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   OLG Köln, 12.03.1992 - 5 U 145/91   

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https://dejure.org/1992,13404
OLG Köln, 12.03.1992 - 5 U 145/91 (https://dejure.org/1992,13404)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1992 - 5 U 145/91 (https://dejure.org/1992,13404)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1992 - 5 U 145/91 (https://dejure.org/1992,13404)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Aufklärungspflicht des VV, Ausschluss der Vertrauenshaftung durch Eigenverschulden

Papierfundstellen

  • r+s 1992, 220
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 13.09.2007 - 8 U 29/07

    Anspruch eines Arbeitnehmers als Versicherter gegen einen Versicherer aus einer

    Die Falschauskunft kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161; OLG Nürnberg r+s 1999, 165; OLG Köln r+s 1992, 220, 221; 1991, 113, 114; OLG Koblenz VersR 1980, 915; Römer/Langheid, a. a. O., Rdnr. 40).
  • OLG Celle, 26.02.2009 - 8 U 150/08

    Auslegung einer Erwerbsunfähigkeitsklausel in der Berufsunfähigkeitsversicherung

    Sie kann ferner auch in einem Unterlassen bestehen, wenn der Agent die für ihn erkennbaren unzutreffenden Vorstellungen des Versicherungsnehmers erkennt, ohne diesen zu widersprechen und den Versicherungsnehmer zutreffend aufzuklären (OLG Stuttgart VersR 2004, 1161. OLG Nürnberg r+s 1999, 165. OLG Köln r+s 1992, 220, 221.1991, 113, 114. OLG Koblenz VersR 1980, 915).
  • OLG Düsseldorf, 29.02.2000 - 4 U 47/99

    Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeitsschutz - arglistige Täuschung durch

    Abgesehen davon, daß der Zeuge T bei seiner Vernehmung bekundet hat, der Abschluß der Zusatzversicherung sei im November 1995 vom Kläger aus wirtschaftlichen Gründen zurückgestellt worden, und nichts dafür spricht, daß der Zeuge, der für von ihm vermittelte Verträge Provision erhält, ein Interesse am Abschluß eines Vertrages mit geringerer Versicherungssumme oder ohne Zusatzversicherung gehabt haben könnte, muß sowohl ein auf das Erfüllungsinteresse als auch ein auf das negative Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsschluß ausscheiden, weil der Kläger dem Versicherungsantrag und dem Versicherungsschein unschwer hätte entnehmen können, ob der Vertrag das Risiko der Berufsunfähigkeit einschloß oder nicht (vgl. dazu OLG Köln r + s 1992, 220, 221; 1993; 1385 f.; Langheid § 43 Rn. 18).
  • OLG Köln, 12.05.1995 - 9 U 233/94

    Übertragung des Versicherungsvertrags mit Übertragung des versicherten Objekts

    In einer solchen Situation - bei erkennbar falschen Vorstellungen des Versicherungsnehmers in einer versicherungsrelevanten Frage - mag ein Versicherer zwar wohl zu einem Hinweis verpflichtet sein (vgl. OLG Hamm in VersR 1992 S. 50): Wenn er erkennt, daß sich der Versicherungsnehmer verschätzt hat, muß er ihn darauf hinweisen; anderenfalls haftet er aus den Grundsätzen einer gewohnheitsrechtlichen Vertrauenshaftung (vgl. OLG Hamm in r + s 1991 S. 3112 und OLG Köln in r + s 1992 S. 220).
  • OLG München, 27.05.2009 - 14 U 24/09
    Aus OLG Köln r+s 1992, 220 ergibt sich nichts anderes.
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