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   LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19   

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https://dejure.org/2021,38714
LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19 (https://dejure.org/2021,38714)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19 (https://dejure.org/2021,38714)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. März 2021 - L 7 SO 3198/19 (https://dejure.org/2021,38714)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 98 Abs. 2 S. 1
    § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII regelt nur die örtliche Zuständigkeit für vollstationäre Leistungen; er umfasst nicht teilstationäre Leistungen in Form des betreuten Wohnens.

  • rechtsportal.de

    SGB XII § 98 Abs. 2 S. 1
    Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII für die Zeit des Aufenthaltes in einem Frauenhaus Anforderungen an die Zuständigkeit für die Erbringung nicht teilstationärer Leistungen in Form des betreuten Wohnens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • openJur 2021, 31130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 23.07.2015 - B 8 SO 7/14 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - örtliche Zuständigkeit - Betreutes Wohnen -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Das Angebot von ambulanten oder teilstationären Leistungen erfüllt demgegenüber den Begriff der stationären Leistungen im Sinne des § 98 Abs. 2 SGB XII nicht (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R - juris Rdnr. 15).

    Sofern das Frauenhaus überhaupt als teilstationäre Einrichtung eingestuft werden könnte (vgl. zu Zweifeln, ob es eine teilstationäre Form des Betreuten-Wohnens geben kann: BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 Rdnr. 18), fände § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII weder unmittelbar noch analog Anwendung.

    Angesichts der bereits im BSHG angelegten (vgl. § 97 Abs. 2) Unterscheidung (vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 8/87 - BVerwGE 88, 86-92, juris Rdnr. 10ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - 5 C 27/84 - juris) und der Änderungen, die § 98 Abs. 2 und 5 SGB XII seit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 erfahren hat, ohne dass eine (neue) Regelung zu teilstationären Leistungen des Betreuten-Wohnens in das Gesetz aufgenommen worden ist, ist nicht von einer unbewussten Lücke auszugehen (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 Rdnrn. 15ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2013 - 12 A 1906/12

    Anspruch des Betreibers einer Dauerpflegeinrichtung auf Bewilligung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Erfasst von dieser Sonderregelung sind schon nach dem Gesetzeswortlaut nur ambulante Fälle, in denen Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten tatsächlich geleistet wird (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 15/09 - juris Rdnr. 29; Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rdnr. 34; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand August 2019, § 98 Rdnr. 98; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - L 7 SO 2772/20 ER-B - juris Rdnr. 13).

    Im Gegensatz zu § 98 Abs. 2 Satz 1 SGB XII bei stationären Leistungen wird die Zuständigkeit nach § 98 Abs. 5 Satz 1 SGB XII und damit die Schutzwürdigkeit des örtlichen Sozialhilfeträgers nicht allein mit dem Eintritt des oder der Leistungsberechtigten in eine ambulant betreute Wohnmöglichkeit begründet, sondern sie kommt erst dann zur Geltung, wenn Leistungen der Sozialhilfe nach dem Sechsten bis Achten Kapitel des SGB XII tatsächlich erbracht werden (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rdnr. 35).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2010 - L 9 SO 15/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Erfasst von dieser Sonderregelung sind schon nach dem Gesetzeswortlaut nur ambulante Fälle, in denen Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege oder Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten tatsächlich geleistet wird (LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Juni 2010 - L 9 SO 15/09 - juris Rdnr. 29; Oberverwaltungsgericht [OVG] für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Februar 2013 - 12 A 1906/12 - juris Rdnr. 34; Schlette in Hauck/Noftz, SGB XII, Stand August 2019, § 98 Rdnr. 98; vgl. auch Senatsbeschluss vom 21. Oktober 2020 - L 7 SO 2772/20 ER-B - juris Rdnr. 13).
  • BVerwG, 14.03.1991 - 5 C 8.87

    Pflegegeldkürzung - Teilstationäre Betreuung - Pflegegeld

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Angesichts der bereits im BSHG angelegten (vgl. § 97 Abs. 2) Unterscheidung (vgl. dazu: Bundesverwaltungsgericht [BVerwG], Urteil vom 14. März 1991 - 5 C 8/87 - BVerwGE 88, 86-92, juris Rdnr. 10ff.; BVerwG, Urteil vom 16. Juli 1985 - 5 C 27/84 - juris) und der Änderungen, die § 98 Abs. 2 und 5 SGB XII seit seinem Inkrafttreten zum 1. Januar 2005 erfahren hat, ohne dass eine (neue) Regelung zu teilstationären Leistungen des Betreuten-Wohnens in das Gesetz aufgenommen worden ist, ist nicht von einer unbewussten Lücke auszugehen (BSG, Urteil vom 23. Juli 2015 - B 8 SO 7/14 R - SozR 4-3500 § 98 Nr. 3 Rdnrn. 15ff.).
  • BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 16/98 R

