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   BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95   

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https://dejure.org/1997,2789
BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95 (https://dejure.org/1997,2789)
BGH, Entscheidung vom 22.01.1997 - IV ZR 320/95 (https://dejure.org/1997,2789)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 1997 - IV ZR 320/95 (https://dejure.org/1997,2789)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beweis des äußeren Bildes eines Diebstahls - Unglaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers - Darlegungslast und Beweislast des Versicherungsnehmers - Schwerwiegende Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Beweiswürdigung bei Inanspruchnahme einer Versicherung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 598
  • NZV 1997, 266
  • r+s 1997, 184
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 351/94

    Beweiswürdigung im Rahmen der Inanspruchnahme des Fahrzeugversicherers wegen

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95
    An den persönlichen Eindruck hätte das Berufungsgericht Verfahrensfehlerfrei nur anknüpfen können, wenn alle an der Entscheidung beteiligten Richter an der Anhörung des Zeugen und des Klägers teilgenommen hätten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b bb; BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 11/81 - MDR 1982, 297).
  • BGH, 14.05.1986 - IVa ZR 191/84

    Gefahrerhöhung infolge Schwarzfahrten in der Kfz-Haftpflichtversicherung

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95
    § 2 Nr. 2 AKB stellt eine die Bestimmungen über die Gefahrerhöhung ausschließende Spezialregelung dar (Senatsurteil vom 14. Mai 1986 - IVa ZR 191/84 - VersR 1986, 693 unter 2 b).
  • BGH, 21.02.1996 - IV ZR 300/94

    Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 300/94 - VersR 1996, 575 [BGH 21.02.1996 - IV ZR 300/94] unter 2 m.w.N.) kann der Tatrichter den Behauptungen und Angaben des Versicherungsnehmers auch dann glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann.
  • BGH, 28.09.1981 - II ZR 11/81

    Schadensersatz für verlorene Fracht wegen Untergang eines Schiffs -

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95
    An den persönlichen Eindruck hätte das Berufungsgericht Verfahrensfehlerfrei nur anknüpfen können, wenn alle an der Entscheidung beteiligten Richter an der Anhörung des Zeugen und des Klägers teilgenommen hätten (vgl. dazu BGH, Urteil vom 21. Februar 1996 - IV ZR 351/94 - VersR 1996, 703 unter 1 b bb; BGH, Urteil vom 28. September 1981 - II ZR 11/81 - MDR 1982, 297).
  • BGH, 24.04.1985 - IVa ZR 166/83

    Kündigung des Versicherungsverhältnisses wegen Obliegenheitsverletzung; Wegfall

    Auszug aus BGH, 22.01.1997 - IV ZR 320/95
    Da der Diebstahl nicht immer zum dauernden und vollständigen Wegfall des versicherten Interesses führt, war eine Kündigung auch nicht ohne weiteres entbehrlich (vgl. Senatsurteil vom 24. April 1985 - IVa ZR 166/83 - VersR 1985, 775 unter II 2).
  • OLG München, 17.02.2017 - 10 U 2007/16

    Ausschluss der Einstandspflicht des Kfz-Haftpflichtversicherers bei vorsätzlicher

    Die Glaubwürdigkeit der Zeugin ist im Übrigen auch beeinträchtigt durch ihre objektiv unrichtigen (BGH NStZ 1984, 42; NJW 1996, 1348) und unglaubhaften (BGH r + s 1997, 184) Angaben.
  • OLG Brandenburg, 31.08.2020 - 11 U 70/17

    Zu den Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten des Versicherungsnehmers in der

    Wurde ein Kraftfahrzeug in einer bestimmten Verwendungsart - wie hier laut Police vom 08.02.2013 (Kopie Anl. K3/GA I 16) als gewerblich genutzter Pkw ohne Vermietung - versichert, so ist dessen andersartiger Gebrauch allein unter dem Gesichtspunkt einer - hinsichtlich des objektiven Tatbestandes vom Versicherer zu beweisenden - Obliegenheitsverletzung zu beurteilen; die allgemeineren Regelungen betreffend die Erhöhung der versicherten Gefahr werden dadurch nach dem Spezialitätsgrundsatz ( lex specialis derogat legi generali ) verdrängt (vgl. BGH, Urt. v. 19.03.1986 - IVa ZR 182/84, juris-Rdn. 14, juris = BeckRS 2008, 18451; Urt. v. 22.01.1997 - IV ZR 320/95, juris Rdn. 25, juris = BeckRS 9998, 2688; ferner VersR-HdB/Heß/Höke, 3. Aufl., § 29 Rdn. 239; MünchKommVVG/Maier, 2. Aufl., Systematische Darstellungen Kap. 3-400 Rdn. 83).
  • KG, 10.09.2010 - 6 U 18/10

