/11, EU:C:2012:533, Rn. 35 und Tenor.

    30 - Rechtssache C-28/11, EU:C:2012:533.

  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 150/12

    Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei

    Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft hat auf das Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 06.09.2012 (C-28/11) erkannt:.

    Aufgrund des Urteils des Gerichtshofs vom 06.09.2012 (C-28/11) steht fest, dass die Zollschuld für die streitgegenständlichen Waren gemäß Art. 204 ZK entstanden ist.

    Anders als in dem Fall einer Entziehung eines Gegenstands aus der zollamtlichen Überwachung, die eine Einfuhrzollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK begründet, den der Gerichtshof in der zitierten Entscheidung mit der Überführung des Gegenstands in den Wirtschaftskreislauf gleichsetzt hat, tritt bei der hier angesprochenen Pflichtverletzung nicht mehr als eine bloße Beeinträchtigung der zollamtlichen Überwachung ein - wie der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 06.09.2012 (C-28/11, Eurogate, Rz. 27 a. E.) ausgeführt hat -, bei der sich die aus dem Vorhandensein von Nichtgemeinschaftswaren im Zollgebiet der Union ergebende Gefahr, dass diese Waren letztlich unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedsstaaten gelangen (Rz. 28), gerade nicht verwirklicht.

  • FG Hamburg, 19.12.2012 - 5 K 302/09

    Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug sog. unregelmäßiger Einfuhrumsatzsteuer

    Auf eine Vorlage des FG Hamburg zum Verfahren 4 K 285/09 hat der Europäische Gerichtshof (i. F. EuGH) durch Urteil vom 06.09.2012 (Az. C-28/11) entschieden, Art. 204 Abs. 1 Buchst. a ZK sei dahin auszulegen, dass bei Nichtgemeinschaftsware die Nichterfüllung der Pflicht, die Entnahme der Ware aus einem Zolllager spätestens zum Zeitpunkt ihrer Entnahme in den dafür vorgesehenen Bestandsaufzeichnungen anzuschreiben, auch dann zur Entstehung der Zollschuld für diese Ware führt, wenn sie wieder ausgeführt wurde.
  • FG Hamburg, 18.02.2014 - 4 K 130/12

    Einfuhrumsatzsteuer: Entstehung und gegebenenfalls Schuldnerschaft bei

    Anders als in dem Fall einer Entziehung eines Gegenstands aus der zollamtlichen Überwachung, die eine Einfuhrzollschuld nach Art. 203 Abs. 1 ZK begründet, den der Gerichtshof in der zitierten Entscheidung mit der Überführung des Gegenstands in den Wirtschaftskreislauf gleichsetzt hat, tritt bei der hier angesprochenen Pflichtverletzung nicht mehr als eine bloße Beeinträchtigung der zollamtlichen Überwachung ein - wie der Gerichtshof auch in seinem Urteil vom 06.09.2012 (C-28/11, Eurogate, Rz. 27 a. E.) ausgeführt hat -, bei der sich die aus dem Vorhandensein von Nichtgemeinschaftsware im Zollgebiet der Union ergebende Gefahr, dass diese Ware letztlich unverzollt in den Wirtschaftskreislauf der Mitgliedsstaaten gelangen (Rz. 28), gerade nicht verwirklicht.
  • EuGH, 08.09.2016 - C-409/14

    Schenker - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte

    Es ist darauf hinzuweisen, dass Art. 859 der Durchführungsverordnung eine wirksam zustande gekommene und abschließende Regelung der Verfehlungen im Sinne des Art. 204 des Zollkodex enthält, die "sich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben" (Urteil vom 6. September 2012, Eurogate Distribution, C-28/11, EU:C:2012:533, Rn. 34).
  • BFH, 11.12.2012 - VII R 16/09

    Entstehung der Zollschuld für verspätet abgerechnete Waren des aktiven

    Soweit die Revision meint, die Abgabenerhebung für eine --wie im Streitfall-- in den Wirtschaftskreislauf der Union nicht eingegangene Ware sei als unverhältnismäßige Sanktion einer Fristüberschreitung anzusehen, ist der EuGH dieser Rechtsauffassung mit seinem Urteil in ZfZ 2012, 322 (Rz 43) entgegengetreten (vgl. insoweit auch: EuGH-Urteil vom 6. September 2012 C-28/11 --Eurogate--, ZfZ 2012, 264, Rz 32).
  • FG Hamburg, 11.05.2023 - 4 K 81/20

    Zollrecht: Zur Gestellung von Waren als Voraussetzung für die Überführung in ein

    Er hat ausdrücklich entschieden, dass Verstöße gegen Zollvorschriften (wie die Führung von Bestandsaufzeichnungen im Zolllagerverfahren) die Erhebung von Zöllen auch dann rechtfertigen würden, wenn die Ware wieder aus der Union ausgeführt worden sei (EuGH, Urteil vom 06.09.2012, C-28/11, Eurogate I, Rn. 35).

    Ein besonderes Verfahren, dass zur Abgabenfreiheit führe, bedeute "nämlich die Gewährung eines bedingten Vorteils, der nicht gewährt werden kann, wenn die Voraussetzungen dafür nicht erfüllt sind" (EuGH, Urteil vom 06.09.2012, C-28/11 - Eurogate I, Rn. 32).

  • FG Hamburg, 18.09.2020 - 4 K 151/16

    Zollrecht/Insolvenzrecht: Zur Abgrenzung von Aktiv- und Passivprozess im

    Der Europäische Gerichtshof hat auf das Vorabentscheidungsersuchen des Senats mit Urteil vom 6. September 2012 (C-28/11) erkannt:.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.02.2014 - C-480/12

    X - Zollkodex der Gemeinschaft - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 - Anwendungsbereich

  • EuGH, 06.10.2016 - C-409/14

    Schenker

  • FG München, 25.06.2014 - 14 K 2171/12

    Kein Erlass von Antidumpingzoll aufgrund der Wiederausfuhr der Ware

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.02.2013 - C-542/11

    Codirex Expeditie - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 -

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