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   OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 252/95   

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OLG Köln, 11.06.1996 - 9 U 252/95 (https://dejure.org/1996,8138)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.06.1996 - 9 U 252/95 (https://dejure.org/1996,8138)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. Juni 1996 - 9 U 252/95 (https://dejure.org/1996,8138)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 12 Abs. 1 Ib, Abs. 1 IIe; VVG § 61

Papierfundstellen

  • r+s 1996, 392
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    a) Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (BGH VersR 1986, 962 für offen im Fahrgastraum liegende und von außen sichtbare Schlüssel, nicht jedoch im verschlossenen Handschuhfach; OLG Koblenz VersR 2001, 1278, und LG Hannover Schaden-Praxis 2006, 289 für einen im Zündschloss steckenden Schlüssel im unverschlossenen Fahrzeug; OLG Köln RuS 1996, 392: Belassen der Kfz-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg RuS 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Celle, 23.09.2004 - 8 U 128/03

    Inanspruchnahme aus einer Kasko-Versicherung wegen eines behaupteten

    Soweit die Rechtsprechung bei einer bestimmten Art und Weise der Lagerung von Kfz.-Schlüsseln grobe Fahrlässigkeit angenommen hat, beruhte dies jeweils darauf, dass in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r+s 1996, 392: Belassen der Kfz.-Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r+s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230 [OLG Bremen 09.08.1994 - 3 U 32/94] : Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • OLG Celle, 14.07.2005 - 8 U 31/05

    Zahlungspflicht einer Fahrzeugversicherung für einen durch Diebstahl entstandenen

    Maßgebend ist, ob in der konkreten Situation ein erheblich erleichterter Zugriff für unbefugte Dritte bestand, was für den Versicherungsnehmer auch ohne weiteres ersichtlich war (OLG Köln r + s 1996, 392: Belassen der Kfz.Schlüssel in der Jackentasche in einem Raum eines Reiterhofes, der für Unbefugte frei zugänglich war bei bereits früher erfolgten Diebstählen; OLG Oldenburg r + s 1996, 172: Schlüssel in der über einen Stuhl gehängten Lederjacke in einer Gaststätte ohne Möglichkeit ständiger Kontrolle bei gleichzeitigem erheblichen Alkoholkonsum des Versicherungsnehmers; OLG Bremen VersR 1995, 1230: Schlüssel in Tasche einer über den Stuhl gelegten Jacke in einem Lokal in der Tschechischen Republik; OLG Hamm NJW-RR 1992, 360: Ablage des Schlüssels durch einen Gast auf dem Tresen einer Gaststätte über mehrere Stunden bei erheblichem Alkoholgenuss; OLG Frankfurt NJW-RR 1992, 537: Jacke mit Autoschlüsseln an einer unbewachten Garderobe einer Diskothek).
  • LG Berlin, 09.01.2013 - 42 O 397/11

    Obliegenheitsverletzung durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer

    Ein typischer Fall für grob fahrlässiges Verhalten im Zusammenhang mit der Entwendung eines Fahrzeugs kann die mangelnde Sicherung des Kfz, auch in Form unzureichender Sicherung der Kfz-Schlüssel, gegen den Zugriff beliebiger fremder Dritter ergeben (OLG Köln, r + s 1996, S. 392).

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).

  • AG Düsseldorf, 31.08.2009 - 231 C 14645/08

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch mangelnde

    Ein typischer Fall für grob fahrlässiges Verhalten im Zusammenhang mit der Entwendung eines Kfz kann die mangelnde Sicherung des Kfz, auch in Form unzureichender Sicherung der Kfz-Schlüssel, gegen den Zugriff beliebiger fremder Dritter ergeben (OLG Köln, r + s 1996, S. 392).

    Ein grob fahrlässiges Verhalten ist daher bei Zurücklassen der Fahrzeugschlüssel bzw. Wertsachen in der unbeaufsichtigten und unverschlossenen Umkleide bzw. in sonstigen in bestimmter Weise zugänglichen Räumlichkeiten unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls zu bejahen (vgl. OLG Hamburg, VersR 1995, S. 1347 ff.; OLG Stuttgart, VersR 1993, S. 604 ff.; r + s 1996, S. 393 f.; OLG Koblenz, VersR 2000, S. 224; AG München, VersR 1984, S. 650; AG Charlottenburg, Schaden-Praxis 2008, S. 157 ff.: Umkleide; LG Offenburg, VersR 2005, S. 1683: Gaststätte; OLG Köln, RuS 1996, S. 392 ff.; OLG Köln, a.a.O., S. 392: Reiterhof).

  • OLG Stuttgart, 10.08.2004 - 7 U 127/04

    Kfz-Kaskoversicherung: Grobe Fahrlässigkeit bei Entwendung von Fahrzeugschlüsseln

    Das Zurücklassen der Jacke mit den Fahrzeugschlüsseln im Foyer des Gemeindehauses war grob fahrlässig, da zum einen die Garderobe nicht beaufsichtigt und frei zugänglich war und zum anderen die Fahrzeugschlüssel dem PKW des Klägers leicht zuzuordnen waren (ebenso in vergleichbaren Fällen: LG Stuttgart Schaden-Praxis 2000, 390; OLG Koblenz NVersZ 1999, 429; OLG Köln VersR 1998, 973; LG Köln VersR 1998, 752; OLG Köln RuS 1996, 392; OLG Oldenburg RuS 1996, 172; Hanseatisches OLG VersR 1995, 1347; OLG Karlsruhe VersR 1995, 697; LG Stuttgart VersR 1994, 1061; OLG Stuttgart VersR 1992, 567).
  • OLG Karlsruhe, 10.01.2002 - 19 U 130/01

    Kfz-Kaskoversicherung: Zurücklassen von Fahrzeugschlüsseln in Kleidungsstück als

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein PKW-Diebstahl dann grob fahrlässig herbeigeführt wird, wenn der Schlüssel zum Fahrzeug in einem Kleidungsstück zurückgelassen wird, das an einem einer Vielzahl von Personen zugänglichen Ort unbeaufsichtigt zurückgelassen wird (vgl. OLG Koblenz ZfS 2000, 112; OLG Köln r+s 1996, 392; OLG Hamburg VersR 1995, 1347; OLG Stuttgart r+s 1992, 393); etwas anderes gilt nur dann, wenn der Versicherte nicht damit rechnen musste, dass seine Sachen von einem Dieb durchsucht würden und der dabei dann zufällig gefundene Schlüssel seinem PKW zugeordnet werden würde (vgl. OLG Karlsruhe VersR 1995, 697) oder er davon ausgehen kann, dass das Kleidungsstück entweder von ihm selbst oder durch ihn begleitende Dritte beobachtet werden kann und werde (vgl. OLG Stuttgart ZfS 1997, 140).
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