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   OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97   

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OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97 (https://dejure.org/1998,16092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.08.1998 - 12 U 289/97 (https://dejure.org/1998,16092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. August 1998 - 12 U 289/97 (https://dejure.org/1998,16092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Deckungspflicht eines Versicherers aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag; Anspruch auf Schadensersatz wegen der Übernahme der Erschließungskosten; Haftung für ungehinderten Besitzübergang und Eigentumsübergang; Verpflichtung zum Verkauf oder Erwerb ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 158 n; ARB 75 § 1 Abs. 1; ARB 75 § 4 Abs. 1 r; ARB 75 § 17 Abs. 1
    Erstmalige Berufung auf mangelnde Erfolgsaussichten im Deckungsprozeß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1999, 613
  • r+s 1999, 70
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Zweibrücken, 15.01.1998 - 6 U 3/97

    Streit über einen Baulandumlegungsverfahren der Ortsgemeinde ; Auslegung der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Gegen die Ortsgemeinde S. und das Land führte der Kläger bereits eine Teilklage, für welche er von der Beklagten keinen Versicherungsschutz begehrt hat und mit der er im ersten Rechtszug durch Urteil des Landgerichts Landau vom 19.12.1996 - 2 O 721/96 - und im zweiten Rechtszug durch Urteil des OLG Zweibrücken vom 15.01.1998 - 6 U 3/97 - abgewiesen wurde.

    Für den Rechtsstreit, in welchem er die Ortsgemeinde S. und das Land im Wege einer Teilklage über 1.501 DM in Anspruch genommen habe (Landgericht Landau 2 O 721/95 und Oberlandesgericht Zweibrücken 6 U 3/97), begehre er keinen Versicherungsschutz, weshalb es insoweit an einer Obliegenheitsverletzung fehle.

    Eine Unterbrechnung der Verjährung durch die frühere Teilklage vor dem Landgericht Landau - 2 O 721/96 - und dem Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 U 3/97 - ist nicht eingetreten, da dadurch die Verjährung nur für den dort geltend gemachten Teilanspruch, nicht aber die restlichen Ansprüche, welche der Kläger nun geltend machen will, unterbrochen wurde.

    Der Kläger hat für die Teilklage, die er gegen die Ortsgemeinde S. und das Land vor dem Landgericht Landau - 2 O 721/96 - und dem Oberlandesgericht Zweibrücken - 6 U 3/97 - geführt hat, keinen Rechtsschutz beansprucht.

  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Der Versicherer kann sich auch hier, wenn er den Versicherungsschutz zunächst nur aus anderen Gründen abgelehnt hat, noch später und auch noch im Deckungsprozeß auf mangelnde Erfolgsaussichten berufen (so z.B. BGH VersR 1986, 132, 133; Prölss/Martin, a.a.O., § 17 ARB Anm. 2 a; einschränkend auch Harbauer, a.a.O., § 17 ARB Rdziff.

    Ein Stichentscheid kann auch noch im Deckungsprozeß herbeigeführt werden, wobei dem Versicherungsnehmer auf seinen Antrag dann durch eine entsprechende Verfahrensgestaltung Gelegenheit hierzu zu geben ist (BGH VersR 86, 132, 133).

    Als Risikoausschluß ist § 4 Abs. 1 r) ARB, worin dem Kläger zuzustimmen ist, nicht weiter auszudehen, als es seinem Sinn unter Beachtung seines wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise entspricht (BGH VersR 75, 1093; VersR 78, 58; VersR 86, 132).

  • OLG Hamm, 09.11.1990 - 20 U 215/89

    Fristwahrende Berufung; Leistungsfreiheit; Obliegenheitsverletzung; Deckung;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Der Gegenmeinung, daß dem Rechtsschutzversicherer die Berufung auf fehlende Erfolgsaussichten im Deckungsprozeß verwehrt wäre, wenn er auf diese nicht schon früher seine Leistungsverweigerung gestützt hat (so z.B. OLG Köln VersR 1989, 359, 361; OLG Hamm, VersR 91, 806, 807; r + s 1994, 141 und VersR 1994, 1226; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337), kann nicht gefolgt werden.

    Insbesondere ist es unzutreffend, daß dem Versicherungsnehmer dann, wenn sich ein Versicherer erst im Deckungsprozeß erstmals auf fehlende Erfolgsaussichten beruft, die Möglichkeit, einen Stichentscheid nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB herbeizuführen, genommen wäre, weil dieser im Deckungsprozeß nicht mehr nachgeholt werden könne (so z.B. OLG Hamm, VersR 91, 806, 807 und OLG Düsseldorf VersR 94, 1337, 1338).

  • OLG Düsseldorf, 18.01.1994 - 4 U 235/92

    Willenserklärungen ; Rechtshandlungen; Begründung von Rechtsverhältnissen;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Der Gegenmeinung, daß dem Rechtsschutzversicherer die Berufung auf fehlende Erfolgsaussichten im Deckungsprozeß verwehrt wäre, wenn er auf diese nicht schon früher seine Leistungsverweigerung gestützt hat (so z.B. OLG Köln VersR 1989, 359, 361; OLG Hamm, VersR 91, 806, 807; r + s 1994, 141 und VersR 1994, 1226; OLG Düsseldorf VersR 1994, 1337), kann nicht gefolgt werden.

    Insbesondere ist es unzutreffend, daß dem Versicherungsnehmer dann, wenn sich ein Versicherer erst im Deckungsprozeß erstmals auf fehlende Erfolgsaussichten beruft, die Möglichkeit, einen Stichentscheid nach § 17 Abs. 1 Satz 2 ARB herbeizuführen, genommen wäre, weil dieser im Deckungsprozeß nicht mehr nachgeholt werden könne (so z.B. OLG Hamm, VersR 91, 806, 807 und OLG Düsseldorf VersR 94, 1337, 1338).

  • BGH, 17.09.1975 - IV ZR 17/75

    Suchtklausel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Als Risikoausschluß ist § 4 Abs. 1 r) ARB, worin dem Kläger zuzustimmen ist, nicht weiter auszudehen, als es seinem Sinn unter Beachtung seines wirtschaftlichen Zwecks und der gewählten Ausdrucksweise entspricht (BGH VersR 75, 1093; VersR 78, 58; VersR 86, 132).

    Ausschlußklauseln, die einzelne, an sich nach Art des Versicherungsvertrags gedeckte Risiken ausschließen, verfolgen im allgemeinen den Zweck, schlecht überschaubare und berechenbare Risiken im Hinblick auf eine vernünftige, wirtschaftliche Prämienkalkulation, die von der Mehrheit der Versicherungsnehmer akzeptiert werden kann, vom Versicherungsschutz auszunehmen (BGH VersR 75, 1093).

  • BGH, 15.05.1997 - III ZR 204/96

    Haftung der Aufsichtsbehörde wegen Unterlassens des Einschreitens gegen einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Auch die Ansprüche, welche der Kläger gegen den Notar Sch. geltend machen will, stellen keine anderweitigen Ersatzansprüche nach § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB dar, denn das Vorstehende gilt auch im Falle einer konkurrierenden Amtshaftung nach § 839 Abs. 1 BGB und einer Notarhaftung nach § 19 Abs. 1 BNotO (BGH VersR 92, 1479, 1481 und VersR 97, 1144, 1148).
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55

    Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Maßgeblich ist also nicht die Schadensursache, sondern das Folgeereignis, nämlich das äußere Ereignis, das einen Schaden unmittelbar auslöst (so für die Haftpflichtversicherung BGH VersR 57, 499; für die Rechtsschutzversicherung: Harbauer, a.a.O., § 14 Rdziff. 11; Prölss/Martin, a.a.O., § 14 ARB Anm. 1).
  • BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82

    Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Es ist anerkannten Rechts, daß bei der Herbeiführung eines Schadens durch Beamte verschiedener Hoheitsträger die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht dazu führen darf, daß im Wege einer wechselseitigen Verweisung der Geschädigte letztlich keinen Anspruch geltend machen kann; in diesem Fall ist eine Gesamtschuldnerschaft nach § 840 Abs. 1 BGB die Folge (vgl. z.B. BGH VersR 84, 384, 385).
  • BGH, 17.10.1995 - VI ZR 246/94

    Anforderungen an die Kenntnis des Verletzten vom Schaden; Verjährung von

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Maßgeblich für die Frage, wann der Verletzte die erforderliche Kenntnis erhält, ist hierbei die Kenntnis von den anspruchsbegründenden Tatsachen; nicht notwendig ist dagegen deren zutreffende rechtliche Würdigung (BGH NJW 96, 117, 118).
  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 114/91

    Amtshaftung wegen Altlasten - Schutzbereich und Verjährung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 06.08.1998 - 12 U 289/97
    Allerdings ist in Fällen einer nur fahrlässigen Verletzung weitere Voraussetzung für den Beginn der Verjährungsfrist die Kenntnis des Geschädigten von dem Fehlen einer anderweitigen Ersatzmöglichkeit (BGHZ 121, 65, 71).
  • BGH, 22.05.1970 - IV ZR 1084/68

    Obliegenheitsverletzung - Vorsatz - Grobe Fahrlässigkeit - Unfallaufnahme -

  • BGH, 16.06.1982 - IVa ZR 270/80

    Rückwärtsversicherung - materieller Versicherungsbeginn

  • OLG Hamm, 04.02.1976 - 20 U 168/75
  • RG, 03.10.1932 - VI 157/32

    Bedarf es der Form des § 313 BGB., wenn sich nach Übereignung des Grundstücks der

  • AG Kaiserslautern, 17.12.1993 - 8 C 2722/93

    Reisegepäckversicherung; Gepäckdiebstahl; Obliegenheit des Versicherungsnehmers;

  • OLG Hamm, 22.10.1993 - 20 U 130/93

    Rechtschutzversicherer; Rechtsstreit; Ablehnung der Leistung; Risikoausschluß;

  • BGH, 06.11.1981 - V ZR 138/80

    Zur Beurkundungspflicht nachträglicher Kaufvertragsänderungen

  • BGH, 19.03.2003 - IV ZR 139/01

    Zum Deckungsschutz in der Rechtsschutzversicherung für die Schadensersatzklage

    Dies entspricht auch der ganz überwiegenden Meinung in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf VersR 2001, 233 unter II 2, OLG Hamm VersR 1999, 1362 unter II 2, OLG Köln r+s 1991, 419, 420 f., jeweils mit Hinweisen auf frühere Rechtsprechung; OLG Frankfurt VersR 1984, 857 unter II; a.A. OLG Karlsruhe VersR 1999, 613 unter I 1 b).
  • BGH, 20.07.2016 - IV ZR 245/15

    AVB Rechtsschutzversicherung

    (3) Die Ausschlussklausel verfolgt den - für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer erkennbaren - Zweck, die erfahrungsgemäß besonders kostenträchtigen und im Kostenrisiko schwer überschaubaren Streitigkeiten von der Versicherung auszunehmen, von denen nur ein regional begrenzter Kreis von Rechtsinhabern betroffen ist (vgl. Harbauer/Maier, Rechtsschutzversicherung 8. Aufl. § 3 ARB 2000 Rn. 161; OLG Karlsruhe r+s 1999, 70, 72 zu § 4 (1) r) ARB 1984), weil sich die aufgezählten hoheitlichen Maßnahmen oder Planungen nachteilig auf Grundstücke oder Rechte an Grundstücken auswirken (vgl. Looschelders in Looschelders/Paffenholz, ARB § 3 ARB 2010 Rn. 156; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl. § 37 Rn. 338).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 124/13

    Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für die Geltendmachung

    Allerdings wird teilweise angenommen, die Hinweispflicht entfalle, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Rechtsanwalt die Möglichkeit des Stichentscheids- bzw. Schiedsgutachterverfahrens kenne, weil ein Hinweis in diesem Fall gemessen am Sinn und Zweck des § 158n VVG a.F. (= § 128 VVG n.F.) eine nicht gerechtfertigte Förmlichkeit sei (so OLG Karlsruhe VersR 1999, 613, 614 f. und unter Berufung auf diese Entscheidung: MünchKomm-VVG/Richter, § 128 Rn. 24; HK-VVG/Münkel, 2. Aufl. § 128 Rn. 4; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 128 Rn. 6; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 448; vgl. auch Hillmer-Möbius in Schwintowski/Brömmelmeyer, 2. Aufl. § 128 Rn. 14, der die Pflicht nur in Einzelfällen entfallen lassen will, wenn die Kenntnis zweifelsfrei angenommen werden kann).
  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 58/13

    Rechtsschutzversicherung: Unwirksamkeit einer zum Nachteil des

    Allerdings wird teilweise angenommen, die Hinweispflicht entfalle, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Rechtsanwalt die Möglichkeit des Stichentscheids- bzw. Schiedsgutachterverfahrens kenne, weil ein Hinweis in diesem Fall gemessen am Sinn und Zweck des § 158n VVG a.F. (= § 128 VVG n.F.) eine nicht gerechtfertigte Förmlichkeit sei (so OLG Karlsruhe VersR 1999, 613, 614 f. und unter Berufung auf diese Entscheidung: MünchKomm-VVG/Richter, § 128 Rn. 24; HK-VVG/Münkel, 2. Aufl. § 128 Rn. 4; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 128 Rn. 6; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 448; vgl. auch Hillmer-Möbius in Schwintowski/Brömmelmeyer, 2. Aufl. § 128 Rn. 14, der die Pflicht nur in Einzelfällen entfallen lassen will, wenn die Kenntnis zweifelsfrei angenommen werden kann).
  • OLG Düsseldorf, 09.05.2000 - 4 U 148/99

    Vorvertraglichkeit von Schadensersatzforderungen in der Rechtsschutzversicherung

    Er wird davon ausgehen können, daß er - ohne den Ausschlußgrund - Rechtsschutz erhalten hätte (Senat a.a.O.; OLG Hamm a.a.O.; a.A. OLG Karlsruhe NversZ 1999, 232, 233).
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2005 - 4 U 164/04

