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   BFH, 08.01.2014 - VII R 38/12   

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https://dejure.org/2014,2013
BFH, 08.01.2014 - VII R 38/12 (https://dejure.org/2014,2013)
BFH, Entscheidung vom 08.01.2014 - VII R 38/12 (https://dejure.org/2014,2013)
BFH, Entscheidung vom 08. Januar 2014 - VII R 38/12 (https://dejure.org/2014,2013)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

  • openjur.de

    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

  • Bundesfinanzhof

    ZK Art 12 Abs 5, FGO § 46 Abs 1, FGO § 100 Abs 1 S 4, FGO § 138 Abs 1, FGO § 138 Abs 2 S 1, EWGV 2913/92 Art 12 Abs 5
    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

  • Bundesfinanzhof

    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 5 ZK, § 46 Abs 1 FGO, § 100 Abs 1 S 4 FGO, § 138 Abs 1 FGO, § 138 Abs 2 S 1 FGO
    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

  • rewis.io

    Erledigung des Rechtsstreits bei im Klageverfahren ungültig gewordener vZTA

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZK Art. 12 Abs. 5; ZK Art. 12 Abs. 1
    Rechtsfolgen der Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft

  • datenbank.nwb.de

    Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache bei im Klageverfahren ungültig gewordener verbindlichen Zolltarifauskunft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Zollrecht: Der Wegfall einer Codenummer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfZ 2014, 135
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.04.1998 - VII R 83/96

    Erledigung einer Zolltarifauskunft in einem Verfahren zur Rücknahme dieser durch

    Auszug aus BFH, 08.01.2014 - VII R 38/12
    Der Auffassung des Bundesfinanzhofs (BFH) im Urteil vom 28. April 1998 VII R 83/96 (BFH/NV 1998, 1400), die Erledigung des Anfechtungsbegehrens erfasse auch das Verpflichtungsbegehren, folge es nicht.
  • BFH, 17.12.2002 - I R 87/00

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 08.01.2014 - VII R 38/12
    Mit der Abgabe der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten im Revisionsverfahren ist das angefochtene Urteil des FG einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung gegenstandslos geworden; der Senat hat nunmehr über die Kosten des gesamten Verfahrens zu entscheiden (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 2002 I R 87/00, BFH/NV 2003, 785, m.w.N.).
  • BFH, 14.05.2014 - XI R 56/10

    Zum Kindergeldanspruch eines von seinem polnischen Arbeitgeber nach Deutschland

    Erklären --wie somit hier hinsichtlich der vorgenannten Zeiträume-- die Beteiligten im Revisionsverfahren übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, ist das angefochtene Urteil des FG einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung insoweit gegenstandslos geworden (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 2013 III R 19/09, BFH/NV 2013, 1568; vom 6. Dezember 2013 III R 2/12, BFH/NV 2014, 549; vom 8. Januar 2014 VII R 38/12, BFH/NV 2014, 562).
  • BFH, 19.11.2019 - VII R 12/18

    VZTA nach Unionszollkodex - Tarifierung eines Probeneinlasssystems für ein

    Ein eventuelles späteres Ungültigwerden der erteilten vZTA gemäß Art. 12 Abs. 5 ZK (ob diese angefochten ist oder nicht) führt daher nicht dazu, den Antrag auf Erteilung einer vZTA nunmehr als nicht beschieden anzusehen (Senatsbeschluss vom 08.01.2014 - VII R 38/12, Zeitschrift für Zölle und Verbrauchsteuern --ZfZ-- 2014, 135; Senatsurteil vom 28.04.1998 - VII R 83/96, ZfZ 1998, 372).
  • BFH, 02.07.2014 - XI R 55/10

    Zum Kindergeldanspruch eines nach Deutschland entsandten polnischen Arbeitnehmers

    Erklären --wie hier hinsichtlich der vorgenannten Zeiträume-- die Beteiligten im Revisionsverfahren übereinstimmend den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt, ist das angefochtene Urteil des FG einschließlich der darin enthaltenen Kostenentscheidung insoweit gegenstandslos geworden (BFH-Beschlüsse vom 18. Juni 2013 III R 19/09, BFH/NV 2013, 1568; vom 6. Dezember 2013 III R 2/12, BFH/NV 2014, 549; vom 8. Januar 2014 VII R 38/12, BFH/NV 2014, 562).
  • FG Hamburg, 06.12.2023 - 4 K 80/19

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Verbindliche Zolltarifauskunft - Einreihung einer

