Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 14.08.2000

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9833
OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98 (https://dejure.org/1999,9833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.09.1999 - 13 U 134/98 (https://dejure.org/1999,9833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. September 1999 - 13 U 134/98 (https://dejure.org/1999,9833)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung von auf einem angemieteten Lagerplatz abgestellten Neufahrzeugen; Beschädigung der abgestellten Neufahrzeuge durch Roststaub vom Nachbargrundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 84
  • r+s 2000, 498
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 05.07.1988 - VI ZR 346/87

    Haftung des Halters eines Streufahrzeugs

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
    Dieses Haftungsmerkmal ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes entsprechend dem Schutzzweck der Vorschrift weit auszulegen (BGHZ 105, 65, 66).
  • BGH, 23.05.1978 - VI ZR 150/76

    Einfüllen von Öl - § 7 StVG, Betriebsgefahr

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
    Erforderlich ist allerdings, daß ein Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als einer der Fortbewegung und dem Transport dienenden Maschine besteht; eine Haftung nach § 7 StVG entfällt daher, wo die Fortbewegungs- und Transportfunktion des Kraftfahrzeugs keine Rolle spielt und das Fahrzeug nur noch als Arbeitsmaschine eingesetzt wird (BGHZ 71, 212).
  • OLG Brandenburg, 20.05.1998 - 13 U 23/97

    Versäumung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels; Möglichkeit der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.09.1999 - 13 U 134/98
    Richtig ist, daß der Senat in einem früheren Rechtsstreit (18 O 208/95 LG Essen = 13 U 23/97 OLG Hamm) die Unfallschilderung des Beklagten zu 1), der auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch genommen wurde, für nicht plausibel gehalten und den Unfall als nicht bewiesen angesehen hat.
  • OLG Köln, 06.12.2018 - 3 U 49/18

    Schadensersatz nach Unfall mit elektrischem Hubwagen beim Beladen eines LKW

    Zu fordern ist lediglich ein unmittelbarer örtlicher und zeitlicher Zusammenhang mit der Bestimmung des Kraftfahrzeugs als einer der Fortbewegung und dem Transport dienenden Maschine (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 84; BGHZ 208, 140; BGHZ 105, 65).

    Dies ist jedenfalls unzweifelhaft, sofern das Entladen mit Hilfe einer speziellen Entladevorrichtung des Kraftfahrzeuges selbst erfolgt (vgl. BGHZ 105, 65; BGHZ 208, 140; OLG Hamm NZV 2001, 84).

  • OLG Celle, 01.12.1999 - 13 U (Kart) 134/98

    Zuckerrüben; Rübenlieferrechte; Zückerrübenanlieferungsrecht

    13 U 134/98 (Kart) 18 O 202/97 LG Hannover.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,20427
OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99 (https://dejure.org/2000,20427)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14.08.2000 - 12 U 893/99 (https://dejure.org/2000,20427)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 14. August 2000 - 12 U 893/99 (https://dejure.org/2000,20427)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • r+s 2000, 498
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 22.07.1970 - 1 U 62/70
    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    In Würdigung all dieser Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin unter Außerachtlassung der nächstliegenden Eigenvorsorge keinen der zwei in nächster Nähe zu ihrem Einstieg liegenden freien Sitzplätze eingenommen hat, liegt ein so hohes Maß an Selbstverschulden vor, dass eine demgegenüber möglicherweise noch den Beklagten zuzurechnende Betriebsgefahr als Beitrag zur Verursachung des Sturzes der Klägerin so sehr in den Hintergrund tritt, dass sie ganz außer Ansatz bleiben muss (vgl. auch z.B. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.; OLG Hamm, r+s 1993, 335 f.; LG Düsseldorf, VersR 1992, 844; LG Dresden, VersR 1999, 204 f.).
  • LG Dresden, 27.01.1997 - 12 O 4504/96

