Rechtsprechung
BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- openjur.de
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- Bundesfinanzhof
MinöStG § 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a, MinöStV § 50 Abs 1, EGRL 96/2003 Art 14 Abs 1 Buchst b S 1
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- Bundesfinanzhof
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 4 Abs 1 Nr 3 Buchst a MinöStG 1993, § 50 Abs 1 MinöStV, Art 14 Abs 1 Buchst b S 1 EGRL 96/2003
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr - IWW
- Betriebs-Berater
Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- rewis.io
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befreiung eines Unternehmens von der Mineralölsteuer für verwendetes Mineralöl bei Einsatz eines eigenen Flugzeugs im Zusammenhang mit Flügen zu anderen Firmen und zu Messen
- datenbank.nwb.de
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (13)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Flugbenzin: Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- raschlosser.com (Kurzinformation)
Hauseigene Firmenflotte geniesst keine Steuerbefreiung für Flugbenzin
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Steuerbefreiung bei Flugbenzin für Firmenflugzeuge
- lto.de (Kurzinformation)
Zu Flugbenzin - Steuerbefreiung gilt nur für Luftfahrtunternehmen
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befreiung eines Unternehmens von der Mineralölsteuer für verwendetes Mineralöl bei Einsatz eines eigenen Flugzeugs im Zusammenhang mit Flügen zu anderen Firmen und zu Messen
- beck.de (Kurzmitteilung)
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Flüge im Werkverkehr
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Keine Befreiung für Flüge im Werkverkehr
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Flugbenzin - Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Flugbenzin: Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- DER BETRIEB (Kurzinformation)
Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Flugbenzin: Keine Steuerbefreiung für Firmenflugzeuge
- pwc.de (Kurzinformation)
Keine Mineralölsteuerbefreiung für Firmenflugzeuge
Verfahrensgang
- FG München, 10.12.2008 - 14 K 1873/06
- BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09
- EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
- BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09
Papierfundstellen
- BFHE 237, 475
- BB 2012, 1826
- DB 2012, 1968
- ZfZ 2012, 335
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 01.12.2011 - C-79/10
Systeme Helmholz - Richtlinie 2003/96/EG - Besteuerung von Energieerzeugnissen …
Auszug aus BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09
Auf diese Fragen hat der EuGH mit Urteil vom 1. Dezember 2011 C-79/10 Folgendes geantwortet:. - EuGH, 17.07.2008 - C-226/07
Flughafen Köln / Bonn - Richtlinie 2003/96/EG - Gemeinschaftliche …
Auszug aus BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09
Da den Mitgliedstaaten ein steuerlicher Gestaltungsspielraum zusteht, ist diese Bestimmung in Bezug auf Flugbenzin inhaltlich nicht unbedingt und hinreichend so genau, dass der Einzelne sich auf eine unmittelbare Geltung des Unionsrechts berufen könnte (vgl. EuGH-Urteil vom 17. Juli 2008 C-226/07, Slg. 2008, I-5999). - BFH, 01.12.2009 - VII R 9/09
Vorlage an den EuGH zur Besteuerung von Flugbenzin
Auszug aus BFH, 28.02.2012 - VII R 9/09
Der erkennende Senat hat das Revisionsverfahren gemäß § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mit Beschluss vom 1. Dezember 2009 VII R 9, 10/09 (BFHE 227, 564) gemäß Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt.
- BFH, 14.05.2014 - VII B 116/12
Frage nach der energiesteuerrechtlichen Behandlung einer Nassvercharterung nicht …
Eine Abweichung vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 (BFHE 237, 475, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2012, 335) bestehe insoweit, als das FG dem Umstand keine Bedeutung beigemessen habe, dass die Klägerin keine luftverkehrsrechtliche Zulassung als Luftfahrtunternehmen besitze.Eine Divergenz zum Senatsurteil in BFHE 237, 475, ZfZ 2012, 335 liegt nicht vor, weil der BFH in dieser Entscheidung nicht den von der Beschwerde formulierten Rechtssatz aufgestellt hat, eine Steuerentlastung nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a MinöStG 1993 i.V.m. § 50 Abs. 1 MinöStV komme nur dann in Betracht, wenn das begünstigte Unternehmen über eine luftverkehrsrechtliche Betriebsgenehmigung verfüge.
- BFH, 27.01.2016 - VII R 11/15
Energiesteuerbefreiung für Luftfahrtdienstleistungen
Aufgrund dieser Umstände unterscheidet sich der Streitfall von dem Sachverhalt, der der Senatsentscheidung vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 (BFHE 237, 475, ZfZ 2012, 335) zugrunde lag. - BFH, 07.08.2012 - VII R 15/09
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 17. 07. 2012 VII R 26/09 - …
Entgegen der Auffassung des Klägers hat der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Februar 2012 VII R 9/09 keinen Rechtssatz aufgestellt, nach dem der nationale Gesetzgeber die Steuerbefreiung für andere Energieerzeugnisse als Flugturbinenkraftstoff von zusätzlichen Voraussetzungen als denen vom EuGH in seiner Entscheidung in ZfZ 2012, 98 genannten, abhängig machen könnte.