Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 19.04.1994

Rechtsprechung
   BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92   

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https://dejure.org/1994,8190
BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92 (https://dejure.org/1994,8190)
BGH, Entscheidung vom 20.04.1994 - IV ZR 232/92 (https://dejure.org/1994,8190)
BGH, Entscheidung vom 20. April 1994 - IV ZR 232/92 (https://dejure.org/1994,8190)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zugunsten des Versicherungsnehmers zulässige Abkürzung der Rücktrittsfrist von der Lebensversicherung und Unfallversicherung als von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist - Beweislast der Verfristung des Rücktritts von einer Lebensversicherung seitens des ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 20; VVG § 21; VVG § 163; VVG § 178
    Beweislast des VN für die Verfristung des Rücktrittsrechts des Versicherers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 20; VVG § 21; VVG § 163; VVG § 178
    Zugunsten des Versicherungsnehmers zulässige Abkürzung der Rücktrittsfrist von der Lebensversicherung und Unfallversicherung als von Amts wegen zu beachtende Ausschlussfrist; Beweislast der Verfristung des Rücktritts von einer Lebensversicherung seitens des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1994, 1054
  • r+s 1994, 401
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.05.1980 - IVa ZR 6/80

    Wirksamkeit des Rücktritts eines Lebensversicherers vom Versicherungsvertrag -

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92
    Dessen auf diese Weise erlangtes Wissen muß sich die Beklagte als eigenes zurechnen lassen (s. dazu schon Senatsurteil vom 29. Mai 1980 - IVa ZR 6/80 - VersR 1980, 762 unter II 1 a.E.).
  • BGH, 21.11.1989 - IVa ZR 269/88

    Verletzung der Anzeigeobliegenheit durch den Versicherungsnehmer beim Ausfüllen

    Auszug aus BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92
    Sie kann dann auch eine Verletzung der Anzeigeobliegenheit bei Erstellung des ärztlichen Zeugnisses nur noch derart beweisen, daß sie zur Überzeugung des Tatrichters die substantiierten Behauptungen des Klägers widerlegt (s. dazu Senatsurteil vom 21. November 1989 - IVa ZR 269/88 - VersR 1990, 77).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 37/92

    Rücktritt vom Vertrag über Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - Verletzung der

    Bei Abschluß eines solchen Änderungsvertrages sind die §§ 16ff. VVG nicht anwendbar (Senatsurteil vom 9. Dezember 1992 - IV ZR 232/92 - VersR 1993, 213 [BGH 09.12.1992 - VI ZR 232/91]).
  • OLG Stuttgart, 11.07.2002 - 7 U 31/01

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Auslegung einer individuellen

    Der Kläger war nach seinen Angaben gegenüber der Beklagten beschwerdefrei (GA 240, BE 3, vgl. BGH, Urteil vom 20. April 1994 - IV ZR 232/92, VersR 1994, 1054).
  • OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00

    Versicherungsrecht - Anzeigepflicht - Vorhofflimmern in ärztlicher Selbstdiagnose

    Wenn - was zugunsten des VN zulässig ist - (§ 178 I S. 1 VVG) diese Frist bedingungsgemäß gekürzt worden sein sollte, ist dies vom Gericht zwar auch von Amts wegen zu beachten (BGH r+s 1994, 401).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,3215
OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94 (https://dejure.org/1994,3215)
OLG Köln, Entscheidung vom 19.04.1994 - 9 U 141/94 (https://dejure.org/1994,3215)
OLG Köln, Entscheidung vom 19. April 1994 - 9 U 141/94 (https://dejure.org/1994,3215)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorübergehende Nutzung eines Fahrzeuges; Repräsentant des Versicherungsnehmers; Täuschung über wertbildende Faktoren; Relevante Obliegenheitsverletzung; Laufleistung des Fahrzeugs; Grenze von 100.000 km

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 1994, 401
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.1984 - IVa ZR 33/83

    Leistungsfreiheit des Fahrzeugversicherers

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
    Diese erleichterte Beweisführung wäre der Klägerin nur dann zu verwehren, wenn der Beklagte Tatsachen dargelegt und bewiesen hätte, die eine erhebliche Wahrscheinlichkeit für die Vortäuschung eines Versicherungsfalles nahelegten (vgl. etwa BGH NJW 1985, 917, 918; 919, 920; Stiefel/Hofmann a.a.O.).
  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
    Gegenteiliges ergibt sich nicht etwa aus der vom Beklagten in Bezug genommenen Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 21.04.1993 (r + s 1993, 321 ff.).
  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Köln, 19.04.1994 - 9 U 141/94
    Insofern unterscheidet sich der hier zu beurteilende Sachverhalt von jenem, der der Entscheidung OLG Köln - 5. Zivilsenat - VersR 1986, 1233 ff. zugrunde lag.
  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers

    Es sind aber nur solche Abweichungen der Kilometerleistung generell geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, die mehr als 10 % betragen (vgl. Senat r+s 1994, 401; 2001, 278; OLG Saarbrücken, r+s 2005, 322); denn es liegt auf der Hand, dass sich eine solche Kilometerdifferenz nicht nur marginal auf den Kaufpreis auswirkt.
  • OLG Köln, 27.01.1998 - 9 U 36/97

    Anspruch auf Entschädigung wegen eines Brandschadens an einem gestohlen Pkw;

    Bei einer Abweichung in dieser Größenordnung fehlt es aber an der für die folgenlose Obliegenheitsverletzung erforderlichen Relevanz und dem schweren Verschulden des Klägers (Senat r+s 1994, 401, 402).
  • OLG Köln, 11.02.2003 - 9 U 119/02

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers; Entwendung eines Oldtimers ; Angaben im

    Selbst wenn man wegen der "circa-Angabe" nach dem objektiven Erklärungswert zugunsten des Versicherungsnehmers von aufgerundet 29.000 Meilen ausgeht (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 1994, 401), so entspricht dies 46.669 Kilometern.
  • OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00
    Im übrigen würde es auch an einem schweren Verschulden des Versicherungsnehmers im Sinne der Relevanzrechtsprechung fehlen, weil die prozentuale Kilometerabweichung (160.000 zu 145.000 km) unter 10 % liegt und damit nicht so gravierend ist (vgl. Senat, r+s 1994, 401.).
  • OLG Köln, 24.07.2001 - 9 U 121/00
    In einem solchen Fall fehlt es jedenfalls an einem schweren Verschulden des Versicherungsnehmers im Sinne der Relevanzrechtsprechung, weil die prozentuale Kilometerabweichung unter 10 % liegt und damit relativ gering ist (vgl. Senat, r+s 1994, 401; r+s 2001, 278).
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