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   OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09   

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https://dejure.org/2009,16701
OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09 (https://dejure.org/2009,16701)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.09.2009 - 4 U 420/09 (https://dejure.org/2009,16701)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. September 2009 - 4 U 420/09 (https://dejure.org/2009,16701)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2010, 126
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 28.09.1998 - II ZB 16/98

    Prozessuale Stellung des Nebenintervenienten

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Dass die Hauptpartei selbst - wie hier die Beklagte - auf Berufungseinlegung verzichtet, begründet keinen vorrangigen Willen, dem sich der Streithelfer nicht widersetzen darf (§ 67 ZPO); nur ein ausdrücklich erklärter Widerspruch führt zur Unzulässigkeit der vom Streithelfer eingelegten Berufung (BGH NJW 1980, 1693; NJW-RR 1999, 285; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1156; OLG Hamburg NJW 1989, 1362).

    Ein solcher Widerspruch liegt im Entscheidungsfall nicht vor; das bloße Untätigbleiben der Beklagten im zweiten Rechtszug reicht hierfür nicht (vgl. hierzu BGH NJW-RR 1999, 285; OLG Frankfurt VersR 1996, 212).

  • BGH, 17.01.2001 - XII ZB 194/99

    Streitgenössische Nebenintervention des Untermieters

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung kann ein unselbständiger Streithelfer - wie hier der auf Beklagtenseite beigetretene Haftpflichtversicherer - ein Rechtsmittel für die von ihm unterstützte Hauptpartei einlegen, ohne dass es dabei der ausdrücklichen Erklärung bedarf, das Rechtsmittel namens der Hauptpartei einlegen zu wollen (BGH NJW 1985, 2480; 1990, 190; 1997, 2386; 2001, 1355; NJW-RR 2006, 644).
  • BGH, 17.03.2009 - VI ZR 166/08

    Voraussetzungen eines Ausschlusses der Tierhalterhaftung wegen Handelns auf

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Der - in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallende (BGHZ 175, 153; VersR 2005, 1254; MDR 2009, 749) - Mitverschuldenseinwand ist dann begründet, wenn der Geschädigte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 2001, 149).
  • OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 5 U 21/05

    Tierhalterhaftung: Wegfall des Schadensersatzanspruch bei erheblichem

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Für die Frage, ob ein Mitverschulden des Geschädigten anzunehmen ist, kommt es auf die Erkennbarkeit der konkreten Gefährlichkeit des Verhaltens sowie auf die Möglichkeit und Zumutbarkeit ihrer Vermeidung an (OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93; OLGR Hamm 2002, 375).
  • BGH, 27.02.1980 - IV ZR 167/78

    Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes; Beitritt des potentiellen außerehelichen

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Dass die Hauptpartei selbst - wie hier die Beklagte - auf Berufungseinlegung verzichtet, begründet keinen vorrangigen Willen, dem sich der Streithelfer nicht widersetzen darf (§ 67 ZPO); nur ein ausdrücklich erklärter Widerspruch führt zur Unzulässigkeit der vom Streithelfer eingelegten Berufung (BGH NJW 1980, 1693; NJW-RR 1999, 285; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1156; OLG Hamburg NJW 1989, 1362).
  • OLG Saarbrücken, 17.02.1988 - 1 U 31/86

    Eigenschaft als Tierhalter; Schmerzensgeld wegen Zeugungsunfähigkeit nach

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Abstellend auf den Sinn und Zweck des § 833 BGB und seine Funktion im Schadensersatzrecht sieht die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung denjenigen als Tierhalter an, der andere erlaubtermaßen der nur unzulänglich beherrschbaren Tiergefahr aussetzt (BGH NJW-RR 1988, 655; OLG Saarbrücken NJW-RR 1988, 1492).
  • BGH, 03.05.2005 - VI ZR 238/04

    Nutztiereigenschaft von Hunden auf einem Reiterhof

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Der - in die Darlegungs- und Beweislast des Schädigers fallende (BGHZ 175, 153; VersR 2005, 1254; MDR 2009, 749) - Mitverschuldenseinwand ist dann begründet, wenn der Geschädigte die Sorgfalt außer Acht gelassen hat, die ein verständiger Mensch im eigenen Interesse aufwendet, um sich vor Schaden zu bewahren (BGH NJW 2001, 149).
  • OLG Hamm, 14.11.1996 - 22 U 91/95
    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Dass die Hauptpartei selbst - wie hier die Beklagte - auf Berufungseinlegung verzichtet, begründet keinen vorrangigen Willen, dem sich der Streithelfer nicht widersetzen darf (§ 67 ZPO); nur ein ausdrücklich erklärter Widerspruch führt zur Unzulässigkeit der vom Streithelfer eingelegten Berufung (BGH NJW 1980, 1693; NJW-RR 1999, 285; OLG Hamm NJW-RR 1997, 1156; OLG Hamburg NJW 1989, 1362).
  • BGH, 19.01.1988 - VI ZR 188/87

