Rechtsprechung
   BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,176
BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88 (https://dejure.org/1989,176)
BGH, Entscheidung vom 16.05.1989 - VI ZR 251/88 (https://dejure.org/1989,176)
BGH, Entscheidung vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 (https://dejure.org/1989,176)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,176) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzthaftung - Schadensersatz - Unerlaubte Handlung - Verjährung - Kenntnis vom Schaden - Wissensvertreter - Behandlungsfehler - Überprüfung der Krankenhausunterlagen

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2323
  • NJW-RR 1989, 1110 (Ls.)
  • MDR 1989, 901
  • VersR 1989, 914
  • r+s 1989, 396
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.03.1982 - VII ZR 60/81

    Konto des Ehemanns - § 818 Abs. 4 BGB, § 279 BGB <Fassung bis 31.12.01>; §

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum sog. Wissensvertreter entwickelt hat, muß sich derjenige, der einen anderen - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. BGHZ 83, 293, 296; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 118/67 - NJW 1968, 988 f.; Senatsurteile vom 22. November 1983 - VI ZR 36/82 - VersR 1984, 160, 161 und vom 19. März 1985 - VI ZR 19O/83 - VersR 1985, 735 ).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 285/86

    Unterbrechung der Verjährung bei Möglichkeit zur Kenntnisnahme von Schaden und

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Nach diesen Grundsätzen kann eine Kenntnis i. S. von § 852 Abs. 1 BGB erst dann angenommen werden, wenn der Geschädigte (bzw. sein Vertreter) über die Verantwortlichkeit für den Schaden und ihre personale Zuordnung bereits so viele Informationen besitzt, daß ihm eine einfache Nachfrage die Kenntnis von der Person des Ersatzpflichtigen verschafft (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 285/86 - VersR 1988, 465, 466).
  • BGH, 23.10.1962 - VI ZR 245/61

    Beginn der Verjährung der Ansprüche minderjähriger Unfallgeschädigter

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß für den danach maßgeblichen Wissensstand die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters entscheidend ist, wenn - wie hier - der Geschädigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 245/61 - VersR 1963, 161, 162 und vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - VersR 1976, 565, 566 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.1987 - VI ZR 217/86

    Hemmung der Verjährung während Prozeßkostenhilfeverfahren

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Ein solcher Fall liegt vielmehr erst dann vor, wenn es der Geschädigte versäumt, eine sich ihm ohne weiteres anbietende, gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, deren Erlangung weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht; nur das mißbräuchliche Sichverschließen vor der Kenntnis steht der Kenntnis gleich (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - VersR 1985, 367, 368 f. und vom 24. März 1987 - VI ZR 217/86 - VersR 1987, 820 ).
  • BGH, 20.01.1976 - VI ZR 15/74

    Elternteil - Minderjähriges Kind - Unerlaubte Handlung - Elterliche Sorge

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Es ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, daß für den danach maßgeblichen Wissensstand die Kenntnis des gesetzlichen Vertreters entscheidend ist, wenn - wie hier - der Geschädigte geschäftsunfähig oder beschränkt geschäftsfähig ist (vgl. Senatsurteile vom 23. Oktober 1962 - VI ZR 245/61 - VersR 1963, 161, 162 und vom 20. Januar 1976 - VI ZR 15/74 - VersR 1976, 565, 566 m.w.N.).
  • BGH, 19.03.1985 - VI ZR 190/83

    Zurechnung von Wissen des Kompaniechefs im Rahmen der Abwicklung von

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum sog. Wissensvertreter entwickelt hat, muß sich derjenige, der einen anderen - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. BGHZ 83, 293, 296; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 118/67 - NJW 1968, 988 f.; Senatsurteile vom 22. November 1983 - VI ZR 36/82 - VersR 1984, 160, 161 und vom 19. März 1985 - VI ZR 19O/83 - VersR 1985, 735 ).
  • BGH, 29.01.1968 - III ZR 118/67

    Haftung des Geschädigten für das Wissen Dritter

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum sog. Wissensvertreter entwickelt hat, muß sich derjenige, der einen anderen - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. BGHZ 83, 293, 296; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 118/67 - NJW 1968, 988 f.; Senatsurteile vom 22. November 1983 - VI ZR 36/82 - VersR 1984, 160, 161 und vom 19. März 1985 - VI ZR 19O/83 - VersR 1985, 735 ).
  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Ein solcher Fall liegt vielmehr erst dann vor, wenn es der Geschädigte versäumt, eine sich ihm ohne weiteres anbietende, gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, deren Erlangung weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht; nur das mißbräuchliche Sichverschließen vor der Kenntnis steht der Kenntnis gleich (vgl. Senatsurteile vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - VersR 1985, 367, 368 f. und vom 24. März 1987 - VI ZR 217/86 - VersR 1987, 820 ).
  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 36/82

