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   OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89   

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https://dejure.org/1990,11842
OLG Düsseldorf, 23.01.1990 - 4 U 97/89 (https://dejure.org/1990,11842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.01.1990 - 4 U 97/89 (https://dejure.org/1990,11842)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. Januar 1990 - 4 U 97/89 (https://dejure.org/1990,11842)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 199
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 19.09.2001 - 13 U 52/01

    Verkehrssicherungspflicht, Streupflicht, Miterbbaurecht, Schutzzweck

    Es ist zwar anerkannt, daß eine Verkehrssicherungspflicht auch dadurch begründet werden kann, daß über Jahre hinweg eine entsprechende Übung unter den Sicherungspflichtigen praktiziert und faktisch anerkannt wird (Geigel-Schlegelmilch, Der Haftpflichtprozeß, 20. Aufl., 14, Rn. 170 für Gemeinden und OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199).
  • LG Hildesheim, 05.06.2007 - 3 O 375/06

    Verletzung der Verkehrssicherunspflicht eines Grundeigentümers im Falle

    Entscheidend ist, dass der Streitverkündete faktisch die Aufgabe der Verkehrssicherung für den Gefahrenbereich übernommen hat und im Hinblick hierauf Schutzvorkehrungen durch den primär verkehrssicherungspflichtigen Beklagten unterblieben sind, weil sich dieser auf das Tätigwerden des Streitverkündeten verlassen konnte (OLG Düsseldorf vom 23.01.1990, r+s 1990, 199 [200]).
  • LG Wiesbaden, 30.03.2021 - 9 O 888/20

    Verkehrssicherungspflicht: Sturz Hausmeister auf Kellertreppe

    Hat sich aber die Klägerin vertraglich dazu verpflichtet, als Hausmeisterin auch für die Reinigung des Treppenhauses Sorge zu tragen, so durfte die Wohnungseigentümergemeinschaft selbst davon absehen, Schutzvorkehrungen für den hier interessierenden Bereich zu ergreifen, weil sie sich grundsätzlich auf das Tätigwerden der Klägerin als Hausmeisterin verlassen durfte (vgl. OLG Düsseldorf, r+s 1990, 199, 200).
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