    Voraussetzungen der Haftung eines Pferdehalters

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Abstellend auf den Sinn und Zweck des § 833 BGB und seine Funktion im Schadensersatzrecht sieht die höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung denjenigen als Tierhalter an, der andere erlaubtermaßen der nur unzulänglich beherrschbaren Tiergefahr aussetzt (BGH NJW-RR 1988, 655; OLG Saarbrücken NJW-RR 1988, 1492).
  • OLG Köln, 12.02.1999 - 19 U 118/98

    Keine Tierhalterhaftung zwischen Mithaltern eines Tieres

    Auszug aus OLG Jena, 23.09.2009 - 4 U 420/09
    Nach diesem Schutzzweck kann § 833 BGB im Verhältnis zwischen Mithaltern keine Anwendung finden (OLG Köln, NJW-RR 1999, 1628).
  • BGH, 17.10.2000 - VI ZR 313/99

    Mitverschulden eines bei einem Auffahrunfall verletzten Pannenhelfers

  • OLG Hamburg, 23.09.1988 - 14 U 49/88
  • BGH, 28.03.1985 - VII ZR 317/84

    Ablauf der Berufungsbegründungsfrist bei nacheinander eingelegter Revision von

  • BGH, 24.01.2006 - VI ZB 49/05

    Behandlung der Berufungen der Hauptpartei und ihres Streithelfers

  • BGH, 15.06.1989 - VII ZR 227/88

    Zulässigkeit des Rechtsmittels eines Streithelfers

  • OLG Düsseldorf, 21.04.1982 - 3 U 137/81
  • OLG Frankfurt, 14.08.1995 - 15 W 20/95

    Verkehrsunfall; Haftpflichtprozeß; Gesamtschuldner; Streithelfer; Fingierter

  • BGH, 29.01.2008 - VI ZR 70/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Rückgriff des Sozialversicherungsträgers

  • OLG Naumburg, 23.04.2014 - 1 U 115/13

    Tierhalterhaftung: Anwendung des Rechtsgedankens des Mitverschuldens bei

    Das können die einen Familienhund mitbesitzenden Familienangehörigen sein (OLG Jena r + s 2010, 126, 127).

    Richtigerweise hätte das Landgericht also ausschließlich prüfen müssen, ob den Kläger selbst ein Mitverschulden trifft, weil er die konkrete Gefahr erkennen und vermeiden konnten und sonach die ihm im eigenen Interesse abzuverlangende Sorgfalt zur Schadensvermeidung außer Acht ließ (BGH NJW 1999, 3119; OLG Düsseldorf NJW-RR 2006, 93; OLG Jena r + s 2010, 126, 128).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 S 2849/10

    Zum allgemeinen Hundehaltungsverbot auf der Grundlage der polizeilichen

    Die Rechtsprechung der Zivilgerichte sieht - abstellend auf Sinn und Zweck des § 833 BGB und seine Funktion im Schadenersatzrecht - denjenigen als Tierhalter an, der andere erlaubtermaßen der nur unzulänglich beherrschbaren Tiergefahr aussetzt (BGH, Urt. v. 19.01.1988 - VI ZR 188/87 - NJW-RR 1988, 655; ThürOLG, Urt. v. 23.09.2009 - 4 U 420/09 - RuS 2010, 126).

    Bei den zur Bestimmung der Tierhaltereigenschaft bemühten Gesichtspunkten handelt es sich um Indizien, deren Einschlägigkeit anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls zu überprüfen ist und die erforderlichenfalls gegeneinander abzuwägen sind (ThürOLG, Urt. v. 23.09.2009 - 4 U 420/09 - a.a.O. m.w.N.).

  • OLG Köln, 02.07.2010 - 19 U 171/09

    Ansprüche unter Mithaltern eines Tieres

    Der Schutz des § 833 BGB umfasst grundsätzlich nur jeden "Dritten" (OLG Köln NJW-RR 1999, 1628; OLG Jena r+s 2010, 126).
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