    Begrenzung des Kostenerstattungsanspruches nach § 38 Abs. 4 S. 2 SGB V auch für

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Eine Analogie, die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist nur geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist, nach dem Grundgedanken der Norm und dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (BSG, Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 16/98 R - SozR 3-2500 § 38 Nr. 2 Rdnr. 15) und eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6-18, juris Rdnrn. 19ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 VG 1/01 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 Rdnrn. 21f. m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2017 - L 2 SO 2226/17
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Auf die von dem Beklagten zum Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg eingelegte Beschwerde (L 2 SO 2226/17 ER-B), hob das LSG den Beschluss des Sozialgerichts Reutlingen vom 6. Juni 2017 insoweit auf, als der Beklagte zur Leistungserbringung ab 1. Juli 2017 bis längstens 30. November 2017 verpflichtet worden war und lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung insoweit ab.
  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Eine Analogie, die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist nur geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist, nach dem Grundgedanken der Norm und dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (BSG, Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 16/98 R - SozR 3-2500 § 38 Nr. 2 Rdnr. 15) und eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6-18, juris Rdnrn. 19ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 VG 1/01 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 Rdnrn. 21f. m.w.N.).
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Eine Analogie, die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist nur geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist, nach dem Grundgedanken der Norm und dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (BSG, Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 16/98 R - SozR 3-2500 § 38 Nr. 2 Rdnr. 15) und eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6-18, juris Rdnrn. 19ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 VG 1/01 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 Rdnrn. 21f. m.w.N.).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Eine Analogie, die Übertragung einer gesetzlichen Regelung auf einen Sachverhalt, der von der betreffenden Vorschrift nicht erfasst wird, ist nur geboten, wenn dieser Sachverhalt mit dem geregelten vergleichbar ist, nach dem Grundgedanken der Norm und dem mit ihr verfolgten Zweck dieselbe rechtliche Bewertung erfordert (BSG, Urteil vom 16. November 1999 - B 1 KR 16/98 R - SozR 3-2500 § 38 Nr. 2 Rdnr. 15) und eine (unbewusste) planwidrige Regelungslücke vorliegt (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 3. April 1990 - 1 BvR 1186/89 - BVerfGE 82, 6-18, juris Rdnrn. 19ff. m.w.N.; BSG, Urteil vom 23. November 1995 - 1 RK 11/95 - SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 Rdnr. 16; BSG, Urteil vom 16. April 2002 - B 9 VG 1/01 R - SozR 3-3800 § 1 Nr. 21 Rdnrn. 21f. m.w.N.).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 9/79

    Rentenversicherungsträger und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.03.2021 - L 7 SO 3198/19
    Der streitige Anspruch auf Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt steht auch in der erforderlichen Wechselwirkung (BSG, Urteil vom 15.November 1979 - 11 RA 9/79 - SozR 5090 § 6 Nr. 4 Rdnr. 12), da der Anspruch gegen den Beklagten und die Beigeladene inhaltsgleich sind, aufgrund der örtlichen Zuständigkeit aber entweder nur gegen die Beklagte oder nur gegen die Beigeladene in Betracht kam.
  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 41/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2020 - L 7 SO 2772/20

    Sozialhilfe - Vorläufige Übernahme von Unterkunftskosten

  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

  • BSG, 01.06.2010 - B 4 AS 67/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 28/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Auszubildende bei

  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2022 - L 7 SO 2892/20

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Erstattungsstreit zwischen Sozialhilfeträgern

    In diesem Zusammenhang kommt der zum 1. Januar 2005 in Kraft getretenen baden-württembergischen "Vereinbarung zum Herkunftsprinzip", welche von den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg auf der Grundlage des zum 31. Dezember 2011 außer Kraft getretenen § 21a Abs. 3 Finanzausgleichsgesetz (FAG) geschlossen und sowohl von der Klägerin als auch von der Beklagten gezeichnet worden ist, bereits deswegen keine Bedeutung zu, weil von bundesgesetzlich vorgegebenen Zuständigkeitsregelungen abweichende Absprachen durch koordinationsrechtliche Verträge nicht möglich sind (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 13. Februar 2014 - B 8 SO 11/12 R - juris Rdnr. 31; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23. Februar 2012 - L 1 SO 135/10 - juris Rdnr. 61; Urteil des Senats vom 25. März 2021 - L 7 SO 4594/18 - openJur 2021, 31130).

    Das Angebot ist entsprechend nicht auf die "Versorgung" der Frauen innerhalb der Räumlichkeiten, sondern den nach außen gerichteten Schutz angelegt (Urteil des Senats vom 25. März 2021 - L 7 SO 3198/19 - juris Rdnr. 59).

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