Rechtsprechung
OLG Köln, 20.01.1998 - 15 U 51/96 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Sturzes von einem Hallendach durch fehlende Absturzsicherungen; Verpflichtung zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften auf einer Baustelle durch das Bauunternehmen; Einwand eines Mitverschuldens des ...
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Rückgriffsanspruch des UV-Trägers gegen Kolonnenführer und Unternehmer bei Nichteinhaltung von Unfallverhütungsvorschriften
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wann haftet Unternehmer nach Arbeitsunfall der Berufsgenossenschaft? (IBR 1999, 479)
Verfahrensgang
- LG Köln, 01.02.1996 - 29 O 214/94
- OLG Köln, 20.01.1998 - 15 U 51/96
Papierfundstellen
- VersR 1999, 1560
- BauR 1999, 929
- r+s 1999, 281
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00
Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften
In derartigen Fällen hat der Senat in dem Versäumnis des Schädigers eine besonders krasse und auch subjektiv schlechthin unentschuldbare Pflichtverletzung erblickt (…vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 1988 - VI ZR 15/88 - aaO.; OLG Köln, r + s 1999, 281 mit NA-Beschluß des Senats vom 19. Januar 1999 - VI ZR 63/98). - OLG Köln, 17.02.2004 - 22 U 145/03
Verkehrssicherungspflicht des GU gegenüber SubU?
Je weniger Arbeitnehmer von unterschiedlichen Firmen beteiligt sind, desto mehr ist es Aufgabe des mit dem Gewerk befassten Fachunternehmers, die jeweils notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 1560).Diese trifft auch den Arbeitgeber (vgl. OLG Köln, VersR 1999, 1560), nicht - jedenfalls nicht im Sinne einer permanenten Kontrollpflicht auch der Arbeiter von Subunternehmern auf die Einhaltung individueller Sicherheitsvorschriften - den Generalunternehmer.
- Berufungskammer der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, 16.04.2007 - 433 Z - 1/07 Dies sei vor allem dann anzunehmen, wenn Bestimmungen und Auflagen missachtet würden, so insbesondere, wenn Vorschriften zur Verhütung von Unfällen nicht beachtet werden (vgl. OLG Köln, Versicherungsrecht 1999, Seite 1560).
- LG Dortmund, 26.10.2005 - 3 O 628/03
Geltung des § 17 BGV C 22 bei Arbeitsunfall im Zusammenhang mit der Errichtung …
Damit haftet die Beklagte zu 1. wegen grober Fahrlässigkeit gegenüber der Klägerin wegen des dadurch verursachten Unfalls (vgl. hierzu auch OLG Köln, VersR 1999, 1560 ff.; OLG Stuttgart NJW-RR 2752).