    Voraussetzungen einer Verpflichtung des Bahnbetreibers zur Leistung von

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    In Würdigung all dieser Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin unter Außerachtlassung der nächstliegenden Eigenvorsorge keinen der zwei in nächster Nähe zu ihrem Einstieg liegenden freien Sitzplätze eingenommen hat, liegt ein so hohes Maß an Selbstverschulden vor, dass eine demgegenüber möglicherweise noch den Beklagten zuzurechnende Betriebsgefahr als Beitrag zur Verursachung des Sturzes der Klägerin so sehr in den Hintergrund tritt, dass sie ganz außer Ansatz bleiben muss (vgl. auch z.B. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.; OLG Hamm, r+s 1993, 335 f.; LG Düsseldorf, VersR 1992, 844; LG Dresden, VersR 1999, 204 f.).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1982 - 1 U 79/82

    Straßenbahn; Fahrgast; Fahrschein; Kurvenfahrt; Unfall; Verschulden

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    Ohnehin wäre ein bloßes Festhalten mit dem linken - häufig schwächeren als dem rechten - Arm unter Belastung mit einer dort schon befindlichen Handtasche jedenfalls in der Regel kein sicherer Halt (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1983, 760).
  • OLG Hamm, 25.03.1993 - 6 U 156/91

    Schadensersatz; Hinfallen infolge des Anfahrtsrucks; Verschaffen von Halt;

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    In Würdigung all dieser Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin unter Außerachtlassung der nächstliegenden Eigenvorsorge keinen der zwei in nächster Nähe zu ihrem Einstieg liegenden freien Sitzplätze eingenommen hat, liegt ein so hohes Maß an Selbstverschulden vor, dass eine demgegenüber möglicherweise noch den Beklagten zuzurechnende Betriebsgefahr als Beitrag zur Verursachung des Sturzes der Klägerin so sehr in den Hintergrund tritt, dass sie ganz außer Ansatz bleiben muss (vgl. auch z.B. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.; OLG Hamm, r+s 1993, 335 f.; LG Düsseldorf, VersR 1992, 844; LG Dresden, VersR 1999, 204 f.).
  • OLG Oldenburg, 06.07.1999 - 5 U 62/99

    Ersatzpflicht für materielle und immaterielle Zukunftsschäden nach einem Sturz in

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt, von der hier ausgegangen werden muss, zu Fall, so spricht sogar der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (vgl. OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321).
  • BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92

    Sorgfaltspflichten eines Busfahrers beim Anfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    Der Busfahrer braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbare schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängte, dass dieser andernfalls beim Anfahren stürzen werde (etwa bei einem Beinamputierten auf Krücken oder einem blinden Fahrgast, vgl. BGH NJW 1993, 654 f.; BGH VersR 1972, 152 f.).
  • BGH, 16.11.1971 - VI ZR 69/70

    Sorgfaltspflicht - Führer - Straßenbahn - Fahrgast - AutomatischeTür

    Auszug aus OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99
    Der Busfahrer braucht sich vor dem Anfahrvorgang nur dann zu vergewissern, ob ein Fahrgast Platz oder Halt im Wagen gefunden hat, wenn eine erkennbare schwere Behinderung des Fahrgastes ihm die Überlegung aufdrängte, dass dieser andernfalls beim Anfahren stürzen werde (etwa bei einem Beinamputierten auf Krücken oder einem blinden Fahrgast, vgl. BGH NJW 1993, 654 f.; BGH VersR 1972, 152 f.).
  • OLG Bremen, 09.05.2011 - 3 U 19/10

    Haftung beim Sturz eines Fahrgastes im Linienbus

    Dies gilt auch beim Anfahren, es sei denn, die besondere Hilfsbedürftigkeit des Fahrgastes musste sich dem Fahrer aufdrängen (vgl. OLG Koblenz, Urteil, vom 14.08.2000, 12 U 893/99, BeckRS 2000 07458).
  • OLG Hamm, 17.02.2017 - 11 U 21/16

    Haftung des Halters einer Straßenbahn wegen Sturzes eines Fahrgastes beim

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung umfasst die Pflicht eines Fahrgastes zur Eigensicherung die Obliegenheit, sich unmittelbar nach dem Zusteigen in einen Bus oder eine Straßenbahn sicheren Stand oder einen Sitzplatz sowie sicheren Halt zu verschaffen (vgl. u.a.: OLG Hamm, Urteil v. 27.05.1998 - 13 U 29/98 -, juris; OLG Koblenz, Urteil v. 14.08.2000 - 12 U 893/99 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil v. 06.07.1999 - 5 U 62/99 -, juris; s. auch: Hager in: Staudinger, BGB, Neubearbeitung 2009, § 823 Rn. E 175 m.w.N.).
  • OLG München, 03.06.2008 - 10 U 2966/08

    Hinweispflicht des Gerichts gegenüber anwaltlich vertretener Partei;

    Ein solches Hinsetzen geschieht regelmäßig dergestalt, das sich der Fahrgast nur mit einer Hand festhält und dabei aus Gründen der Bewegungsmechanik den Griff zumindest vorübergehend lockert (vgl. auch OLG Koblenz VRS 99 [2000] 247 [249], insoweit in r+s 2000, 498 nicht abgedruckt).

    Das Festhalten mit nur einer Hand ist im übrigen grundsätzlich unschädlich, weil dies nach der zutreffenden herrschenden Meinung genügt (BGH VersR 1976, 932 [933 unter II 2]; NJW 1993, 654 = NZV 1993, 215 = zfs 1993, 77 = r+s 1993, 97 = SP 1993, 108 = DAR 1993, 103; OLG Hamm NJW-RR 1998, 1402 [1403]; Senat a.a.O. sowie Beschl. v. 09.08.2007 - 10 W 2088/07; LG Kassel VersR 1995, 111; LG Dresden VersR 1999, 204; a.A. OLG Düsseldorf VersR 1972, 1171 [1172] für den Fall einer Treppe in einem Doppeldeckerbus; VersR 1983, 760 generell; OLG Koblenz r+s 2000, 498 = VRS 99 [2000] 247 für Festhalten mit der - schwächeren - linken Hand).

  • OLG München, 20.12.2019 - 10 U 3110/17

    Aufwendungsersatzanspruch für Krankenhausbehandlung wegen eines Sturzes in einem

    (vgl. BGH NJW 1993, 654; BGH VersR 1972, 152f; OLG Koblenz, r+s 2000, 498; OLG Oldenburg, MDR 1999, 1321; KG MDR 2010, 111).
  • OLG Hamm, 29.04.2022 - 11 U 198/21

    Schadensersatz wegen der Folgen eines Sturzes in einem Linienbus; Mitführen eine

    Nach ständiger Rechtsprechung umfasst die Pflicht eines Fahrgastes zur Eigensicherung die Obliegenheit, sich unmittelbar nach dem Zusteigen in einen Bus sicheren Stand oder einen Sitzplatz sowie sicheren Halt zu verschaffen (vgl. u.a.: OLG Hamm, Urteil vom 27.05.1988, 13 U 29/98; Urteil vom 17.02.2017, 11 U 21/16, OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, 12 U 893/99, OLG Oldenburg, Urteil vom 06.07.1999, 5 U 62/99, sämtlich veröffentlicht bei juris, s. auch Hager in Staudinger, BGB, § 823 Rdnr. E175 mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Frankfurt, 16.11.2010 - 14 U 209/09

    Kein Schadensersatz für Sturz im öffentlichen Bus

    Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt zu Fall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, Az.: 12 U 893/99, Tz. 13; OLG Oldenburg, Urteil vom 06.07.1999, Az.: 5 U 62/99, Tz. 11 - jeweils zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 01.12.2021 - 11 U 73/21

    Schadensersatz wegen eines Sturzes in einem Bus; Verkehrsbedingtes Abbremsen;

    Nach ganz allgemeiner Ansicht in Rechtsprechung und Literatur ist ein Busfahrer grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, sich nach dem Einsteigen von Fahrgästen darüber zu vergewissern, ob diese einen Sitzplatz oder zumindest festen Halt gefunden haben (BGH, Urteil vom 01.12.1992, VI ZR 27/92 - Rz. 10 juris; KG NZV 2013, 78, OLG Frankfurt a.M., NZV 2011, 199; OLG Bremen Urteil vom 09.05.2011, 3 U 19/10 - Rz. 28 juris; OLG Hamm, Urteil vom 13.06.2007, 13 U 53/07 - Rz. 31 juris, OLG Hamm, Urteil vom 27.05.1998, 13 U 29/98 - Rz. 14; OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, 12 U 893/99 - Rz. 33, OLG Oldenburg, Urteil vom 06.07.1999, 5 U 62/99, OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.1998, 1 U 125/97 - Rz 4 Juris, Senatsbeschluss vom 29.06.2016, I-11 U 164/15).

    Dies wird von der Rechtsprechung für den Fall erkennbar schwerwiegend gehbehinderter oder blinder Fahrgästen angenommen (BGH, Urteil vom 01.12.1992, VI ZR 27/92; OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, 12 U 893/99 - Rz. 13 juris; OLG Bremen, a.a.O. - Rz. 28 juris).

  • LG Düsseldorf, 19.12.2011 - 14e O 208/10

    Prüfung des Vorliegens schuldhafter Pflichtverletzung eines Busfahrers im Rahmen

    Das Festhalten mit beiden Händen sieht das Gericht vorliegend als erforderlich an, da die Klägerin einen Platz zu einem Zeitpunkt aufsuchte, zu dem sie jederzeit mit einem Anfahren rechnen musste, da ein Busfahrer, der seinen Fahrplan einzuhalten hat, darauf vertrauen darf, dass sich die Fahrgäste einen festen Halt suchen, und er seine Fahrt zügig fortsetzen darf (OLG Koblenz, BeckRS 2000, 07458).

    In Anbetracht dieses schuldhaften Fehlverhaltens der Klägerin kann dahinstehen, ob nicht sogar bereits zu Lasten der Klägerin ein Anscheinsbeweis spricht, den die Klägerin - wie nicht - hätte entkräften müssen (siehe hierzu OLG Bremen, Urteil vom 09.05.2011, Az. 3 U 19/10; OLG Koblenz, BeckRS 2000, 07458 zum Anscheinsbeweis beim Anfahren, AG München NZV 2005, 523, AG München I NZV 2006, 478, LG Wiesbaden, BeckRS 2011, 08236 zum Anscheinsbeweis beim Abbremsen eines Busses).

  • KG, 07.05.2012 - 22 U 251/11

    Zur Haftung beim Sturz eines Fahrgastes beim Einsteigen

    Wenn feststeht, dass ein Fahrgast, der in einem Bus oder einer Straßenbahn zu Fall gekommen ist, sich entgegen seiner Verpflichtung nicht festgehalten hat, spricht die Erfahrung des täglichen Lebens dafür, dass der Sturz auf einer Unachtsamkeit des Fahrgastes beruht, wenn nicht besondere Umstände dieser Annahme entgegenstehen (vgl. Senat, a.a.O., 22 W 50/11 - juris Rn. 14; Beschlüsse vom 18. April 2011 und vom 30. Mai 2011- 22 U 17/11; OLG Bremen, Urteil vom 09. Mai 2011 - 3 U 19/10 - juris Rn. 30, NZV 2011, 540 f; OLG Koblenz, Urteil vom 14. August 2000 - 12 U 893/99 - juris Rn. 13, RuS 2000, 498-499; OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Juli 1999 - 5 U 62/99, juris Rn. 11, MDR 1999, 1321 f).
  • LG Essen, 04.01.2016 - 18 O 325/15
    Kommt ein Fahrgast bei normaler Anfahrt zu Fall, spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Sturz auf mangelnde Vorsicht des Fahrgastes zurückzuführen ist (OLG Koblenz, Urteil vom 14.08.2000, Az.: 12 U 893/99, Tz. 13; OLG Oldenburg, Urteil vom 06.07.1999, Az.: 5 U 62/99, Tz. 11).
  • KG, 07.09.2023 - 22 U 61/22
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