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   OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96   

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https://dejure.org/1996,3071
OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96 (https://dejure.org/1996,3071)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.1996 - 11 U 33/96 (https://dejure.org/1996,3071)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 1996 - 11 U 33/96 (https://dejure.org/1996,3071)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schriftliche Belehrung; Verschulden; Vorläufige Deckung; Versicherungsschein; Information; Rechtsfolge der Nichtzahlung

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 350
  • r+s 1996, 388
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 03.11.1992 - 4 U 285/91

    Deckungszusage; Kfz-Haftpflichtversicherung; Erstprämie; Deckungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96
    Schon vorher ist aber in ständiger Rechtsprechung der Grundsatz entwickelt worden, daß ein Verschulden des Versicherungsnehmers nur zu bejahen ist, wenn er richtig und vollständig informiert worden ist (vgl. Stiefel-Hofmann, Kraftfahrversicherung 16. Auflage § 1 AKB Rdn. 79 sowie OLG Hamm r + s 1991/183; OLG Oldenburg DAR 1992/29; OLG Hamm r + s 1992/362; OLG Schleswig r + s 1992/112; OLG Hamm r + s 1992/149; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993/411; OLG Köln r + s 1993/128; OLG Hamm r + s 1994/446; OLG Hamm r + s 1995/403).

    Die auf der Zweitschrift des Versicherungsscheins wiedergegebene, nach der Behauptung der Beklagten mit der auf der Erstschrift übereinstimmende Belehrung ist in zwei Punkten zu beanstanden: Es fehlt der Hinweis, daß bei unverschuldeter Fristüberschreitung die Nachholung der Zahlung geeignet ist, den Versicherungsschutz auch rückwirkend zu erhalten (vgl. hierzu OLG Hamm r + s 1991/183; OLG Schleswig r + s 1992/112; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993/411; OLG Köln r + s 1993/128; OLG Hamm r + s 1995/403).

  • BGH, 04.12.1974 - IV ZR 197/73

    Ablehnungschreiben - Falsche Adressierung - Anwenbarkeit des § 10 VVG

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96
    Zutreffend weist die Beklagte zu 1) darauf hin, daß sie sich gegenüber der Klägerin nicht darauf berufen kann, wenn sie im Verhältnis zum Beklagten zu 2) gemäß § 12 Abs. 3 VVG von ihrer Leistungspflicht frei sein sollte (vgl. BGHZ 65/1 = VersR 1975/874; BGH VersR 1975/365; 1976/873).
  • BGH, 04.12.1974 - IV ZR 208/72

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers gegenüber dem aus

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96
    Zutreffend weist die Beklagte zu 1) darauf hin, daß sie sich gegenüber der Klägerin nicht darauf berufen kann, wenn sie im Verhältnis zum Beklagten zu 2) gemäß § 12 Abs. 3 VVG von ihrer Leistungspflicht frei sein sollte (vgl. BGHZ 65/1 = VersR 1975/874; BGH VersR 1975/365; 1976/873).
  • BGH, 12.12.1975 - IV ZR 231/74

    Anspruch auf Schadensersatzleistungen bei Erhebung der Deckungsklage durch den

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.1996 - 11 U 33/96
    Zutreffend weist die Beklagte zu 1) darauf hin, daß sie sich gegenüber der Klägerin nicht darauf berufen kann, wenn sie im Verhältnis zum Beklagten zu 2) gemäß § 12 Abs. 3 VVG von ihrer Leistungspflicht frei sein sollte (vgl. BGHZ 65/1 = VersR 1975/874; BGH VersR 1975/365; 1976/873).
  • OLG Köln, 19.08.1997 - 9 U 222/96

    Geltendmachung eines Ersatzanspruchs gegen eine Kraftfahrzeugversicherung wegen

    Wegen der einschneidenden Rechtsfolge des rückwirkenden Wegfalls des Versicherungsschutzes ist eine Belehrung des Versicherungsnehmers darüber erforderlich, daß bei unverschuldeter Versäumung der Zahlungsfrist die Nachholung der Zahlung geeignet ist, den Versicherungsschutz auch rückwirkend zu erhalten (OLG Köln r+s 1996, 388, OLG Hamm r+s 1995, 403).
  • OLG Hamm, 29.01.1999 - 20 U 159/98

    Anforderungen an die Belehrung über den Verlust des Versicherungsschutzes bei

    Deshalb muß die Belehrung des Versicherers sich auch auf diesen Punkt erstrecken (ebenso OLG Köln r+s 1996, 388; OLG Schleswig r+s 1992, 112).
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