Weitere Entscheidung unten: AG Mönchengladbach, 24.03.1988

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   LG Stuttgart, 27.04.1988 - 18 O 17/88   

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LG Stuttgart, 27.04.1988 - 18 O 17/88 (https://dejure.org/1988,16837)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.04.1988 - 18 O 17/88 (https://dejure.org/1988,16837)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. April 1988 - 18 O 17/88 (https://dejure.org/1988,16837)
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Papierfundstellen

  • r+s 1988, 300
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   AG Mönchengladbach, 24.03.1988 - 2 a C 14/88   

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https://dejure.org/1988,16500
AG Mönchengladbach, 24.03.1988 - 2 a C 14/88 (https://dejure.org/1988,16500)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24.03.1988 - 2 a C 14/88 (https://dejure.org/1988,16500)
AG Mönchengladbach, Entscheidung vom 24. März 1988 - 2 a C 14/88 (https://dejure.org/1988,16500)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.07.2018 - IV ZR 200/16

    Rechtsschutzversicherung: Intransparenz der so genannten Vorerstreckungsklausel

    Danach sollen etwa der Rentenantrag an einen Unfallversicherer (vgl. den Hinweis des Senatsvorsitzenden vom 5. April 2006 - IV ZR 176/05, BeckRS 2013, 11723, zitiert bei Wendt, r+s 2008, 221, 223 f., welcher eine Rechtsmittelrücknahme zur Folge hatte), eine Schadenanzeige gegenüber einem Kfz-Unfallversicherer (AG Hannover r+s 2000, 378), ein Mieterhöhungsverlangen (LG Köln ZfSch 1991, 20) oder die Anzeige bei einem Unfallversicherer (AG Karlsruhe r+s 1997, 71) den späteren Rechtskonflikt bedingungsgemäß auslösen, während dies bei einer ordentlichen Kündigung mit Blick auf spätere Abrechnungsstreitigkeiten (AG Mönchengladbach r+s 1988, 300), unterbliebenen erhöhten Mietzahlungen (OLG Hamm VersR 1992, 734) oder dem Versprechen, unentgeltliche Pflegeleistungen später testamentarisch zu entlohnen (OLG Köln ZfSch 2001, 514), nicht der Fall sein soll (vgl. im Übrigen auch die Übersicht bei Harbauer/Maier, ARB 8. Aufl. § 4 ARB 2000 Rn. 144, 145).
  • AG Erkelenz, 29.10.2015 - 6 C 234/15

    Leistungspflichten aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag i.R.e.

    Die allgemeine, in der Nichtbezahlung einer einzelnen Position liegende abstrakte Gefahr eines späteren Räumungsrechtsstreits genügt für den zu fordernden inneren Zusammenhang zwischen Verstoß und späterem Rechtsschutzfall nicht (vgl. hierzu etwa AG Mönchengladbach, Urteil vom 24.3. 1988 - 2 a C 14/88, r + s 1988, 300, beck-online; AG Bünde, Urteil vom 01. März 2012 - 5 C 679/11 -, juris m.w.N.).
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