    Anspruch auf Deckungsschutz für Zahlungsklage gegen Notar nach Vorlage eines

    Selbst wenn man der Ansicht folgt, dass es eines Hinweises auf die Möglichkeit nach § 17 II ARB 75 nicht bedarf, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Rechtsanwalt die Möglichkeit des Stichentscheids positiv kennt (so OLG Karlsruhe VersR 1999, 613; Prölss/Martin, VVG, 27.Aufl., § 158n VVG Rdnr.4) und unterstellt, dass eine solche positive Kenntnis auf Seiten der Klägervertreter schon vor dem 10.06.2003 gegeben war, da sie bereits am 22.07.2003 einen Stichentscheid angekündigt haben, führt das nicht zu einem der Beklagten günstigen Ergebnis.
  • OLG Celle, 29.03.2001 - 8 U 78/00

    Deckungspflicht einer Rechtsschutzversicherung bei einer beabsichtigten

    Die Gegenmeinung (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 613, 614) meint zwar, dass es sich bei dem Verstoß des Versicherers gegen § 17 Abs. 1 Satz 2 um eine Verletzung von Vertragspflichten handele, die grundsätzlich lediglich Schadensersatzansprüche nach sich ziehen könne.

    Die Anwendung des § 158 n Satz 3 VVG lässt sich auch nicht mit der Begründung verneinen, der Kläger sei anwaltlich vertreten gewesen, er habe also über seine Rechte nicht informiert werden müssen, sodass ein Hinweis eine 'nach dem Sinn und Zweck des § 158 n VVG nicht gerechtfertigte Förmlichkeit' gewesen wäre (so aber OLG Karlsruhe VersR 1999, 613, 614 f.).

  • BGH, 02.04.2014 - IV ZR 156/13

    Rechtsschutzversicherung: Kostendeckungsschutz für die Geltendmachung

    Allerdings wird teilweise angenommen, die Hinweispflicht entfalle, wenn der Versicherungsnehmer oder sein Rechtsanwalt die Möglichkeit des Stichentscheids- bzw. Schiedsgutachterverfahrens kenne, weil ein Hinweis in diesem Fall gemessen am Sinn und Zweck des § 158n VVG a.F. (= § 128 VVG n.F.) eine nicht gerechtfertigte Förmlichkeit sei (so OLG Karlsruhe VersR 1999, 613, 614 f. und unter Berufung auf diese Entscheidung: MünchKomm-VVG/Richter, § 128 Rn. 24; HK-VVG/Münkel, 2. Aufl. § 128 Rn. 4; Armbrüster in Prölss/Martin, VVG 28. Aufl. § 128 Rn. 6; Obarowski in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 2. Aufl. § 37 Rn. 448; vgl. auch Hillmer-Möbius in Schwintowski/Brömmelmeyer, 2. Aufl. § 128 Rn. 14, der die Pflicht nur in Einzelfällen entfallen lassen will, wenn die Kenntnis zweifelsfrei angenommen werden kann).
  • OLG Köln, 08.04.2008 - 9 U 122/07

    Rechtsschutzversicherung - VR muss bei Deckungsablehnung alle Ablehnungsgründe

    Die von der Beklagten insoweit angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe (VersR 1999, 613), nach der ein gesonderter Hinweis auf dieses Verfahren dann nicht erforderlich ist, wenn der Versicherungsnehmer bereits entsprechend unterrichtet ist und seine Rechte damit kennt, ist vorliegend nicht einschlägig.
  • OLG Köln, 30.11.2004 - 9 U 41/04

    Aussetzung eines Schadensersatzanspruchs wegen Verweigerung von Rechtschutz in

    Dass die Hinweispflicht entfallen soll, weil der Versicherungsnehmer sein Recht kennt (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 1999, 613), kann im vorliegenden Teil nicht angenommen werden.
  • OLG Köln, 22.02.2000 - 9 U 74/99
  • OLG Karlsruhe, 15.01.2008 - 12 U 89/07

    Rechtsschutzversicherung: Ablehnung eines Deckungsschutzes für Streitigkeiten auf

  • OLG Karlsruhe, 02.02.2006 - 12 U 263/05

    Rechtsschutzversicherung: Prüfung der Erfolgsaussicht einer Klage bei einem die

  • LG Karlsruhe, 28.04.2006 - 9 S 374/05
  • LG Köln, 25.05.2011 - 20 O 459/10
  • OLG Köln, 14.11.2000 - 9 U 74/00

    Leistungspflichten einer Rechtsschutzversicherung im Falle einer

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