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OLG Koblenz, 04.02.1998 - 10 W 26/98 |
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Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19
1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige …
Bei dieser Sachlage war es dementsprechend nicht zu beanstanden, dass die Antragsgegnerin eine abschließende Erklärung über ihre Eintrittspflicht von der vorherigen Durchführung einer ärztlichen Untersuchung abhängig gemacht hat, wozu sie nach § 5 Abs. 2 AVB und angesichts ihrer fortbestehenden Prüfungs- und Leistungsbereitschaft (vgl. OLG Koblenz, RuS 1999, 258;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 7 BU Rn. 11) auch berechtigt war. - OLG Koblenz, 04.07.2002 - 10 W 285/02
Zu den Voraussetzungen für einen Versicherer eine von ihm gesetzte Klagefrist …
Die bloße Bereitschaft innerhalb der Klagefrist im Fall der Vorlage entsprechender Nachweise die getroffene Entscheidung zu überprüfen, reicht für die Annahme einer Verlängerung der Frist nicht aus, soweit nicht der Versicherer rechtsmissbräuchlich handelt (in Anknüpfung an Senatsentscheidungen vom 4.2.1998 - 10 W 26/98 - NVersZ 1999, 26 = Zfs 1998, 336 = r+s 1999, 258 und vom 5.3.1999 - 10 U 371/98 - r+s 2001, 522; ferner jüngst BGH Urteil vom 19.9.2001 - IV ZR 224/00; BGH VersR 1988, 1013 ff.).Der Senat hat hierzu bereits in seiner Entscheidung vom 4. Februar 1998 - 10 W 26/98 - NVersZ 1999, 26 = Zfs 1998, 336 = R+S 1999, 258 ausgeführt, dass der Versicherer zwar durch eindeutige Erklärungen die von ihm gesetzte Klagefrist des § 12 Abs. 3 VVG verlängern oder auf die ihm durch einen Fristablauf gesetzte Position vollständig verzichten kann.