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   OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87   

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OLG Hamm, 18.05.1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,4298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.05.1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,4298)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87 (https://dejure.org/1988,4298)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Tübingen, 26.05.2023 - 4 O 193/21

    Leistungen aus einem Cyber-Versicherungsvertrag wegen eines

    Der Anwendungsbereich des § 81 Abs. 2 VVG ist dann nicht eröffnet, wenn die betreffende Gefahrenlage bereits bei Vertragsschluss bestand und bereits Grundlage der Risikoprüfung des Versicherers war bzw. hätte sein können (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87, Rn. 39, juris, zu § 61 VVG a.F.; Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 81 Rn. 15; BeckOK VVG/Klimke, 18. Ed. 1.2.2023, VVG § 81 Rn. 9; ähnlich BGH NJW 1965, 156, 157).

    Zu einer Abänderung, insbesondere Verbesserung der bei Vertragsschluss bestehenden Risikolage ist der Versicherungsnehmer nämlich nicht verpflichtet (OLG Hamm, Urteil vom 18. Mai 1988 - 20 U 232/87, Rn. 39, juris, zu § 61 VVG a.F.).

  • OLG Celle, 09.08.2007 - 8 U 62/07

    Rückforderung einer geleisteten Versicherungssumme wegen fehlendem Rechtsgrund;

    Der in der Kfz-Haftpflichtversicherung entwickelte Gedanke, dass eine Abweichung vom vertraglich vorausgesetzten Soll-Sicherheitsstandard unter §§ 23 ff. VVG, nicht aber unter §§ 16 ff. VVG zu erfassen ist (Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 4, 5), erscheint grundsätzlich auch für die Kfz-Kaskoversicherung übertragbar, jedenfalls soweit keine besondere individuelle Risikoprüfung erfolgt ist, sondern in der üblichen Weise das Kaskorisiko mit dem Haftpflichtrisiko in einem Abschlussvorgang mit versichert wurde (OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234: Gefahrerhöhung bei einem seit Erwerb des Pkw dauerhaft hinter dem Armaturenbrett versteckten Fahrzeugschlüssel; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

    g) Die Vorschriften der Gefahrerhöhung gemäß §§ 23 ff. VVG sind neben § 61 VVG anwendbar (vgl. auch OLG Koblenz VersR 1998, 233, 234; OLG Köln RuS 1989, 160; Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., §§ 23 - 25 Rdz. 55; Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 23 Rdz. 45 m. w. N.; a. A. OLG Hamm RuS 1990, 361 für die Gebäudeversicherung).

  • BGH, 18.10.2000 - IV ZR 100/99

    Versicherung fremden Interesses in der Gebäudeversicherung

    Demgemäß ist insoweit nicht entscheidend, ob dem Versicherer bekannt war, daß ein Dritter Träger des versicherten Interesses war, der Versicherer etwa den Versicherungsnehmer als Eigentümer ansah (vgl. Prölss, aaO § 80 Rdn. 4), oder ob sich der Versicherungsnehmer bei Vertragsschluß für den Eigentümer hielt (Römer in Römer/Langheid, VVG § 80 Rdn. 6) oder sich als solcher bezeichnet hat (OLG Hamm, r + s 1990, 386).
  • KG, 08.04.2003 - 6 U 89/02

    Leistungsfreiheit der Wohngebäudeversicherung: Grob fahrlässige Verletzung der

    Das Zeugnis des Architekten und der Handwerker genügt nicht, weil diese Zeugen nicht neutral sind, da sie im Auftrag der Klägerin mit der Angelegenheit befasst gewesen sind und möglicherweise durch eigene Interessen (Erwartung weiterer Aufträge; Befürchtung eines Regresses bei zu weitgehendem Ersatz der Rohre) beeinflusst sind (i. d. S.: LG Berlin, r + s 1990, 425; zustimmend: Baumgärtel/Prölss, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, Bd. 5, § 6 Rn. 16 Fn. 38; Schwintowski in Berliner Kommentar, VVG, § 6 Rn. 144 f.; Dietz, Wohngebäudeversicherung, 2. Aufl., S. 446; a. M.: Römer/Langheid, VVG, 2. Aufl., § 6 Rn. 48).
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   OLG Hamburg, 16.08.1990 - 8 W 207/90   

