Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 16.10.1998

Rechtsprechung
   BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97   

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https://dejure.org/1998,926
BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97 (https://dejure.org/1998,926)
BGH, Entscheidung vom 17.11.1998 - VI ZR 32/97 (https://dejure.org/1998,926)
BGH, Entscheidung vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 (https://dejure.org/1998,926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 852
    Kenntnis gem. § 852 BGB bei Klage gegen Arbeitgeber des Schädigers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 852
    Kenntnis des Geschädigten von der Person des Ersatzpflichtigen bei deliktischer Schadensersatzansprüche gegen den Arbeitgeber des Schädigers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 423
  • VersR 1999, 585
  • DB 1999, 633
  • BauR 1999, 263
  • r+s 1999, 102
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1996 - VI ZR 5/95

    Übergang des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Haftpflichtversicherer

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97
    a) Nach dem Wortlaut des § 852 Abs. 1 BGB setzt der Beginn der Verjährungsfrist die positive Kenntnis des Geschädigten von dem Schaden einschließlich des Schadenshergangs und des Schädigers voraus (Senatsurteil BGHZ 133, 192, 198).

    Eine solche Gleichstellung kommt, wie der erkennende Senat zuletzt in der in BGHZ 133, 192, 198 ff. abgedruckten Entscheidung dargelegt hat, in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 162 BGB nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte die Augen vor einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt, also nur in Fällen, in denen der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter es versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und letztlich die Berufung auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. auch Senatsurteil vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - NJW 1994, 3092, 3093 m.w.N.).

    Selbst wenn auf Klägerseite in diesem Tätigkeitsbericht der Zusatz "alle LVA" übersehen worden oder nicht auf E. bezogen worden sein sollte, könnte dies allenfalls den Vorwurf einer fahrlässigen Unkenntnis begründen, die unter den Umständen des Streitfalls nicht der grundsätzlich vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis gleichgestellt werden kann (vgl. Senatsurteil BGHZ 133, 192, 198).

  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 336/93

    Kenntnis durch Vernehmung des Geschädigten als Zeuge im Strafprozeß;

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97
    Eine solche Gleichstellung kommt, wie der erkennende Senat zuletzt in der in BGHZ 133, 192, 198 ff. abgedruckten Entscheidung dargelegt hat, in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 162 BGB nur dann in Betracht, wenn der Geschädigte die Augen vor einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt, also nur in Fällen, in denen der Geschädigte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter es versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und letztlich die Berufung auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. auch Senatsurteil vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - NJW 1994, 3092, 3093 m.w.N.).
  • BGH, 22.01.1991 - VI ZR 97/90

    Anforderungen an die Würdigung von Indizien

    Auszug aus BGH, 17.11.1998 - VI ZR 32/97
    Um dem Revisionsgericht diese Überprüfung zu ermöglichen, muß der Tatrichter die für seine Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegen (Senatsurteil vom 22. Januar 1991 - VI ZR 97/90 - NJW 1991, 1894, 1895).
  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Diese Rechtsprechung betrifft aber nur Fälle, in denen letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile BGHZ 133, 192, 198 ff.; 150, 94, 97 f.; vom 5. Februar 1985 - VI ZR 61/83 - VersR 1985, 367, 368 f.; vom 16. Mai 1989 - VI ZR 251/88 - a.a.O.; vom 6. Februar 1990 - VI ZR 75/89 - VersR 1990, 539; vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - a.a.O.; vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380; vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - VersR 1999, 585, 587; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504; vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - VersR 2001, 381, 382; vom 6. März 2001 - VI ZR 30/00 - a.a.O.; vom 8. Oktober 2002 - VI ZR 182/01 - VersR 2003, 75, 76 und vom 14. Oktober 2003 - VI ZR 379/02 - a.a.O.).
  • BGH, 06.03.2001 - VI ZR 30/00

