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   EuGH, 02.10.2008 - C-411/07   

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https://dejure.org/2008,20976
EuGH, 02.10.2008 - C-411/07 (https://dejure.org/2008,20976)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2008 - C-411/07 (https://dejure.org/2008,20976)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2008 - C-411/07 (https://dejure.org/2008,20976)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8541, 8542 und 8543 - Optokoppler

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8541, 8542 und 8543 - Optokoppler

  • EU-Kommission PDF

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8541, 8542 und 8543 - Optokoppler

  • EU-Kommission

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8541, 8542 und 8543 - Optokoppler“

  • Wolters Kluwer

    Auslegung der Kombinierten Nomenklatur (KN) in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 (VO Nr. 2658/87/EG) im Hinblick auf die Zuweisung von Optokopplern; Maßgeblichkeit der objektiven Merkmale und Eigenschaften von Waren als entscheidendes ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Anhang I Kombinierte Nomenklatur Position 8541; ; Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 Anhang I Kombinierte Nomenklatur Position 8542; ; Verordnung (EWG) Nr. 2... 658/87 Anhang I Kombinierte Nomenklatur Position 8543

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinsamer Zolltarif und kombinierte Nomenklatur

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    X

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen 8541, 8542 und 8543 - Optokoppler

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hoge Raad der Nederlanden eingereicht am 7. September 2007 - X BV / Staatssecretaris van Financiën

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8541, KN Pos 8542, KN Pos 8543
    Computer; elektrische Schaltung; Kunststoffumhüllung; Telekommunikation; Zolltarif

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8543, KN Pos 8541, KN Pos 8542
    Optischelektrische Schaltung, elektrische Maschine, elektrischer Apparat, elektrisches Gerät, Teil einer Maschine, lichtempfindliche Halbleiterbauelemente

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Verordnung (EG) Nr. 1832/2002 der Kommission vom 1. August 2002 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 209, S. 1) - Optoelektronischer Schaltkreis, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • ZfZ 2008, 302
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 18.12.1997 - C-382/95

    Techex

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-411/07
    Es ist daran zu erinnern, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11, vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland, C-208/06 und C-209/06, Slg. 2007, I-7963, Randnr. 34, und vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 22.05.2008 - C-165/07

    Ecco Sko - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung -

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-411/07
    Es ist daran zu erinnern, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11, vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland, C-208/06 und C-209/06, Slg. 2007, I-7963, Randnr. 34, und vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 02.10.2008 - C-411/07
    Es ist daran zu erinnern, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11, vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland, C-208/06 und C-209/06, Slg. 2007, I-7963, Randnr. 34, und vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.11.2014 - C-666/13

    Rohm Semiconductor - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Tarifierung -

    Zur Stützung ihres Vorbringens beruft sie sich auf das Urteil X (C-411/07, EU:C:2008:535), in dem der Gerichtshof festgestellt habe, dass Optokoppler der KN-Position 8541 zuzuweisen seien.

    Was zum einen die KN-Position 8541 betrifft, hat der Gerichtshof entschieden, dass u. a. lichtempfindliche Halbleiterbauelemente wie Optokoppler dieser Position zuzuweisen sind (Urteil X, EU:C:2008:535, Rn. 30).

    Was zum anderen die KN-Position 8543 betrifft, ist diese nur dann anwendbar, wenn eine elektrische Maschine, ein elektrischer Apparat oder ein elektrisches Gerät eine eigene Funktion hat und nicht in andere Positionen des Kapitels 85 der KN eingereiht werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil X, EU:C:2008:535, Rn. 27 und 28).

    In diesem Zusammenhang beruft sie sich für ihre Behauptung, dass die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden Module als "Teile" von Mobiltelefonen anzusehen seien, da sie unabhängig von diesen Telefonen, für die sie bestimmt seien, nicht ordnungsgemäß funktionieren könnten, auf die Definition von "Teil" im Urteil X (EU:C:2008:535) des Gerichtshofs.

    Rohm Semiconductor zufolge hat der Gerichtshof festgestellt, dass die Optokoppler, um die es in der Rechtssache X (EU:C:2008:535, Rn. 28) gegangen sei, nicht in Position 8543 eingereiht werden könnten, auch wenn man davon ausginge, dass sie nicht unter KN-Position 8541 fielen.

    Wie die Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen ausführt, könnte die französische Fassung des Urteils X (EU:C:2008:535) zu demselben Missverständnis führen wie die deutsche Fassung.

  • FG Düsseldorf, 27.11.2013 - 4 K 4637/12

    Zolltarifliche Einreihung von Sende-/Empfangsmodulen zur Datenübertragung mit

    Davon sei auch der Gerichtshof in seinem Urteil vom 02.10.2008 C-411/07, hinsichtlich der Optokoppler ausgegangen.

    Der Gerichtshof habe im Urteil vom 02.10.2008 C-411/07 alle lichtempfindlichen Halbleiterbauelemente der Position 8541 zugeordnet.