    Nachweis des äußeren Bildes durch eigene Angaben des Versicherungsnehmers

    Stehen ihm allerdings auch hierfür keine Beweismittel zur Verfügung, weil er - wie vorliegend - weder für das Abstellen des PKW am 29. August 2008 noch für das Nichtwiederauffinden des PKW am 28. September 2008 Zeugen benennen kann, die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung gemäß § 447 ZPO wegen Widerspruchs der Beklagten (Schriftsatz vom 19. Juni 2009) nicht erfüllt sind und eine Parteivernehmung von Amts wegen nach § 448 ZPO wegen Fehlens des notwendigen Anbeweises zu Gunsten der Behauptung des Klägers (vgl. dazu BGH NJW-RR 1992, 920, 921 und Greger in Zöller, Zivilprozessordnung, 28. Auflage § 448 Rdnr. 4) nicht in Betracht kommt, kann das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 Abs. 1 ZPO seine Überzeugungsbildung auch auf eine glaubhafte Aussage des Versicherungsnehmers selbst stützen, die dieser im Rahmen einer persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO gemacht hat (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW-RR 1997, 598, 599; BGH VersR 1980, 229; BGH VersR 1991, 917, 918).

    Abgeleitet aus der im Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung (vgl. auch Art. 6 Abs. 2 MRK) ist in diesem Zusammenhang davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer im Regelfall redlich und damit glaubwürdig ist (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1996, 1348); etwas anderes gilt erst, wenn sich aus dem sonstigen Sachverhalt konkrete Tatsachen ergeben, die geeignet sind, den Versicherungsnehmer als nicht (mehr) glaubwürdig erscheinen zu lassen oder jedenfalls schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; BGH VersR 1996, 575; Kollhosser a.a.O. S. 972).

    Wie bereits dargelegt, ist in diesem Zusammenhang, abgeleitet aus der im Strafverfahren geltenden Unschuldsvermutung (Art. 6 Abs. 2 MRK), im Grundsatz davon auszugehen, dass der Versicherungsnehmer redlich und damit glaubwürdig ist, solange sich nicht aus dem sonstigen Sachverhalt konkrete Tatsachen ergeben, die geeignet sind, den Versicherungsnehmer als nicht glaubwürdig erscheinen zu lassen oder jedenfalls schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung aufdrängen (st. Rechtsprechung, vgl. BGH NJW 1996, 1348; vgl. auch BGH NJW-RR 1997, 598, 599; BGH VersR 1996, 575; Kollhosser a.a.O. S. 972).

    Auf die deutlich abweichende Zeitangabe zum Abstellen und Nicht-Wiederauffinden des PKW in der Polizeilichen Anzeigenaufnahme können entsprechende Zweifel an der Redlichkeit des Klägers schon deshalb nicht gestützt werden, weil, auch dies folgt aus der Unschuldsvermutung, die Zweifel nur auf feststehende, also unstreitige oder erwiesene Tatsachen gestützt werden dürfen (BGH NJW-RR 1997, 598, 599).

  • OLG München, 19.05.2017 - 10 U 1209/15

    Nachweis eines gestellten Unfalls

    Sie folgt aus einer Bewertung der gesamten Persönlichkeit (BGH NJW 2011, 3780: "persönlicher Eindruck") und des Aussageverhaltens (BGH r + s 1999, 14), und ist im Streitfall aufgehoben aufgrund persönlicher Verbundenheit zu einem von seiner Aussage Begünstigten (BGH NJW-RR 1995, 1210), eigenen persönlichen Interesses am Ausgang des Rechtsstreits (BGH NJW 2004, 1876), und unwahrer (BGH NStZ 1984, 42; NJW 1996, 1348) oder unglaubhafter (BGH r + s 1997, 184) Angaben.
  • OLG Hamm, 25.10.2023 - 20 U 356/21
    Diese ist nur dann erschüttert, wenn unstreitige oder vom Versicherer bewiesene Indizien ernsthafte Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Versicherungsnehmers ergeben (BGH, Urteil vom 22.01.1997 - IV ZR 320/95, juris Rn. 10).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2004 - 12 U 2/04

    Umfang des Regresses des Kfz-Versicherers bei mehreren Obliegenheitsverletzungen

    § 23 Abs. 1 VVG anzusehen (BGH v. 14.5.1986 - IVa ZR 191/84 = MDR 1986, 1005 = VersR 1986, 693; v. 8.7.1987 - IVa ZR 19/86 = MDR 1988, 35 = VersR 1987, 921 [923]; RuS 1997, 184 [185]).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2015 - 11 U 10/15

    Kfz-Kaskoversicherung: Erschütterung der Redlichkeitsvermutung zu Gunsten des

    Allerdings ist zu berücksichtigen, dass nicht der unredliche, sondern der redliche Versicherungsnehmer der Regelfall ist (vergl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997, Az.: IV ZR 320/95, zitiert nach Juris).