    Kenntnis von der Person des Schädigers

    Der erkennende Senat hat jedoch stets mit Nachdruck darauf hingewiesen, daß selbst eine grob fahrlässige Unkenntnis der vom Gesetz geforderten positiven Kenntnis nicht gleichsteht; vielmehr betrifft diese Ausnahme vom Gebot der positiven Kenntnis nur Fälle, in denen es der Geschädigte versäumt hat, eine gleichsam auf der Hand liegende Kenntnismöglichkeit wahrzunehmen und letztlich das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (st. Rspr., vgl. z.B. BGHZ 133, 192, 198 f.; Senatsurteile vom 16. Dezember 1997 - VI ZR 408/96 - VersR 1998, 378, 380; vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - VersR 1999, 585, 587; vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504 und vom 12. Dezember 2000 - VI ZR 345/99 - ZIP 2001, 379, 380).
  • BGH, 30.09.2003 - XI ZR 232/02

    Mitverschulden des Kontoinhabers bei Schadensersatzansprüchen gegen die Bank

    Hiernach sind die für die Überzeugungsbildung des Tatrichters wesentlichen Gesichtspunkte darzulegen, um dem Revisionsgericht die Überprüfung zu ermöglichen, ob alle Umstände vollständig berücksichtigt sind und nicht gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze verstoßen worden ist (BGH, Urteile vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 424 und vom 7. März 2001 - X ZR 176/99, LM ZPO § 286 (A) Nr. 79).
  • BAG, 27.03.2018 - 4 AZR 151/15

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

    Um dem Revisionsgericht diese Überprüfung zu ermöglichen, muss der Tatrichter die für seine Überzeugungsbildung nach § 286 Abs. 1 Satz 2 ZPO wesentlichen Gesichtspunkte nachvollziehbar darlegen (BGH 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - zu II 1 a der Gründe mwN) .
  • BGH, 12.12.2000 - VI ZR 345/99

    Selbständige Prüfung der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen ein

    Dies gilt aber nur dann, wenn der Geschädigte die Augen vor einer sich aufdrängenden Kenntnis geradezu verschließt und es versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, so daß das Sichberufen auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten unter denselben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (vgl. Senatsurteile vom 20. September 1994 - VI ZR 336/93 - NJW 1994, 3092, 3093, vom 17. November 1998 - VI ZR 32/97 - VersR 1999, 585, 587 und vom 18. Januar 2000 - VI ZR 375/98 - VersR 2000, 503, 504).
  • OLG Koblenz, 26.10.2006 - 6 U 175/06

    Sittenwidrige Schädigung: Haftung des GmbH-Geschäftsführers auf Ersatz des

    Grobfahrlässige Unkenntnis steht dabei der positiven Kenntnis nicht gleich, wohl aber, wenn sich der Verletzte die Kenntnis in zumutbarer Weise ohne nennenswerte Mühe und Kosten beschaffen kann, sich mithin vor einer sich aufdrängenden Kennntnis missbräuchlich verschließt (BGH NJW 1990, 2808; 1999, 423; 2000, 953; 2001; 1721.) oder auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeiten nicht ausnützt (Palandt/Thomas; BGB 61. Aufl.; § 852 Rn. 4).
  • OLG Dresden, 09.08.2000 - 6 U 1030/00

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem Forderungsübergang

    Dies ist vielmehr in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 162 BGB nur dann der Fall, wenn der Geschädigte bzw. hier derjenige, auf den die Ansprüche übergegangen sind, die Augen vor einer sich aufdrängenden Kenntnis verschließt, also nur in den Fällen, in denen der Geschädigte es versäumt, eine gleichsam auf der Hand liegenden Erkenntnismöglichkeit wahrzunehmen, und letztendlich die Berufung auf die Unkenntnis als Förmelei erscheint, weil jeder andere in der Lage des Geschädigten bzw. desjenigen, auf den das Recht übergegangen ist, unter den selben konkreten Umständen die Kenntnis gehabt hätte (BGH, Urteil vom 24.09.1985, Az. VI ZR 101/84, VersR 1986, 163, 165; BGH, Urteil vom 17.11.1998, Az. VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 424 f.; BGH, Urteil vom 18.01.2000; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.11.1998, Az. 22 U 95/98, VersR 1999, 893, 894).
  • OLG Saarbrücken, 21.07.2009 - 4 U 649/07

    Umfang des Schadensersatzes wegen HWS-Schleudertrauma bei gesundheitlicher

    bb) Hat der Kläger jedoch vor Schluss des Jahres 2001 keine Kenntnis von der Person des Schädigers gehabt, so hätte die dreijährige Verjährungsfrist nach dem vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts geltenden Recht allenfalls dann begonnen, wenn sich der Kläger einer sich aufdrängenden Kenntnis in rechtsmissbräuchlicher Weise verschlossen hätte (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98, NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425; Palandt/Thomas, BGB, 60. Auflage, § 852 Rdnr. 4).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2009 - 24 U 28/09

    Zeitpunkt der Entstehung der Bürgschaftsforderung bei der Besicherung von

    Dabei wäre es ihr ein Leichtes gewesen, die eventuell neue Wohnanschrift des Beklagten entweder über das Einwohnermeldeamt in G. oder über die ihr bekannte Anschrift der Hauptschuldnerin bzw. über deren Insolvenzverwalter in Erfahrung zu bringen (vgl. BGH NJW 2001, 1721; NJW 2000, 953; NJW 1999, 423; NJW 1990, 2808).
  • OLG Saarbrücken, 17.06.2008 - 4 U 329/07

    Anforderungen an die Vermeidung des Vorwurfs der groben Fahrlässigkeit im

    Darüber hinaus stand es auf der Grundlage des alten Rechts der positiven Kenntnis des Gläubigers gleich, wenn der Gläubiger eine sich ihm ohne weiteres anbietende Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühen verursacht, nicht wahrnimmt und er vor einer sich aufdrängenden Kenntnis gewissermaßen die Augen verschließt (BGHZ 133, 192, 198; Urt. v. 18.1.2000 - VI ZR 375/98; NJW 2000, 953; Urt. v. 17.11.1998 - VI ZR 32/97, NJW 1999, 423, 425).
  • OLG Celle, 31.03.2011 - 8 U 154/10

    Bei fehlender Kenntnisnahme nicht eingetretener Renditeversprechen über einen

  • OLG Saarbrücken, 31.08.2010 - 4 U 550/09

    Verjährung von übergegangenen Ansprüchen aus unerlaubter Handlung; Maßgebliche

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 126/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern des Versicherungsmaklers im SKR-Modell

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 162/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • OLG Celle, 01.12.2011 - 8 U 50/11

    Verjährung von Ansprüchen wegen Falschberatung im Zusammenhang mit einer

  • OLG Hamm, 20.11.2007 - 4 U 98/07

    Vermittlung von Kapitalanlagen unter mit Provisionen

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 693/16

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 128/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • BAG, 20.06.2018 - 4 AZR 380/16

    Vertragsauslegung - Verweisung auf Tarifvertrag

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 8 U 151/11

    Berufung des in den Europlan eingebundenen Lebensversicherers auf die Einrede der

  • OLG Celle, 16.02.2012 - 8 U 172/11

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern eines

  • OLG Celle, 26.01.2012 - 8 U 186/11

    Zurechnung von Beratungsfehlern eines Versicherungsmaklers bei Vermittlung einer

  • OLG Hamm, 19.10.2006 - 4 U 36/06

    Haftung aus pVV wegen Verletzung der Auskunftspflicht des Anlageberaters bzw.

