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   OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98   

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https://dejure.org/1999,2872
OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98 (https://dejure.org/1999,2872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1999 - 6 U 117/98 (https://dejure.org/1999,2872)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1999 - 6 U 117/98 (https://dejure.org/1999,2872)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnungsalternativen eines Geschädigten nach einem Verkehrsunfall; Schadensersatz aus Anlass eines Verkehrsunfalles; Grenzen eines Wiederbeschaffungsaufwands; Übernahme von Mietwagenkosten bei der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges; Schadensabwicklung auf ...

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1999, 297
  • r+s 1999, 241
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Bei Beschädigung eines Kfz kann der frühere Zustand nach der Auffassung des BGH (VersR 92, 61 und 64 = r+s 92, 15 und 16) nicht nur durch eine Reparatur, sondern auch durch eine Ersatzbeschaffung wiederhergestellt werden; es handelt sich um zwei verschiedene Formen der Naturalrestitution.

    Der BGH hat seine Auffassung, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich für die wirtschaftlich günstigere Abrechnungsalternative entscheiden (BGH, r+s 92, 122 = VersR 92, 457), durch die Grundsatzentscheidung vom 15.10.1991 (VersR 92, 61 = r+s 92, 16) nicht geändert; er hat zwar hier den Toleranzbereich, innerhalb dessen der Geschädigte sich noch zur Reparatur zum Zwecke der Weiterbenutzung entschließen darf, nach oben erweitert, indem er den Restwert aus der Vergleichsrechnung herausgenommen hat.

  • OLG Hamm, 22.04.1993 - 6 U 259/92

    Totalschaden-Abrechung; Einbeziehung eines Restwertangebotes; Wertermittlung

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r+s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r+s 98, 64; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 162 = VersR 1996, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95).
  • OLG Hamm, 10.06.1997 - 9 U 56/97

    Kfz-Reparaturkosten-Abrechnung auf Gutachtenbasis statt Abrechnung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Teilweise wird vertreten, die Obergrenze, bis zu der der Geschädigte ohne Rücksicht auf seine tatsächlichen Dispositionen auf der Basis der (geschätzten oder der tatsächlichen) Reparaturkosten abrechnen könne, werde nicht durch den Wiederbeschaffungsaufwand, sondern durch den Wiederbeschaffungswert gezogen (so Röttgering, zfs 95, 441, 441; AG Limburg, zfs 99, 15 mit zustimmender Anmerkung Diehl; so auch der 9. Zivilsenat des OLG Hamm in NZV 97, 441 = zfs 97, 371 = OLGR 97, 242, allerdings in einem nicht tragenden Teil der Entscheidungsgründe).
  • OLG Frankfurt, 08.06.1995 - 3 U 119/94
    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r+s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r+s 98, 64; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 162 = VersR 1996, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95).
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten;

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Der BGH hat seine Auffassung, der Geschädigte müsse sich grundsätzlich für die wirtschaftlich günstigere Abrechnungsalternative entscheiden (BGH, r+s 92, 122 = VersR 92, 457), durch die Grundsatzentscheidung vom 15.10.1991 (VersR 92, 61 = r+s 92, 16) nicht geändert; er hat zwar hier den Toleranzbereich, innerhalb dessen der Geschädigte sich noch zur Reparatur zum Zwecke der Weiterbenutzung entschließen darf, nach oben erweitert, indem er den Restwert aus der Vergleichsrechnung herausgenommen hat.
  • OLG Schleswig, 14.05.1997 - 9 U 95/96

    Kein "Integritätszuschlag" bei selbst vorgenommener Billigreparatur

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1999 - 6 U 117/98
    Das entspricht auch zumindest der h.M. in der Rechtsprechung der Instanzgerichte (z.B. OLG Hamm, 6. Zivilsenat, r+s 93, 379 = NZV 93, 432 = DAR 94, 26; r+s 98, 64; OLG Hamm, 13. Zivilsenat, SP 96, 82; OLG Düsseldorf, r+s 1996, 162 = VersR 1996, 904 = NZV 96, 276; OLG Schleswig, VersR 99, 202; LG Gießen, DAR 96, 95).
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