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   LG Düsseldorf, 09.09.2010 - 8 O 233/08   

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https://dejure.org/2010,28218
LG Düsseldorf, 09.09.2010 - 8 O 233/08 (https://dejure.org/2010,28218)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.09.2010 - 8 O 233/08 (https://dejure.org/2010,28218)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. September 2010 - 8 O 233/08 (https://dejure.org/2010,28218)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abhängigkeit einer Rechtsfolgenbelehrung von der anwaltlichen Vertretung oder Beratung betroffener Partei; Anforderungen an die Zustellung eines Mahnbescheides demnächst i.S.d. § 167 Zivilprozessordnung (ZPO); Zulässigkeit eines Fingierens der Zustimmung zu einer teilweisen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängigkeit einer Rechtsfolgenbelehrung von der anwaltlichen Vertretung oder Beratung betroffener Partei; Anforderungen an die Zustellung eines Mahnbescheides demnächst i.S.d. § 167 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Zulässigkeit eines Fingierens der Zustimmung zu einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • openJur 2011, 75289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 15.02.1993 - 22 U 183/91

    Gebühren des Steuerberaters für die Klärung von Buchungsbelegen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.09.2010 - 8 O 233/08
    Genügt die Berechnung den Formerfordernissen des § 9 StBGebV nicht, genügt auch ein entsprechender schriftsätzlicher Vortrag im Honorarprozess (Eckert, a.a.O., Anm. 4.1 zu § 9, m.w.N.; OLG Frankfurt, Urteil vom 15.02.93, Az. 22 U 183/91).
  • OLG Düsseldorf, 11.10.1990 - 18 U 62/90
    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.09.2010 - 8 O 233/08
    Dabei muss auch die angewandte Nummer der Vorschrift des § 13 angegeben werden (Eckert, a.a.O. Anm. 2.1 d) m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.90, Az. 18 U 62/90).
  • BGH, 11.03.2009 - VIII ZB 70/07

    Befugnis eines Amtsgerichts zur Entscheidung über die Kosten eines Rechtsstreits

    Auszug aus LG Düsseldorf, 09.09.2010 - 8 O 233/08
    Mit dem Gebot der Rechtsklarheit wäre es unvereinbar, wenn die Wirksamkeit einer Fristsetzung davon abhängig wäre, ob und gegebenenfalls die Partei einen Rechtsanwalt beauftragt (BGH, Beschluss vom 11.03.2009, Az. VIII ZB 70/07, NJW 2009, S. 1973).
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