Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 29.05.1998

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 13 U 109/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,9578
OLG Karlsruhe, 22.04.1998 - 13 U 109/97 (https://dejure.org/1998,9578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.1998 - 13 U 109/97 (https://dejure.org/1998,9578)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 1998 - 13 U 109/97 (https://dejure.org/1998,9578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,9578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 12 Abs. 1
    Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG bei "Erfüllungsansprüchen" aus Verschulden bei Vertragsschluß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 477
  • r+s 1998, 430 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • BGH, 16.12.2009 - IV ZR 195/08

    Anspruch eines privat Krankenversicherten gegen einen Krankenversicherer auf

    (2) Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers aus culpa in contrahendo und aus der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers hat der Senat dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 Satz 1 VVG a.F. unterstellt, wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht (Senatsurteil vom 21. Januar 2004 - IV ZR 44/03 - VersR 2004, 361 unter II 1 c; ähnlich OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).
  • OLG Celle, 08.09.2009 - 8 U 46/09

    Anerkennung eines englischen Vergleichsplanverfahrens im Inland; Verjährung von

    Anerkannt ist jedenfalls, dass Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, sofern sie auf das positive Interesse gerichtet sind, in entsprechender Anwendung von § 12 Abs. 1 VVG a. F. verjähren (BGH, VersR 2004, 361. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477. AG BerlinWedding, VersR 1991, 779. Prölss/Martin, § 12 Rdnr. 6. Römer/Langheid, § 12 Rdnr. 4).
  • BGH, 21.01.2004 - IV ZR 44/03

    Verjährung von Ansprüchen des Versicherungsnehmers wegen vorvertraglichen

    c) Im hier zu entscheidenden Fall, bei dem vorvertragliches Verschulden des Versicherers zwar nicht das Zustandekommen des späteren Vertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht, gilt im Ergebnis nichts anderes (vgl. dazu auch OLG Karlsruhe, VersR 1999, 477).
  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 571/10

    Verjährung von Ansprüchen aus einem Lebensversicherungsvertrag; Schadensersatz im

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass grundsätzlich auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss den Regelungsbereich der genannten Vorschrift unterfallen können (BGH VersR 2004, 361; OLG Karlsruhe VersR 1999, 477; Prölss/Martin, VVG, § 12 a.F. Rn. 6).

    Dieser Normzweck muss in gleicher Weise Beachtung finden, wenn der Versicherungsnehmer Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss beansprucht, falls die Schadensersatzansprüche wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs treten sollen und sich insoweit als Ersatzwert des ursprünglich Vereinbarten erweisen (so schon OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

    Auch wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, besteht ein so enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zu dem angestrebten Vertrag, dass ein Anspruch aus Verletzung von Aufklärungspflichten den Geschädigten keine stärkere Rechtsstellung verschaffen kann als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch, der § 12 VVG a.F. unterfiele (siehe auch BGH VersR 2004, 361, OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

  • LG Aachen, 24.02.2012 - 9 O 374/11

    Rückzahlungsbegehren des Versicherungsnehmers von Versicherungsprämien einer

    Es entspricht der ganz herrschenden Meinung, dass grundsätzlich auch Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss den Regelungsbereich der genannten Vorschrift unterfallen können (BGH VersR 2004, 361;OLG Karlsruhe VersR 1999, 477; Prölss/Martin, VVG, § 12 a.F. Rn. 6).

    Dieser Normzweck muss in gleicher Weise Beachtung finden, wenn der Versicherungsnehmer Schadensersatz aus Verschulden bei Vertragsschluss beansprucht, falls die Schadensersatzansprüche wirtschaftlich an die Stelle des vertraglichen Erfüllungsanspruchs treten sollen und sich insoweit als Ersatzwert des ursprünglich Vereinbarten erweisen (so schon OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

    Auch wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt, besteht ein so enger rechtlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang zu dem angestrebten Vertrag, dass ein Anspruch aus Verletzung von Aufklärungspflichten den Geschädigten keine stärkere Rechtsstellung verschaffen kann als ein vertraglicher Erfüllungsanspruch, der § 12 VVG a.F. unterfiele (siehe auch BGH VersR 2004, 361, OLG Karlsruhe VersR 1999, 477).

  • OLG Hamm, 27.08.2003 - 20 U 12/03

    Umfang der Hypothekenhaftung; Sicherung von Ansprüchen aus Verschulden bei

    Will jedoch ein Versicherungsnehmer im Wege des Schadensersatzes gestellt werden, als sei ein wirksamer Versicherungsvertrag zustandegekommen, rechtfertigt es sich, für derartige Erfüllungsansprüche die Verjährungsvorschrift des § 12 Abs. 1 VVG anzuwenden (OLG Karlsruhe, VersR 99, 477).
  • LG München I, 20.09.2007 - 25 O 17025/06

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung

    Daher ist das Gericht der Ansicht, dass der vom Kläger geltend gemachte Anspruch seine Grundlage im Lebensversicherungsvertrag hat und § 12 VVG anwendbar ist (s. auch OLG Karlsruhe r + s 1998, 269 und BGH IV ZR 44/03: Ansprüche des Versicherungsnehmers auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo und der gewohnheitsrechtlichen Erfüllungshaftung des Versicherers unterliegen auch dann der Verjährungsfrist des § 12 Abs. 1 VVG , wenn ein vorvertragliches Verschulden des Versicherers oder seines Agenten zwar nicht das Zustandekommen des späteren Versicherungsvertrages verhindert, aber zu einem Vertrag geführt hat, der im Inhalt hinter den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zurückbleibt oder von ihnen abweicht).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 29.05.1998 - 10 U 430/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,17115
OLG Koblenz, 29.05.1998 - 10 U 430/97 (https://dejure.org/1998,17115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29.05.1998 - 10 U 430/97 (https://dejure.org/1998,17115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 29. Mai 1998 - 10 U 430/97 (https://dejure.org/1998,17115)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,17115) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • VersR (via Owlit)

    BGB § 117; BGB § 123; BGB § 146; BGB § 147; BGB § 242; VVG § 16; VVG § 22; MBKT 78 § 1 ; MBKT 78 § 2
    Wiederinkraftsetzung einer ruhenden Versicherung unter Vorbehalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 219
  • r+s 1998, 430
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...

  • OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18

    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag aufgrund

    Denn eben dieser Vorbehalt stand einem bereits abschließenden Zustandekommen des Versicherungsvertrages lediglich aufgrund des Einganges des Antrages des Klägers bei der Beklagten entgegen (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 29.05.1998, Az.: 10 U 430/97, - zitiert nach juris -, Rn. 4), während die unrichtigen Angaben zu einer Vorversicherung und früheren Schadensereignissen die Beklagte an vollumfänglichen Nachforschungen, zu denen insbesondere ein Datenabgleich mit anderen Versicherern gehören sollte, hinderte, um auf dieser Grundlage den erklärten Vorbehalt gegebenenfalls vor Ausstellung der (endgültigen) Versicherungspolice auszuüben.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht