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   OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/2001   

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https://dejure.org/2002,2636
OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/2001 (https://dejure.org/2002,2636)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23.04.2002 - 3 U 72/2001 (https://dejure.org/2002,2636)
OLG Bremen, Entscheidung vom 23. April 2002 - 3 U 72/2001 (https://dejure.org/2002,2636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers nach § 61 VVG; Überfahren eines Stoppschildes; Begriff der groben Fahrlässigkeit; Gleichsetzung der Nichtbeachtung eines Stoppschildes der Missachtung einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel ; Nichtbeachtung anderer Warnhinweise ; ...

  • Judicialis

    AKB § 12 Nr. 1 II e; ; AKB § 13

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61; AKB § 12; AKB § 13
    Überfahren eines Stoppschildes ist nicht zwingend grob fahrlässig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AKB § 12 Nr. 1 II e § 13
    Zur Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers wegen grober Fahrlässigkeit bei Überfahren eines Stoppschildes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 26
  • VersR 2002, 1502
  • r+s 2002, 229
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 166/94

    Überfahren eines Stop-Schildes; Vorfahrtsverletzung; Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Von grober Fahrlässigkeit kann nach Auffassung des Senats erst dann gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer außer dem Stoppschild auch andere Warnhinweise nicht beachtet hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße auf einem Vorwegweiserschild, eine bei Annäherung deutlich optisch sichtbare Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße) oder wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser deutlich aufgezeigt worden ist ( vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 988; OLG Hamm aaO.; KG aaO.; OLG Zweibrücken VersR 1993, 218; OLG Oldenburg r + s 1995, 42, 43; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • BGH, 14.07.1986 - IVa ZR 22/85

    Leistungsausschluß wegen Herbeiführens eines Einbruchs in der

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Es muss sich auch in subjektiver Hinsicht um ein gegenüber einfacher Fahrlässigkeit gesteigertes Verschulden handeln ( vgl. BGH VersR 1986, 962, 963 = MDR 1987, 34, 35).
  • OLG Zweibrücken, 12.07.1991 - 1 U 30/91

    Macht der Wartepflichtige an einem Stoppschild nicht einmal den Versuch, seiner

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Von grober Fahrlässigkeit kann nach Auffassung des Senats erst dann gesprochen werden, wenn der Versicherungsnehmer außer dem Stoppschild auch andere Warnhinweise nicht beachtet hat, wie zusätzliche Hinweis- und Gebotszeichen (Geschwindigkeitsbegrenzung, Darstellung der vorfahrtsberechtigten kreuzenden Straße auf einem Vorwegweiserschild, eine bei Annäherung deutlich optisch sichtbare Vorfahrtsberechtigung der kreuzenden Straße) oder wenn auch am linken Straßenrand ein Stoppschild aufgestellt gewesen ist, so dass die Situation der bevorrechtigten Straße wenigstens unmittelbar vor dieser deutlich aufgezeigt worden ist ( vgl. OLG Nürnberg NJW-RR 1996, 988; OLG Hamm aaO.; KG aaO.; OLG Zweibrücken VersR 1993, 218; OLG Oldenburg r + s 1995, 42, 43; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 36. Aufl., § 8 StVO Rn 69).
  • OLG Hamm, 16.10.1992 - 20 U 125/92

    Das Überfahren eines Stoppschildes kann - anders als das Überfahren eines

    Auszug aus OLG Bremen, 23.04.2002 - 3 U 72/01
    Denn die Nichtbeachtung eines Stoppschildes kann nicht generell der Missachtung einer Rotlicht zeigenden Verkehrsampel gleichgesetzt werden, weil der durch das Rotlicht hervorgerufene optische Effekt bei einem Stoppschild trotz dessen auffallender Form und der roten Farbe nicht in gleicher Weise gegeben ist (vgl. OLG Hamm VersR 1993, 826, 827; KG OLGRep 2001, 108).
  • LAG Schleswig-Holstein, 06.03.2014 - 4 Sa 295/13

    Arbeitnehmerhaftung, Drittschädigung, grobe Fahrlässigkeit, Kraftfahrer,

    (OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2002 - 3 U 72/01 -, zitiert nach Juris Rn. 7) Von einer groben Fahrlässigkeit bei dem Überfahren eines Stoppschildes kann erst dann gesprochen werden, wenn der übrige äußere Geschehensablauf und das Ausmaß des objektiven Pflichtverstoßes den Schluss auf innere Vorgänge und deren gesteigerte Vorwerfbarkeit zulassen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 18.01.2005 - 9 U 91/04 -, zitiert nach Juris Rn. 20).
  • OLG Köln, 03.09.2009 - 9 U 63/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls in der Fahrzeugversicherung

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel mit ihrem besonderen optischen Effekt zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechtfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
  • OLG Köln, 18.01.2005 - 9 U 91/04

    Entschädigung eines Vollkaskoversicherten aus der Versicherung wegen eines

    Selbst wenn man davon ausgeht, dass regelmäßig die Warnfunktion eines Stoppschildes hinter der einer roten Ampel zurücksteht und zusätzliche Warnzeichen hinzutreten müssen, um den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit zu rechfertigen (vgl. dazu Knappmann, a.a.O., § 12 AKB, Rn. 94; OLG Bremen, r+s 2002, 229; KG, VersR 2002, 477), so ist nach den vorliegenden Umständen eine grobfahrlässigen Herbeiführung des Versicherungsfalls anzunehmen.
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