    Für die Einreihung in diese Position ist es grundsätzlich nicht schädlich, dass das Sende-/Empfangsmodul zusätzlich noch aus einer Leuchtdiode und einer Verstärkerschaltung besteht (vgl. EuGH-Urteil v. 02.10.2008 C-411/07 Rz. 23-26).

    21 Bauteile der Position 8541, insbesondere solche, die aus Fotodioden bestehen, sind regelmäßig vielfältig verwendbar (vgl. etwa das Beispiel in EuGH-Urteil v. 02.10.2008 C-411/07 Rz. 29), so dass Waren, die nur in einer Weise verwendbar sind und die die im Streifall gegebenen Voraussetzungen einer eigenen Funktion erfüllen, aus dieser Position ausscheiden.

    27 Andererseits sieht der Gerichtshof im Urteil vom 02.10.2008 C-411/07 Maschinen als Teile anderer Maschinen an, wenn sie nicht unabhängig von der elektrischen Maschine, für die sie bestimmt sind, ordnungsgemäß funktionieren können (Tz. 28).

  • BFH, 21.02.2017 - VII R 2/15

    Einreihung von Waren, die Leuchtdioden (LED) enthalten

    Soweit der EuGH im Urteil in EU:C:2016:937, ZfZ 2017, 13, a.a.O. ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich sind, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:533, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.
  • FG Düsseldorf, 24.02.2016 - 4 K 1423/14

    Berechnung der Höhe von Einfuhrabgaben auf der Basis der Einreihung von

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu sog. "Optokopplern" (C-411/07) stehe es der Einreihung in die Pos.

    Diese Auffassung der Kommission steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07, ABl EU 2008, Nr C 301, 11) zu sog. "Optokopplern".

  • BFH, 25.04.2017 - VII R 8/16

    Einreihung von Waren, die Laserdioden enthalten

    Soweit der EuGH mit vorgenanntem Urteil ausführt, die dort streitigen LED-Lampen bestünden neben Leuchtdioden auch aus zahlreichen anderen Komponenten, die für ihre Funktion erforderlich seien, oder im Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:535, ZfZ 2008, 302), die Einfügung einer Verstärkerschaltung sei unschädlich, wenn sie die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers nicht wesentlich ändere, besteht kein Anlass anzunehmen, der EuGH habe seine ständige Rechtsprechung ändern wollen, wonach auf den Wortlaut der Positionen und Unterpositionen der KN, die Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln und, soweit in den Positionen und Anmerkungen nichts anderes bestimmt ist, die AV abzustellen ist.
  • FG Düsseldorf, 24.02.2016 - 4 K 353/14

    Zolltarifliche Einreihung von Laserdioden mit der Bezeichnung "Fiber-Coupled

    Insoweit nahm die Klägerin auf die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 2. Oktober 2008 (C-411/07) zu sog. "Optokopplern" Bezug.

    Diese Auffassung der Kommission steht im Einklang mit der Rechtsprechung des EuGH (Urteil vom 2. Oktober 2008 C-411/07, ABl EU 2008, Nr C 301, 11) zu sog. "Optokopplern".

  • LAG Berlin-Brandenburg, 24.03.2010 - 20 Sa 2058/09

    Unmittelbare Diskriminierung wegen Alters bei altersabgestuften tariflichen

    Dabei ist zu beachten, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Sozialpartner auf nationaler Ebene beim gegenwärtigen Stand des Gemeinschaftsrechts nicht nur bei der Entscheidung, welches konkrete Ziel von mehreren im Bereich der Arbeits- und Sozialpolitik sie verfolgen wollen, sondern auch bei der Festlegung der Maßnahmen zu seiner Erreichung über einen weiten Ermessensspielraum verfügen (EUGH 16.Oktober 2007 -C 411/07 - (Palacios de Villa), Slg I -8531 - 8596).
  • BFH, 15.01.2019 - VII R 16/17

    Einreihung von Laserdioden

    Das EuGH-Urteil X vom 2. Oktober 2008 C-411/07 (EU:C:2008:535, ZfZ 2008, 302), das zur Tarifierung eines Optokopplers ergangen ist, kann nicht auf den Streitfall übertragen werden.
  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 62/20

    Zolltarif: Einreihung eines mit einem Überwachungssensor ausgerüsteten

    Das Vorhandensein dieser Schaltung ändere daher die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers als lichtempfindliches Halbleiterbauelement nicht wesentlich (C-411/07, Rn. 23).
  • FG Hamburg, 05.05.2023 - 4 K 37/20

    Zolltarif: Einreihung einer mit einem Temperaturfühler ausgerüsteten LED-Platine

    Das Vorhandensein dieser Schaltung ändere daher die Merkmale und Eigenschaften des Optokopplers als lichtempfindliches Halbleiterbauelement nicht wesentlich (C-411/07, Rn. 23).
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