    Anspruch auf Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall - Positive

    Auszug aus BGH, 16.05.1989 - VI ZR 251/88
    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum sog. Wissensvertreter entwickelt hat, muß sich derjenige, der einen anderen - unabhängig von einem Vertretungsverhältnis - mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. BGHZ 83, 293, 296; BGH, Urteil vom 29. Januar 1968 - III ZR 118/67 - NJW 1968, 988 f.; Senatsurteile vom 22. November 1983 - VI ZR 36/82 - VersR 1984, 160, 161 und vom 19. März 1985 - VI ZR 19O/83 - VersR 1985, 735 ).
  • BGH, 07.07.1998 - X ZR 17/97

    Anfechtung einer Willenserklärung wegen eines Kalkulationsirrtums; Hinweispflicht

    Er hat jedoch zugleich mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß dies nicht in dem Sinn mißverstanden werden dürfe, daß bereits eine verschuldete, sei es auch grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten Kenntnis gleichstehe; es gehe vielmehr nur um die Fälle, in denen es der Geschädigte versäume, eine gleichsam auf der Hand liegende, durch einfache Nachfrage zu realisierende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen und letztlich das sich Berufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheine, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten die Kenntnis gehabt hätte (BGH, Urt. v. 10.04.1990 - VI ZR 174/89, VersR 1991, 1032 m.w.N.; Urt. v. 16.05.1989 - VI ZR 251/88, VersR 1989, 914, 915; Urt. v. 05.02.1985 - VI ZR 61/83, NJW 1985, 2022, 2023).
  • BGH, 08.11.2016 - VI ZR 594/15

    Arzt- und Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Verjährung von Ansprüchen aus

    Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung unter Heranziehung des Rechtsgedankens des § 166 Abs. 1 BGB zum so genannten Wissensvertreter entwickelt hat, muss sich derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen lassen; dies gilt insbesondere dann, wenn der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter einen Rechtsanwalt mit der Aufklärung eines Sachverhalts beauftragt hat (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88, VersR 1989, 914; vom 10. Oktober 2006 - VI ZR 74/05, VersR 2007, 66 Rn. 21, jeweils mwN).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Denn derjenige, der einen anderen mit der Erledigung bestimmter Angelegenheiten in eigener Verantwortung betraut, hat sich unabhängig von einem Vertretungsverhältnis das in diesem Rahmen erlangte Wissen des anderen zurechnen zu lassen (BGHZ 134, 343, 347 f.; BGH, Urteile vom 19. März 1985 aaO und vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88, NJW 1989, 2323; Senatsurteil vom 9. Mai 2000 - XI ZR 220/99, WM 2000, 1539, 1541 zu § 819 Abs. 1 BGB).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 303/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4674
OLG Karlsruhe, 24.05.1989 - 1 U 303/88 (https://dejure.org/1989,4674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.1989 - 1 U 303/88 (https://dejure.org/1989,4674)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 1989 - 1 U 303/88 (https://dejure.org/1989,4674)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,4674) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorfahrt; Kollision; Vorfahrtsregel; Einmündung

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVO § 8
    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall nach Einbiegen des vorausfahrenden Fahrzeugs in eine Vorfahrtstraße

Papierfundstellen

  • VersR 1989, 925
  • r+s 1989, 396 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 21.06.2013 - 10 U 1206/13

    Haftungsverteilung bei einer Vorfahrtverletzung

    Entgegen der Auffassung des Erstgerichts tritt die reine Betriebsgefahr des vorfahrtsberechtigten Fahrzeugs hinter dem Verschulden des Wartepflichtigen (Verstoß gegen § 8 I Nr. 1 StVO ) zurück, wenn dem Vorfahrtsberechtigten - wie gerade ausgeführt - kein eigener Verkehrsverstoß (etwa aus § 1 II StVO ) zur Last gelegt werden kann (vgl. BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 ; KG NZV 2002, 79 = DAR 2002, 66 ; NZV 2003, 335 ).
  • LG Saarbrücken, 01.02.2013 - 13 S 176/12

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Vorfahrtsverletzung bei Verengung der

    Das gilt insbesondere, wenn - wie hier - der Wartepflichtige nach rechts einbiegen will und von dort ein Vorfahrtsberechtigter kommt, der seinerseits nach links abbiegen will (vgl. KG, DAR 1976, 240; OLG Karlsruhe, DAR 1989, 422; VRS 103, 21; OLG Köln, NZV 1989, 437; vgl. auch BGH, Urteil vom 09.10.1956 - VI ZR 114/55, NJW 1956, 1798; Hentschel aaO § 8 StVO Rn.27; Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl., § 8 StVO Rn. 12, jeweils m.w.N.).
  • OLG München, 14.03.2014 - 10 U 4774/13

    Verfahren im Haftpflichtprozess bei einem angeblich verabredeten Unfall

    Im Hinblick auf das grobe Verschulden des Beklagten zu 2) ist die Betriebsgefahr des klägerischen Fahrzeugs zu vernachlässigen, § 17 I StVG (BGH DAR 1956, 328; OLG Karlsruhe DAR 1989, 422 ; VersR 2009, 1419; Senat NZV 1989, 438 und Urt. v. 21.06.2013 - 10 U 1206/13; KG NZV 2002, 79 ; 2003, 335 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.01.1989 - 7 U 39/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3535
OLG Hamburg, 03.01.1989 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1989,3535)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.1989 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1989,3535)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Januar 1989 - 7 U 39/88 (https://dejure.org/1989,3535)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3535) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verkehrwidriges Überqueren der Straße; Unkontrollierter Nachlaufsog; Einrichten der Fahrweise

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 823; StVG § 7; StVO § 3 Abs. 2a
    Haftungsverteilung bei Anfahren eines die Straße überquerenden Kindes

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1053 (Ls.)
  • NZV 1990, 71
  • VersR 1990, 985
  • r+s 1989, 396 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Die Klägerin ist somit wegen ihres erheblich unter dem 14. Lebensjahr liegenden Alters (OLG Hamburg NZV 1990, 71) ersichtlich in den Schutzbereich der Verkehrsvorschrift einbezogen, dagegen finden Erwägungen des Erstgerichts zur Unzumutbarkeit dieser besonderen Vorsicht (EU 8 = Bl. 78 d. A.) eine Stütze weder im Gesetz, noch in der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

    Allein die Anwesenheit von Schulkindern auf dem rechten Bürgersteig und die Nähe einer als Überquerungshilfe gedachten Verkehrsinsel zwingen zu besonderer Aufmerksamkeit und Geschwindigkeitsverringerung (OLG Hamm r+s 2001, 60; NZV 1990, 473; NZV 1991, 69; NZV 2006, 151), zumal eine gegenseitige Beeinflussung der Klägerin und ihrer noch jüngeren Schwester (BGH NJW 1991, NJW Jahr 1990 Seite 292; KG NZV 1999, 329; OLG Hamburg NZV 1990, 71) nicht auszuschließen ist und sogar nahe liegt.

  • BGH, 01.07.1997 - VI ZR 205/96

    Pflichten eines Kraftfahrers gegenüber einem radfahrenden Kind

    Als Zehnjährige war die Klägerin noch ein Kind im Sinne dieser Vorschrift (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 31. März 1992 - 5 U 48/91 - mit NA-Beschluß des Senats vom 26. Januar 1993 - VI ZR 130/92 - NZV 1993, 268 f.; OLG Hamburg, Urteil vom 3. Januar 1989 - 7 U 39/88 - mit NA-Beschluß des Senats vom 10. Oktober 1989 - VI ZR 41/88 - VersR 1990, 985 f.).
  • LG Bielefeld, 27.04.2010 - 20 S 3/10

    Mitverschulden eines Unfall mit einem 13jährigen Rad fahrenden Kind

    Denn als "Kind" im Sinne dieser Vorschrift sind nach allgemeiner Auffassung alle Personen bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres anzusehen (OLG Hamm NZV 2006, 151; OLG Hamburg NZV 1990, 71; Burmann, in: Jagow/Burmann/Heß, Straßenverkehrsrecht, 20. Auflage 2008, § 3 StVO Rn 51).
  • OLG Hamm, 15.02.1990 - 27 U 261/89

    Haftungsverteilung bei Anfahren eines plötzlich auf die Fahrbahn laufenden Kindes

