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OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- r+s 1990, 199
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01
Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Miterbbaurecht, Schutzzweck
Es ist zwar anerkannt, daß eine Verkehrssicherungspflicht auch dadurch begründet werden kann, daß über Jahre hinweg eine entsprechende Übung unter den Sicherungspflichtigen praktiziert und faktisch anerkannt wird (Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., 14, Rn. 170 für Gemeinden und OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199). - LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06
Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle …
Entscheidend ist, dass der Streitverkündete faktisch die Aufgabe der Verkehrssicherung für den Gefahrenbereich übernommen hat und im Hinblick hierauf Schutzvorkehrungen durch den primär verkehrssicherungspflichtigen Beklagten unterblieben sind, weil sich dieser auf das Tätigwerden des Streitverkündeten verlassen konnte (OLG Düsseldorf vom 23.01.1990, r+s 1990, 199 [200]). - LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20
Verkehrssicherungspflicht: Sturz Hausmeister auf Kellertreppe
Hat sich aber die Klägerin vertraglich dazu verpflichtet, als Hausmeisterin auch für die Reinigung des Treppenhauses Sorge zu tragen, so durfte die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst davon absehen, Schutzvorkehrungen für den hier interessierenden Bereich zu ergreifen, weil sie sich grundsätzlich auf das Tätigwerden der Klägerin als Hausmeisterin verlassen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199, 200).