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   OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 95/94   

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https://dejure.org/1994,7180
OLG Hamm, 16.12.1994 - 20 U 95/94 (https://dejure.org/1994,7180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.1994 - 20 U 95/94 (https://dejure.org/1994,7180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 1994 - 20 U 95/94 (https://dejure.org/1994,7180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Insassen-Unfallversicherung: Verwertung einer nicht den Regeln des Bundesgesundheitsamtes entsprechenden Blutalkoholbestimmung; Mitursächlichkeit einer alkoholbedingten Fahruntüchtigkeit

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AUB 88 § 2 I
    Verwertbarkeit einer Einzelanalyse zur Blutalkoholbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Blutalkoholbestimmung; Bundesgesundheitsamt; Einzelanalyse; Mitursächlichkeit; Fahruntüchtigkeit; Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AUB 88 § 2 Nr. 1

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 949
  • r+s 1995, 238
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 25.09.2002 - IV ZR 212/01

    Anforderungen an die Blutalkoholmessung

    Schließlich wird eine nicht richtlinienkonforme BAK-Messung im Rahmen freier richterlicher Überzeugungsbildung dann als voll verwertbar angesehen, wenn das Gericht das Ergebnis einer Einzelanalyse unter Berücksichtigung der konkreten Umstände ihres Zustandekommens und unter Beachtung gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse zur BAK-Bestimmung ausreichend würdige und insbesondere mit sachverständiger Hilfe einen Sicherheitsabschlag bestimme, der den Unzulänglichkeiten der Messung ausreichend Rechnung trage (OLG Hamm r+s 1995, 238; vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 aaO unter I 2 e, wo die Frage der Verwertbarkeit von BAK-Bestimmungen auf der Basis zu weniger Einzeluntersuchungen aber offengelassen worden ist).
  • OLG Saarbrücken, 06.07.2022 - 5 U 92/21

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei Falschangaben in Schadensanzeige

    Wurde diesen Anforderungen - wie hier - nicht genügt, folgt daraus allerdings kein generelles Beweisverwertungsverbot für solche Einzelmesswerte, das den Tatrichter von vornherein zwänge, die Augen davor zu verschließen, dass - wenngleich auf statistisch zu schmaler Basis - Alkohol im Blut des Betroffenen nachgewiesen worden ist (BGH, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01, VersR 2002, 1413; zuvor auch Senat, Urteil vom 16. August 2000 - 5 U 721/99-49, ZfS 2000, 501; OLG Hamm, RuS 1995, 238; von BGH, Urteil vom 15. Juni 1988 - IVa ZR 8/87, VersR 1988, 950 insoweit noch offen gelassen).

    Im Regelfall wird es sich anbieten, danach zu fragen, in welcher Höhe und in welchem Umfang das zugrundeliegende Analyseverfahren Abweichungen erwarten lässt, um so eine statistisch abgesicherte Aussage über die Messgenauigkeit und den maximal erforderlichen Sicherheitsabschlag zu gewinnen (BGH, Urteil vom 25. September 2002 - IV ZR 212/01, VersR 2002, 1413; vgl. auch Senat, Urteil vom 16. August 2000 - 5 U 721/99-49, ZfS 2000, 501; OLG Hamm, RuS 1995, 238; Grimm/Kloth, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 24).

    Entsprechendes gilt für die seitens der Klägerin geäußerten Vorbehalte bezüglich einer etwaigen Verunreinigung der Blutprobe, insbesondere durch Desinfektionsmittel, für die der Sachverständige keine Anhaltspunkte gesehen hat, wie das Landgericht unter Verweis auf entsprechende Ausführungen korrekt festhält; hieran ist der Senat im zweiten Rechtszug gebunden, zumal diese Feststellungen auch im Einklang mit der ganz herrschenden Auffassung in der Rechtsprechung stehen, wonach die Verwendung alkoholbasierter Desinfektionsmittel in aller Regel keine Korrektur des festgestellten BAK-Wertes erfordert, weil dadurch bedingte (mögliche) Einwirkungen vernachlässigbar sind (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 514; RuS 1995, 238; OLG Frankfurt, RuS 2018, 488; Grimm/Kloth, a.a.O., Ziff. 5 AUB 2014 Rn. 25).

  • BGH, 03.07.2002 - IV ZR 205/01

    Bestimmung des Blutalkoholgehalts anhand von Leichenblut

    a) Allerdings geht es im Ansatz zutreffend davon aus, daß der Versicherer, der sich auf Leistungsfreiheit wegen unfallursächlicher alkoholbedingter Bewußtseinsstörung des Versicherungsnehmers beruft, der ihn treffenden Darlegungs- und Beweislast für die zunächst festzustellende Alkoholisierung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 24. Februar 1988 - IVa ZR 193/86 - VersR 1988, 733 unter 2) grundsätzlich genügt, wenn er sich auf einen im Ermittlungsverfahren festgestellten Blutalkoholkonzentrationswert beruft (vgl. dazu Grimm, Unfallversicherung 3. Aufl. § 2 AUB Rdn. 12; Knappmann, VersR 2000, 11, 14; OLG Hamm VersR 1995, 949).
  • VGH Bayern, 02.07.2013 - 11 CS 13.1064

    Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtvorlage eines Gutachtens; Anhaltspunkte für

    Die Verwendung von alkoholhaltigen Desinfektionsmitteln führt im Übrigen in der Regel nur zu einer Verfälschung der Messung, die im Bereich einer geringen Streubreite liegt (vgl. OLG Hamm, U.v. 16.12.1994 - 20 U 95/94 - Rn.34 unter Verweis auf einen Aufsatz von Hans Sachs "Die Beweiskraft von Blutalkoholergebnissen bei Abweichungen von den Richtlinien zur Blutentnahme und zur Bestimmung des Alkohols" in NJW 1987, 2915, 2916).
  • OLG Saarbrücken, 30.07.2014 - 5 U 1/14

    Versicherer muss für Schäden bei (alkoholisierten) "Auto-Tauziehen" aufkommen

    Ein Kraftfahrer ist bei einer Blutalkoholkonzentration von 1, 1 Promille absolut fahruntüchtig (Senat, Urt. v. 21.1.2009 - 5 U 249/08 - VersR 2009, 1109; OLG Hamm, zfs 1995, 308).
  • OLG Hamm, 15.01.1997 - 20 U 144/96

    Begriff der Bewußtseinsstörung in der Unfallversicherung

    Der Senat hat das für sachgerecht gehalten (r+s 1995, 238), da der Versicherer anders als die Staatsanwaltschaft eigene Ermittlungen und Feststellungen zur Höhe der Blutalkoholkonzentration nicht anstellen kann, sondern auf die Feststellung im Strafverfahren angewiesen ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 21.07.2009 - L 9 U 5580/07
    Ein darüber hinausgehendes generelles Beweisverwertungsverbot für solche Einzel Messwerte lässt sich - wenn Alkohol im Blut des Betroffenen nachgewiesen worden ist - rechtlich jedoch nicht begründen (vgl. BGH, Urt. vom 25.9.2002 - IV ZR 212/01; OLG Hamm, Urt. vom 16.12.1994 - 20 U 95/94 - in JURIS).
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