Weitere Entscheidung unten: AG Berlin-Mitte, 28.02.2003

Rechtsprechung
   LG Darmstadt, 30.07.2003 - 7 S 73/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9889
LG Darmstadt, 30.07.2003 - 7 S 73/03 (https://dejure.org/2003,9889)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 30.07.2003 - 7 S 73/03 (https://dejure.org/2003,9889)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - 7 S 73/03 (https://dejure.org/2003,9889)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,9889) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • verkehrsrechtsforum.de

    Mehrwertsteuerabzug und Wiederbeschaffungswert. Abrechnung bei Kfz-Unfall.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Totalschaden - Wiederbeschaffungswert und MWSt.-Berechnung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kfz-Unfall - MwSt-Abzug und Wiederbeschaffungswert

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 249
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden; Restwertangebot des Versicherers bei "fiktiver" Totalschaden-Abrechnung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2003, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 393/02

    Ersatz von Reparaturkosten bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes

    Auszug aus LG Darmstadt, 30.07.2003 - 7 S 73/03
    Für die Berechnung von Kraftfahrzeugschäden stehen grundsätzlich zwei Wege der Naturalrestitution zur Verfügung: die Reparatur des Unfallwagens oder die Anschaffung eines (gleichwertigen) Ersatzfahrzeuges (vgl. BGH, Urteil vom 29, 04.2003, Az: VIZR 393/02, abgedruckt in BGH-Report 2003, S. 792).
  • OLG Köln, 29.06.2004 - 9 U 176/03

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall im Zusammenhang mit einem

    Allerdings kann der Geschädigte beim Kauf eines Ersatzfahrzeugs vom Gebrauchtwagenhändler die gemäß § 25 a UStG nach der Differenz zwischen dem Händlereinkaufs- und Verkaufspreis zu berechnende Umsatzsteuer als ersatzfähigen Schaden geltend machen (LG Darmstadt r + s 2003, 439; AG Halle NJW 2003, 2616; AG Papenburg NJW 2003, 2617).

    Der Senat hält im Wege der Schätzung einen Mehrwertsteueranteil von 2 % des Verkaufspreises für ausreichend und angemessen (so auch LG Darmstadt r + s 2003, 439; AG Halle NJW 2003, 2616).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   AG Berlin-Mitte, 28.02.2003 - 101 C 3391/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,22223
AG Berlin-Mitte, 28.02.2003 - 101 C 3391/02 (https://dejure.org/2003,22223)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28.02.2003 - 101 C 3391/02 (https://dejure.org/2003,22223)
AG Berlin-Mitte, Entscheidung vom 28. Februar 2003 - 101 C 3391/02 (https://dejure.org/2003,22223)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,22223) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 249 Abs. 2 Satz 2
    Schadensregulierung bei Kraftfahrzeugschäden: Mehrwertsteuer-Ersatz bei Ersatzwagenbeschaffung - Ersatzfähigkeit, Modalitäten und Höhe

Papierfundstellen

  • r+s 2003, 439
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • LG Köln, 19.05.2004 - 13 S 15/04

    Erstattungsfähigkeit der Mehrwertsteuer bei der Ersatzbeschaffung von älteren

    Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Köln (Urteil vom 5.12.2003 - 19 U 85/03), der die Kammer folgt, ist bei der abstrakten Schadensberechnung nach den fiktiven Kosten der Ersatzbeschaffung eines gebrauchten Fahrzeugs im Bruttowiederbeschaffungswert in der Regel nur ein nach § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB n.F. nicht zu ersetzender Mehrwertsteueranteil von ca. 2 % (Differenzbesteuerung gemäß § 25 a UStG) enthalten (ebenso AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 5.8.2003, 61 C 122/03; AG Erkelenz, Urteil vom 27.6.2003, 15 C 226/03; AG Holzminden, Urteil vom 20.12.2002, 10 C 384/02; AG Homburg, Urteil vom 17.4.2003; AG Kaiserslautern, Urteil vom 20.6.2003, 8 C 558/03; AG Papenburg, Urteil vom 19.6.2003, 2 C 162/03; a.A. AG Amberg, Urteil vom 8.5.2003, 2 C 1520/02; AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.2.2003, 101 C 3391/02; AG Bochum, Urteil vom 12.12.2002, 42 C 535/02; AG Geilenkirchen, Urteil vom 11.4.2003, 5 C 199/02; AG Gladbeck, Urteil vom 9.12.2002, 12 C 327/02; AG Göttingen, Urteil vom 3.6.2003, 22 C 179/03), weil der Geschädigte sich nicht darauf verweisen lassen muss, ein vergleichbares Fahrzeug von einem Gebrauchtwagenhändler, das dieser nicht von einem Privatmann erworben hat und für das demnach die volle Mehrwertsteuer in Höhe von 16 % anfällt, zu erwerben, sondern auch ein nur der Differenzbesteuerung in Höhe von ca. 2 % unterliegendes Fahrzeug erwerben kann, das ein Gebrauchtwagenhändler von einem Privatmann erworben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht