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   LG Gera, 28.09.1999 - 10 S 311/99   

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https://dejure.org/1999,13204
LG Gera, 28.09.1999 - 10 S 311/99 (https://dejure.org/1999,13204)
LG Gera, Entscheidung vom 28.09.1999 - 10 S 311/99 (https://dejure.org/1999,13204)
LG Gera, Entscheidung vom 28. September 1999 - 10 S 311/99 (https://dejure.org/1999,13204)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden - ersatzfähige Mietwagenkosten: erforderliche Anmietung; Anmietungsdauer; Verstoß gegen Erkundigungspflicht; wettbewerbswidrige Tarifgestaltung; Anrechnung von Einsparungen

Papierfundstellen

  • r+s 1999, 507
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LG Koblenz, 07.09.2006 - 14 S 68/06

    Verbringungskosten - Erstattungsfähigkeit

    Ebenfalls wird vertreten, dass diese auch bei fiktiver Abrechnung zu ersetzen sind, wenn der technische SV diese Kosten in seiner Kalkulation berücksichtigt hat (vgl. OLG Koblenz, NZV 1997, 465; LG Gera, r + s 1999, 507; AG Chemnitz, VersR 1999, 332; AG Verden, Zfs 2001, 18).
  • LG Bonn, 12.07.2006 - 5 S 72/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Inzahlunggabe eines verunglückten und

    Auch die Verbringungskosten, d.h. die Kosten, die durch den Transport des Pkw von der Werkstatt in eine Lackiererei entstehen, zählen nach Auffassung der Kammer jedenfalls dann zu den zu ersetzenden fiktiven Reparaturkosten, wenn für den Geschädigten nicht die Möglichkeit besteht, die Reparatur in einer Fachwerkstatt mit eigener Lackiererei durchführen zu lassen (vgl. OLG Düsseldorf NZV 2002, 87, 88; OLG Dresden, Urteil vom 13.01.2001, 13 U 600/01; LG Gera, Urteil vom 28.09.1999, 10 S 311/99, zitiert nach juris, LS; LG Wiesbaden, Urteil vom 07.06.2000, 10 S 81/99, zitiert nach juris, LS; Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 350; generell für die Erstattungsfähigkeit fiktiver Verbringungskosten: Wortmann NZV 1999, 503 ff; streitig: Übersicht zum Meinungsstand bei Oetker in: Münchener Kommentar zum BGB, 4. Aufl., § 249 Rdnr. 350).
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