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer vZTA und Verpflichtung zur Neuerteilung einer vZTA gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen vZTA wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der vZTA und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (FG Hamburg, Urteile vom 23. April 2021, 4 K 7/17; vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15; vom 6. November 2020, 4 K 22/18, jeweils in: juris; bestätigt für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK wegen der nunmehr beiderseitigen Bindungswirkung einer vZTA: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris; a.A. für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum vor Inkrafttreten des UZK wegen Annahme der Erledigung der vZTA: BFH, Beschluss vom 8. Januar 2014, VII R 38/12; Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, jeweils in: juris; offengelassen für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris) und es besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nach Ungültigwerden der vZTA fortgeführte Verpflichtungsklage, wenn im Gültigkeitszeitraum der vZTA Einfuhren der streitgegenständlichen Ware stattgefunden haben und diesbezüglich Einfuhrabgaben noch im Streit stehen können, da die Zollverwaltung an eine vZTA, mit der die Ware in die gewünschte Tarifposition eingereiht wird, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen festgesetzte Einfuhrabgaben oder eines Antrags auf Erstattung von Einfuhrabgaben gebunden wäre (FG Hamburg, Urteile vom 23. April 2021, 4 K 7/17; vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15, jeweils in: juris, vgl. für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des UZK insoweit auch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris).
  • FG Hamburg, 24.11.2017 - 4 K 75/15

    Einreihung eines Probeneinlasssystems zur Verwendung in der Massenspektrometrie

    Für diesen Zeitraum ist der Klagegegenstand nicht entfallen und der Rechtsstreit in der Hauptsache deshalb auch nicht erledigt (anders: BFH, Urteil vom 28.04.1998, VII R 83/96, juris Rn. 14; BFH, Beschluss vom 08.01.2014, VII R 38/12, juris Rn. 9).
  • FG Hamburg, 13.09.2018 - 4 K 130/15

    Zollrecht - Tarifierung - Einreihung eines unvollständigen Fernsehempfangsgeräts

    Für diesen Zeitraum ist der Klagegegenstand nicht entfallen und der Rechtsstreit in der Hauptsache deshalb auch nicht erledigt (anders BFH, Urteil vom 28.04.1998, VII R 83/96, juris Rn. 14; Beschluss vom 08.01.2014, VII R 38/12, juris Rn. 9).
  • FG Hamburg, 23.04.2021 - 4 K 7/17

    Zoll - Gemeinsamer Zolltarif: Einreihung von Scheiben aus vorbehandeltem

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats wird eine auf Aufhebung einer verbindlichen Zolltarifauskunft und Verpflichtung zur Neuerteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft gerichtete Verpflichtungsklage mit Ablauf der Gültigkeitsdauer der angefochtenen verbindlichen Zolltarifauskunft wegen des Dauerverwaltungsaktcharakters der verbindlichen Zolltarifauskunft und des nur für die Zukunft eintretenden Verlusts der Wirksamkeit grundsätzlich nicht unzulässig (FG Hamburg, Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15; vom 6. November 2020, 4 K 22/18, jeweils in: juris; bestätigt für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des Unionszollkodex wegen der nunmehr beiderseitigen Bindungswirkung einer verbindlichen Zolltarifauskunft: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris; a.A. für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum vor Inkrafttreten des Unionszollkodex wegen Annahme der Erledigung der verbindlichen Zolltarifauskunft: BFH, Beschluss vom 8. Januar 2014, VII R 38/12; Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, jeweils in: juris; offengelassen für die Verpflichtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des Unionszollkodex: BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris) und es besteht auch ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nach Ungültigwerden der verbindlichen Zolltarifauskunft fortgeführte Verpflichtungsklage, wenn im Gültigkeitszeitraum der verbindlichen Zolltarifauskunft Einfuhren der streitgegenständlichen Ware stattgefunden haben und diesbezüglich Einfuhrabgaben noch im Streit stehen können, da die Zollverwaltung an eine verbindliche Zolltarifauskunft, mit der die Ware in die gewünschte Tarifposition eingereiht wird, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen festgesetzte Einfuhrabgaben oder eines Antrags auf Erstattung von Einfuhrabgaben gebunden wäre (FG Hamburg, Urteile vom 24. November 2017, 4 K 75/15; vom 13. September 2018, 4 K 130/15, jeweils in: juris, vgl. für die Anfechtungsklage für den Gültigkeitszeitraum nach Inkrafttreten des Unionszollkodex insoweit auch BFH, Urteil vom 19. November 2019, VII R 12/18, in: juris).
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