    So hat sich der BGH nicht der Auffassung des OLG Hamburg (vgl. VersR 1990, 985 = r + s 89, 396 L) angeschlossen, die gesteigerte Sorgfalt des Fahrzeugführers nach § 3 Abs. 2 a StVO sei schon dann gefordert, wenn kein Grund für die Annahme bestehe, das Kind werde sich vernünftig und verkehrsgerecht verhalten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.11.1988 - 32 U 173/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,4138
OLG Hamm, 30.11.1988 - 32 U 173/88 (https://dejure.org/1988,4138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.11.1988 - 32 U 173/88 (https://dejure.org/1988,4138)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. November 1988 - 32 U 173/88 (https://dejure.org/1988,4138)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,4138) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beobachtungspflicht für Busfahrer; Grob schuldhaftes Handeln eines Fußgängers; Überqueren einer Fahrbahn; Abwägung der Verursachungsbeiträge

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 254 § 823 Abs. 1; StVO § 25 Abs. 3
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Omnibusses mit einem Fußgänger

Papierfundstellen

  • r+s 1989, 396 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG München, 08.05.2015 - 10 U 4543/13

    Schadensersatzansprüche nach der Kollision eines die Fahrbahn überquerenden

    Bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers bestehen Brems- und Ausweichpflichten (OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Koblenz NZV 2012, 177), sowie die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit herabzusetzen, sobald der Fahrer sieht, dass ein Fußgänger die Straße betritt (OLG Düsseldorf VRS 56 [1979] 2).

    Auch bei erheblich verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers ist im Regelfall nicht jeglicher Schadensersatz zu versagen (BGH VersR 1969, 373; OLG Oldenburg, VRS 69, 101 = S. 252; BGH VersR 1989, 491; OLG Köln r+s 1987, 67; OLG Düsseldorf, r+s 1987, 66; OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Stuttgart VersR 1980, 243: "25% trotz Rotlichtverstoß des Fußgängers"), sondern lediglich in Fällen der Unvermeidbarkeit für den Fahrzeugführer oder bei besonderen Umständen (BGH VersR 1964, 947 = VRS 27, 107: Aussteigen aus dem haltenden Fahrzeug; VersR 1966, 877: Hervortreten aus einer Lücke zwischen abgestellten Fahrzeugen; OLG Hamm, r+s 1988, 102; KG VersR 1993, 201; OLG Dresden NZV 2001, 378; KG NZV 2007, 80: Betreten der Fahrbahn von rechts).

  • OLG München, 16.09.2016 - 10 U 750/13

    Zur Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem Kfz und dem einen

    Bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers bestehen Brems- und Ausweichpflicht (OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Koblenz NZV 2012, 177), sowie die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit herabsetzen, sobald der Fahrer sieht, dass ein Fußgänger die Straße betritt (OLG Düsseldorf VRS 56 [1979] 2).

    Letztere Verpflichtung besteht auch bei witterungsbedingten Sichtbeeinträchtigungen (OLG Hamm r+s 1989, 396; OLG Saarbrücken r+s 2010, 479).

  • OLG München, 31.07.2015 - 10 U 4733/14

    Kollision einer 11-jährigen Tretrollerfahrerin mit einem Auto beim Überqueren der

    Bei unachtsamem Verhalten eines Fußgängers bestehen Brems- und Ausweichpflicht (OLG Koblenz NZV 2012, 177; OLG Hamm r+s 1989, 396 = VRS 78, 5), sowie die Notwendigkeit, die Geschwindigkeit herabsetzen, sobald der Fahrer sieht, dass ein Fußgänger die Straße betritt (OLG Düsseldorf VRS 56, 2).

    Letztere Verpflichtung besteht sogar bei witterungsbedingten Sichtbeeinträchtigungen (OLG Saarbrücken r+s 2010, 479; OLG Hamm r+s 1989, 396).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Köln, 12.02.1986 - 19 S 212/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,4615
LG Köln, 12.02.1986 - 19 S 212/85 (https://dejure.org/1986,4615)
LG Köln, Entscheidung vom 12.02.1986 - 19 S 212/85 (https://dejure.org/1986,4615)
LG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 1986 - 19 S 212/85 (https://dejure.org/1986,4615)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1986,4615) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StVG § 7 § 17
    Haftungsverteilung bei Kettenauffahrunfall

Papierfundstellen

  • r+s 1989, 396 (Ls.)
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht