Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12283
OLG Köln, 28.03.2000 - 9 U 113/99 (https://dejure.org/2000,12283)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.03.2000 - 9 U 113/99 (https://dejure.org/2000,12283)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. März 2000 - 9 U 113/99 (https://dejure.org/2000,12283)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,12283) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Bei Missbrauch von "roten Überführungskennzeichen" - keine Haftung der Händler-Fahrzeugversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • r+s 2000, 189
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 02.02.2010 - 9 U 133/09

    Eintrittspflicht des Haftpflichtversicherers für eine Fahrt zu einer Diskothek

    Eine Probefahrt ist anzunehmen, wenn eine Fahrt unternommen wird mit dem Ziele, die Leistung und Gebrauchsfähigkeit von Kraftwagen festzustellen, § 2 Nr. 23 FZV (vgl. Senat, r+s 2000, 189).

    Das kann von Herstellern, Händlern, Inhabern von Werkstätten oder auch Kaufinteressenten geschehen (vgl. BGH NJW 1961, 1399; NJW 1974, 1558; Senat, r+s 2000, 189; SP 2003, 387; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., Kfz-Handel Rn 2).

    Es handelt sich nicht um eine Fahrt zur Prüfung der Leistung und Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs, sondern um eine Ausflugsfahrt zum Wochenendvergnügen (vgl. Senat, r+s 2000, 189).

  • OLG Köln, 24.06.2003 - 9 U 21/01

    Antrag auf Feststellung einer Erledigung durch den Gläubiger aufgrund einer

    Eine solche liegt vor, wenn die Fahrt zur Feststellung Gebrauchsfähigkeit und Leistung des Fahrzeugs einem Interessenten überlassen wird (vgl. Senat, r+s 2000, 189; Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl., § 28 StvZO, Rn 9-11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht