Rechtsprechung
LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- JurPC
Keine Anwendung des § 97 a Abs. 3 UrhG auf Altfälle und auf gerichtliche Gebührenstreitwerte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Streitwert für einen Unterlassungsantrag im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Internet
- kanzlei.biz
Urheberrechtliche Begrenzung des Streitwerts gilt ausschließlich für außergerichtliche Abmahnkosten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Regelstreitwert von 3.000 Euro bzw. 6.000 Euro bei einem Unterlassungsanspruch wegen einer unberechtigten Bildnutzung im Internet bleibt
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Reduzierung des Streitwerts gemäß § 97a Abs. 3 UrhG (neuer Fassung) betrifft ausschließlich den außergerichtlichen Rechtsstreit
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Streitwertdeckel im Urheberrecht gilt nicht vor Gericht
- offenenetze.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
(Gerichtlicher) Streitwert bei UrhR-Verletzung bleibt trotz § 97a Abs. 3 UrhG hoch
- kpw-law.de (Kurzinformation)
Streitwertdeckel im Urheberrecht gilt nicht vor Gericht
- ra-herrle.de (Kurzinformation)
Kostendeckelung für Abmahnungen nicht für das gerichtliche Verfahren bestimmt
Besprechungen u.ä. (3)
- offenenetze.de (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
(Gerichtlicher) Streitwert bei UrhR-Verletzung bleibt trotz § 97a Abs. 3 UrhG hoch
- retosphere.de (Entscheidungsbesprechung)
Streitwert bei § 97a Abs. 3 UrhG (Dr. Reto Mantz; MMR 2014, 194)
- urheberrecht-leipzig.de (Entscheidungsbesprechung)
Fotoklau im Internet: Aktuelle Streitwerte im Fotorecht
Verfahrensgang
- AG Köln, 04.09.2013 - 125 C 388/13
- AG Köln, 30.09.2013 - 125 C 388/13
- AG Köln, 06.11.2013 - 125 C 388/13
- LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13
Papierfundstellen
- MMR 2014, 194
- openJur 2014, 359
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 22.11.2011 - 6 W 256/11
Streitwert bei Verletzung des Fotoleistungsschutzrechts
Auszug aus LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13
Davon ausgehend entspricht es der ständigen Rechtsprechung der bei dem Landgericht Köln mit Urheberrechtsstreitsachen befassten Kammern sowie des zuständigen 6. Zivilsenats beim Oberlandesgericht Köln (vgl. OLG Köln vom 22. November 2011 - 6 W 256/11), den Streitwert im gerichtlichen Verfahren für einen Unterlassungsantrag im Hinblick auf das öffentliche Zugänglichmachen eines Lichtbildes im Sinne von § 72 UrhG im Internet regelmäßig auf 6000, 00 EUR bzw. auf 3000, 00 EUR, wenn es sich um eine private oder kleingewerbliche Nutzung handelt, festzusetzen. - AG Köln, 30.09.2013 - 125 C 388/13
Auszug aus LG Köln, 03.12.2013 - 28 T 9/13
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 23. Oktober 2013 gegen den Streitwertbeschluss des Amtsgerichts Köln vom 30. September 2013, Az. 125 C 388/13, wird der Gebührenstreitwert für das gerichtliche Verfahren unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wie folgt festgesetzt:.