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   OLG Hamm, 17.09.1996 - 9 U 54/96   

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https://dejure.org/1996,6147
OLG Hamm, 17.09.1996 - 9 U 54/96 (https://dejure.org/1996,6147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17.09.1996 - 9 U 54/96 (https://dejure.org/1996,6147)
OLG Hamm, Entscheidung vom 17. September 1996 - 9 U 54/96 (https://dejure.org/1996,6147)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847; BGB § 823; BGB § 254 Abs. 1; BauO NW § 32
    Eingeschränkte Pflicht zur Sicherung einer 1912 errichteten Haustreppe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrssicherngspflicht; Treppe; Gefahrenquelle; Sicherheitserwartungen; Gebäudeteile; Sicherheitsstandard; Baupolizeiliche Regelungen; Indizierung; Sicherungsbedürftigkeit; Bauwerk; Unzumutbare Belastung; Gebäudeanpassung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823
    Verkehrssicherungspflicht des Hauseigentümers für Treppen in älteren Häusern

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 200
  • r+s 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Oldenburg, 01.09.2020 - 2 U 83/20

    Schadensersatzansprüche nach einem Sturz in einer Kirche; Gepräge der Art und des

    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe in einer Kirche, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).

    Das bedeutet z.B., dass auch bei alten Gebäuden eine standfeste Treppe und ausreichende Trittbreite erforderlich sind (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332) .

  • LG Bochum, 15.05.2009 - 4 O 476/08

    Notwendigkeit der Anwendung des erhöhten Maßstabes für öffentliche Gebäude i.R.d.

    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch einer Treppe, im allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332; OLG Koblenz, NJOZ 2002, 1960, 1961; LG Bremen, Urteil v. 25.04.2006, 8 O 1146/05).

    Das bedeutet, dass auch bei alten Gebäuden eine standfeste Treppe, bei einer Wendeltreppe das Vorhandensein eines Treppengeländers und ausreichende Trittbreite, so wie generell das Vorhandensein von ausreichenden Lichtquellen zur Schaffung guter Sichtverhältnisse erforderlich sind (OLG Hamm, r+s 1997, 331, 332).

  • OLG Naumburg, 05.04.2005 - 9 U 132/04

    Zu den Anforderungen der Verkehrssicherungspflicht bei besonderen Gefahrenquellen

    Entspricht die Treppe dem geltenden Bauordnungsrecht (abzustellen sein wird sogar auf das im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltende Bauordnungsrecht [OLG Hamm VersR 1997, 200, 201]; dass das Gebäude diesem Zustand nicht entspricht, wird ebenfalls von keiner Seite behauptet) sind weitergreifende Sicherungsmaßnahmen des Eigentümers grundsätzlich nicht veranlasst (OLG Koblenz VersR 2003, 338 [hier: zitiert nach juris]).
  • OLG Köln, 05.02.2010 - 19 U 179/09

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Einrichtung einer Zwischenebene auf dem

    Vielmehr muss er in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise nur diejenigen Gefahren ausräumen und/oder erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind, mit denen dieser nicht rechnen muss und auf die er sich nicht einzurichten vermag (vgl. BGH NJW 1989, 2808; OLG Hamm VersR 1997, 200; OLG Düsseldorf NJW 1995, 2172).
  • LG Memmingen, 22.02.2018 - 34 O 1063/17

    Verkehrssicherungspflichten bei einem jahrhundertealten Klostergebäude

    Da diese Erwartungen bei erkennbar alten Gebäuden und Gebäudeteilen, so auch der streitgegenständlichen Türschwelle, im Allgemeinen geringer sind als bei neueren Anlagen, muss sich dies auch bei der Bestimmung der Höhe der von den Verkehrssicherungspflichten jeweils zu gewährleistenden Sicherheitsstandards auswirken (OLG Hamm, Urteil vom 17.09.1996 - 9 U 54/96).
  • LG Essen, 02.11.2006 - 4 O 439/05
    Entspricht die Treppe den im Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes geltenden Bauordnungsrecht, sind weitere Sicherungsmaßnahmen der Eigentümer grundsätzlich nicht erforderlich (vgl. OLG Hamm v. 17.09.1996, AZ: 9 U 54/96; OLG Naumburg v. 05.04.2005, AZ: 9 U 132/04).
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