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https://dejure.org/1990,7263
OLG Hamburg, 16.08.1990 - 8 W 207/90 (https://dejure.org/1990,7263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16.08.1990 - 8 W 207/90 (https://dejure.org/1990,7263)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 16. August 1990 - 8 W 207/90 (https://dejure.org/1990,7263)
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  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 361 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Der vorliegende Sachverhalt nötigt nicht zur Entscheidung der umstrittenen Frage, ob für die Annahme der Prozeßbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (vgl. OLG Frankfurt, OLGR 2000, 11 f.; OLG Hamburg, MDR 1992, 194 f.), ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg, JurBüro 1988, 761 f.; JurBüro 1990, 1468, 1469; JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm, OLGR 1994, 142 f.; Musielak/Wolst, ZPO 3. Auflage, § 91 Rn. 59; ablehnend Mümmler, JurBüro 1988, 762) oder ob ein langer zeitlicher Zwischenraum sogar als ein Indiz für fehlenden sachlichen Zusammenhang (vgl. OLG München, JurBüro 1992, 172 f.) zu werten ist.
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 16/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual beauftragten Sachverständigen

    b) Der erkennende Senat hat bisher die umstrittene Frage offen gelassen, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 11 f.; OLG Hamburg MDR 1992, 194 f.), ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1988, 761 f.; JurBüro 1990, 1468, 1469; JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm OLGR 1994, 142 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 5. Aufl., § 91 Rn. 59; ablehnend Mümmler JurBüro 1988, 762) oder ein langer zeitlicher Zwischenraum sogar ein Indiz für das Fehlen eines sachlichen Zusammenhangs (vgl. OLG München JurBüro 1992, 172 f.; OLG Koblenz VersR 2007, 1100, 1101) ist.
  • BGH, 18.11.2008 - VI ZB 24/08

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines vorprozessual durch eine

    Der Senat hat bisher die umstrittene Frage offen gelassen, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (vgl. OLG Frankfurt/Main OLGR 2000, 11 f.; OLG Hamburg MDR 1992, 194 f.), ob zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (vgl. OLG Hamburg JurBüro 1988, 761 f.; JurBüro 1990, 1468, 1469; JurBüro 1991, 1105, 1106; OLG Hamm OLGR 1994, 142 f.; Musielak/Wolst, ZPO, 6. Aufl., § 91 Rn. 59; ablehnend Mümmler JurBüro 1988, 761 f.), oder ein langer zeitlicher Zwischenraum sogar ein Indiz für das Fehlen eines sachlichen Zusammenhangs (vgl. OLG München JurBüro 1992, 172 f.; OLG Koblenz VersR 2007, 1100, 1101) ist.
  • OLG Zweibrücken, 29.01.2004 - 4 W 6/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens

    Umstritten ist, ob für die Annahme der Prozessbezogenheit schon ein sachlicher Zusammenhang zwischen Gutachten und Rechtsstreit ausreichend ist (OLG Hamburg, MDR 1992, 194 f), zusätzlich ein enger zeitlicher Zusammenhang erforderlich ist (OLG Hamburg, JurBüro 1990, 1468; 1991, 1105) oder ob ein langer zeitlicher Zwischenraum sogar als ein Indiz für fehlenden sachlichen Zusammenhang zu werten ist (vgl. OLG München MDR 1992, 415; zu allem BGH aaO m.w.N.).
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   OLG Frankfurt, 14.04.1988 - 3 U 24/87   

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https://dejure.org/1988,5272
OLG Frankfurt, 14.04.1988 - 3 U 24/87 (https://dejure.org/1988,5272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.04.1988 - 3 U 24/87 (https://dejure.org/1988,5272)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. April 1988 - 3 U 24/87 (https://dejure.org/1988,5272)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 361
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistungen aus einer Kfz-Vollkaskoversicherung Alkoholisierter Fahrer Darlegung

    Dass auch verkehrstüchtige Kraftfahrer bisweilen auf unsicherem bzw. nassem Straßenbelag verunglücken und/oder wegen unangepasst überhöhten Tempos aus einer Kurve getragen werden, stellt die Kausalität des Alkohols nicht in Frage (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. April 1988 - 3 U 24/87 -, juris); vielmehr ist nach den Umständen davon auszugehen, dass die Klägerin ohne ihren vorherigen Alkoholgenuss allgemein vorsichtiger gefahren wäre und den Unfall dann auch unter dieser Prämisse vermieden hätte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. September 2004 - 4 U 38/04, VersR 2005, 1233).
  • OLG Oldenburg, 30.08.2005 - 3 W 35/05

    Bereicherungsklage; Rückforderung; Vorauszahlung

    Es ist zwar anerkannt, dass sich der Versicherer nicht auf den Ablauf der Frist des § 12 Abs. 3 VVG berufen kann, wenn er zunächst Leistungen erbringt, diese später aber wieder zurückfordert (Prölss/Martin, VVG, 27. Auflage, § 12 Rz. 54; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 87; Versicherungsrechts-Handbuch/Schlegelmilch, § 21 Rz. 189), denn in diesem Fall geht es nicht (mehr) um einen vom Versicherungsnehmer gegen den Versicherer geltend gemachten Anspruch auf Leistung, sondern um den Bereicherungsanspruch des Versicherers aus § 812 BGB gegen den Versicherungsnehmer, auf den § 12 VVG keine Anwendung findet (OLG Frankfurt RuS 1990, 361; OLG Hamm VersR 1994, 1169; Römer/Langheid, VVG, 2. Auflage, § 12 Rz. 38).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Dass auch verkehrstüchtige Kraftfahrer bisweilen auf unsicherem Straßenbelag verunglücken und/oder wegen unangepasst überhöhten Tempos aus einer Kurve getragen werden, stellt die Kausalität des Alkohols nicht in Frage (vgl. OLG Frankfurt, RuS 1991, 107); vielmehr ist nach den Umständen davon auszugehen, dass die Klägerin ohne ihren vorherigen Alkoholgenuss allgemein vorsichtiger gefahren wäre und den Unfall dann auch unter dieser Prämisse vermieden hätte (vgl. OLG Naumburg, VersR 2005, 1233; Grimm/Kloth, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2015 Rn. 32).
  • OLG Hamm, 08.10.1993 - 20 U 339/92

    Anspruch auf Rückzahlung einer Kaskoentschädigung ; Vorliegen der Verletzung

    Ein Versicherungsnehmer kann daher nicht auf den Weg der negativen Feststellungsklage verwiesen werden, um einem Rückzahlungsbegehren des Versicherers, das der Kläger im Streitfall im Schreiben vom 15.03.1990 nicht einmal erhoben hatte, zu entgehen (vgl. ebenso OLG Frankfurt in r + s 1990, 361; vgl. auch Bruck-Möller VVG, 8. Aufl., § 12 Anm. 23; Prölss in Prölss-Martin, 25. Aufl., § 12 VVG Anm. 8 e).
  • OLG Brandenburg, 27.05.2008 - 12 W 16/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Rückzahlung von Versicherungsleistungen

    Diese Leistungsfreiheit konnte sich aber nur auf künftig noch zu erhebende Ansprüche beziehen, während die Ausschlussfrist des § 12 Abs. 3 VVG nicht vom Versicherer erhobene Rückzahlungsansprüche erfasst (vgl. OLG Hamm VersR 1994, 1169; OLG Frankfurt r+s 1990, 361; LG München II r+s 1978, 45).
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   OLG Düsseldorf, 06.03.1990 - 4 U 112/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8632
OLG Düsseldorf, 06.03.1990 - 4 U 112/89 (https://dejure.org/1990,8632)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.1990 - 4 U 112/89 (https://dejure.org/1990,8632)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 1990 - 4 U 112/89 (https://dejure.org/1990,8632)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 3; VVG § 22; BGB § 123; BGB § 142
    Verschweigen einer eidesstattlichen Versicherung als Anfechtungsgrund

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Frist; Gericht; Prozeßkostenhilfe; Eidesstattliche Versicherung; Arglist; Täuschung; Anfechtung

Papierfundstellen

  • VersR 1991, 49
  • r+s 1990, 361
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   LG Aachen, 20.09.1990 - 6 S 17/90   

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https://dejure.org/1990,17752
LG Aachen, 20.09.1990 - 6 S 17/90 (https://dejure.org/1990,17752)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.09.1990 - 6 S 17/90 (https://dejure.org/1990,17752)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. September 1990 - 6 S 17/90 (https://dejure.org/1990,17752)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • r+s 1990, 361
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