    Wie auch sonst bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Beweispersonen handelt es sich um eine Frage des Einzelfalls und der tatrichterlichen Gesamtwürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO (vergl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1997, Az.: IV ZR 320/95, zitiert nach Juris).

  • OLG Köln, 19.04.2005 - 9 U 86/04

    Pflicht eines Versicherungsnehmers einer Teilkaskoversicherung zum Nachweis des

    Kann der Versicherungsnehmer den Beweis des äußeren Bildes der Entwendung wie hier nicht durch Zeugen erbringen, so kann der Tatrichter nach der ständigen Rechtsprechung des BGH auch den Behauptungen und Angaben des nach § 141 ZPO anzuhörenden Versicherungsnehmers glauben, wenn dieser ihre Richtigkeit sonst nicht beweisen kann (BGH r + s 1991, 221; BGH r+s 1997, 184).

    Allerdings setzt der Nachweis des äußeren Bildes der Entwendung durch den Versicherungsnehmer seine uneingeschränkte Glaubwürdigkeit voraus (BGH r+s 1996, 125; BGH r+s 1997, 184; Senat r + s 2000, 277 und 320).

  • OLG Karlsruhe, 28.05.2019 - 9 U 46/17

    Nachweis der Entwendung eines Fahrzeugs in der Kaskoversicherung bei vorherigem

    Der Kasko-Versicherer kann den Beweis durch Tatsachen entkräften, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Vortäuschung eines Diebstahls rechtfertigen (BGH, NJW-RR 1997, 598; BGH, NJW-RR 1999, 246).

    Die Tatsachen, die eine Vortäuschung nahelegen, müssen allerdings feststehen; bloße Verdächtigungen oder Vermutungen dürfen nicht zum Nachteil eines Versicherungsnehmers verwertet werden (vgl. BGH, NJW-RR 1997, 598).

  • KG, 10.04.2014 - 6 U 107/09

    Zum Beweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines

    Stehen dem Versicherungsnehmer nämlich keine Beweismittel zur Verfügung, etwa weil er - wie vorliegend für das Abstellen des unbeschädigten Fahrzeugs und das Wiederauffinden des beschädigten PKW am 2./3. Oktober 2007 - keinen Zeugen benennen kann und liegen auch die Voraussetzungen für eine Parteivernehmung des Klägers nach den §§ 447, 448 ZPO nicht vor (vgl. BGH NJW-RR 1992, 920, 921), so billigt die Rechtsprechung dem Versicherungsnehmer weitere Beweiserleichterungen in der Form zu, dass das Gericht im Rahmen der freien Würdigung des Verhandlungsergebnisses nach § 286 Abs. 1 ZPO seine Überzeugungsbildung auch auf eine glaubhafte Aussage des Versicherungsnehmers stützen darf, die dieser im Rahmen seiner persönlichen Anhörung gemäß § 141 ZPO gemacht hat (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1991, 919, 918).

    Etwas anderes gilt allerdings, wenn sich aus dem sonstigen Sachverhalt konkrete Tatsachen ergeben, die geeignet sind, den Versicherungsnehmer als nicht glaubwürdig erscheinen zu lassen oder jedenfalls schwerwiegende Zweifel an seiner Glaubwürdigkeit und an der Richtigkeit der von ihm aufgestellten Behauptung der Entwendung begründen (BGH NJW-RR 1997, 598, 599; VersR 1996, 575).

  • OLG Dresden, 05.07.2021 - 4 U 428/21

    1. Die für das äußere Bild eines versicherten Diebstahls erforderlichen

  • OLG Oldenburg, 02.12.1998 - 2 U 197/98

    Anspruch auf Gewährung von Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsschutz;

  • LG Berlin, 09.01.2013 - 42 O 397/11

    Obliegenheitsverletzung durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer

  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 190/96

    Anforderungen an die Einschaltung der Klagefrist bei PKH-Verfahren; Versicherung;

  • OVG Hamburg, 05.05.2015 - 3 Bs 73/15

    Widerruf einer Taxengenehmigung

  • LG Hannover, 21.01.2021 - 6 O 72/19
  • OLG Naumburg, 13.11.1997 - 7 U 828/97

    Anspruch aus einem Teilkaskovertrag; Versicherung eines Kraftfahrzeuges gegen

  • OLG Köln, 09.12.1997 - 9 U 98/96

    Versicherung Kaskoversicherung Diebstahl Beweiserleichterung Vortäuschung

  • OLG Oldenburg, 29.10.1997 - 2 U 191/97

    Anforderungen an die Beweisführung des Versicherungsnehmers; Beweis des äußeren

  • AG Neuwied, 19.12.2003 - 4 C 1797/03

    Beweisfragen bei TK-Verbindungen

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