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   OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 200/87   

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https://dejure.org/1988,4832
OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 200/87 (https://dejure.org/1988,4832)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.06.1988 - 20 U 200/87 (https://dejure.org/1988,4832)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juni 1988 - 20 U 200/87 (https://dejure.org/1988,4832)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AKB § 10 Nr. 1, 2, § 10a Nr. 1; VVG §§ 23, 25

Papierfundstellen

  • r+s 1989, 2
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 25.04.2006 - 9 U 175/05

    Kfz-Versicherung - Leistungsfreiheit wegen abgefahrener Reifen: VN muss Kenntnis

    Zwar kann die Benutzung eines infolge abgefahrener Reifen verkehrsunsicheren Fahrzeuges eine Gefahrerhöhung darstellen, im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss aber eine positive Kenntnis des Versicherungsnehmers von dem gefahrerhöhenden Umstand vorliegen oder der Versicherungsnehmer muss bewusst von einer Überprüfung der Reifen Abstand genommen haben (vgl. OLG Hamm, r+s 1989, 2; OLG Köln, r+s 1990, 192; OLG Düsseldorf, 2004, 391).
  • LG Köln, 10.02.2005 - 24 O 174/04

    Anspruch auf Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung auf Grund des Fahrens mit

    Kennenmüssen und selbst grob fahrlässige Unkenntnis reichen nicht aus (OLG Hamm r+s 1989, 2).
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