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   BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99   

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https://dejure.org/2000,422
BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99 (https://dejure.org/2000,422)
BGH, Entscheidung vom 22.11.2000 - IV ZR 235/99 (https://dejure.org/2000,422)
BGH, Entscheidung vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 (https://dejure.org/2000,422)
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Heimatland-Reisen

§ 9 AGBG, Auslands-Krankenversicherung, Unwirksamkeit von § 1 Abs. 5 S. 1 AVB und § 5 Abs. 1g AVB (Schwangerschaftsklausel)

Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auslandsreise - Krankenversicherung - Klausel - Staatsgebiet - Ausland - Schwangerschaftsüberwachung - Entbindung - Schwangerschaftsabbruch - Unwirksamkeit

  • reise-recht-wiki.de

    Auslands-Krankenversicherung und Entbindung

  • Judicialis

    AVB für Auslandsreise-Krankenversicherung; ; AGBG § 9 Bh

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AVB für Auslandsreisekrankenversicherung § 1; AVB für Auslandsreisekrankenversicherung § 5; AGBG § 9
    Unwirksame Klauseln in der Auslandsreisekrankenversicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inhaltskontrolle der Versicherungsbedingungen einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Wirksamkeit von Klauseln einer Auslandsreise-Krankenversicherung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Krankenversicherung - Leistungseinschränkungen können unwirksam sein

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1132
  • MDR 2001, 450
  • VersR 2001, 184
  • JR 2001, 416
  • r+s 2001, 124
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr. BGHZ 127, 35, 41; 141, 137, 141).

    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 136, 394, 401; 141, 137, 143).

  • BGH, 13.07.1994 - IV ZR 107/93

    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle von Laufzeitbestimmungen der privaten

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (st. Rspr. BGHZ 127, 35, 41; 141, 137, 141).
  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
    Sie ist dabei so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer die Klausel bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhanges verstehen muß (BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
    Vielmehr gebieten Treu und Glauben auch, daß die Klausel die wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen so weit erkennen läßt, wie dies nach den Umständen gefordert werden kann (BGHZ 136, 394, 401; 141, 137, 143).
  • BGH, 06.02.1985 - VIII ZR 61/84

    Inhaltskontrolle von formularmäßigen Vereinbarungen über das Entgelt für den

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
    Da das Gesetz den Vertragspartnern grundsätzlich freistellt, Leistung und Gegenleistung im Vertrag frei zu bestimmen, unterliegen bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (sogenannte Leistungsbeschreibung) der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz ebensowenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt (ständige Rechtsprechung BGHZ 93, 358, 360 m.w.N.).
  • OLG München, 14.10.1999 - 29 U 2875/99

    Räumliche Beschränkung der Auslandskrankenversicherung; Leistungsausschluß für

    Auszug aus BGH, 22.11.2000 - IV ZR 235/99
    Die Berufung des Klägers, mit der er den Unterlassungsantrag zu § 5 Abs. 1 g AVB weiterverfolgt hat, und die Berufung der Beklagten sind erfolglos geblieben (NVersZ 2000, 74).
  • BGH, 22.11.2016 - XI ZR 434/15

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsinformation bei einem Immobiliardarlehensvertrag

    Das entspricht dem im Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltenden Grundsatz, dass Beispiele den Regelungsgehalt einer Klausel erläutern und verständlich machen können (vgl. BGH, Urteil vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99, NJW 2001, 1132, 1134).
  • LG München I, 01.10.2020 - 12 O 5895/20

    Corona: Gastwirt erhält Entschädigung in Höhe von 1.014.000 EURO aus

    Wird der Versicherungsschutz durch eine ...-Klausel eingeschränkt, so muss dem Versicherungsnehmer damit klar und deutlich vor Augen geführt werden, in welchem Umfang Versicherungsschutz trotz der Klausel besteht (BGH, r + s 2013, 601 Rn. 9; r + s 2013, 382 Rn. 40, 41; r + s 2001, 124).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Da das Gesetz den Vertragspartnern grundsätzlich freistellt, Leistung und Gegenleistung im Vertrag frei zu bestimmen, unterliegen bloße Abreden über den unmittelbaren Gegenstand der Hauptleistung (sogenannte Leistungsbeschreibung) der gesetzlichen Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz ebensowenig wie Vereinbarungen über das von dem anderen Teil zu erbringende Entgelt (ständige Rechtsprechung, BGHZ 93, 358, 360; Senatsurteil vom 22. November 2000 - IV ZR 235/99 - VersR 2001, 184 unter II 1 a).

    Damit bleibt für die der Überprüfung entzogene Leistungsbeschreibung nur der enge Bereich der Leistungsbezeichnungen, ohne deren Vorliegen mangels Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit des wesentlichen Vertragsinhalts ein wirksamer Vertrag nicht mehr angenommen werden kann (ständige Rechtsprechung BGHZ 127, 35, 41; Senatsurteil vom 22. November 2000 aaO).

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