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   OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99   

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https://dejure.org/2000,1309
OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99 (https://dejure.org/2000,1309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2000 - 20 U 166/99 (https://dejure.org/2000,1309)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2000 - 20 U 166/99 (https://dejure.org/2000,1309)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1477
  • NZV 2001, 38
  • r+s 2000, 232
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.07.1992 - IV ZR 223/91

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2000 - 20 U 166/99
    Dabei reicht allein die Feststellung eines Augenblicksversagens zur Entlastung nicht (BGH VersR 92, 1085 = NJW 2418), wenn dies auch sonst durchaus ein entlastender Moment sein kann.
  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

    Eine Beurteilung als nicht grob fahrlässig kann auch in Betracht kommen, wenn der Fahrer zunächst bei "Rot" angehalten hat und dann in der irrigen Annahme, die Ampel habe auf "Grün" umgeschaltet, wieder angefahren ist (so neuerdings wieder OLG Hamm r+s 2000, 232; OLG Jena VersR 1997, 691 f.; OLG München NJW-RR 1996, 407).
  • OLG Hamm, 25.10.2000 - 20 U 66/00

    Grobe Fahrlässigkeit bei Rotlichtverstoß - Ablenkung durch gefahrträchtigen

    Dabei reicht allerdings die Feststellung eines sogenannten "Augenblicksversagens" allein zur Entlastung nicht, wenn dies auch durchaus ein entlastendes Moment sein kann (BGH VersR 92, 1085; Senat, NVersZ 2000, 386).
  • SG Münster, 08.01.2024 - S 14 R 353/23
    Ein Unterhalt, der diesen Wert nicht erreichte, kann - auch wenn die Unterschreitung nur geringfügig war - keinen Rentenanspruch auslösen (BSG vom 07.09.1982, AZ: 1 RA 87/80, SozR 2200 § 1265 Nr. 65, und BSG vom 31.08.2000, AZ: B 4 RA 44/99 R, ZfS 2000, 346).

    Ein Unterhalt, der diesen Wert nicht erreichte, kann - auch wenn die Unterschreitung nur geringfügig war - keinen Rentenanspruch auslösen ( BSG vom 07.09.1982 -1 RA 87/80, SozR 2200 § 1265 Nr. 65, und BSG vom 31.08.2000 - B 4 RA 44/99 R, ZfS 2000, 346).

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