Rechtsprechung
OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintritt der Leistungsfreiheit bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen, nachträglichen Obliegenheitsverletzung i.R.e. Kaskoversicherungsverhältnisses
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Köln - 24 O 416/98
- LG Köln, 30.09.1999 - 24 O 416/98
- OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99
Papierfundstellen
- r+s 2000, 448
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG Oldenburg, 19.08.1992 - 2 U 87/92
Hinweispflicht, gesteigerte, Beratungspflicht, gesteigerte, Versicherungsagent, …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99
Leistungsfreiheit tritt bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen, nachträglichen Obliegenheitsverletzung nach der Relevanzrechtsprechung jedoch nur ein, wenn die konkrete Obliegenheitsverletzung (hier: Falschangabe über die Existenz weiterer Zeugen) generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft (BGH r+s 1993, 310 = VersR 1993, 830; BGH VersR 1984, 228). - BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87
Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99
Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn ein Verstoß vorliegt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. BGH r+s 1989, 5, 6). - BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81
Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99
Leistungsfreiheit tritt bei einer vorsätzlichen, folgenlos gebliebenen, nachträglichen Obliegenheitsverletzung nach der Relevanzrechtsprechung jedoch nur ein, wenn die konkrete Obliegenheitsverletzung (hier: Falschangabe über die Existenz weiterer Zeugen) generell geeignet ist, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden und wenn den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft (BGH r+s 1993, 310 = VersR 1993, 830; BGH VersR 1984, 228). - BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65
Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines …
Auszug aus OLG Köln, 20.06.2000 - 9 U 157/99
Außerdem ist eine ausdrückliche Belehrung darüber erforderlich, daß Leistungsfreiheit bei der vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung auch dann eintritt, wenn dem Versicherer aus der Falschangabe kein Nachteil entstanden ist (BGH VersR 1967, 593).
- OLG Brandenburg, 03.05.2007 - 12 U 243/06
AKB: Nachweis eines Wildunfallschadens; Benennung von Zeugen
Als weiterer Gesichtspunkt kommt hinzu, dass der Versicherer auch ein Interesse daran hat, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach dem Geschehen, aus dem er Ansprüche herleitet, zutreffende und vollständige Angaben macht, um so die Gefahr nachträglicher Ergänzungen und Korrekturen auszuschalten (vgl. KG r+s 2004, 278; OLG Köln r+s 2000, 448). - OLG Köln, 16.04.2002 - 9 U 136/01
Leistungsfreiheit wegen Falschangabe der Anschaffungsjahre entwendeter …
Der Hinweis, das vorsätzlich unwahre oder unvollständige Angaben, die geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht, entspricht den an die Hinweispflicht zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, r + s 1998, 144, 145; Senat, r + s 2000, 448). - OLG Köln, 27.11.2001 - 9 U 202/00
Kaskoentschädigung wegen Fahrzeugdiebstahls; Leistungsfreiheit einer …
Der Hinweis, das bewusst unwahre oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht, entspricht den an die Hinweispflicht zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, r + s 1998, 144, 145; Senat, r + s 2000, 448). - OLG Köln, 18.12.2001 - 9 U 44/01
Leistungsfreiheit einer Kaskoversicherung wegen einer vorsätzlichen …
Der Hinweis, das bewusst unwahre oder unvollständige Angaben auch dann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht, entspricht den an die Hinweispflicht zu stellenden Anforderungen (vgl. BGH, r+s 1998, 144, 145; Senat, r+s 2000, 448). - OLG Köln, 06.02.2001 - 9 U 151/00 Der Versicherungsnehmer muss vom Versicherer in drucktechnisch hervorgehobener Form darüber belehrt werden, dass eine vorsätzliche Obliegenheitsverletzung selbst dann zur Leistungsfreiheit führen kann, wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht (vgl. BGH, VersR 1998, 447; OLG Hamm, r+s 1998, 364; Senat r+s 1997, 317, r+s 1999, 362; r+s 2000, 448).