Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 20.06.1991 - 12 U 37/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1992, 2494 (Ls.)
- NZV 1992, 321
- r+s 1991, 332
Wird zitiert von ... (5)
- LG Düsseldorf, 10.08.2005 - 11 O 100/05
Vollkaskoversicherer wird leistungsfrei bei Herbeiführung eines Unfalls durch den …
Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321;… Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).
- LG Düsseldorf, 26.01.2007 - 11 O 100/05
Vollkasko - 1,14 Promille kostet Kaskoschutz
Es ist ausgeschlossen, dass ein alkoholisierter Kraftfahrer mit einem höheren Wert als 1, 1 Promille selbst bei besonderer Fahrbefähigung oder Alkoholverträglichkeit noch in der Lage ist, sein Fahrzeug in einer den alltäglichen Anforderungen des Straßenverkehrs genügenden Weise zu beherrschen (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321;… Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl. 2004, § 12 AKB Rn. 102).Für den Kausalzusammenhang zwischen der alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit und dem Unfall spricht der Beweis des ersten Anscheins (vgl. BGH VersR 1991, 1367; OLG Düsseldorf RuS 2000, 445; OLG Karlsruhe NZV 1992, 321;… Prölss/Martin, aaO., § 12 AKB Rn. 102).
- LG Berlin, 09.01.2013 - 42 O 397/11
Obliegenheitsverletzung durch Zurücklassen des Fahrzeugschlüssels in einer …
Der subjektive Risikoausschluss des § 61 VVG a.F. betrifft mithin ein Verhalten, bei dem sich schon bei einfachen und nahe liegenden Überlegungen die erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit und die Notwendigkeit, ein anderes als das geübte Verhalten in Betracht zu ziehen, aufdrängt (OLG Hamm, r+s 1991, S. 332). - OLG Oldenburg, 28.02.1996 - 2 U 304/95
Grobe Fahrlässigkeit bei Abhandenkommen des Fahrzeugs und nachfolgendem Unfall; …
Als grob fahrlässig ist ein den Eintritt des Versicherungsfalls förderndes Verhalten dann zu werten, wenn sich schon bei einfachen und nahe liegenden Überlegungen die erhöhte Schadenwahrscheinlichkeit und die Notwendigkeit, ein anderes als das geübte Verhalten in Betracht zu ziehen, aufdrängt (OLG Hamm r + s 1991, 332). - AG Düsseldorf, 31.08.2009 - 231 C 14645/08
Grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles durch mangelnde …
Der subjektive Risikoausschluss des § 61 VVG a.F. betrifft mithin ein Verhalten, bei dem sich schon bei einfachen und naheliegenden Überlegungen die erhöhte Schadenswahrscheinlichkeit und die Notwendigkeit, ein anderes als das geübte Verhalten in Betracht zu ziehen, aufdrängt (OLG Hamm, r+s 1991, S. 332).