  • OLG Hamm, 14.08.2008 - 4 U 83/08

    Verjährungsbeginn von Ansprüchen aus fehlerhafter Anlageberatung bei grob

  • LG Düsseldorf, 28.11.2019 - 8 O 432/18
  • LG Dortmund, 15.02.2008 - 3 O 170/05
  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 799/04

    Badenia, CIC und unerlaubte Handlung

  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 159/05

    Badenia, CIC und unerlaubter Handlung, Vorprozess, Klage rechtzeitig, Zahlung

  • LG Dortmund, 30.03.2007 - 3 O 889/04

    Rechtliche Ausgestaltung eines erleichterten Berufens von Anlegern auf einen die

  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 180/05

    Badenia Haustürwiderruf Rückgewähr

  • LG Dortmund, 15.12.2006 - 3 O 149/05

    Badenia, CIC, Zahlung

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98   

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https://dejure.org/1998,3145
OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98 (https://dejure.org/1998,3145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.1998 - 20 U 88/98 (https://dejure.org/1998,3145)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 1998 - 20 U 88/98 (https://dejure.org/1998,3145)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1999, 544
  • r+s 1999, 102
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 11.06.1986 - 20 U 46/86
    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98
    Der Berufung ist zwar zuzugeben, daß bei einem heftigen Schlag ins Gesicht - wie ihn der Kläger unstreitig vorgenommen hat - der Schädiger nach der Lebenserfahrung regelmäßig erhebliche Gesichtsverletzungen, wie sie der Geschädigte im Streitfall erlitten hat, in Kauf nimmt (Senat r+s 1986, 305).
  • BGH, 17.06.1998 - IV ZR 163/97

    Begriff des Vorsatzes; Berücksichtigung starker Alkoholisierung

    Auszug aus OLG Hamm, 16.10.1998 - 20 U 88/98
    Gleichwohl gibt es hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß der Kläger die von ihm herbeigeführten Verletzungsfolgen nicht oder nicht in ihrem wesentlichen Umfang als möglich erkannt und für den Fall ihres Eintritts gewollt oder im Sinne bedingten Vorsatzes billigend in Kauf genommen hat (vgl. BGH VersR 1998, 1011 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 15.06.2005 - 13 U 63/05

    Ausschluss der Haftung des KFZ-Versicherers bei Vorsatz des Fahrers

    Die davon abweichende Auffassung des Landgerichts kann nicht darauf gestützt werden, daß bei der Prüfung, ob der Vorsatz des den Schaden Herbeiführenden auch die konkrete Verletzungsfolge umfasse, eine starke Alkoholisierung berücksichtigt werden müsse (BGH NJW-RR 1998, 1321; OLG Hamm r+s 1999, 102).
  • OLG Hamm, 11.01.2019 - 20 W 25/18

    Eintrittspflicht des privaten Haftpflichtversicherers bei Verletzungen eines

    Es bedarf aber stets einer tatrichterlichen Feststellung im konkreten Einzelfall, ob die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit in einem Maße beeinträchtigt war, dass sie die Fähigkeit des Versicherungsnehmers beeinträchtigte, die (möglichen) Folgen seines Tuns zu erkennen und zu billigen (BGH, Urteil vom 17.06.1998 - IV ZR 163/97, VersR 1998, 1011; ferner Senat, Urteil vom 16.10.1998 - 20 U 88/98, r+s 1999, 102).
  • OLG Düsseldorf, 25.05.1999 - 4 U 84/98

    Vorsätzliche Herbeiführung des Versicherungsfalls bei Körperverletzung

    Insbesondere wenn der Versicherungsnehmer stark unter Alkoholeinfluß steht, ist nicht in jedem Fall die billigende Inkaufnahme aller eingetretenen Verletzungsfolgen anzunehmen (OLG Hamm, r+s 1999, 102).
  • LG Ulm, 24.09.2003 - 10 O 30/03

    Rechtsstreit über das Ausscheiden eines Geschäftsführers aufgrund einer in einem

    Zudem sei im Verfahren vor dem Oberlandesgericht Stuttgart 20 U 88/98 mit Schriftsatz vom 17.11.1999 gegen den Beklagten Ziff. 1 Zwischenfeststellungsklage mit dem Antrag erhoben worden, dass dieser seit 31.12.1996 nicht mehr Geschäftsführer der Klägerin Ziff. 2 sei.
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